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Frage zum Kaufvertrag (Abwicklung / Garantie)


invict4us

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Hallo zusammen,

 

ich hatte ja letzte Wioche den Kaufvertrag für meinen A2 (Vorführwagen) beim Audi-Händler unterschrieben, den ich in ca. 2 -3 Wochen abhole. Dabei hatte ich mit den Verkäufer vereinbart, dass ich den Kaufpreis überweisen werde. Dabei ist mir im Nachhinein folgendes Szenario eingefallen: Ich zahle, zwischenzeitlich meldet der Händler Konkurs an. Dabei wäre zunächst zu klären, wer eigentlich zum Zeitpunkt der Veräußerung der Eigentümer war: der Händler, vielleicht aber auch die Audi AG, keine Ahnung, habe ich natürlich nicht gefragt. Ungünstiger Fall: der Händler. Müsste mich jetzt mal durch das BGB, usw. fressen, aber ich vermute mal, dass der Wagen in die Konkursmasse fällt und ich als Gläubiger einen nachrangigen Anspruch besitze. Folge: mehr oder weniger hoher Verlust.

 

Daher die Frage: Wie habt ihr das gehandhabt? Ich möchte bei der Fahrzeugübergabe nicht das Bargeld mit mir rumschleppen, deshalb möchte ich überweisen. Also dem Händler vorschlagen, das Zug um Zug-Geschäft zu drehen? Erst A2, dann Geld. Rein rechtlich kein Problem: Händler besitzt einen Eigentumsvorbehalt (das Schlitzohr ist gut abgesichert).

 

Dann die Frage zur Garantie: Bei meinem Fahrzeug (11/02) ist noch Werksgarantie drauf, aber nur bis 11/04. Wie sieht es aus mit der Gebrauchtwagengaratie von einem Jahr? Ist in meinem Vertrag nicht explizit erwähnt. Hebt in diesem Fall die Werksgarantie die Gebrauchtwagengarantie auf? Muss die Garantie gesondert erwähnt werden oder ist sie automatisch aufgrund gesetzlicher Regelungen Bestandteil? Wie steht es in Euerm Kaufvertrag?

 

Ich wäre Euch dankbar für Erfahrungsberichte bzw. Infos.

 

invict4us

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Guest Rossi991

Erkundige Dich bei Deiner Bank mal, wie lange Du Zeit hast, um eine Überweisung zurückzurufen. Ansonsten zahlst Du mit Verrechnungsscheck, da kannst Du sieben Tage lang das Geld wieder zurückbuchen lassen. Im Zweifelsfall sieht das so aus: Scheck an Händler, Fahrzeugbrief an Dich, Fahrzeug anmelden und sobald der Scheck nicht mehr zurückgerufen werden kann, den A2 abholen.

 

Wenn Du einen unterschriebenen Kaufvertrag hast und in diesem Zusammenhang das Geld nachweislich überwiesen wurde, gehört der A2 aber auch bei einem Konkurs Dir. Für den Konkursverwalter wäre es viel mehr wert, einen Haufen Bargeld zu haben, als einen "komischen" Buckelaudi. Beides zu behalten geht nicht.

 

Anders sähe das aus, wenn Du irgendwas ans Autohaus liefern würdest, Motoröl von mir aus. Wenn die Rechnung nach 20 Tagen dann noch offen wäre und das Autohaus Konkurs anmelden würde, dann dürftest Du Dir nur ein kleines Teil vom Kuchen abschneiden.

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Ja, bei Einzügen und Lastschriften ist es möglich, aber bei einer normalen

Überweisung nicht, wenn das Geld erst einmal auf dem Konto des Empfänger gelandet ist. Wenn es den Händler schon ne Weile gibt,

ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass er gerade jetzt in Konkurs geht.

Überweise das Geld doch erst kurz vorher (ca. 2 - 3 Tage).

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Du bekommst Deinen Audi und der Insolvenzverwalter das Geld.

 

Garantie:

Der Händler muss Dir eine Garantie geben ob er die über eine Versicherungsgesellschaft regelt oder er das Risiko übernimmt ist seine Sache. Bin jetzt nicht ganz informiert wie lange der Händler Gebrauchtwagengarantie geben muss. (Glaube 1 Jahr)

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Hallo zusammen, zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.

 

Beim Zahlungsverkehr verhält es sich wie folgt:

 

Überweisung ist solange zu stornieren, wie auf meinem Konto noch keine Belastung durch selbige erfolgt ist.

 

Lastschrift: Rückgabe bis zu 6 Wochen ab Kenntniserlangung

 

Abbuchungsauftrag: nicht zu stornieren

 

 

Diese Punkte sind mir klar. Aber ist es nicht eher üblich, das Geld erst nach Erhalt des Fahrzeugs zu überweisen? Stichwort: Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, ergo kein Risiko für ihn.

 

Desweiteren nochmals die Frage zur Gebrauchtwagengarantie: Ist diese bei jemandem im Vertrag explizit erwähnt?? Oder tut das nicht Not?!

 

Wäre euch nochmals dankbar für eine Resonanz.

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Ich würde alles mit in den Vertrag reinscheiben lassen, besser zuviel als dann Probleme. Schreib Ihm doch ein Scheck aus oder bezahl mit Visa.

Was sagt denn dein Händler zum Bezahlen?

 

Mütze

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Guest embracher

Hallo,

nimm doch eine Person deines Vertrauens mit und zahl bar - das ist immer noch das einfachste - Vorher telefonisch mit deiner Bank die Abhebung vereinbaren, damit das diskret im Besprechungszimmer stattfindet - und dann direkt zum Autohändler - da passiert nix, wir sind doch nicht in bagdad ...

 

andere kaufen ihren A8 auf diese Weise ....

 

gruss !

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Hallo,

Ich möchte bei der Fahrzeugübergabe nicht das Bargeld mit mir rumschleppen

na warum fährst nicht erst zur Bank und auf direkten wege zu deinem Händler .... und zahlst anschlissend Bar?

 

Da kann doch auch nix passieren.

 

Gruss,

Spacewalker

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ich habe bar gezahlt, waren 14t€ und das unkomplizierteste.

 

zuvor allerdings hab ich versucht meine leasingfirma über die ich einen werkswage aus d holen wollte mit dem dortigen händler zu verbinden. das hat tagelang gedauert, auch der wollte das geld im vorhinein. auf sowas steigt eine große leasingfirma natürlich nicht ein. lösung wäre eine gefaxte zahlungsverpflichtung der leasingfirma bei positiver übergabe gewesen-wurde dann aber doch die einfache variante in ö.

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Mein Tipp ist auch die Barzahlung bei "mittelgroßen" Summen.

Der Händler wird Dir mit Recht nichts in die Hand geben, was Dein Eigentum an etwas beweist, was Du nicht bezahlt hast, also den Brief.

 

Die vielleicht 30 x 500 EUR in Scheinen passen sogar noch in einen etwas größeren Geldbeutel hinein. Ich finde, dass es auch Spass macht das Auto zu bezahlen und dann einfach losfahren zu können und es ist MEINS. :D :D :D

 

Thema Garantie:

Es ist ein Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Eine Garantie ist eine "freiwillige" Erklärung des Lieferanten/Händlers an den Käufer. Hier kann auch frei fast alles vereinbart werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

 

Die gesetzliche Gewährleistung eines Verkäufers beläuft sich auf 2 Jahre. Bei gebrauchten Sachen kann diese auf 1 Jahr verkürzt werden. Die Gewärhleistung läuft ab Abschluss des Kaufvertrags. Hier musst Du Dich an den Verkäufer halten (z.B. Audi-Händler). Macht der Pleite hast Du in fast allen Fällen Pech gehabt.

 

Die Herstellergarantie ist hiervon nicht betroffen. Die läuft ab dem ersten Tag der Zulassung. Hier ist auch Audi der Ansprechpartner.

Audi sollte nicht in der nächsten Zeit Pleite machen, also hier besteht keine Gefahr.

 

Sollte eine Car Life Plus oder ähnliches abgeschlossen werden, dann ist die Versicherungsgesellschaft, die die Garantie anbietet, der Partner.

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Danke für die Antworten.

 

Zum Thema Bezahlung: So wie es aussiehst hat das Gros von euch bar bezahlt. O.K., ich habe das Problem, dass ich einerseits während der Öffnungszeit nicht zur Bank komme, daher also jeden Tag 1000 EUR am Automaten ziehen müsste, was mttlerweile zeitlich schon knapp wird. Andererseits ich ungern mit dem Geld rumlauf - eben ein subjetives Empfinden. Werde nochmal drüber nachdenken und mir möglicherweise eine Bankbestätigung ausstellen lassen.

 

Zum Thema Garantie: Dabei habe ich nicht über die Begriffe Garantie und Gewährleistung nachgedacht. Tatsächlich meinte ich die gesetzliche Gewährleistung gem. § 437 BGB, ein Blick in das Büchlein hilft...my fault. Konkret in meinem Fall bedeutet dies bei der Herstellergarantie bis 11/04 und bei der gesetzl. Gewährleistung bis 04/05.

 

Zum Thema Fahrzeugbrief / Eigentumsvorbehalt: In den meisten Fällen wird der Händler den Brief nicht vor Zahlung des Kunden herausgeben. Rein rechtlich aber nicht notwendig (Eigentumsvorbehalt). Wie es geht zeigt dieses Beispiel

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Sicher gibt es da einen Unterschied, mit Werksgarantie (oder heute nur noch Gewährleistung) kann man bei jedem Audi Händler Garantieleistungen einfordern. Händlergarantie (ist aber in der Regel auch nur Gewährleistung) gibt nur der jeweilige Händler.

Im Prinzip kann man den Wagen überall warten lassen, wenn es aber zum Gewährleistungsfall kommt, muß man dann nachweisen, das der Wagen fachgerecht gewartet wurde und das der Mangel bereits beim Kauf seinen Urprung besaß (z.B. nach dem Einbau eines Tieferlegungssatzes wird der ursprüngliche Händler natürlich die Gewährleistung für Fahrwerksprobleme ablehnen - ähnliches gilt auch für Motortuning)

 

Gruß Klaus

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Wenn man sich für eine z.B. für eine Car Life Plus Garantie (Verlängerung der Werksseitigen Garantie auf das 3. und 4. Jahr) entscheidet, dann muss der wagen aber beim Freundlichen gewartet werden, da dies eine Bedingung für die Garantieleistungen ist.

 

Die Gewährleistung ist gesetztlich, bezieht sich aber immer auf den Händler (2 Jahre beim Neuwagen, 1 Jahr beim Gebrauchten). Um die zu behalten kann das Fahrzeug gewartet werden wo immer man es möchte. Die deckt aber nur die Mängel ab, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Ausserdem muss man ab dem 7. Monat als Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat.

 

An eine Garantie können fast beliebige Bedingungen (z.B. Wartung nur beim Freundlichen) geknüpft werden. Sollte eine Vertragspartei z.B. der Fahrer gegen eine Garantiebedingung verstossen, so muss sich der andere auch nicht mehr daran halten oder kann je nach Vertragsvereinbarung reagieren. Wenn man mehr will, muss man also auch was dafür tun.

 

Ich sehe die Car Life Plus als Ergänzung zu der Vollkasko Versicherung. Solange mich der Schaden am Fahrzeug wirtschaftlich hart treffen würde, also der Wagen noch neu und nicht abgeschrieben ist, will ich das Risiko durch Garantie und Versicherung begrenzen. Das kostet nun mal ne Prämie (z.B. vielleicht ein paar Euro mehr für die Wartung beim Freundlichen). Wenn aber ein großes Problem auftritt, dann kostet es mich nur 50 statt vielleicht 1000 Euro. Dann habe ich ganz schnell sehr viele Inspetkionen wieder drin.

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