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Geschrieben

sofern die innenleuchte nicht während der fahrt dauern leuchtet ist es nicht verboten die beleuchtungsfarbe zu ändern. blaue beleuchtung könnte z.b. ein sondereinsatzfahrzeug beim betrachtenden erwecken.

 

was absolut verboten ist: die lampen dürfen nicht nach außen strahlen. derzeit aktuell und trendy sind ja diese blauen lämpchen/led. das ist absolut verboten. selbst die beleuchteten schilder der trucker sind verboten und müssen, einen entspreched eifrig agierenden polizisten vorrausgestzt, umgehend entfernt werden.

 

unterbodenbeleuchtungen z.b. dürfen auch nur im stand funktionieren. trotzdem wird es schwierig werden, den prüfer davon zu überzeugen, daß man sie auch tatsächlich nur beim parken anmacht....

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