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Alle erstellten Inhalte von A2-s-line
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Martin, wie es vor Ort geregelt wird, verlangt keine Regeln "von oben". Es wurde eben in München mehrfach die Erfahrung gemacht (leider), dass sich einige "Neulinge" einfanden, ihre Autos von den anwesenden Schraubern reparieren liessen, weder einen Dank noch sonstwas hinterliessen und danach nie mehr gesehen wurden. Daher die Info und der Hinweis auf "Hilfe zur Selbsthilfe".
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Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Schraubertreffen, so mal in München formuliert, aber sicher auch auf andere Treffen zu übertragen: "Bitte schaut, dass Ihr Eure Aufgaben selbstständig erledigt. Wir werden keine Aufgaben für andere erledigen. Das Schraubertreffen ist dafür da, dass man einander helfen kann, wenn Probleme auftreten und NICHT damit man andere die Arbeit machen lässt! Falls Ihr etwas definitiv nicht selber könnt, klärt es vorab, ob und wer Euch die Arbeit macht. Wer die Hilfe von anderen Schraubern benötigt, kann sich idealerweise durch Mitnahme von Kuchen, Getränken, Donuts, Bagels, etc. für die geleistete Arbeit revangieren."
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17" S-Line - was geht an Spurverbreiterung?
A2-s-line antwortete auf skfreerider01's Thema in Allgemein
Hinweis vom Moderator Nix für ungut, aber über die Suche findest Du sehr sehr viele Informationen zu 17" mit verschiedenen ET, verschiedenen Fahrwerken und verschiedenen Spurverbreiterungen. Dazu einfach mal im Fahrwerk-Bereich und nicht im allgemeinen Bereich nachlesen. Daher hier geschlossen -
Bei Navigation - Bordcomputer nutzen
A2-s-line antwortete auf skfreerider01's Thema in HIFI - Handy - NAVI
Hinweis vom Moderator Frage beantwortet, ich schliess' dann mal zu, bevor hier 'ne Diskussion A2 vs. A4 losgeht... -
Ich denke, es passt wenn ich hier "W. Degner" nenne...
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Freie Fahrt für den A2 auf Autobahnbaustellen
A2-s-line antwortete auf flyingfuse's Thema in Allgemein
Nein, hier geht es nicht um Unsinn, sondern um Fakten. Wenn die Strasse nicht breit/hoch/tragfähig genug ist für manche Fahrzeuge, dann muss darauf durch die Schilder hingewiesen werden. Und nochwas: Wenn man nicht mal mehr in der Lage ist, die Breite/Höhe des geführten Fahrzeugs abzuschätzen oder sich die angelesenen Maße zu merken, dann sollte man m.E. generell mal drüber nachdenken, ob man überhaupt noch ein Fahrzeug führen sollte... -
Im Basar sind welche in ebonyschwarz...
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Abdeckung für Windschutzscheibe - Tipps
A2-s-line antwortete auf Taucher's Thema in Verbraucherberatung
Ich nehme eine alte Wolldecke. Die ist weich, verkratzt daher das Auto nicht und ist ausreichend groß... -
Zur Erläuterung: Ich hab' in diesem Fall auch noch keine PN bekommen, hab' die Bankverbindung aber noch von einer früheren Überweisung gehabt. Ihr müsst also doch alle noch bezahlen
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Freie Fahrt für den A2 auf Autobahnbaustellen
A2-s-line antwortete auf flyingfuse's Thema in Allgemein
Ach ja? Und was ist mir der Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers? Solche Angaben muss ich als Fahrzeugführer sehr wohl kennen. Ansonsten: -
Freie Fahrt für den A2 auf Autobahnbaustellen
A2-s-line antwortete auf flyingfuse's Thema in Allgemein
Ich versteh' das Gejammer nicht: Das Schild ist, wie im Vorpost genannt, ein Verbotsschild für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als zwei Metern. Und bei der tatsächlichen Breite gehört eben alles dazu, ob das nun der Spiegel ist, ein Bett, das quer auf dem Dach liegt oder sonstwas. Analog verhält es sich ja auch bei dem Verbotsschild zur tatsächlichen Masse. Da darf ich auch nur fahren, wenn das Fahrzeug weniger als die angegebene Masse hat, egal wie hoch das eingetragene zGg ist. Und man sollte sich mal überlegen wie es wäre, wenn das Schild nicht an der Autobahn stünde, sondern an einer Bahnunterführung. Da rechnet ja auch keiner die Aussenspiegel ab, sondern rechnet sie zur tatsächlichen Breite des Fahrzeugs dazu, oder etwa nicht?? -
Och, wenn Du ihm den Scheck dafür in die Hand drückst, kann der auch wieder lachen...
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@BOML: Wo geht's denn hin? Evtl. bietet sich ja 'ne Fahrgemeinschaft an... Ich red' mal mit'm Achim, vielleicht schaffen wir es ja dieses mal zu erscheinen...
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Ich hab schonmal bezahlt
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Beide Fragen können noch nicht abschliessend beantwortet werden...
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Nö, aber Haue von den Autofahrern...
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WILDSCHADEN - wirtschaftlicher Totalschaden lt. Gutachten
A2-s-line antwortete auf lili.hamann's Thema in Verbraucherberatung
Exakt die von Ralf genannte Regelung in der StVO gestattet es übrigens auch, bei Tage mit Standlicht zu fahren. Liegt ausgedruckt bei mir im Auto, inkl. Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums, da der Elch das Standlicht als TFL nutzt. Siehe auch hier. Aber wir kommen vom Thema "Wildunfall und die Folgen" ab...- 49 Antworten
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Naja, wenn das zur Regel wird (so wie Tho es beschreibt), dann ist das ganz klar unlauterer Wettbewerb. Aber man muss den Preis von 12,fuffzisch ja nicht akzeptieren und kann wieder gehen. Da wird der Vertrag ja erst mit der Bestellung geschlossen. Es geht bei dem Prospekt oder Schaufenster auch eher um Fehler wie bspw. Zahlendreher oder ein verrutschtes Komma. Sowas kommt in der Praxis ja durchaus mal vor... @holter: Ich kenne es aus meiner früheren Zeit (hab mal 7 Jahre an einer Tankstelle gearbeitet), dass sich der Preis nicht ändert, wenn die Zapfsäule aus der Verankerung genommen ist und der Sprit bereits läuft. Der Preis auf der Säule wird auch erst dann angezeigt, wenn die Pistole in der Hand ist. Man nimmt also die Zapfpistole auf, es dauert 1-2 Sekunden, dann wird der Preis angezeigt. Dann kann man noch entscheiden, ob man den Griff zieht (Preis akzeptiert) oder die Pistole zurückhängt (Angebot abgelehnt). Dreht man natürlich der Säule den Rücken zu, startret den Tankvorgang und dreht sich dann um und sieht den geänderten Preis, dann hat man Pech...
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Nein, Abzocke ist das nicht. Die große Säule ist die "Aufforderung zum Kauf", der Preis an der Säule der "Angebotspreis" des Verkäufers. Sprich: Säule sagt mir das Angebot, welches ich durch ziehen des Griffs an der Zapfpistole (Kaufvertrag des Sprits wird geschlossen durch "konkludentes Handeln"), zum dort genannten Angebotspreis annehme => Kaufvertrag geschlossen Ist Rechtskunde, erstes Semester. Verhält sich analog zu unterschiedlichen Preisen im Schaufenster oder Prospekt und an der Ware im Laden. Da gilt auch das Schaufenster/Prospekt als Aufforderung zum Kauf, das endgültige Angebot ist der Preis an der Ware. Wobei immer gilt: Kaufvertrag schliesst erst, wenn Angebot und Nachfrage übereinkommen. Sprich: Ich kann handeln Dass es trotzdem doof ist, da stimme ich euch jedoch zu.
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Die resultierten jeodch nicht von einer verwässerten Bremsflüssigkeit, sondern von Wassereintritt von oben. Bilder gibt's hier
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@VFRiend: Alles richtig gemacht und beschrieben!
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Es war ja auch keine Kritik von mir, sondern lediglich eine Beschreibung des Sachverhaltes. Aber nu BTT. Ich schließe mich den Worten von aktc an. Brückentage klingt einfach umsetzbar und erhöht die Möglichkeit, dass sich viele Bilder zur Auswahl machen und finden lassen. Und im schlimmsten Falle, also mangelnde Qualität der Vorlage, lässt sich ein solches Bild, so dass Motiv in der Nähe ist, auch einfacher wiederholen... Passt ja in der Umfrage zu "A2 und Bauwerke"
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Umfrage erstellt: 29.01.2012, 11:44 (siehe Post von Svenno). Alle anderen Vorschläge kamen später - wie sollten die dann in die Umfrage kommen?
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Naja, die Frage bezog sich auf den Stecker. Und der wird nur gezogen. Selbstverständlich muss man den Sicherungsbügel vorher zur Seite klappen. Das setzte ich als erledigt voraus, bevor es zu dieser Frage kam...
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Hinweis vom Moderator Niggese doppelt. Hier ist 'ne Umfrage, a.a.O. ist 'ne Diskussion. Svenno hat hier einige Vorschläge in die Umfrage gepackt und um weitere, dort nicht genannte Ideen gebeten. Siehe #2, #3, #7.