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Gebrauchtwagengarantie 2 Jahre


supermario

Empfohlene Beiträge

Gerade kam im WISO-Ticker ein Beitrag über ein Gerichtsurteil, wonach die Einjahres-Garantie bei Gebrauchtwagen unzulässig sei und diese auf jeden Fall zwei Jahre gilt, auch rückwirkend. Allerdings muss der Halter im zweiten Jahr nachweisen, dass der Fehler auch schon vorhanden war.

 

Weiss jemand mehr?

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Original von titleist311

allerdings ist es schwer zu beweisen dass der fehler bzw mangel schon beim kauf vorgelegen hat. somit hat man meistens die schlechteren karten!

 

Warum? Im ersten Jahr muss der Halter es nicht beweisen sondern der Verkäuder.

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Original von supermario

Allerdings muss der Halter im zweiten Jahr nachweisen, dass der Fehler auch schon vorhanden war.

Original von supermario

Im ersten Jahr muss der Halter es nicht beweisen sondern der Verkäuder.

Halt! Ist es nicht so, dass die Beweislastumkehr schon ab dem 7. Monat nach dem Kauf greift? ;) Gilt natürlich nur für die gesetzliche Gewährleistung, die m.W. für gebrauchte Ware immer noch auf 1 Jahr begrenzt werden darf.

 

@ supermario: kannst Du das mit dem WISO-Ticker hier mal verlinken / zitieren?

 

CU!

 

Martin

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Original von supermario

Allerdings muss der Halter im zweiten Jahr nachweisen, dass der Fehler auch schon vorhanden war.

Original von Nelson

Im ersten Jahr muss der Halter es nicht beweisen sondern der Verkäuder.

Halt! Ist es nicht so, dass die Beweislastumkehr schon ab dem 7. Monat nach dem Kauf greift? ;) Gilt natürlich nur für die gesetzliche Gewährleistung, die m.W. für gebrauchte Ware immer noch auf 1 Jahr begrenzt werden darf.

 

@ supermario: kannst Du das mit dem WISO-Ticker hier mal verlinken / zitieren?

 

CU!

 

Martin

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