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AHK nachrüsten - fehlende Daten zur Zuglast im Fahrzeugbrief


Hai2

Empfohlene Beiträge

Hallo.

 

Letztes Jahr wollte ich bei meinem A2 (ein früher) eine AHK nachrüsten, um dort u. a. einen Fahrradträger anzubringen.
Den Fahrradträger habe ich, aber aufgrund des nachfolgend geschilderten Problems einen Paulchen-Heckträger statt

einer AHK ...

 

Bin zwar sehr zufrieden mit dem - vor allem, weil ich mir den Luxus des Tiefladers gegönnt habe - aber der Gedanke
an die Nachrüstung der AHK lässt mich nicht los. Vor allem deshalb, weil ich die Kugel im laufenden Betrieb
(derzeit fast 455' km) zu einem Oldtimer machen möchte!
Und ein anderes Auto kann und will ich mir nicht leisten …
Wer weiß, wann ich dann irgendwann mal eine AHK vermisse. Daher möchte ich diese nachrüsten; werkeln kann ich ;-) 

 

Das Problem:
Ich habe so einen alten A2, dass im Fahrzeugbrief die Anhängerlast NICHT eingetragen ist, weil vom Werk her
keine verbaut war ...

 

Ich brauche daher eine Bestätigung von Audi, was mein A2 ziehen kann und darf, um die Papiere ändern zu lassen.
Aber - obwohl ich behaupte, der Worte mächtig zu sein - konnten mir zwei Freundliche nicht helfen, sie verstanden nicht,
was ich von denen will?!?

 

Da ich nächste Woche "Wählscheiben" bei einem Forumsmitglied kaufe und die auch irgendwann einen Besuch
beim TÜV und der Zulassungsstelle nach sich ziehen (wg. der Reifen), möchte ich das Thema AHK ggf. gleich mit erledigen.

 

Hier brauch ich nun eure Hilfe, sofern das möglich ist?!?
 

Hat hier jemand eine Bescheinigung von Audi zur Vorlage beim TÜV, was der A2 (1.4 Benziner, AUA) ziehen kann und darf,
damit der mir die AHK abnimmt und ich dann mit dessen Bescheinigung bei der Zulassungsstelle vorbeigehen kann.

 

Ggf. auch nur zur Vorlage bei der Zulassungsstelle, denn soweit ich weiß, gibt ja zulassungsfreie AHKs.

Dann könnte ich die Daten für die mögliche Zuglast gleich in einem Aufwasch in die Papiere mit eintragen lassen,
wenn ich die Wählscheiben eintragen lasse, ohne dass ich bereits die AHK verbaut habe.

 

Ich brauch halt die zusätzlichen Angaben im Brief - die bei mir fehlen - was der A2 ziehen darf!
 

Lieben Dank für's Lesen und ggf. die Hilfe!

 

Harald

Bearbeitet von Hai2
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Oh, das war schon mal sehr hilfreich!

 

Zum einem wg. dem Fachbegriff "Unbedenklichkeitsbescheinigung", zum
anderen, weil in dem Thema viel hilfreiches stand, vor allem der Hinweis,
sich direkt an Audi zu wenden.

Lieben Dank!

 

Harald

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OK, habe mich ein wenig eingelesen.

 

Muss dazu sagen, was die Daten im Fahrzeugbrief bedeuten, war mir bisher nicht wirklich wichtig ...

Ich fasse mal zusammen, was ich kapiert habe, ggf. korrigiert ihr mich bitte:

 

1) In den Feldern 28 (Anhängelast gebremst) und 29 (ungebremst) steht bei mir nichts.
Dass muss ich nachtragen lassen, die Daten erhalte ich von Audi (Anfrage ist gestartet)

 

2) Da sich durch eine AHK das Gewicht auf der Hinterachse erhöht, muss ggf. Feld 16
(Achslast hinten) vermindert werden? Stimmt das? Auch hier habe ich bei Audi nachgefragt.

 

3) Unklar ist mir, ob die Felder 26 (AHK DIN740 Form u. Größe)  sowie 27 (AHK Prüfzeichen)
auch vorab gefüllt werden müssen (auch wenn noch keine  AHK verbaut ist), oder ob die nur

gefüllt sind, wenn vom Werk her eine AHK verbaut wurde und hier dann die Daten der

verbauten AHK stehen?!? Hier habe ich nicht expliziet bei Audi nachgefragt ...

 

4) Ggf. brauche ich ein neues Typschild wg. der geänderten Achslast?!?

 

5) Hab ich was übersehen und/oder missverstanden?

 

Bin mal gespannt, denn ich möchte die Nachtragung einer AHK anlässlich der Nachtragung
der Wählscheiben gleich mit beim TÜV/der Zulassungsstelle erledigen, auch wenn noch keine
AHK verbaut ist.

 

BTW: Wählscheiben:
Spannendes Thema! Habe heute welche gekauft mit den normale 175'ern drauf.
Und dabei erlesen, das ich da grds. auch andere, draufziehen kann, welche grds. günstiger
sind als die 175'er und natürlich auch noch besser aussehen :-) Aber das ist ein anderes
Thema!

 

Liebe Grüße

 

Harald

 

 

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vor 8 Minuten schrieb Hai2:

2) Da sich durch eine AHK das Gewicht auf der Hinterachse erhöht, muss ggf. Feld 16
(Achslast hinten) vermindert werden? Stimmt das? Auch hier habe ich bei Audi nachgefragt.

 

Oh, meine (Selbst-)Erkenntnisse steigen?!?


Bei Feld 16 geht es weniger um das zusätzliche Gewicht durch eine verbaute AHK,
sondern um die max. Belastung der AHK in vertikaler Richtung, wenn ein Hänger

dran hängt. Das drückt dann zusätzlich auf die Hinterachse und erhöht damit die

Achslast.

Richtig?!? 

Bearbeitet von Hai2
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Ja, Du brauchst ein neues Typschild für die Abnahme bei der Prüfstelle. Das Vorhandensein wird geprüft. Das Schildchen kostete mich vor etwa fünf Jahren - bitte hinsetzen - rund 90€ bei Audi. Die AHK muß zur Eintragung bei der Prüfstelle vorgeführt werden, dabei wird z.B. auch die ordnungsgemäße Verdrahtung der AHK-Steckdose geprüft. Gleiches gilt natürlich für die Räder, da wird z.B. der Freigang geprüft.

 

Gruß Uli

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