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Keine Wertminderung nach Unfall?


Gast crashpixel

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Gast crashpixel

Hallo,

 

nach dem von der Werkstatt beim Abschleppen verursachten Unfall liegt mir nun das Gutachten vor. Dieses Gutachten gibt jedoch *keine* Wertminderung des Wagens an (EZ 9/2002, A2, 1.4 Benziner - Neuwert ca. 20.500), trotz einer Schadenshöhe von 1380,40 Euro.

 

Folgende Teile wurden ausgetauscht: Stoßfänger + beide Blenden, Aufprallträger Stoßfänger, der Kondensator sowie einige dazugehörige Kleinteile. Als Risiko wird in dem Gutachten der Wasserkühler angegeben.

 

Zwei Fragen nun: ist der Schaden wirklich so gering, daß keine Wertminderung stattgefunden hat (das hat man mir zumindest in der Werkstatt erzählt)? Und wie lange gilt diese Risiko-Angabe bzgl. des Wasserkühlers? Wenn in drei Monaten nix mehr gekühlt wird, gilt das dann als Spätfolge des Unfalls?

 

Danke und Grüße,

 

André

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Gast crashpixel

Und noch was: das Gutachten liegt mir vor, nicht aber die eigentliche Rechnung des Betriebes, der den Schaden behoben hat. I.d.R. sind die eigentlichen Kosten ja geringer als im Gutachten angegeben, steht mir die Differenz zu? Ich hätte mich ja auch dazu entschließen können, den Schaden nicht zu beheben, hätte aber trotzdem die im Gutachten genannten 1380 Euro bekommen...

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wozu auch wertminderung? der wagen erhält ja sogar ne wert steigerung.

 

alle teile die kaputt sind werden du vollkommen neue ersetzt.

 

es währe was anderes wenn du einen schaden am rahmen oder so hättest. denn der rahmen wird nur repariert und nicht ausgetascht!!

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Gast crashpixel

Weil's jetzt ein Unfallwagen ist und dies beim möglichen Verkauf angegeben werden muß und sehr wahrscheinlich zu einem geringeren Verkaufspreis führt?!

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naja das wort "unfallwagen" klingt nicht ganz richt in deinem fall. da trifft eher "schaden" zu.

 

denn bei dir waren nur weichteile betroffen die ja alle nachweißlich

erneuert werden.

somit ist dein auto wieder im originalzustand, und um genau zu sein ist er dann besser als vor dem unfall.

 

wenn die einer mit 30 kmh ins heck rauscht , kann man nicht alles durch nagelneue teile austauschen!!

 

das heißt das kaputte materie "nur" repariert wurde, die aber trotzdem mal kaputt war und nie mehr so wird wie vor dem unfall.

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wenn das als Unfallwagen gilt, dann hätten viele andere (wie auch ich) ein Problem, die mal einen gröberen Hagelschaden hatte. Bei mir wurde die Motorhaube getauscht, das Dach sowie die Rahmenleisten, die Kotflügel und drei Türen ausgebeult. Schadensumme: knapp 3000 Euro (hat aber zum Glück die TK bezahlt....

 

Also, ich würde das dem Nachkäufer sagen, sicher ist sicher. Aber deshalb hat das Auto ja keine Rostprobleme oder ähnliches.....

 

LG

ANika

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Hallo!

 

Grundsätzlich wird eine Wertminderung nur anerkannt, wenn der Originalzustand des Fahrzeuges nicht wiederhergestellt werden kann. Bei Richtarbeiten trifft das ohne weiteres zu.

 

Ich meine aber, dass auch von einer Wertminderung auszugehen ist, wenn Neuteile eingebaut werden, sich aber u.U. andere Spaltmaße ergeben.

 

@ crashpixel: Würde mir das Auto diesbezüglich mal genau angucken und bei erkennbaren Abweichungen - also das, was evt. auch ein Gutachter bei einer Fahrzeugbewertung erkennen müsste - nochmal reklamieren. Ggf. auch unter Androhung von rechtlichen Schritten...

 

Versicherungen zahlen einen Ausgleich für Wertminderung i.d.R. sowieso nie freiwillig, sondern

 

1. nur demjenigen, der massiv darauf drängt und (!)

2. nur demjenigen, der treffliche Argumente vorzuweisen hat

 

Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Wertminderung bei jedem reparierten Unfallschaden in Betracht kommt. Schließlich ist man als Verkäufer eines "Unfallwagens" (und dazu gehört nach akt. Rechtspechung inzwischen auch schon das Ausbessern von sog. "Bagatellschäden") verpflichtet, dies dem potentiellen Käufer anzuzeigen. Auch wenn der Schaden fachmännisch und nicht mehr sichtbar behoben wurde, hat man als Verkäufer eines solchen Fahrzeugs - i.Ggs. zu einem, der ein unfallfreies Fz. verkaufen will - immer die schlechteren Karten.

 

CU!

 

Martin

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@crashpixel

wer hat den Gutachter beauftragt???

Die Werkstatt? Oder wurde der Gutachter von der Versicherung der Werkstatt(Schadensverursacher) beauftragt.

Die Versicherungen beauftragen gerne Gutachter, die auf ihrer Gehaltsliste (eigene Gutachter) stehen.

 

Bei Schäden über 700 Euro darf ein Gutachter eingeschaltet werden und den darf der Geschädigte selbst beauftragen.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?? Dann solltest Du eine Beratung beim Anwalt suchen.

Auch der ADAC gibt über Vertragsanwälte Auskunft/Beratung für Mitglieder.

 

Ansonsten kannst Du alle Deine notwendigen Auslagen(Porto, Telefon,etc.) vom Schadensverursacher einfordern. Wenn Du keine Zusammenstellung der Auslagen hast oder machen willst, steht Dir die sogenannte Auslagenpauschale(ca. 25 Euro) zu. Auch den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur kannst Du geltend machen, wenn Du kein Miet- oder Ersatzfahrzeug hattest.

 

Nachdem offensichtlich der Schaden aber bereits repariert wurde, solltest Du -wie heavy-metal bereits geraten hat- das Reparaturergebnis sehr genau ansehen.

 

Weiter sollte es eigentlich kein Problem sein, dass Dir die Werkstatt eine Kopie oder einen Durchschlag der Reparaturrechnung gibt. Die Werkstat hat ja mit ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abrechnen müssen.

Was Dir passiert ist, ist echt ärgerlich. Die Werkstatt sollte doch aber alles daransetzen, Dich zufrieden zu stellen.

 

mullewutz, den´s auch ärgert, wenn ´ne Alukugel gecrasht wird.

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Also bei mir gab es einst folgenden Sachverhalt:

 

Mir fuhr jemand hinten rein und er war logischerweise schuld. Die Stoßstange war beschädigt, um nicht zu sagen im Ar...

Ich dachte mir nichts weiter dabei, bis der Meister mir zeigte, wie es unter dem Kofferraumboden aussah. Denn da war der Unterboden verzogen und somit stiegen die Reparaturkosten auf ca. 2.500 Euronen.

Bei mir bestellte die VW-Werkstatt direkt einen eigenen Gutachter und die Versicherung des Gegners zahlte.

Wie auch immer....zurück zum Thema. Bei dem verzogenem Unterboden war auf jeden Fall von einem Wertverlust die Rede. Auch diesen stellte der Gutachter fest. Höhe war ca. 500 Euro. Die Versicherung zahlte ohne Probleme.

 

Aber ich kann hier leider auch nur von dem erzählen, was bei mir war. Dir gebe ich auch den Tip, sich einmal bei einem Anwalt zu erkundigen. Kostet zwar ein paar Euros, ist aber nicht die Welt. Dafür bist Du dann auf der sicheren Seite.

 

Schönes Wochenende trotzdem...hauptsache Du bist nicht verletzt....

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Gast crashpixel

Hallo und Danke für die Antworten...

 

Der Gutachter wurde über Umwege von mir beauftragt, das Autohaus hat diesen direkt eingeschaltet (praktisch direkt aus der Nachbarschaft), von der Versicherung kam der jedenfalls nicht. Über eine Abtretungserklärung (beschränkt auf das Honorar des Gutachters) habe ich ihn dann letztlich beauftragt.

 

Direkt sichtbare Schäden sind mir bisher nicht aufgefallen. Ob die Spaltmaße noch stimmen, müßte ich mir mal genauer ansehen. Ein Rechtsanwalt ist eigentlich auch schon eingeschaltet (ebenfalls über das Autohaus, schließlich saß ich während des unfalls ja nicht im Wagen), ich werde mich aber wohl erstmal mit dem Gutachter kurzschließen. In jedem Fall steht mir ja eine Nutzungsentschädigung zu (immerhin 4 Tage ohne mein Auto), da ich auch keinen Mietwagen auf Kosten des Unfallverursachers genommen hatte - ich hatte ja von AUDI Mobilitätsgarantie, und das das Auto wg. eines Defekts abgeschleppt wurde, bekam ich den Mietwagen vom Autohaus absolut problemlos (denen war es offensichtlich unangenehm, mein Auto geschrottet zu haben).

 

Trotzdem fühle ich mich im Moment leicht benachteiligt - zumal ich auch zwei schwarze Flecken auf dem Beifahrersitz habe, die vor dem Werkstattaufenthalt noch nicht da waren und die Beleuchtung des Displays meiner Freisprecheinrichtung nicht mehr so aussieht,. wie ich sie in Erinnerung hatte. Offensichtlich ist eine LED der Beleuchtung defekt, aber es dürfte kompliziert werden, da einen direkten Zusammenhang zum Unfall herzustellen.

 

Grüße,

 

André

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