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Freigabe AHK


bully44

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Hallo und frohe Weihnachten aus dem Saarland.

Ich habe mir eine abnehmbare AHK eingebaut und brauche nun eine Freigabe dafür. Ich war bei einem Audi-Händler und der sagte das er mir nicht helfen kann??? An wen muß ich mich wenden und welche Papiere brauche ich dafür?

Danke im voraus

Bully44

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vermutlich hast du die AHK beim zubehörhandel gekauft, richtig?

 

dann solltest du dich dort melden. der audi-händler kann dir nicht helfen wenn es keine original-AHK ist. und du brauchst die freigabe, um die AHK in den papieren eintragen zu lassen. in der freigabe sind die daten deines A2 (FIN) eingetragen, sodaß du auch mit einer kopie z.b. meiner freigabe nichts anfangen kannst.

 

sollte es wieder erwarten doch eine originale sein, so wende dich einfach mal direkt an der kundenservice von audi und sagen denen, du hättest sie gebraucht gekauft und keine BE dabei gehabt.

 

viel glück

 

zusatzfrage:

welches baujahr hast du? ist in deinen papieren eine anhängelast bereits eingetragen?

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Danke für die schnelle Antwort.

Mein A2 ist Bj. Sep. 2001, 1,4 TDI.

Die AHK ist aus dem Zubehöhr. Audi wollte fast 700 Euronen incl. E- Satz. Im Zubehöhr zahlte ich nur 400, ist doch ein kleiner Unterschied, oder?

Anhängelast ist keine eingetragen. Was kann ich nun machen.

 

Bully

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am besten fährst du mit dem A2 und allen der AHK beigelegten papiere mal bei einem tüv vorbei. normalerweise sollte irgendwo auf der kupplung ein prüfzeichen sein und darüber kann der ing dann die zugehörigkeit zum A2 erkennen. eine eintragung sollte so machbar sein, dafür hat er schließlich studiert....

 

was auch helfen kann -insbesondere bei der festlegung der anhängelasten- ist die kopie eines A2-briefs mit eingetragener AHK und last. ich würde dir da ja gerne helfen, aber mein brief liegt noch in IN....

 

probiere es einfach mal bei deiner tüv-stelle. sofern handwerklich gut gemacht und alles funzt (anhänger oder fahrradträger mitnehmen) sollte es klappen....

 

viel erfolg.

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hast du sie bei rameder gekauft?

 

auf deren seite habe ich gerade dieses PDF hier gefunden.

 

auf seite eins sind ein paar infos bezüglich der einzutragenden werte. und auf seite 7 steht, man solle sich an audi wenden wegen des gutachtens.

hattest du diesen schrieb bei audi mit? wenn nicht, probiers doch nochmal so.

 

kannst ja einen kleinen "weihnachtsmann" in form von stückchen o.ä. mit zu deinem audi-dealer nehmen. gerade bei arbeit zwischen den jahren werden kleine aufmerksamkeiten wohlwollend beachtet....

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Danke für die Hilfe.

Ja, ich habe meine AHK bei Rameder gekauft und in einer Fachwerkstatt einbauen lassen (Nicht bei den freundlichen). Der Pate meiner kleinen Tochter ist KFZ-Meister und hat ne eigene Werkstatt, grins. Ich fahre morgen mal zum TüV und schaue mal was die so meine, falls die auf haben. Wenn ich was neues weiß melde ich mich. Schöne "Rest"-weihnacht und Gruß.

bully

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Also.

 

Bei mir war das auch so ne Prozedur.

Die AHK die ich mir eingebaut hab hatte ne e-Zulassung. Das heißt sie braucht keine Abnahme vom TÜV. Bei mir waren aber auch keine Anhängelasten und so eingetragen. Der A2 selber hat aber ja diese zugelassenen Anhängelasten.

Also hab ich bei Audi angerufen und mich so lange durchgefragt, bis ich wen an der Strippe hatte, der was mit einer Anhängelastnachtragung im KFZ Schein anfangen konnte. Dem hab ich dann meine Adresse und auch die Fahrgestellnummer gegeben. Kurz darauf habe ich einen Brief von Audi bekommen wo explizit für mein Fahrgestell ne Freigabe drin stand. Damit bin ich dann zum TÜV. Der hat das alles sich angeschaut und mir dann noch was ausgedruckt (für gut 40 € :WUEBR: :WUEBR: :WUEBR:). Mit dem Wisch bin ich dann zur Zulassungstelle. Die wollten dann noch mal 10 € für nen neuen Brieg und Schein haben wo die Anhängelasten drin stehen.

 

Außerdem hat Audi gesagt, dass ich noch einen extra Aufkleber brauche mit den Fahrzeugdaten. Ist wohl teilweise im Faherfußraum unter den Matten verklebt. Der TÜV Mensch meinte das ich das noch zur ordnungsgemäßen Zulassung bräucht. Die Schweinerei ist nur dass zum einen die Lieferung davon 3 Monate dauert und NUR der Aufkleber 50 € kostet. Ich hab den dann einfach weggelassen. Welcher Polizist nimmt schon das halbe Auto auseinander um das was in den KFZ Papieren steht zu kontrollieren.

 

Nach dieser Odysee war ich mal wieder stink sauer auf die deutsche Bürokratie habe aber dafür jetzt die AHK eingetragen.

Hoffe ich konnte helfen!!!

 

 

MfG

Stefan

 

p.s. Die Achslasten erhöhen sich bei AH Betrieb auch um die Stützlast (50 kg). Von daher kann man immer noch genauso viel zuladen wie vorher.

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Gast unregistered user
Original von S.Tatzel

Also hab ich bei Audi angerufen und mich so lange durchgefragt, bis ich wen an der Strippe hatte, der was mit einer Anhängelastnachtragung im KFZ Schein anfangen konnte. Dem hab ich dann meine Adresse und auch die Fahrgestellnummer gegeben. Kurz darauf habe ich einen Brief von Audi bekommen wo explizit für mein Fahrgestell ne Freigabe

 

Hi,

genau so läuft das wenn KEINE Anhängelasten eingetragen sind.

 

Gruß

MisterX

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Soweit ich weiß gibt es für den Audi A2 außschließlich die AHK von ALKO. Anderer Hersteller machen da gar keine. Und diese eine von ALOK hat die e-Zulassung. Egal ob gebraucht oder neu. Von daher braucht man nur die Eintragung in Schein und das wars soweit die AHK fachgerecht eingebaut wurde.

Wenn die Eintragung im Schein schon vorhanden ist kann man eigentlich ohne bedenken mit AH rumfahren.

 

 

MfG

Stefan

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Frisch gescannt...

 

... und original von Audi

 

Mit diesem Brief bin ich auch zum TÜV gegangen und hab dann unter der Einschränkung mit dem Typenschild die Nachtragung bekommen. Die Einschränkung war aber nur in dem Wisch vom TÜV und nicht mehr in Fahrzeugschein. Deswegen werde ich das auch nicht mehr bestellen. Und schon gar nicht für 50 €.

 

 

MfG

Stefan

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Gast unregistered user
Original von bully44

Ich habe die Freigabe von Audi für "LAU" bekommen, das war doch mal ein guter Preis.

 

Hi,

das ist normal. Nur die Plakette kostet.

 

Gruß

MisterX

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die plakette ist ein neues typschild, welches im fußraum des beifahrers über das alte typschild geklebt werden muß. klar sind 50€ dafür ne menge holz, aber rechtlich gesehen reicht die einfache eintragung nicht aus, weil typschild und fahrzeugpapiere nicht übereinstimmen. sollte es dann irgendwann zu einer größeren überprüfung kommen, ist die eintragung hinfällig....

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Ok da hast du sicherlich recht. Aber das muss schon eine mächtig große Überprüfung sein. Schließlich muss fast der komplette Fahrerfußraum auseinandergenommen werden. Und ich hoffe ja mal das ich mit meiner Kugel nicht auf irgend ner Drogenkurierliste von der Polizei laufe :D

Nee Spaß beiseite. Wäre der Aufkleber Sicherheitsrelevant würd ich ihn mir holen ansonsten lass ich es lieber drauf ankommen.

Außerdem kann ich wenn denn mal so ne Untersuchung kommt immer noch sagen das der Aufkleber bestellt ist aber noch nicht angekommen ist. Dauert schließlich laut Audi ca. 3 Monate bis der kommt. Was auch immer so lange dauert bei diesem Aufkleber :ver :ver :ver

Selbst wenn die Eintragung im Schein hinfällig werden würde (was ja auch nur bei AHK Betrieb relevant wäre) Hab ich ja immernoch den Brieg von Audi den ich schön aufheben werde.

Und mal ehrlich. Ohne AHK ist die Eintragung nicht relevant und mit AH wird die Polizei ja wohl kaum das halbe Auto auseinander nehmen anstatt sich den AH genauer anzukucken. Abgesehen davon müssen die ja auch erst mal wissen wie sie an den Aufkleber dran kommen.

Wie ist das eigentlich wenn man nen Auto 15 Jahre fährt und so nen Aufkleber einfach nicht mehr lesbar ist? Ist bei unserem Mercedes so. Da kann man doch nix für!!!

 

Wenn man ohne Aufkleber fährt ist es natürlich ein Risiko erwischt zu werden aber ich persönlich gehe dieses ein, da ich denke das es vergleichsweise gering ist und auch nichst Sicherheitsrelevantes Fehlt.

Aber das muss jeder selber entscheiden!!!

 

MfG

Stefan

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richtig, das muß jeder selbst wissen.

 

bei einer überprüfung seitens der polizei sollte die AHK und der eintrag im schein/brief reichen. jedoch bedenke, daß bereits der tüv-prüfer gegen seine anweisung verstoßen hat, wenn die eintragung ohne überprüfung des neuen typschildes vorgenommen hat. die zulassungsstelle, die die papiere aktualisiert, trifft hier keine schuld.

 

und bedenke weiter was passiert, wenn ein unfall oder fremdschaden direkt von der AHK ausgeht. spätestens dann wird die sache genaustens nter die lupe genommen und versicherungen wollen heute alle sparen.

 

im endeffekt hast du natürlich recht, daß es nur geldschneiderei ist und direkt mit sachgerechtem einbau und abnahme nix zu tun hat. allerdings war mir die 50€ nicht zu viel für das beruhigende gefühl, daß alles ok ist.

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Naja vielleicht lass ich es ja noch mal machen wenn ich etwas flüssiger bin.

Mit den Versicherungen hast du schon recht. Das stimmt.

Aber da ich zwar eine AHK habe mir der passenden Hänger aber noch fehlt ist es nicht so dringend.

Und technisch gesehen ist ja bei mir alles ok. Das weiß man schließlich am besten wenn mans auch selber gemacht hat :WTR:.

Wenn da was kaputt geht muss es also nen Materialfehler sein. Und wenn die Versicherunge in so nem Fall nicht zahlen will würd ich auch vor Gericht gehen und nen Gutachter beauftragen und der wird ja wohl eher nicht behaupten das die AHK wegen fehlendem Typenschild abgerissen ist. Das hoffe ich zumindest :D

 

MfG

Stefan

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