Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

sofern die innenleuchte nicht während der fahrt dauern leuchtet ist es nicht verboten die beleuchtungsfarbe zu ändern. blaue beleuchtung könnte z.b. ein sondereinsatzfahrzeug beim betrachtenden erwecken.

 

was absolut verboten ist: die lampen dürfen nicht nach außen strahlen. derzeit aktuell und trendy sind ja diese blauen lämpchen/led. das ist absolut verboten. selbst die beleuchteten schilder der trucker sind verboten und müssen, einen entspreched eifrig agierenden polizisten vorrausgestzt, umgehend entfernt werden.

 

unterbodenbeleuchtungen z.b. dürfen auch nur im stand funktionieren. trotzdem wird es schwierig werden, den prüfer davon zu überzeugen, daß man sie auch tatsächlich nur beim parken anmacht....

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Aktivitäten

    1. 3

      A2 1.4 Wegfahrsperre aktiv 😔

    2. 3

      A2 1.4 Wegfahrsperre aktiv 😔

    3. 3

      A2 1.4 Wegfahrsperre aktiv 😔

    4. 3

      A2 1.4 Wegfahrsperre aktiv 😔

    5. 11

      T-Shirts - 25 Jahre Audi A2 in Neckarsulm 19.9. und 20.9.2025

    6. 12

      25.Jahre - Happy Birthday A2 zum Jubiläum

    7. 29

      [1.2 TDI ANY] Wechsel Bremskraftverstärker

    8. 16

      14. Audi A2 Schraubertreffen am 09.08.2025 in 59510 Lippetal / Cool down . . .

    9. 23

      Welche Funkfernbedienung passt zu 2005er A2?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.