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Winterreifen 155/80R15 T nur bis 160 km/h?


gaudi

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

man hat mich kürzlich beim TÜV sehr verwundert gesehen. Wir haben die Conti ab-Werk-Trennscheiben-Bereifung 155er mit Geschwindigkeitsindex T, also 190 km/h, montiert. 190 Sachen reichen für unseren Diesel gut aus.

 

Nun hat sich der TÜV-Prüfer ein Datenblatt zu unserem A2 gezogen, auf dem die 155er als Geschwindigkeit Q = 160 km/h eingetragen sind. Das kennt man ja von den alten Fahrzeugscheine, daß Winterreifen als Q oder T unten stehen, weil es früher schnellere Winterreifen (fast) gar nicht gab.

 

Prüfer: "Wo ist denn Ihr Aufkleber für die Winterräder?"

Ich: "Nicht nötig, Reifen sind T, das ist mehr als die Höchstgeschwindigkeit dieses Autos".

Prüfer: "Nach meiner Liste hier sagt Audi für den A2, daß für diese Reifengröße Q gilt, also bei dieser Größe nicht schneller als 160 gefahren werden darf. Auch wenn die Reifen mehr aushalten."

 

 

???? Bin ich blöd? Das war doch früher immer anders. Man DURFTE langsamere und billigere Winter(!)reifen montieren, mußte dann aber den Warnaufkleber haben. Man konnte aber auch schnellere montieren und dann ist alles gut.

 

Wie seht Ihr das?

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Damit liegt der Prüfer schlichtweg falsch. Schneller als das Auto dürfen die Reifen auf jeden Fall liegen. Im Sommer müssen sie das sogar. Der Aufkleber ist nur dann zwingend notwendig, wenn der gefahrene Reifen eine geringere Höchstgeschwindigkeit hat, als das Fahrzeug. Somit dürfte man im Winter auf nem Porsche mit 500 PS die Q Reifen aufziehen, solange der Aufkleber vorhanden ist. Im Sommer sind dann aber Hochgeschwindigkeitsreifen zwingend erforderlich.

 

Übrigens muss der Sommerreifen mit seiner zugelassenen Höchstgeschwindigkeit mindestens 6 km/h über der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegen! Wenn Du nun zB ein Auto mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 189 km/h fährst, darfst Du keine T Reifen (im Sommer) fahren, sondern musst H Reifen draufziehen, da es sonst keine TÜV Plakette gibt :crazy:

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Schön, daß das noch jemand so sieht. Die Höchstgeschwindigkeit ist 173 km/h, daran hat auch das Chiptuning (offiziell zumindest) nichts geändert, sind also weit mehr als 6 km/h Differenz.

 

Der Wagen wurde übrigens mal mit T-Winterrädern ausgeliefert, und das Werk hatte auch keinen Aufkleber montiert.

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...

???? Bin ich blöd? Das war doch früher immer anders. Man DURFTE langsamere und billigere Winter(!)reifen montieren, mußte dann aber den Warnaufkleber haben. Man konnte aber auch schnellere montieren und dann ist alles gut.

 

Wie seht Ihr das?

 

So ist es immernoch.

Frag doch mal den Prüfer, ob er dir seine Ansicht schriftlich gibt. Und dann schick das zur Aufsichtsbehörde vom TÜV.

 

Ich wette, der Prüfer gibt dir seine Meinung (die sagen wir seeehr exklusiv ist) nicht schriftlich. ;)

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Der Prüfer hat schon Recht, denn die Reifengröße 155/80 R15 ..T wurde ab Werk nie ausgeliefert, sondern nur die Größe 155/65 R15 77Q

und auch nur diese ist in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt.

 

Warum der sich aber so "blöd" aufführt, verstehe ich eigentlich nicht. Entweder er besteht auf'n Nachtrag der Reifengröße oder er lässt "T" gelten.

 

Ich sebst fahre 155/65 R15 77T und hatte bisher keine Probleme. DEKRA-Termin liegt im Dezember. Vielleicht liegt's auch an der Fakultät :D?

 

Gruß Harry ;).

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Der Prüfer hat schon Recht, denn die Reifengröße 155/80 R15 ..T wurde ab Werk nie ausgeliefert, sondern nur die Größe 155/65 R15 77Q

und auch nur diese ist in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt.

 

 

:bonk: Oh, kleiner Irrtum meinerseits, sind natürlich 65er Querschnitt. Hatte nicht extra nachgesehen, und von der optischen Höhe wirken die irgendwie wie 80%er. Aber es wurde tatsächlich T ausgeliefert, und wir haben auch Conti in T wieder montiert, nachdem die Werksausrüstung verschlissen war.

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