So, nochmals herzlichen Dan an das Forum. Habe heute nun auch mein Gutachten erhalten. Die von Holle74 angesprochene ABE habe ich mal als PDF Im Downloadbereich eingestellt.
Noch eine Frage an die Spezialisten:
Mein A2 ist auf meine Vater in Hessen angemeldet und habe das Gutachten hier beim TÜV in München machen lassen. Eintragung kann ich ja nur bei der ausgestellten Behörde vornehmen lassen. Da ich nicht so schnell in der Heimat bin, habe ich bei der zuständigen KFZ-Zulassungstelle angerufen - und Überraschung:
Da ich von TÜV, ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" bekommen habe, muss ich einen Antrag auf Erteilung "einer Eintelbetriebserlaubnis nach § 19 StVZO auf Basis eines GUtachtens nach § 21 StVZO" stellen.
Musstet Ihr das auch??