Zum Inhalt springen

Service (Zahnriemen) ohne Scheckheft nachvollziehen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebe Forengemeinde, lässt sich über den Diagnosestecker nachvollziehen, wann was gemacht worden ist?

Klar vorraussetzung es ist in einer Fachwerkstatt (Audi) geschehen.

Ebenso der Zahnriemen, es handelt sich um einen 1.4TDI mit 150.000km auf der Uhr. nur hab ich keine Ahnung ob der schnellstens gemacht gehört oder schon mal erledigt wurde. Gibt es dort irgend einen Anhaltspunkt?

 

Vielen lieben dank

Geschrieben

Nein.

 

Aber du kannst bei jedem Audi Partner freundlich fragen in die Historie zu schauen. (Ob ers tut ist ne andere Frage..) ;)

Die Daten liegen nicht im Auto, sondern bei Audi im System.

Geschrieben

... ja, für einen erneuerten Zahnriemen sollte sich ein Aufkleber auf dem "Schlossträger" (unter der Motorhaube) befinden, auch wenn er nicht bei Audi gemacht wurde.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo!

Sollte das nicht vor allem auch aus dem Service-Buch hervorgehen, unabhängig davon, wer den Service als letzter gemacht hat?

Vorausgesetzt, es wurde alles dokumentiert bzw. im Buch angekreuzt.

 

FF

Bearbeitet von gelöscht
Geschrieben
... ja, für einen erneuerten Zahnriemen sollte sich ein Aufkleber auf dem "Schlossträger" (unter der Motorhaube) befinden, auch wenn er nicht bei Audi gemacht wurde.

 

Kann dem nur beipflichten!

FF

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.