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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Aber der A2 kommt in die Jahre. Und ein eventueller Ersatz sollte aus den Kinderkrankheiten erwachsen sein. Wer nicht - um im Hause zu bleiben - auf einen GolfPlus oder einen der Qs umsteigt, muss sich anderweitig umsehen. Ohne den Mokka in Natura gesehen oder die Größen recherchiert zu haben, scheint er aber kleiner als die Genannten zu sein. Und was bleibt sonst noch, nachdem auch die A-Klasse verschwunden ist?
  2. ... oder mal Opel Mokka ansehen .
  3. Hiriko - VOX Automobil .
  4. Zwar würde ich es nicht ganz so hart formulieren, aber die Breite der angebotenen Produkte von Audi nimmt an Schmäle zu - zumindest bei den etwas kleineren Fahrzeugen (wie dem A2). Vermutlich verschläft man hier - auch wenn die Verkaufszahlen der anderen Modelle das Gegenteil suggerieren - einen in Zukunft an Wichtigkeit zunehmenden Markt. Was aber nicht weiter schlimm ist - notfalls zahlt ja der Steuerzahler die Subventionen für eine notleidende deutsche Automobilindustrie; Herrn Wissmann & Co. sei dank. Und auch wenn ein A3 - eben aus den Gründen die zum Kauf des A2 führten - für mich nicht in Frage kommt, weiß ich nicht, ob Audi mit den Innenraum-Retrorunden Luftauslässen etc. ein glückliches Händchen bewiesen hat; man fühlt sich so eher in US-Modelle der 60er / 70er Jahre zurück versetzt. (Das wäre ein Zusatzgrund einen A3 nicht zu kaufen.)
  5. ... ungeachtet dessen, dass "im Berliner Stadtverkehr" der cw-Wert kaum eine nennenswerte Rolle spielen dürfte; selbst wenn bei den "30 Km" auch ein Stück Stadtautobahn dabei gewesen sein sollte. Jedenfalls würde mir der Messfehler bei 30 km ausschlaggebender erscheinen.
  6. Vielleicht macht Audi ja auch nur hier weiter .
  7. Interessant: "Alles außer Akkus" im aktuellen Focus 19/2012 ab Seite 72.
  8. Gut! Nur macht das Sinn!? Außer man hat gelegentlich zu viel Zeit und Langeweile - oder Lust zum Glühobstwechsel.
  9. Vielleicht geht "Spritsparen" auch mal anders ... Auto-Zeitung 7/2012: GETRAG - Getriebe-Spezialist - hat einem Fiesta eine Motor-Getriebe-Kombination mit Verbrennungs- und Elektromoter verpasst ... ... vier Fahrzustände möglich: rein elektrisch (Standard), parallel, seriell sowie Rekuperieren ... der Benzinmotor wird mit Hilfe des E-Motors gezielt in einem günstigen Lastbereich betrieben. Daten (lt. Artikel): FORD FIESTA Range Extender (Prototyp mit Straßenzulassung); 3-Zylinder, 4-Ventiler, 1.000 ccm, 50 kW / 68 PS (Benziner), 57 kW / 77 PS (E-Motor), 220 Nm Drehmoment, 400 V 14 kWh Lithium-Ionen-Batterie, ..., Euro-5, 0-100 km/h in 10 sec., 170 km/h Höchstgeschwindigkeit, 1,6 l S / 100 km (Werksangabe), CO2-Ausstoß 36 g/km. Natürlich kann man, laut gleicher Zeitung, auch 'bessere' Daten haben: 1.838 kg, 1.500 Nm, 882 kW / 1200 PS, 0 - 300 km/h in14,6 sec, (0-100 in 2,5s / 0-200 in 6,7s), ..., Vmax 415 km/h und wer 2.011.100 € für den Grundpreis diesen "Bugatti Veyron 16.4 Grand Sport Vitesse" ausgeben kann, wird sich wohl auch in Zukunft den Sprit problemlos leisten können . (Eine Verbrauchsangabe bzw. eine Angabe zum CO2-Ausstoß habe ich nicht gefunden!)
  10. Ich finde es ja auch toll, wenn man sich Gedanken darüber macht, wie man vielleicht noch weiter Sprit sparen könnte und / oder Gewicht sparen usw. Allerdings vermute ich auch, dass sich Ingenieure / Konstrukteure Gedanken über Stabilitäten / Sicherheit usw. machen und im Ergebnis nicht unnötiges, weil im Ergebnis auch 'teures', Zeugs einbauen, das aber völlig unwichtig / wirkungslos ist. Und wenn im Zuge einer technischen Weiterentwicklung andere Materialien o. ä. verwendet oder 'Zeugs' hinzugefügt oder weggelassen wurde, dann sind auch oftmals andere Konstruktionsdetails geändert worden. (Ich erinnere mich beispielsweise daran, dass nach einem relativ leichten Heckaufprall auf meinen ersten A2 dieser 'Dellen in den hinteren Türen' hatte und ich, nach meinen Hinweisen auf die Rahmenkonstruktion des A2, aus Ingolstadt ein 'das könnte die Ursache gewesen sein' hörte. Da auch mein zweiter A2 zur Zielscheibe für einen 'Nicht-Stop-Schild-Beachter' wurde - mit deutlich größerem Schaden - aber ohne 'Dellen in den hinteren Türen', könnte dies etwa auf eine veränderte Konstruktion im Heckbereich zurückzuführen gewesen sein.)
  11. Also winterlichen Mehrverbrauch (unter 0° bis -25°) ja - auch wegen Sitzheizung, Licht, evtl. Winterbereifung, usw. Aber niemals im Bereich von 2,3 Litern (>35% von 5,2 l / 100 km ausgehend) - bei ansonsten ähnlichem Fahrprofil und wenn Du nicht nur jeweils ein paar Meter um die Ecke fährst. Wie war es in den vergangenen Wintern bei Dir?
  12. ... da der Verbrauch aber sinkt ... wie frei drehen sich die Räder? Nicht dass Du Dein Auto 'mit angezogener Bremse' aus der Werkstatt bekommen hast und sich die Räder / Bremsen nun erst frei schleifen müssen!?
  13. Nächsten Sonntag gibt es bei VOX - Automobil einen Beitrag zum Thema DPF-Nachrüstung.
  14. Super Preise - aber es war schon immer etwas teurer etwas Besonderes zu fahren ; auch wenn man die 330 € Zuschuss noch abziehen kann.
  15. Damit dürften die 500 der Dame gehören. Aber gut, das wird die Versicherung, die die Aktion ja nur ... ..., schon richtig und für Jeden nachvollziehbar verrechnen . Viel Erfolg.
  16. Da sollte es doch eigentlich Schriftliches zum Thema '500 €' seitens des Richters geben. Was steht diesbezüglich drin? Und ist das schriftlich (von ihm) widerrufen worden? Was steht im Verhandlungsprotokoll (wahrscheinlich nur über (D)einen Anwalt ansehbar)? Das sollte Klärung darüber bringen, wie die '500 €' zu Stande kamen, zu welchem Zweck usw. Und auch etwas Licht darüber bringen, wie sich das mit der 'Straf- und Zivilprozess-Aussage' (#172) verhält.
  17. Einerseits hatte ich es so verstanden, dass die 500 € keine 'Schadenersatzforderung' war und ist ... womit alle Hinweise zu einem solchen Urteil hinfällig sind! Ungeachtet dessen: ohne das Urteil und worum es dabei ging zumindest (laienhaft) gelesen zu haben, glaube ich nichts. Außerdem darfst Du nicht vergessen, dass auch der 'sehr umgängliche und auskunftsfreudige Herr Anwalt' in dem Haus residiert, dass zuerst versucht hat, an die 500 € zu kommen. Ist meine Erinnerung diesbezüglich richtig!? In jedem Fall: siehe #191 und #195 bzgl. wer Deinen Anwalt zahlen dürfte. PS: Bzgl. der 500 €: die würde ich, wenn möglich, wieder zurück auf's eigene Konto buchen!
  18. ... vielleicht ein Grund sich kompetente Hilfe zu holen. Schließlich kann man nicht alles Wissen und 'die auf der anderen Seite' dürften über dies auch noch, allein aufgrund ihrer Tätigkeiten, über mehr Erfahrungen verfügen.
  19. Ich gebe @DerTimo Recht, Du solltest einen Anwalt beauftragen; es sei denn, Dir macht dis Sache Spaß, Du rechnest Deine Zeit zu 0 € ab, ... Die 500 € gehören, so wie ich es lesen kann, Dir. Da das alles in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht, dürfte Dein Anwalt - wenn Du Recht hast - wohl von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Zudem könntest Du beginnen Deine Zusatzaufwendungen in Rechnung stellen ... selbst wenn Du auf diese dann - nachdem Du die 500 € wieder in der Hand hast - 'im Rahmen einer endgültigen Aktenschließung' großzügig verzichten würdest.
  20. @cers Basteleien in #755 - speziell die Bilder 1, 2 und 6 - haben was; ggf. aus runden Einzelelementen (Bild 3) zusammengesetzt. Ich vermute allerdings, dass auch (kleine) Einzelelemente eine zu tiefe Bauform für unsere Abdeckungen haben. Und zur Bild 6 - Lösung wird es kaum kommen, es sei denn, es gäbe eine übernehmbare Lösung von einen anderen Fahrzeugtyp.
  21. Ich würde abwarten, was da noch kommt (denn es muss schriftlich geschehen und begründet sein). Wahrscheinlich hat Gegnerins Anwalt zuvor ein Schwätzchen mit dem Richter gehalten, ihn belabert (kann wörtlich genommen werden) und nun der Versuch auf diese Art. Für 500 € lohnt sich sicherlich auch eine Rechtsberatung. Und das mit dem 'Kleintierzuchtverein' würde ich mir nachträglich noch mal überlegen.
  22. Ja, das mit dem 'Äußerst zufrieden' hatten wir schon mal: etwa hier, hier (#1764 und folgend), ... Scheinbar sind die Urheber dieses Textes sehr lern- oder denkunfähig. Oder es gilt einfach: 'deutsches sprache, schweres sprache' .
  23. bzw. die Bundesaufsicht für Versicherungswesen (BAV).
  24. Dies gehört einerseits an die BAFIN und als Beschwerde an die Versicherungsgesellschft (Einschreiben mit Rückschein an die Aufsichtsratsvorsitzenden)!
  25. Leider muss man anmerken, dass in den heutigen Zeiten wohl auch eine Rechtsschutzversicherung nötig sein dürfte. Aber das mit der Staatsanwaltschaft würde ich in jedem Fall mal machen. Eine weitere hilfreiche Adresse könnte auch die Anwaltskammer sein. [OT] Ich bin verfechter solcher Maßnahmen. Ich kann mich an eine Beschwerde über einen Arzt via Krankenkasse erinnern, bei der die Krankenkasse mehrfach nachgefragt hat, ob die Beschwerde denn wirklich (an die Ärztekammer) weiter geleitet werden soll usw. Ich bestand darauf. Heute ist der Arzt seine Kassenzulassung dauerhaft los! Ich will dies ausdrücklich nicht allein auf meine Beschwerde zurück führen - das wäre wohl auch nicht richtig -, aber es müssen wohl mehrere Beschwerden zusammen gekommen sein und dann zählt vielleicht jede Einzelne. [/OT]
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