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Bin ich betrogen worden???


Dolcevita

Empfohlene Beiträge

Also letzte Woche habe ich einen A2 baujahr 3/2005 gekauft... soweit mir gesagt wurde ein Werkswagen

 

nach langem gezerre habe ich die 2 jährige anschlussgarantie dem händler abgerungen...

 

Heute bekam ich post von dem händler mit den papieren zu der versicherung.... doch aufeinmal stand da ein ganz anderes datum der erstzulassung in den unterlagen : april 2004

 

ist das nur ein formfehler... aber dann gleich tag monat und jahr falsch???

 

oder wurde fahrzeugschein und servicheft so geändert das er jünger ist???

 

und nun da man die versicherung ja über audi machen muss hat man das richtige datum eingetragen,damit man keinen ärger mit audi bekommt

???

 

sorry wenn ich mir zu viel sorgen mache... aber son auto ist ja keine abgelaufene tafel schokolade

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Das ist doch ganz einfach:

 

Schaue in Deinen Kaufvertrag, da muss das Erstzulassungsdatum vermerkt sein. Dann schaue in die erhaltenen Unterlagen, wie Fahrzeugschein/-brief. Da gibts ebenfalls einen Eintrag Erstzulassung. Falls Du nur das Serviceheft bekommen hast, macht auch nichts, da steht auch das Datum der Auslieferung drinnen. Wenn diese Daten unterschiedlich sind, dann hat man Dich betrogen.

 

Wenn allerdings nur die Unterlagen der Garantieverlängerung ein anderes Datum aufweisen, dann hat sich wohl ein Fehler bei denen eingeschlichen.

 

Du kannst ja mal die Fahrgestellnummer hier im Forum überprüfen. Dann kannst Du auch erkennen, um welches Modelljahr es sich handelt.

 

Ach ja, und nicht vergessen die Unterlagen mit der Fahrgestellnummer am Fahrzeug selber vergleichen. Papier ist geduldig...

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Fahrzeugschein/Brief und Serviceheft passen...

im serviceheft ist aber beim ertsen besizter nix eingetragen ... ich stehe in der spalte für 2.beitzer...

 

fahrgestellnummer hat an der 10ten stelle eine 5 ... also esoweit ich verstehe modelljahr 2005

 

habe halt nur son komisches gefühl... heutzutage weis man ja nie...

 

alleine der kampf um diese anschlussgarantie... nach dem ich mit audi telefoniert hatte und sie durchbekommen habe wurde mir nochmals von händlerseite mehrmals abgeraten...weil sie ja soooo teuer ist usw.... ?ver

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Also dann tippe ich auf Probleme bei der Versicherung. Uns haben die am Anfang auch eine Police mit falschem Namen ausgestellt. Aber ich würde das auf jeden Fall noch bei denen anmahnen, nicht dass es mal Probleme bei einer Schadensabwicklung gibt.

 

Steht auf der "Versicherungskarte" eigentlich "Beitragsklasse: NF"? Und gilt diese auch bis März 2009 bei Dir? Nur dann hast Du die Neuwagenanschlussgarantie, und nicht die blosse Gebrauchtwagengarantie.

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Vielleicht will man dir ja auch nur 1 Jahr Garantieverlängerung gewähren und hat die Police zurückdatiert?

 

Ich habe beim Werkswagenkauf auch nach einer 2jährigen Garantieverlängerung gefragt - bekommen habe ich nur 1 Jahr.

 

Man(n) sagte mir, es gibt nur ein Jahr Verlängerung nach der 2jährigen Gewährleistung und nach diesem Jahr wird in Abhängigkeit von Laufleistung neu entschieden und der Preis ermittelt.

 

Ob diese Aussage richtig ist, weiß ich bis heut noch nicht.

 

Gruß

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ich habe alle unterlagen durchgeschaut um diese komische datum zu finden und schau her da taucht es auf einmal im fahrzeugbrief auf...

 

also so wie mir gesagt steht da einmal datum der erstzulassung 18.03.2005 so wurde ich auch informiert und so steht es auch im serviceheft

 

nun steht im fahrzeugbrief aber auch noch ein datum sowie in dem versicherungsantrag

... und zwar in der spalte : Datum zu K 14.04.2004

 

dieses datum steht wie gesagt in dem versicherungsantrag auf garantieversicherung als Datum der erstzulassung....

 

ich bin echt verwirrt :ver :ver :ver

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Oh Mann...14.04.2004 ist das Datum der Ausstellung der Betriebserlaubnis für die ganze Modellreihe durch das KBA! Das gilt für alle A2 Modelljahr 2005!

Hab gerade in meinem Brief nachgesehen. Das sagt überhaupt nichts über das Erstzulassungsdatum aus!

Wenn Deine Versicherung bis zum 13.04.2008 läuft, dann haben die einen riesen Blödsinn gemacht!

Und für jegliche Garantieleistung gilt sowieso nur das Datum das im Serviceheft drin steht! Deswegen ist es wichtig, dass dies bei Auslieferung vom Händler abgestempelt wird.

 

Also, wenn Du die richtige Neuwagenanschlussgarantie haben solltest, dann muss dort drin stehen, dass diese Versicherung bis März 2009 läuft, sonst hast Du sie nicht!

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Also, auf dieses Datum unter K ist der Sachbearbeiter bei meinem neuen Fahrzeugschein auch reingefallen...er meinte, wenn ich noch etwas auf Garantie reparieren lassen wolle, müsse dies bis April geschehen.....Großes Fragezeichen in meinen Augen: Wie, habt Ihr jetzt die Werksgarantie verkürzt???

 

Was nach der Aufklärung folgte, waren Haßtiraden auf die EU und die neuen KFZ Scheine......

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Hallo,

also mit der Verlängerung der Garantie hatte ich auch so meine Probleme.

Erst waren die Unterlagen von meinem Freundlichen angeblich nicht bei denen eingetroffen, dann bekam ich die Service-Karte mit einem falschem KFZ-Kennzeichen zugeschickt. Irgendwie haben die Probleme bei der Datenerfassung :III:

Nach einigen Faxsendungen ist jetzt alles ok.

Gruß

Ulrich

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