Wenn man den Besitz einer Garage bejat, dann kann doch trotzdem nicht verlangt werden, dass es permanent in dieser parkt? Was ist ist mit Urlaub, Arbeitsweg wenns mal später wird, Dienstliche Reise mit dem Privatwagen, Party bis ins Morgenrauen usw.?
Wahrscheinlich enden solche Klauseln bei entsprechender Schadenshöhe dann immer vor Gericht wenn man es drauf anlegt.