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Kulanz-Gewährleistung??


Gaesch

Empfohlene Beiträge

hi ..

habe vor 2 wochen nen A2 1,4tdi bei einem freien händler gekauft .

nach diesen regenfällen ist mir aufgefallen das der linke scheiwerfer benebelt und an dem rechten sogar tropfen von innen sind !

da ich nur eine 6 punkte 12 monats gebrauchtwagengarantie habe die auf motor usw ist gehe ich davon aus das ich keine ansprüche habe oder ?

oder muss der händler einen neuen scheinwerfer einbauen !

das nächste prob ist das er 100 km weg ist ..

DANKE

Cu

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Kontrolliere die Deckel an den Scheinwerfern. Tipps zum Ein- und Ausbau gibts hier: Lampenwechsel vorne - Selbsthilfe

 

Diese sind oft falsch drauf oder die Dichtung verletzt.

 

Ansprüche seh ich kaum Chancen...

 

Gruß Audi TDI

 

Schreib doch bitte mal in die Signatur die Daten Deines A2 (Baujahr, EZ, Motor,...)

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Mit beschlagenden Scheinwerfer beim Händler vorfahren und Kulanzantrag stellen.

 

Es gibt von Audi ein Reichtlinie nachdem die Scheinwerfer kostenlos gewechselt werden können.

 

Ich hatte auch einen beschlagenen Scheinwerfer und der wurde kostenlos ausgetauscht.

 

Seitdem keine Probleme mehr d.h. die Scheinwerfer beschlagen jetzt niemals egal wie viel Regen oder Waschstraße ;)

 

Gruß

Otherland

 

PS: Ich lasse auch immer bei bedarf die Glühlampen für 5,- EUR inkl. Einbau beim Händler wechseln damit es auch so bleibt !

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Hallo!

 

Original von Audi TDI

Ansprüche seh ich kaum Chancen...

Warum nicht? Er hat doch sein Fz. bei einem Händler gekauft, und der ist zu einer mindestens 6-monatigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet. Der Händler muss also innerhalb der ersten 6 Moante nach dem Kauf beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, wenn er den Mangel nicht regulieren will. Einschränkungen gibt es nur bei sog. Verschleißteilen. Aber Scheinwerfer gehören (i. Ggs. zu den Glühlampen) eindeutig nicht dazu.

 

Es gibt aber irgendwo (hier im Forum mal veröffentlicht?) eine Audi-Richtlinie, wann das im Scheinwerfergehäuse enthaltene Kondensat verdampft sein muss. Vorher mal zu überprüfen, ob die Kappen hinten am Scheinwerfer richtig drauf sind, ist natürlich sinnvoll. ;)

 

Ja, und wenn das Scheinwerferglas einen Riss haben sollte, dann geht natürlich nichts über die Gewährleistung, sondern allenfalls über die Teilkasko (wenn diese ohne SB abgeschlossen wurde).

 

Kulanzleistungen kommen hier jedenfalls im Verhältnis Verkäufer - Käufer noch nicht zum Tragen. Warum auch? Es greift hier schließlich - noch - die gesetzliche Regelung! Wenn der Verkäufer der Meinung ist, es handele sich um eine Kulanzleistung, die man bei Audi einholen könne, dann soll er bei Audi den Antrag stellen - und darauf hoffen, dass er von Audi irgendwann mal Geld sieht.

 

CU!

 

Martin

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Ganz einfach weil keine Gebrauchtwagengarantie von Audi die SW mit drin hat. Bei einer CLP siehts natürlich anders aus, aber es ist die Rede von einer normalen Gebrauchtwagengarantie. Die Wette würde ich gewinnen, Kulanz abgelehnt aufgrund des Fahrzeugalters bzw. Fahrleistung kommr garantiert.

So wars jedenfalls bei mir und bei einigen Fahrzeugen im Bekanntenkreis auch. Ich habe mittlerweile die 3ten SW drin.

 

Anbei das Statement von Audi http://www.roadstter.de/technik/scheinwerfer.htm

 

Gruß Audi TDI

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HI ::

DANKE ERSTMAL...

werde die tage erstmal schauen ob die SW dicht sind ..

dann werdse ich die signatur erstellen obwohl im avatar der motor steht - ist aber ein 1,4tdi 75ps ..

dann werde ich die garantie vornehmen - namen und umfang der leistungen ..

 

ich hatte aber geschrieben das ich bei einem freien ( also kein AUDI oder vertragshändler) gekauft hatte ..

DANKE

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Hallo!

 

Original von Audi TDI

Ganz einfach weil keine Gebrauchtwagengarantie von Audi die SW mit drin hat. ... Die Wette würde ich gewinnen, Kulanz abgelehnt aufgrund des Fahrzeugalters bzw. Fahrleistung kommr garantiert.

Halt! Bitte nicht "gesetzliche Gewährleistung" (die im vorliegenden Fall sowieso der freie Händler zu gewähren hat) mit (irgendeiner Audi-) "Garantie" verwechseln (und dass "Kulanz" eben auch nichts mit "Gewährleistung" und "Garantie" zu tun hat, lasse ich mal außen vor). Im vorliegenden Fall ist der Vertragspartner des Käufers nicht die Audi AG, sondern der freie Händler. Und nur dieser muss im vorliegenden Fall und im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für etwaige Mängel geradestehen.

 

Aber selbst wenn das Auto beim Audi-Fritzen gekauft worden ist, unterliegt der Kaufvertrag der gesetzlichen Regelung: innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler (also er muss beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes nicht vorhanden war). Wenn die Scheinwerfer ständig innen feucht sind, wird auch der Audi-Händler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufvertragsdatum diese Scheinwerfer wohl ersetzen müssen. Und wenn diese 6 Monate um sind, muss der Käufer (wie im Gesetz geregelt) beweisen, dass der Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags schon vorhanden war.

 

Wenn nun Audi eine "Garantie" gewährt, so bedeutet dies zunächst nichts anderes, als dass Audi darauf verzichtet, dass der Käufer diesen Nachweis erbringen muss.

 

Im Rahmen der "Garantie" kann Audi, bezogen auf die Nachweispflicht, eben alles selbst bestimmen und z.B. darauf verzichten, dass eben der Käufer nach Ablauf von 6 Monaten nach Kaufvertragsdatum beweisen muss, das der Mangel schon bei Abschluss des Kaufvertrags vorhanden war. Das kann Audi entweder für alle Teile tun, oder aber man streicht z.B. die Scheinwerfer aus dem Katalog der Garantieleistungen (in denen man auf die Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten verzichtet). Aber genau das ist eben erst möglich, wenn 6 Monate nach dem Kauf verstrichen sind! Die gesetzliche Regelung (insbes. die, die für den Kauf von Gebrauchtgütern gilt), darf der Händler nicht mit individuellen Vereinbarungen torpedieren, die den Käufer in den ersten 6 Moanten nach dem Kauf schlechter stellen würden als im Gesetz geregelt ist.

 

Und weil das alles so ist, werde ich die Wette gewinnen! ;) Ein im Vertragsrecht spezialisierter Anwalt wird Dir Ähnliches sagen wie ich.

 

 

Original von Audi TDI

Anbei das Statement von Audi http://www.roadstter.de/technik/scheinwerfer.htm

Danke! Das ist genau der Text, der dem Laien ein wenig mehr das Thema des Scheinwerferbeschlagens näherbringt.

 

 

Original von Gaesch

ich hatte aber geschrieben das ich bei einem freien ( also kein AUDI oder vertragshändler) gekauft hatte ..

... und genau deswegen habe ich detailliert erklärt, warum Du Dich um etwaige "Audi-Garantien" erstmal nicht zu kümmern brauchst. Siehe oben. :] Denn Dein "Partner", wenn es um die gesetzliche Gewährleistung geht, ist der Händler, und nicht die Fa. Audi!

 

CU!

 

Martin

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hi ..

ganauso sehe ich das auch !

er kann mich dann von sich aus zu audi schicken wenn er es bezahlt aber als erstes muss ich wohl zum freien händler ..

worum es mir geht ist eigentlich nur - muss er mir neue SW oder wenigstens den mit tropfen beschlagenen SW neu einbauen?

ausserdem ist mir ein helles schlagen von ausserhalb aufgefallen wenn man etwas hin und her lenkt ?

was könnte das sein ?

dazu kommt noch ein dunkles pfeifen beim volllast beschleunigen in einem bestimmten drehzahlbereich -> das kommt zusätzlich zum hellen turbo pfeifen ..

ausserdem knacken beide türen vorne sehr laut was mir beim kauf scheinbar nicht aufgefallen ist bei der ganzen freude -PENG-

 

 

 

DANKE

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Original von Gaesch

er kann mich dann von sich aus zu audi schicken wenn er es bezahlt aber als erstes muss ich wohl zum freien händler ..

Korrekt!

 

 

Original von Gaesch

worum es mir geht ist eigentlich nur - muss er mir neue SW oder wenigstens den mit tropfen beschlagenen SW neu einbauen?

Im Rahm der gesetzlichen Gewährleistung ist der freie Händler verpflichtet, den Mangel abzustellen. Wenn er es nicht will, muss er, bezogen auf die ersten 6 Monate nach dem Kauf, beweisen, dass der Mangel mit Abschluss der Kaufvertrags schon vorhanden war. Kann er aber wohl nicht: oder steht im Kaufvertrag was von "Feuchtigkeit im Scheinwerfer"?

 

Mein Vorschlag: teste es erst einmal selbst aus, ob die Feuchtigkeit im Scheinwerfer unter Beachtung der schon zitierten technischen Info von Audi immer noch drin ist. Falls nein, ist doch alles i.O. Falls doch, stattest Du dem freien Händler einen höflichen und freundlichen Besuch ab und bittest darum, dass der Mangel - auf dessen Kosten und ggf. mit Hinweis auf das vor ein paar Jahren geänderte Gewährleistungsrecht - abgestellt wird.

 

 

Original von Gaesch

ausserdem ist mir ein helles schlagen von ausserhalb aufgefallen wenn man etwas hin und her lenkt ?

Querlenker / Koppelstangen ausgeschlagen? Falls es so ist, wird sich der Händler wohl auf "Verschleiß" berufen, was man aber etwas differenzierter sehen muss. Erstens kann man von einem professionellen Händler erwarten, dass er das Auto vor dem Weiterverkauf technisch gründlich untersucht (und entweder etwaige, von der Gewährleistung auszuschließende Mägel dem Käufer mitteilt oder diese vor dem Weiterverkauf auf eigene Kosten beseitigt). Und zweitens kommt es darauf an, wie viele km Du mit dem Wagen nach dem Kauf schon gefahren bist.

 

 

Original von Gaesch

dazu kommt noch ein dunkles pfeifen beim volllast beschleunigen in einem bestimmten drehzahlbereich -> das kommt zusätzlich zum hellen turbo pfeifen ..

Keine Ahnung...

 

 

 

Original von Gaeschusserdem knacken beide türen vorne sehr laut...

Türfangbänder defekt?

 

CU!

 

Martin

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hi

 

 

DAAAAANKE

 

 

Da wird dann einiges auf mich zu kommen ..

ich dachte tatsächlich das ich ein sehr zufallässiges auto gekauft habe ! wobei ich mir den dann wohl auch genauer angucken hätte können ich weiss !

ich werde mal schauen was ich machen kann !

DAAAAAANNNNNKKKE !!!!!

 

 

Cu Sascha

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