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Was muß der Händler bezahlen.!Wichtig!


Ahle-Wurscht

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Hallo kurz meine geschichte,habe mein a2 vor 3 wochen bei einem BMW händler gekauft,gebraucht natürlich,auto ist ez.12.00 und hat 94tkm gelaufen,nu habe ich das problem oder die probleme:Scheinwerfer undicht,Federbeinlager defekt und tandempumpe undicht,diese sachen habe ich bei audi machen lassen und die hat der bmw mensch auch bezahlt,was er nicht bezahlen will ist :Lenkrad seht schief und das auto zieht etwas nach links,desweiteren machte mein freundlicher jetzt die bemerkung das mein lenkgetriebe eventuell defekt ist...na toll weils so billig ist... naja sind noch mehr sachen an dem a2.... meine frage,der bmw händler hat gesagt ich hätte ja eine gebrauchtwagengarantie,da müsste ich aber 50% vom Material selber zahlen,das sehe ich aber nicht ein,ist das rechtens????hab mal gehört in den ersten 6 monaten nach dem kauf muß der händler was beweisen oder sowas in der art... kann mich jemand mal genau aufklären bitte. Habe zwar nen guten rechtsanwalt aber wenn der bmw mensch eh nicht bezahlen muß sondern die garantie kann ich mir den streit sparen... Für antworten wäre ich euch sehr dankbar!

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Einfache Antwort:

 

In den ersten sechs Monaten zahlt dein ausliefernder Händler alles. Ausgenommen sind lediglich beim Kauf offensichtliche Mängel, bzw. Verschleißteile. Falls der Händler bei/vor Auslieferung ein "TÜV-Gutachten"/"Dekra-Gutachten" gemacht haben sollte, wäre es u.U. möglich, das auch diese Sachen ausgeschlossen sind. Dann würde allerdings die Gebrauchtwagen-Garantie greifen, wo du dann evtl. einen Selbstbehalt (i.d.R. abhängig von der Laufleistung) zahlen musst.

 

Wir hatten so einen ähnlichen Fall (auch ein BMW-Händler...), der meinte auch, eine defekte Heckscheibe nicht zahlen zu müssen - hatten aber alles SCHRIFTLICH INNERHALB der ersten 6 MONATE gemeldet. Nach einem freundlichen aber bestimmten Schreiben samt Fristsetzung ging es dann plötzlich - sieh an, sieh an...

 

Mein Rat:

Mängel schriftlich anzeigen, wenn du im ADAC bist, mal ne unverbindliche Rechtsanfrage stellen (kostet dich als Mitglied nix) und dein Problem da schildern - die schicken dir dann ne Antwort, aus der du ein paar "aussagekräftige Sätze" kopieren kannt. Ich kriege die gar nicht mehr so gut hin, hörten sich aber gut an ;-)

 

Wichtig ist vor allem, dass die abgeschlossene Garantieversicherung in erster Linie zur Absicherung des Händlers dient - eine etwaige Reapartur muss für den Käufer innerhalb der ersten sechs Monate grundsätzlich kostenfrei sein, sofern es sich halt nicht um oben genannte Fälle handelt. Dein "schiefstehendes Lenkrad" könnte eine solche sein, da du es bei Kauf hätest sehen können und falls der Wage zu einer Seite zieht, hättest du auch dieses schon bei einer Probefahrt merkern können...

 

Viel Erfolg,

 

HolgiA2

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danke für die schnelle antwort,die spur zu vermessen ist ja auch pille palle aber was ist wenns lenkgetriebe wirklich zum teufel geht?das kostet schonmal was.DEKRA gutachten oder sowas gibt es nicht.Ist es dabei auch egal das es ein BMW händler ist?Der wird von AUDI keine ahnung haben,wie wird es dann ablaufen,ich möchte eigentlich nicht das ein bmw mensch an meinem audi bastelt,aber wenn er drauf besteht wird es wohl so ablaufen müssen...

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Hallo es ist das lenkgetriebe kaputt, klappert seit 4 tagen. Doch eine leertaste habe ich und die benutze ich eigentlich auch. Der BMW händler hat gesagt das ich 50% von den materialkosten selber bezahlen muß, das habe ich abgelehnt und hab ihm gesagt das ich mich schlau machen werde ob er es bezahlen muß.

 

 

Würde das bedeuten das wenn ich morgen fahre und es macht peng klapper rappel ding dong und der stabi ist hin müsste der BMW händler das bezahlen????

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Bin ich blond? Nochmal nur für mich ganz alleine, wenn er nachweisen kann das der stabi beim kauf kaputt gewesen ist dann habe ich pech? Soll heißen ich habe wissentlich ein auto mit kaputtem stabi gekauft und muß es selber zahlen? Ich werd bekloppt... wie geil ist das denn... Soll aber auch bedeuten das wenn er weiterhin blöd macht ich zum Anwalt gehen muß um das zu regeln? Ach so vile fragen und gleich nich eine hinterher, wie schriftlich muß ich dem händler das denn anzeigen? einfach so formlos oder gibts da ne bestimmte regelung? Vielen Dank für dieses tolle forum!

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Nein, anders herum wird ein Schuh draus. Wenn du einen Schaden hast, muss er nachweisen, das der Schaden noch nicht da war, als er dir den Wagen verkauft hat. Ein Lenkgetrieben geht ja nicht von jetzt auf gleich kaputt. Wenn er dir natürlich den Wagen mit Eintrag im Kaufvertrag "Lenkgetriebe kaputt" verkauft hat, hafte er nicht dafür.

 

Heiko

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Ja habe ich,er hat gesagt das müsste über die gebrauchtwagengarantie gehen und ich müsste 50% vom material selber zahlen,da habe ich gesagt das will ich erst überprüfen weil ich auch der meinung bin das er in den ersten 6 monaten das voll bzw er die 50% bezahlen muß, ich denke der wird es einfach versuchen und wenn ich sage ja dann muß ich´s eben so machen ist er fein raus,,,aber nich mit mir, nich mit´m commander!

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Er kann dir eigentlich nur dann nachweisen, dass der Schaden beim kauf schon kaputt war, wenn es im Kaufvertrag steht.

Da du scheinbar schon mit ihm gesprochen hast, schick dein Schreiben am Besten per Post als Einschreiben - wahlweise mit Rückschein - oder drück ihm das Ganze persönlich in die Hand.

 

Den Brief solltest du natürlich förmlich verfassen, wie sich das gehört. Das heißt Absender drauf, Empfänger drauf, Ort und Datum drauf. Anliegen beschreiben und konkrete(!) Forderungen stellen, deine Forderung begründen sowie dein Name und ne Unterschrift drunter.

 

Die 50% der Gebrauchtwagenversicherung muss er tragen, sofern die Versicherung die anderen 50% übernimmt. Wenn nicht muss er halt alles zahlen.

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Das glaub ich wiederum nicht, bin mir aber nicht sicher. Er hat den Wagen verkauft. Du hast eigentlich nur den Anspruch den Schaden von ihm selbst beseitigen zu lassen. Wenn er sagt, dass er den Schaden in seiner BMW-Werkstadt repariert musst du evtl. in den sauren Apfel beisen und 500km fahren. Dass du eine Versicherung gegen solche Beschädigungen hast ist im Zusammenhang mit deinem Kaufvertrag erstmal nicht relevant.

 

Er wird dann vermutlich aber zustimmen den Wagen bei Audi reparieren zu lassen sofern die Chance besteht, dass sich die Versicheurng beteiligt, da er dann nur 50% vom Material stellen muss und auch die Arbeitsstunden nicht zahlen muss.

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Ja die tandempumpe ist ja schon bei meinem freundlichen gemacht worden, auch das federbeinlager und der scheinwerfer ist auch neu,das hat er auch ohne murren bezahlt der bmw mensch, aber ein lenkgetriebe ist auch etwas teurer und das sind noch nicht alle mängel die mein kleines wägelchen hat, dann kriege ich ja noch spaß mit dem BMW (freude am fahren...wird ihm vergehen)mensch.

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Hab noch eine ganz wichtige frage, kann ich das irgendwo nachlesen das der händler in den ersten 6 monaten usw usw? Gibts doch bestimmt nen gesetzestext oder sowas, den würde ich nämlich gleich mit in mein schreiben einbauen das der BMW mensch gleich weiß wo der frosch die locken hat!

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