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Ungleichbehandlung KFZ-Steuer?


Nachtaktiver

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Ich ärgere mich immernoch über die beschlossene Steuerbefreiung für Neuwagen mit Euro 4, welche von unserer Bundesregierung wohl nur aus Gründen der Absatzförderung beschlossen wurde, am Steuerungsgedanken in Richtung umweltfreundliches Automobil aber weit vorbei geht. Trug mich also schon länger mit dem Gedanken meine KFZ-Steuer von immerhin rund 250€ im Jahre 2009 nicht zu bezahlen mit der Begründung, dass mein Auto ja auch Euro 4 erfüllt und es somit eine Ungleichbehandlung wäre, wenn Neuwagenkäufer mit Euro 4 keine Steuern zahlen, ich aber schon. Wasser auf meine Mühlen war dann das Urteil des Bundesfinanzhofes zur Pendlerpauschale, welches mit genau dieser Begründung (Ungleichbehandlung, keine Steuerungsfunktion, nur Absahnen) die Neuregelung derselben gekippt hatte.

 

Wir haben doch sicher hier Verwaltungsfachleute. Wie schätzt ihr die Chancen ein damit durch zu kommen? Wie wäre der Weg, den man nehmen müsste, was für Kosten können auf mich zukommen usw.. Mitstreiter wären natürlich auch willkommen.

 

Es geht weniger um €250 als viel mehr darum dass der kleine Mann, der sich kein neues Auto leisten kann, mal wieder der Depp ist, während denen, die sowieso schon Geld haben, noch was drauf gelegt wird. Werd meinem Finanzamt jetzt erstmal nen Brief schreiben, dass ich nicht zahle. Mal schauen was passiert.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Ich ärgere mich immernoch über die beschlossene Steuerbefreiung für Neuwagen mit Euro 4, welche von unserer Bundesregierung wohl nur aus Gründen der Absatzförderung beschlossen wurde, am Steuerungsgedanken in Richtung umweltfreundliches Automobil aber weit vorbei geht.

 

...

 

Wasser auf meine Mühlen war dann das Urteil des BGH zur Pendlerpauschale, welches mit genau dieser Begründung (Ungleichbehandlung, keine Steuerungsfunktion, nur Absahnen) die Neuregelung derselben gekippt hatte.

 

Widersprichst du dir hier nicht selber? Wenn denn die Steuerbefreiung aus "Gründen der Absatzförderung" beschlossen wurde, dann hat der Beschluß doch eine "Steuerungsfunktion", nämlich die Förderung des Verkaufs von Neufahrzeugen. Ob man die Richtung in die dort gesteuert wird für sinnvoll erachtet oder nicht und ob das Mittel überhaupt geeignet ist in die von der Regierung gewünschte Richtung zu steuern, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.

 

Ich kann deinen Ärger zwar verstehen und nachfühlen, denke aber das dieser Beschluß so völlig rechtens und auch vom Grundgesetz gedeckt ist. Zumindestens sagt mir das mein Rechtsempfinden als "Nichtjurist".

 

Gruß

 

Ralflz

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Meiner Meinung nach steuert die KFZ-Steuer bisher vor allem dass schadstoffärmere Autos gekauft werden, diese Steuerungsfunktion wird nun vollkommen über Bord geworfen, eine Ungleichbehandlung entsteht, welche eine bestimmte Personengruppe besser dastehen lässt als eine andere. Dies könnte ich verstehen, wenn hier nur Fahrzeuge mit Euro5 oder 6 bevorzugt würden, jedoch werden hier auch Fahrer von Euro 4 Fahrzeugen "diskriminiert".

 

Sonst hätte man ja mit der geänderten Pendlerpauschale auch steuern wollen, dass die Menschen entweder näher an ihren, oder weiter von ihrem Arbeitsplatz wegziehen. Also auch ne Steuerungsfunktion ;)

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Wenn das Finanzamt deinen Brief erhält, liegen die aufm Boden und klopfen sich auf die Schenkel vor Lachen. Die Steuerbefreiung gilt für den "Neuwagen"-Kauf. Es wäre ungerecht, wenn du ausgerechnet keine Steuerbefreiung bekämst, obwohl du dir einen Neuwagen kaufen würdest. Verstanden? Das mit der Pendlerpauschale ist ein denkbar schlechtes Beispiel. Hier ging es nicht um die Benachteilung von Leuten die weniger als 20 km pro Strecke fahren müssen, denn sie waren nicht benachteiligt, denn keiner konnte die ersten 20km "absetzen". Sie waren sogar objektiv gesehen im Vorteil. Mehr fahren gleich Mehrkosten und weniger Zeit!

Die Leute, die sich jetzt einen neuen Wagen kaufen, und stattdessen den alten Wagen abstoßen, machen doch große Verluste, allein schon mit dem Neuen in einem Jahr das Fünffache wie mit einem sagen wir mal 5 Jahre alten Auto. Dann der Verkaufs-/Inzahlungsnahme-Erlös beim alten Auto: Der ist doch auch zur Zeit hochgradig geschwächt, dass dem Willigen die Augen tränen werden! Ja womit soll denn der Staat die Automobilindustrie ankurbeln?

Fazit: Mein gesunder Menschenverstand sagt: Das ist schon so o.K. und kein Richter würde Dir recht geben!

 

 

P.S. Diese Steuerbefreiung dient NICHT dazu, dass energiesparende Autos gekauft werden und AUCH NICHT dazu, dass schadstoffarme Autos gekauft werden, sondern sie dient NUR dazu, dass überhaupt NEUWAGEN gekauft werden!

Bearbeitet von VFRiend
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Wenn das Finanzamt deinen Brief erhält, liegen die aufm Boden und klopfen sich auf die Schenkel vor Lachen....

 

Na das wäre doch auch mal was. Allein das ist es wert ;). Du hast natürlich von deiner Warte aus gesehen absolut recht, allerdings geht diese Sichtweise nicht ganz mit meinem Weltbild zusammen...

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Ach ja, was geht nicht alles mit unseren Weltbildern zusammen?!

 

Das hab ich lang aufgegeben, die Welt mit meinem Weltbild zusammenzubekommen. Ich fahr nen A2, zahl brav meine 269,- € Steuern für die Karre und warte auf den Neuen A2 in 4 Jahren mit 1,6 Liter Diesel /105 PS und 7-Gang-DSG. Bin jetzt schon ganz scharf drauf!

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...

Sonst hätte man ja mit der geänderten Pendlerpauschale auch steuern wollen, dass die Menschen entweder näher an ihren, oder weiter von ihrem Arbeitsplatz wegziehen. Also auch ne Steuerungsfunktion ;)

 

Damit hatte die Bundesregierung die geänderte Pendlerpauschale aber nicht begründet. Ich hatte das Verfassungsgericht so verstanden, dass das Gesetz nur falsch begründet war. Der Staat darf die Bürger ungleich behandeln aber halt nicht nur aus dem Grund mehr Steuereinnahmen zu erzielen. Hätte die Bundesregierung die Änderung der Pendlerpauschale damit begründet, dass es ein Ziel des Staates sei die Bürger zum arbeitsplatznahen Wohnen zu bringen, wäre die gekürzte Pendlerpauschale auch vom Verfassungsgericht durchgewunken worden.

 

Gruß

 

Ralflz

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Lohnt sich der Kleinkrieg jetzt? Wegen der Befristung der Maßnahme wohl nicht.

 

Ernsthaft nen Krieg anfangen lohnt sich wohl eher nicht, einen zwinkernden Brief ans Finanzamt zu schreiben schon. Haben die armen Menschen da auch mal was zu lachen. Werde mal nach ner Begründung fragen, warum ich zahlen soll, bin gespannt ob sich da jemand drauf einlässt.

 

Ihr habt mich überzeugt, war ne Schnapsidee, welche wohl eher aus sozialer Wehmut und Liebe zum Planeten gespeist wurde, als dass sie etwas mit politischer Wahrheit zu tun gehabt hätte. Dennoch finde ich dass diese Regelung in einer Grauzone liegt.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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...Hätte die Bundesregierung die Änderung der Pendlerpauschale damit begründet, dass es ein Ziel des Staates sei die Bürger zum arbeitsplatznahen Wohnen zu bringen, wäre die gekürzte Pendlerpauschale auch vom Verfassungsgericht durchgewunken worden...

 

Nö, denn ab dem 21ten km gabs ja wieder Geld. Das passt nicht mit arbeitsplatznahmen Wohnen zusammen.

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Ach ja, was geht nicht alles mit unseren Weltbildern zusammen?!

 

Das hab ich lang aufgegeben, die Welt mit meinem Weltbild zusammenzubekommen. Ich fahr nen A2, zahl brav meine 269,- € Steuern für die Karre und warte auf den Neuen A2 in 4 Jahren mit 1,6 Liter Diesel /105 PS und 7-Gang-DSG. Bin jetzt schon ganz scharf drauf!

 

erwarte dir nicht zu viel davon - hatte neulich den 105pser mit 6 gang im golf - gut 3 liter mehrverbauch zu meinem 90ps audi - bei wenig fahrspaß, weniger topspeed und weniger durchschnittsspeed auf vergleichsstrecke 350km... 9l/100km sind eindeutig zuviel!

 

mag sein dass im verbrauchszyklus hier vorteile sind, aber bei tatsächlichem betrieb... traurige welten! ich wollt ja schon fast umsteigen auf diese kombi - aber bei dem ergebnis.. also vorher probieren, dann nehmen!

ps. durch das viele schalten untenrum war die kiste ziemlich lahm... da ist das 5 gang besser abgestimmt!

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Oh, wieder eine total spannende Rechtsfrage.

Dürfen Euro4-Fahrzeuge unterschiedlich besteuert werden? Und zwar "lediglich" abhängig vom Tag der Erstzulassung?

Wenn das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert wird, wird man sich wohl - mal wieder:rolleyes: - mit der Rechtsprechung des BVerfG etwa zu den Artikeln 3 und 14 GG beschäftigen müssen, wenn man nicht auch befreit wird und daher (weiter) steuerpflichtig bleibt.

Wie gesagt: Total spannend, weil schwierig.

 

Außerdem: Was soll das in Sachen Absatz überhaupt bringen :crazy:? Verhältnis der Steuerersparnis zum Kaufpreis?:D

 

Nordische Grüße

8ZinSH

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Naja, das war auch meine Ansicht. Ich hab nur keine Ahnung, ob irgendwo festgeschrieben ist dass die KFZ-Steuer zur Verringerung des Schadstoffausstoßes eine Steuerungsfunktion übernehmen soll. Wenn das so wäre, dann würde die neue Steuerfreiheit für Euro4 Neufahrzeuge ja dieser Steuerungsfunktion widersprechen und wäre damit (ähnlich der Pendlerpauschale) nichtig. Wobei die Ansichten wie sie hier vorgetragen wurden natürlich auch einleuchtend sind...

 

Bin schwerstens gespannt wie das FA da argumentiert. Haben im Oktober nen Euro4-Polo neu zugelassen, den nehmen wir da gleich auch noch mit rein.

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  • 1 Jahr später...

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