Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Anmeldung etc - dumme Frage!


dede

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

 

wenn ich mich nun für einen A2 entschieden habe - wie gehts dann weiter? Rotes Kennzeichen und ab nach Köln!? Wo bekomme ich das her? Wer zahlt das (wohl ich oder?)

 

Ich meine ich kann es ja schlecht vorher anmelden... ;-)

 

Noch ne Frage:

 

Ich bin sehr weit oben was meine Beiträge betrifft, meine Freundin könnte von ihrem Dad vom Firmenwagen 55% übernehmen - wie geht das? Was muss man sonst so bei An- Ummeldung etc beachten!?

 

Danke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hm ok, es hat sich schon was getan! ;-)

 

Also rotes Schild iss klar soweit - ansonsten werde ich den Wagen wohl nun auf meine Freundin laufen lassen - muss er dann auch auf sie zugelassen werden!?

 

Oder kann ich den Wagen zulassen und sie versichert ihn? Ich würde ja gerne der "Halter" sein wenn ich ihn auch bezahle... -ORDEN-

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

irgendwie ist mir nicht so ganz klar, was Du eigentlich wissen willst...

 

Falls Du wissen willst, ob einer den Wagen zulassen kann und der andere ist der Versicherungsnehmer: das geht glaube ich nicht, da der Halter des Fahrzeugs auch dafür verantwortlich ist und daher nach meinem Verständnis auch der Versicherte sein muss. Aber die Websites der Versicherungen helfen da sicher weiter.

 

 

LG

Anika

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als ich noch recht hoch eingestuft war, hat mein Dad das Auto, welches auf mich angemeldet war, als 2. Wagen versichert.

D.h.: Versicherungsnehmer war mein Dad. Im Kfz-Brief und -Schein stand mein Name drin.

 

Ob das nur innerhalb der Familie geht, oder auch mit nicht-Familienmitgliedern sollte am Bestens dein Versicherungsdealer wissen.

 

 

Bei den Onlinerechnern wird doch eh oft gefragt, ob Halter und Versicherungsnehmer die gleiche Person sind, wenn ich mich ned irre :ver

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur so zur Info,

habe mit roten Nummern auch gerade Erfahrung sammeln dürfen.

 

Rote Nummern gibts nur noch für Händler,

für Überführungsfahrten oder Probefahrten des Händlers.

Bist du privat damit unterwegs,

ohne das jemand vom Händler dabei ist,

bist Du nicht versichert.

(So die Aussage meines :D, ist Verwandschaft)

 

Einzige Möglichkeit für privat: Kurzzeitzulassung, 5 Tage.

Kostet 10,50€ Zulassung plus Schilder

plus Versicherung (DEVK nimmt 75,-)

 

Wird bei einigen angerechnet, wenn man dann richtig zulässt

und bei denen versichert.

 

Thomas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von kleine

Falls Du wissen willst, ob einer den Wagen zulassen kann und der andere ist der Versicherungsnehmer: das geht glaube ich nicht, da der Halter des Fahrzeugs auch dafür verantwortlich ist und daher nach meinem Verständnis auch der Versicherte sein muss. Aber die Websites der Versicherungen helfen da sicher weiter.

 

LG

Anika

Da muss ich widersprechen. Ich habe mir vor kurzem über den G70-Ausweis meiner Mutter einen neuen A4 bestellt, d.h. sie muss ein halbes Jahr auch der Halter sein, auf sie wird nächste Woche der Wagen zugelassen. Der Versicherungsnehmer werde allerdings ich sein, das ist mit meiner Versicherung (Allianz) so möglich.

 

Grüße von Andree

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also,

 

es ist völlig unproblematisch wenn Du Käufer und Deine Freundin Versicherungsnehmerin ist. Die Voraussetzung ist schlicht die Volljährigkeit, damit das Rechtsgeschäft überhaupt wirksam ist. Genausogut könnte Dein Vater Käufer = Eigentümer , Du Halter = Besitzer und Deine Freundin VN'in sein. Es fragt auch kein Versicherer nach irgendwelchen Nachweisen zu Führerschein o.ä., Hauptsache Du zahlst brav Deine Prämie an den Versicherer.

 

Also der Halter eines PKW etc. muß nicht zwingend VN sein.

 

P.S.: Im übrigen mußt Du dies nicht dem Versicherer melden.

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das bedeutet also, ich kaufe eine schöne Kugel, melde ihn an. Meine Süße meldet ihn bei ihrer Versicherung an, soweit richtig alles?

 

Perfekt - so meinte ich es. Also bekomme ich dann die Strafzettel etc? :LDC

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jepp, du bist ja Halter!

Du Halter, Freundin Versicherungsnehmer: Kann aber zu höheren Versicherungspreisen führen.

 

Kurzzeitkennzeichen: ACHTUNG: KEINE KASKO-Verischerung.... d. h. Unfall bei Überführung des Fz. = leer ausgehen und selber zahlen!

 

MfG Sven/wauzzz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Original von pixelpope

Noch ne Frage:

 

Ich bin sehr weit oben was meine Beiträge betrifft, meine Freundin könnte von ihrem Dad vom Firmenwagen 55% übernehmen - wie geht das? Was muss man sonst so bei An- Ummeldung etc beachten!?

 

Danke!

Kleine Einschränkung:

 

Deine Freundin kann die SF-Klasse nur dann (in dieser Höhe) übernehmen, wenn sie selbst diese SF-Klasse hätte herausfahren können. Ein Führerscheinneuling wird somit nie die SF-Klasse seines Großvaters übernehmen können, max. die SF 1/2 ist drin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hmm... problem iss nur das es eben nicht um die ecke sein wird - demnach müsste ich dann zweimal da hin... einmal zum anschauen und dann nochmal um den wagen mitzunehmen samt schildern...?!?!

 

also bleibt wohl nur die 5tage-Anmeldung - dann bin ich aber auch kaskoversichert oder? kostet zwar was, iss aber billiger als wenn ich 2mal hin muss - und wenn es dann wirklich angerechnet wird...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, wenn der Wagen noch angemeldet und versichert ist, kannst Du ihn meines Wissens auch einfach mitnehmen, musst ihn dann innerhalb einer gewissen Frist auf Dich ummelden und versichern. Dazu gibt es m.E. auch so vorgefertigte Formulare, die den Übergabezeitpunkt regeln, aber am besten fragst Du mal bei einer Versicherung an, wie das genau geht. Ich meine da gibt es sowas, ob das in Verbindung mit der Deckungskarte war, weiß ich nicht mehr so genau.

 

Ohne Gewähr...

 

Flo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soooooo:

 

Nun habe ich eine Kugel!

 

Meine Fragen:

 

ich finanziere ihn, also braucht die Bank den Schein irgendwann! Ich will ihn aber auf meinen Freundin anmelden weil sie Rabatt von ihrem Dad übernehmen kann.

 

Nun sagt der Versicherungsfuzzi er muss erst auf sie angemeldet werden und dann nach ein paar Wochen auf mich.

 

DANN habe ich aber einen weiteren Halter im Brief UND die Bank wird sicher keinen Brief aktzeptieren mit dem Namen meiner Freundin.

 

Jemand ne Idee?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja über meine Hausbank - Berater hat ne Mail bekommen von mir. Das sollte auch klappen zur Not - aber ich kapier nicht wieso der Wagen erst auf sie zugelassen werden muss und dann nach ein paar Wochen auf mich!? Ich will ja nicht ihre Prozente übernehmen, sondern sie soll von Anfang an bis zum "bitteren Ende" Versicherungsnehmerin sein. Hab ich da nen Verständigungsproblem!? Er meint nur immer sonst könnten wir die % und die SF-Klasse eines alten Firmenwagens ihres Dads übernehmen... jemand Ahnung????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Versicherer spricht wahrscheinlich von der Übernahme der SF Klasse und der Prozente. Dieser Vorgang ist allgemein üblich, ist aber bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich. Das Verständigungsproblem ist, daß hier nicht erkannt wird, daß Du Halter bist und nicht die Freundin. Es gibt natürlich hier und da bei den Versicherern und den Banken Unterschiede und manche stellen sich vielleicht auch quer, doch eigentlich steht dies hier nicht zur Diskussion. Es ist doch völlig wurscht wer den A2 letztendlich versichert, besitzt und finanziert.

 

Versteht das der Berater von der Hausbank oder der Versicherung nicht ?

 

Wenn Du Dein Fahrzeug hast und dem Versicherer die Daten des Versicherungsnehmers ( Freundin ) übermittelt hast, bekommt Deine Freundin die Deckungskarte ( Doppelkarte ) zugestellt. Auf dieser trägst Du in dem Feld wo steht Name und Anschrift des Halters, wenn abweichend vom VN, Deine Daten ein, da Du Halter vom A2 bist. Bei der Zulassungstelle legst Du die Doppelkarte, Ausweis, Brief und Fahrzeugschein, Tüv Bericht ( ASU ) dem Beamten vor. Der Übernimmt die notwendigen Daten in deren System und Du erhälst den Brief und den Fahrzeugschein mit Deinen Daten ausgehändigt. Den Brief übergibst Du der Bank, unterschreibst den Finanzierungsvertrag und gut is.

 

Ich werde aber nochmal bei meinen Kollegen nachfragen ob sich dahingehend etwas geändert haben könnte.

 

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 126

      [1.4 BBY] Motorruckeln - Die unendliche Geschichte, langsam wird es dringend

    2. 5

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    3. 5

      Lupo 3L TDI (AYZ): Starter macht sich selbstständig

    4. 319

      [TDI] Pumpe Düse Abhilfe Korpushalter Sammelbestellung?

    5. 52

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    6. 52

      [1.4 BBY] Kein TÜV, CO-Gehalt zu hoch

    7. 24

      A2 Scheinwerfer abdichten?

    8. 8

      Beurteilung des hinteren manuellen Fensterhebers

    9. 514

      [1.4 TDI] Übersetzung 5.Gang verlängern

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.