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Gewährleistung - Original Ersatzteile


velofahrer

Empfohlene Beiträge

Laut Audi.de gilt:

Bei Ihren Audi Partnern bekommen Sie auf Audi Original Teile zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung.

Hat schon jemand mal darüber nachgedacht was das bedeutet?

Mein A2 steht beim Freundlichen und hat seinen dritten Gangwechseler bekommen - die ersten Zwei gab es problemlos. (Der Erste wurde über CarLife abgewickelt und der Zweite auf "Garantie")

 

Nun wurde mein A2 heute nicht fertig (Gangsteller ist aber schon gewchselt) und mein Freundlicher rief an und teilte mir mit, dass mein A2 erst morgen Vormittag fertig wird. (Alles noch kein Problem) Dann aber sagt er dass mein Gangsteller nicht mehr unter "Garantie" fällt. Ich widersprach Ihm und wir vereinbarten dies morgen bei der Fahrzeugabholung zu klären.

 

Hier mal kurz eingeschoben wie es zu dem Wechsel des Gangstellers gekommen ist. Letzte Woche war mein Wagen zur Inspektion. Bei der Fahrzeugabgabe Wagen kurz auf die Bühne - Freundliche sieht Undichtigkeit im Bereich des Gangstellers - ich sage der ist aber noch keine 2 Jahre drin - Freundliche sagt: wird säubern den Bereich und kontrollieren - Nachmittags, Anruf: Gangsteller defekt Wechsel auf "Garantie", aber Gangsteller nicht lieferbar - Wagen abgeholt - 2 Tage später Anruf Teil ist da - Termin vereinbart - heute Morgen Reperaturauftrag mit "Gewährleistung" (vom Freundlichen angekreuzt) unterschrieben.

 

Puh, einmal Luft holen...

 

Nachdem heute mein Freundlicher Anrief habe ich angefangen mich im WWW schlau zu machen.

 

Dabei habe ich folgendes herausgefunden

 

Von Gewährleistung spricht man, wenn ein Defekt schon beim Kauf vorliegt. In der ersten 6 Monaten muss der Verkäufer das Gegenteil nachweisen - sonst Gewährleistunganspruch. Vom 7 bis 24. Monat ist man für den Gewährleistungsanspruch selbst Nachweispflichtig.

Kann jeder googeln - über Unterschied Garantie (freiwillige Leistung) und Gewährleistung (Gesetzliche Verpflichtung) finden man reichlich Einträge.

 

Jetzt frage ich mich folgendes gibt Audi auch Garantie auf seine Ersatzteile - und wenn nicht müsste man bei defektem Ersatzteilen (defekt ab 7 Monat) eigentlich jedes Mal nachweisen dass der Fehler schon beim Kaufdatum existierte.

 

Werde morgen meine Freundlichen - der am Telefon irgend etwas über Garantiebedingungen von Audi gefaselt hat - klar machen das ich zwei Jahre gesetzlich Gewährleistung habe - und hoffe das er nicht weiß was Dies bedeutet. Ansonsten lasse ich mir den alten Gangsteller wieder einbauen und erkläre mich bereit die Reinigung und Diagnose - die bei der Inspektion mitgemacht wurde zu bezahlen.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass man eine Woche lang über "Garantie" spricht, dann die Arbeit durchgeführt wird und man danach von weit über 1000,- Euro bezahlen spricht.

 

Wobei mich interessiert ob schon jemand entsprechende Erfahrung mit der Ersatzteil-Gewährleistung gemacht hat.

 

Gruß

Thomas

 

 

PS Bitte nicht alle schreiben habe Teil X nach x Jahren auf Garantie/Gewährleistung ersetzt bekommen.

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Is halt so. Wenn du ab dem 7. Monat nicht nachweisen kannst dass es von Anfang an nicht in Ordnung war, bist du auf die Kulanz des Händlers bzw dessen Zulieferer oder des Herstellers angewiesen, sonst musst du entweder klagen, die KFZ Schiedstelle einschalten oder zahlen.

 

Das es mit der Gewährleistung so ist, ist ja nun nichts neues. Ich war durchs hören sagen auch der Annahme, dass es auf Originalteile 2 Jahre Garantie (=vom Hersteller zugesichert) gibt...

 

In deinem Fall hast du aber wenigstens was schriftliches... Hoffe, das geht gut für dich aus.

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Mein A2 steht beim Freundlichen und hat seinen dritten Gangwechseler bekommen - die ersten Zwei gab es problemlos. (Der Erste wurde über CarLife abgewickelt und der Zweite auf "Garantie")

 

 

Hallo Thomas.

 

Ist der zweite Gangsteller schon länger als 2 Jahre im Auto? Vielleicht liegt hier das Problem.

 

Ich hatte einmal das Problem, das eine Grafikkarte defekt war nach ca. 18 Monaten. Nach dem Einsenden und 6 Wochen Wartezeit hat mir der Händler über den Hersteller eine Ersatzkarte geschickt. Als diese nach ca. 10 Monaten auch einen Defekt hatte, hat mir der Händler die Gewährleistung verweigert, mit der Begründung, diese würde ja nur für die erste Karte gelten (2 Jahre ab Kaufdatum).

 

Habe mit einer Freundin diverse recht unterschiedliche Urteile gefunden und letztlich auf die Klage verzichtet.

 

Vielleicht liegt hier das Problem.

 

Gruß

Murat

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Der Gangsteller ist ist noch keine 2 Jahre alt.

 

Die Hersteller von Grafikkarten bieten in der Regel eine Garantie und schließen dann in ihren Garantiebedingung eine Verlängung der Fristen im Garantiefall aus. Dann bleibt nur noch die gesetzlich Gewährleistung und damit das Problem der Beweislast.

Wobei es auch anders geht. Bei meiner defekt Digitalkamera habe ich da ein Reperatur nicht möglich war eine neue Digitalkamera mit neuer Garantiekarte bekommen.

 

Gruß

Thomas

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[...]

 

Das es mit der Gewährleistung so ist, ist ja nun nichts neues. Ich war durchs hören sagen auch der Annahme, dass es auf Originalteile 2 Jahre Garantie (=vom Hersteller zugesichert) gibt...

[...]

 

Bei der Garantie kann der Hersteller aber auch die Bedingungen vorgeben. Und das mach das ganze interessant...

 

Wenn der Gangsteller in der Nähe der großen Dichtung leckt, dann könnte evtl. ein Grat die Dichtung beschädigt haben. Hatten wir schon mal im Dichtungsthread.

 

Auf jeden Fall unter Vorbehalt zahlen und den Gangsteller aushändigen lassen. Dann Audi kontaktieren. Falls keine gescheite Antwort, dann Kfz-Schiedsstelle oder Gutachter einschalten.

Sollte nicht so aufwendig (unter Zeugen mit bIldernBildern oder mittels Gutachter) sein, den Gangsteller zu öffnen und gucken was der Grund der Undichtigkeit war.

 

Ansonsten gilt ja auch bei Reparaturen der sogenannte Werkvertrag. Da musste ich mich letztens vom Nachtaktiven bzgl. der Fristen aufklären lassen... die Werkstatt kann die Frist in ihren AGB auf 1 Jahr reduzieren.

 

Misslungene Kfz-Reparatur: Gewährleistung verlängert sich - n-tv.de

Gewährleistung bei Reparaturen - Ihr Recht in der Werkstatt - Autoreparatur - autobild.de

 

Gruß

Lutz

Bearbeitet von maulaf
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  • 4 Wochen später...

Hat alles etwas gedauert. Hier nun die Auflösung.

Eine Woche nachdem ich einen neuen Gangsteller bekommen habe einigte ich mich mit dem Serviceleiter meines Freundlichen darauf den Einbau und die Kleinteile zu bezahlen. Nach vier Wochen habe ich dann endlich - wie versprochen - die Rechnung zugeschickt bekommen. Zwar war ich etwas verwirrt über eine Rechnung mit Kulanz und einer zusätzlichen Gutschrift, aber im Ende hat alles so gestimmt wie mit dem Serviceleiter abgesprochen war.

Gezahlt habe ich anstatt 1628.79 € nur 306,70 €. Dafür habe ich jetzt wieder eine Rechnung für den Gangsteller und somit wieder 2 Jahre Ersatzteilgarantie. (Die gibt es scheinbar immer noch) Und wenn als gut läuft bekomme ich den defekten Gangsteller auch noch. Habe ihn schon begutachtet. Er ist wie üblich an der Gangstellerdichtung undicht.

 

 

Gruß

Thomas

 

 

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