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Hilfe, Probleme beim Erteilen eines Nachtrags zur ABE!


VFRiend

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Ich lasse mir bei Euromaster locker flockig Räder verkaufen: Diese hier: ENZO Leichtmetallräder - Felgen Alufelgen Leichtmetallfelgen Alu wheel rim alloy wheels | Ãœbersichtsseite mit Michelin Pilot Exalto 195/50 R15 V (steht mit dieser Reifengröße so im beigefügten Radgutachten für den A2!)

 

und jetzt bei der DEKRA tun die sich schwer, mir so ne Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, weil da steht: An Fahrzeugen, die unterZiff. 1 Zeile 2im Fahrzeugbrifund -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter Auto beschrieben werden und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziffer 1, Zeile 2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die o.g. Kombination zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach ³27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeupapiere durchzuführen.

Ja himmiherrgott, seit wann hab ich ein steuerbegünstigtes Auto?

 

 

 

Man muss schon schmunzeln, wie der Amtsschimmel wiehern kann, vor allem wenn man bedenkt, dass ich mit diesen Rädern einen Satz S-Line-Felgen mit 205/40 R17V ersetze, die weiß Gott nicht weniger Sprit kosten!

 

Was wird das hier? Hab morgen einen Termin mit einem TÜV-Mann bei EUROMASTER in der Werkstatt!

Bearbeitet von VFRiend
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Fahr morgen hin und es wird alles gut :D

 

Hab heute auch den TÜV-Prüfer genervt mit seitenlangen Eintragungen...

Den Tag vergisst er nicht, denn es wurden alle Eintragungen vom alten auf den neuen übernommen ausser motortechnische Sachen :D

 

Du erhälst das Din A4 Gutachten auf dem wird stehen. Bitte bei der nächsten Befassung mit den Papieren auf der Zulassungsstelle eintragen lassen... Es reicht das Gutachten im Handschuhfach mitzuführen. Ich werde es aber alles in dne Schein eintragen lassen für meine Freunde von der Rennleitung damit die Kontrollen nicht immer so lange dauern bis sie sich durch den Ordner gearbeitet haben.

 

Gruß Audi TDI

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Nix war gut, bin sauer! Und zwar weil ich nicht weiß, was ich davon halten soll!

 

TÜV-Abnahme der Felgen-Reifen-Konbi war kein Problem, aber auf meiner "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. §19 Abs. 3 StVZO steht jetzt : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.

 

Geändert werden müßte in Spalte 14: "Euro 4; 5L" in "Euro4" also ohne die 5L.

 

Und nun? Muss ich den Quark wirklich im Schein und Brief ändern lassen? Und was ist, wenn wieder Normalo-Räder drauf sind, z.B. O- Winterräder oder gar die beim Auto dabeigewesenen Audi S-Line in 205/40/17.

 

Mannomann, ich verstehs nicht mehr!:kratz::crazy:.)2

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Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.

 

:jadas: Wie soll ich das noch klarer sagen?

 

Versteh allerdings nicht, worüber du dich aufregst. Den 5L-Status gibts schon lange nimmer. Die Zeiten, in denen man damit ne Steuerbefreiung bekam, sind schon länger her...

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Es hätte doch auch da stehen können. "kann, muss aber nicht" bei Autos ohne Status 5L-Auto muss nichts geändert werden.!

 

Das stimmt nicht. Immer wenn du nachträglich was abnehmen lässt, muss es auch in Brief und Schein eingetragen werden, es sei denn, das Gutachten sagt was Anderes. In deinem Gutachten steht dazu eben, dass der 5L-Status weg muss...

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Und wer hat was davon? Und was kostet das wieder? Und kann ich mir dann auch gleich die S-Lines eintragen lassen, die auch nicht in den Papieren stehen? Es steht übrigens im Gutachten, dass es weg muss, wenn noch eine Steuerberücksichtigung dieses Status existiert. Den gibt es seit 2005 nicht mehr!

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Wenn es dich so sehr stört, dann fahr doch die Felgen, welche schon in der COC stehen. Alles andere muss in D nunmal eingetragen werden, das unterscheidet uns von einer Bananenrepublik, in der jeder basteln kann was er will.

 

Kostenpunkt sind knappe 30€ für nen neuen Brief und neuen Schein. Der Witz dabei ist allerdings, dass im neuen Brief oben dann nur noch die neue Größe steht, da die EU beschloss, dass hier für alles andere kein Platz mehr sein soll. Im Schein gibts dafür dann irgendwann mal Seite 2, um die Eintragungen noch unter zu bringen.

 

Willst du die S-Lines eingetragen haben, musst auch dazu nen Schrieb vom TÜV vorlegen. Also mit der ABE zum TÜV, vorlegen, Schrieb geben lassen, dann zur Zulassungsstelle. Neuer Brief kost immer gleich viel, egal wieviele Änderungen.

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Es ist zum Mäusemelken! Ich habe 2002 beim Kauf meines ersten A2 (fährt jetzt meine Tochter) die Karre mit S-Lines bestellt. Da es Winter war, ging ich schon vor Auslieferung des A2 zu ATU und kaufte mir 4 Räder. Auch 15-Zoll mit 195/50/15 Winterreifen. Damit stand ich drei Jahre später bei der ersten HU bei der DEKRA. Die bemerkten die Reifen auf Fremdfelgen und meinten, ich bräuchte die ordnungsgemäße Anbaubestätigung. Ei, sagte ich, macht mal! Und so bekam ich diese und auf der steht jetzt: Kann eingetragen werden in Autopapiere, muss aber nicht! Mitführen der Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus reiche! Nun ja. Jetzt mit dem neuen 90 PS A2 diesen Zores. Interessanterweise hab ich das Auto ,mit montierten WR gekauft und man legte mir schön die S-Lines in den Kofferraum. Jetzt sind die auch nicht im Brief eingetragen! Gut, die sind verkauft, aber die neuwertigen S-Lines vom ersten A2 liegen auch noch im Keller.

 

Ich mach jetzt folgendes: Bestelle COC des neuen A2 und lass mir noch vom TÜV ALLE! noch möglichen Original-Felgen hoch und runter eintragen und dann ab zum Straßenverkehrsamt! Und dann schauen mer mal!

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Genau das brauchst du garnicht, da laut meinem TÜVer alle Reifenformate legal sind, welche im COC stehen. Vorausgetzt sie sind auf ner A2-Originalfelge. Kopie des COCs mitführen genügt also hier, im Gegensatz zum Gutachten von Zubehörfelgen. Diese müssen unverzüglich in den Brief, wenn das Gutachten es verlangt.

 

Zumindest wurde mir mit dieser Begründung die Eintragung der 195/45R16 auf den originalen 16Zoll als unnötig verwehrt...

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Selbst wenn unverzüglich steht, glaube ich es ist falsch. Ich habe ein Wisch im Auto liegen (vom TÜV Prüfer) auf dem die nach jetziger neuer gesetzlicher Regelung zehn Gründe stehen, bei denen was sofort eingetragen werden muss.

Da stehen Reifengrößen nicht mit bei. Den Wisch könnte ich natürlich mal einscannen und uploaden.

Er hat es mir extra für die Rennleitung mitgegeben.

Nehme an, es ist bundeseinheitlich. (?)

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Genau das brauchst du garnicht, da laut meinem TÜVer alle Reifenformate legal sind, welche im COC stehen. Vorausgetzt sie sind auf ner A2-Originalfelge. ...

Demnach müßte ich ja meine 5-Arm-Felgen ja wieder nicht eintragen lassen (7x17, ET 38 )? :kratz:

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In meinem neuen Brief steht überhaupt keine einzige Reifengröße! Im Schein steht 175/60/15 und gekauft hab ich mit WR 155/65/15 sowie SR 205/40/17. Mal ganz ehrlich, Die grüne Rennleitung weiß doch dann auch nicht, was sie noch sagen soll!

 

Mein Idee?! Besteht die Möglichkeit, in der Mitte der Felge dieses Felgenloch mit einer Original Audi-Kappe zu schließen? Also dann weiß doch kein Polizist das die Felgen keine O-Felgen sind! Das ist doch von den Dimensionen eine völlig unauffällige Felge? (Auch wenns irreführend wäre, gibt es solche Deckelchen?)

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Selbst wenn unverzüglich steht, glaube ich es ist falsch. Ich habe ein Wisch im Auto liegen (vom TÜV Prüfer) auf dem die nach jetziger neuer gesetzlicher Regelung zehn Gründe stehen, bei denen was sofort eingetragen werden muss.

Da stehen Reifengrößen nicht mit bei. Den Wisch könnte ich natürlich mal einscannen und uploaden.

Er hat es mir extra für die Rennleitung mitgegeben.

Nehme an, es ist bundeseinheitlich. (?)

 

ja bitte hochladen - Danke

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Heute kam die COC meines neuen TDI. Natürlich steht auch da keine S-Line Felge und deren Bereifung drin! Der einzige Vorbesitzer-(Depp) hat 16-Zöller gegen S-Lines getauscht! Und mir die S-Line-Dinger mitgegeben (die ja mittlerweile weg sind). Da ich noch weitere S-Lines im Keller liegen hab (alle ohne Macken! )und die mal da drauf kommen könnten, brauch ich jetzt ne ABE für diese S-Lines. Stimmt das so? Wenn ja, die ABE habt ihr im Club-Bereich zum Downloaden? Auch richtig?

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