Ich habe in der Vergangenheit schon ein paar A2 aus der Schweiz eingedeutscht und werde immer mal wieder gefragt, wie das geht. Damit ich es nicht dauernd wiedeholen muss, schreib ich es einfach jetzt hier rein...
Vorab bestellt ihr nach Fahrgestellnummer bei Audi die COC des Fahrzeugs.
Für den Zoll braucht ihr den ungültigen schweizer Fahrzeugausweis, den Personalausweis, den Kaufvertrag ggf. inkl. Ursprungserklärung des Verkäufers sowie eine korrekt ausgefüllte, schriftliche Zollanmeldung und eine gut genährte EC- oder Kreditkarte, alternativ reichlich Bares.
Wenn es sich um ein in Deutschland hergestelltes, in der Schweiz erstzugelassenes Fahrzeug handelt, habt ihr einen Präferenzanspruch, sprich man muss keinen Einfuhrzoll (10%) bezahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%). Diese Ursprungserklärung bekommt ihr direkt vom Verkäufer, welcher sie mit einem bestimmten Wortlaut direkt in den Kaufvertrag schreibt. Alternativ tut es auch ein Schreiben von der AMAG, wird beim Zoll aber nicht gern gesehen und muss nicht akzeptiert werden.
So gerüstet bekommt ihr vom deutschen Zoll bei der Einfuhr (Abfertigungszeiten für den Warenverkehr!) gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche ihr dann zur Zulassung braucht.
In Deutschland angekommen, lasst ihr eine Hauptuntersuchung machen. Mit den Papieren der Hauptuntersuchung, den unültigen schweizer Papieren, der Kopie des Kaufvertrages (Original bleibt wegen der Präferenzerklärung beim Zoll), der COC, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und was man halt sonst noch zum Zulassen braucht, könnt ihr den Wagen dann in Deutschland zulassen.
Uberführung habe ich bislang meist mit einer deutschen Kurzzeitnummer gemacht. Ist allerdings rechtlich eine Grauzone. Ab Mai dürfen nur noch Autos mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, wenn diese eine gültige Hauptuntersuchung haben. Bei schweizer Fahrzeugen eher selten der Fall, es bleibt dann also nur noch der Transport huckepack.
Theoretisch klingt das alles jetzt ganz einfach, der Haken ist die schriftliche Zollanmeldung, welche nur aus Schlüsselnummern besteht, die man aus dem über 200-seitigen Merkblatt korrekt in die entsprechenden Lücken puzzlen sollte. Ich persönlich hab es noch nie ohne Fehler geschafft.
Liebe Grüße und viel Erfolg wünscht der Nachtaktive