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Werksdienstwagen - Händler zickt rum


A2_Fan_NRW

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier, da mein A2 (WErksdienstwagen) neu ist;-)

 

Habe ihn bei K**** gekauft, also ungesehen geordert (ok, 1.Fehler).

Das Fahrzeug weist einige Macken auf, die Mängel sind unstrittig, ich habe sie dem Verkäufer angezeigt und eine Frist von 3 Wochen gesetzt. Verkäufer antwortet, ich könne die Mängel auch bei einem anderen Audi-Partner bei mir um die Ecke beheben lassen, da Gewährleistung von Audi?

 

Bin nun verwirrt:

-habe doch auch Gewährleistung vom Verkäufer, wieso dann Audi-Gewährleistung? Im Prinzip kann mir doch egal sein wer dem Verkäufer die Kosten erstattet, oder?

-wenn ich zum anderen Audi-Partner gehe und der schafft es nicht den Mangel zu beheben, renne ich zwischen ihm und K*** hin und her, oder?

-wieso muss ich mich überhaupt um irgendwas kümmern? Reicht nicht "Du, da Mangel" und der Verkäufer kümmert sich drum?

 

 

Was meint Ihr? Ist der Verweis ("Gehen sie doch dahin...") schon so zu werten, als wenn K*** keinen Bock aufs Nachbessern hat? Muss ich darauf eigentlich reagieren? Es ist ja nur ein Vorschlag seinerseits, obwohl ich ihn zur Nachbesserung aufgefordert habe...

 

 

Einen schönen Sonntag

A2_Fan_NRW

 

PS

Aufwendungen für die ganzen Scherereien ersetzt mir doch der Verkäufer, oder???

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Hallo und herzlich Willkommen im Forum.

 

Ganz klar für mich ist, dass es sich hier um Kamps handeln muss.

 

Hätte dort fast einen A2 gekauft, aber mich dann doch umentschieden. Zum Glück.

 

Schade dass Du nicht vorher im Forum mal gezielt nach der Kamps-Gruppe gesucht hast, vielleicht hättest Du Dich dann dagegen entschieden. Schau Dir dazu unbedingt mal diesen Thread und die entsprechenden Links an.

 

Was meint Ihr? Ist der Verweis ("Gehen sie doch dahin...") schon so zu werten, als wenn K*** keinen Bock aufs Nachbessern hat?

 

So sehe ich das auch.

 

Muss ich darauf eigentlich reagieren?

 

Natürlich nicht !! Also denen würde ich was husten, die sollen sich gefälligst selbst darum kümmern.

Eine offizielle Beschwerde bei Audi wäre sicher auch ganz interessant. Denn sowas ist nicht OK, wie ich finde.

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Hallo silverstar,

 

jaja, Du hast ja recht... hätte besser googlen müssen... kommt ja nun nicht jeder drauf, dass ein Auto gleiche sienen eigenen Club hat, und dazu noch einen derart coolen =) =) =) =) =) =)

 

Mal weitergedacht... ich reagiere nicht auf die tollen Vorschläge des Händlers... verstreicht die Nachbesserungsfrist und ich komme mit Rückgängigmachen des Vertrages, sagt er "ja sie hätten doch...".

 

Reagiere ich drauf wird er patzig und am Ende war das eine oder andere Teil nicht lieferbar..., daher auch Fristüberschreitung...

 

Wie ist das eigentlich mit dem Dekra-Gutachten? Habe ich einen Anspruch drauf, auch im Nachhinein... oder kann mir die Dekra das anhand der Nummer besorgen??

 

Schrecke, trotz Rechtsschutzversicherung, noch vorm Anwalt zurück, es sind ja nicht die Summen, bei der die glänzende Augen bekommen...

 

LG

 

A2_Fan_NRW

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FSI MJ 2000???

 

wegen kamps kann ich nichts sagen - aber: zuerst die die möglichkeit geben, etwas zu tun; und da vielleicht doch nach ein anderen händler gehen und nachfrage wie's mit der garantie läuft. kann sein das er recht hat.. oder auch nicht. und fragen kostet nichts - du kannst dir auch ein guter händler aussuchen ;)

 

Bret

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neee, 2005, war meiner Zeit voraus...

 

Naja, Garantie habe ich ja nirgends. Ganz ganz sicher ist nur das 1 Jahr Sachmängelhaftung des Verkäufers, und daran klammere ich mich. Ist halt mein Vertragspartner, mit Audi oder wem auch immer habe ich keinen Vertrag.

Will mir erstmal keinen anderen Händler zum Basteln suchen, am Ende wills keiner gewesen sein... habe noch keinen Händler erlebt, der "Hurra" schreit...

 

Gut, die Gelegenheit zum Nachbessern gebe ich ihm, indem ich ihn auffordere, er solle sich zwecks Termin/Abholung des Fahrzeugs melden. Auf den Hof stellen ist nicht drin, da ich den Wagen brauche.

 

 

 

Grüße

A2_Fan_NRW

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Nein, nicht MJ 2005 hat wieder Werksgarantie, sondern erst alles mit Erstzulassung ab 01.01.2005. Alles davor ist normale Sachmängelhaftung nach BGB:-(

 

Was nervt:

-Geräusche von der Klima

-Plastikgeklappere

-hakelige Schaltung

 

 

Also alles objektive Mängel....

 

Gruß

 

A2_Fan_NRW

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?( unser 307 - EZ 27.05.2003 hat gerade noch einige sachen auf garantie behoben bekommen. 2j garantie war mW ab 2003 so - gilt auch für autos. und wenn MJ 2005, dann ist EZ 2004, oder (kann erst in Juli gewesen sein....)? daher muss sogar noch der werksgarantie gelten, weil 12mon nach zulassung....

 

dachte ich, zumindest.

 

Bret

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Bretti, wo ist der Unterschied zwischen der jetztigen Garantie und der Werksgarantie? Meines Wissens hat Audi (wie der ganze VW-Konzern) die Garantie abgeschafft und erst wieder 2005 eingeführt, da die Konkurrenz (Opel, Ford) auch wieder damit kamen.

 

Vorteil Gewährleistung gegenüber Garantie: Du kannst den Vertrag rückgängig machen, wenn der Händler die Möhre nicht flott bekommt :D :D :D

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Original von A2_Fan_NRW

Mal weitergedacht... ich reagiere nicht auf die tollen Vorschläge des Händlers... verstreicht die Nachbesserungsfrist und ich komme mit Rückgängigmachen des Vertrages, sagt er "ja sie hätten doch...".

 

Reagiere ich drauf wird er patzig und am Ende war das eine oder andere Teil nicht lieferbar..., daher auch Fristüberschreitung...

 

Es gilt immer der Zeitpunkt der Mängelrüge und nicht wann sich dein Händler zu etwas bequemt oder zufriedenstellend behebt. Dein Ansprechpartner ist ganz klar Kamps selbst. Entweder die Mänegel werden behoben oder du kannst ihn denen wieder hinstellen. Ich hoffe du hast die Mängel im Kaufvertrag gleich fixiert und vereinbart, dass diese noch behoben wedern.

 

mfg, Benjamin

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Hallo Bluepyramid

 

Nö, nicht im Kaufvertrag, die waren ja versteckt. Sondern halt schön aufgelistet per Einschreiben mit Rückschein;-)

 

Und eben die angemessene Frist reingesetzt, an deren Ende muss eigentlich alles wieder ok sein, oder? Und wer es zahlt kann mir wurscht sein...

 

Soll ich eigentlich überhaupt auf die "geh doch dahin" und "nimm doch die andere Garantie" -Vorschläge reagieren und einfach sagen "nö, reparier mal Du selber" oder einfach das ganze als Nicht-Antwort auf mein Nachbesserungs-Verlangen werten. Ist ja weder JA noch NEIN...

 

 

 

Grüße

A2_Fan_NRW

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Hallo A2_Fan_NRW,

 

also ich denke, Du musst Dich an Deinen Händler wenden bzw. halten. Ist aber meine unjuristische Meinung, woraus folgt: Du könntest ja notfalls mal 'nen Anwalt fragen. Aber Du könntest zuvor ja auch eine Kontaktaufnahme Deinerseits zu AUDI durchblicken lassen ... und es ggf. auch tun, vielleicht hilft das ja bereits. Zumindest wüsstest Du dann, wie AUDI das Problem sieht und zu einem Anwalt kannst Du immer noch gehen.

 

Viel Erfolg.

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Original von A2_Fan_NRW

Bretti, wo ist der Unterschied zwischen der jetztigen Garantie und der Werksgarantie? Meines Wissens hat Audi (wie der ganze VW-Konzern) die Garantie abgeschafft und erst wieder 2005 eingeführt, da die Konkurrenz (Opel, Ford) auch wieder damit kamen.

 

Vorteil Gewährleistung gegenüber Garantie: Du kannst den Vertrag rückgängig machen, wenn der Händler die Möhre nicht flott bekommt :D :D :D

 

Also, mein FSI wurde in 08/02 zugelassen und hat ohne weiteres 2 Jahre Audi-Garantie genossen. Sämtliche Garantie-Reparaturen wurden bei einem anderen Audi-Händler durchgeführt, nicht beim Verkäufer. Da gab es gar keine Probleme, bei Audi gab's diese 24-monatige Garantie auch schon vor dem 1.1.2005. Nur nutzt insbesondere VW das momentan, um etwas Werbung zu machen.

 

Die Händler-Gewährleistung beträgt auch 24 Monate, kann aber gerade bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate begrenzt werden. Da gilt dann auch diese Nachweispflicht des Händlers bzw. später des Käufers, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei bzw. nicht einwandfrei war.

 

Natürlich kannste bei Kamps Druck machen, aber ehrlich gesamt würde ich mal bei einem anderen Audi-Partner in Deiner Nähe fragen. Bei mir war man zumindest extrem freundlich und es hat niemanden interessiert, wo ich den Wagen gekauft habe. Hauptsache war, dass die 24 Monate Werksgarantie noch nicht abgelaufen waren ...

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Hallo,

 

ja, denke dass die Werksgarantie irgendwann 2003 verschwunden ist. In meinen Unterlagen (Wagenpapiertasche) steht nur was von Gewährleistung... und die gilt ja nur gegenüber dem, der bei der Audi AG käuft...

 

Klar würde ich mich an einen anderen Händler wenden, aber die signalisieren durch die Blume, dass sie nicht sooo interessiert sind. Klar, kann ich verstehen, sie bekommen den ganzen zusätzlichen Aufwand auch nicht wieder und verdienen nichts.

 

Denke dass ich meinen Vertragspartner da schon besser packen kann... ausserdem befürchte ich, dass irgendwann Scharzer Peter gespielt wird, wenn 3 Händler am A2 gebastelt haben und es geht mal was kaputt...

 

LG

A2_Fan_NRW

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Garantie-Reparaturen werden doch von Audi bezahlt?! ?(

 

Hast Du schon mal bei der Audi-Kundenbetreuung angerufen und die mal explizit auf das Thema Garantie bei Werkswagen angesprochen? Ich meine mich zu erinnern, dass es hier genügend Stimmen gab, die ganz anders lauten, als das, was Du beschreibst ... sonst wäre meiner mit Sicherheit auch nicht für mich kostenlos repariert worden.

 

Ich möchte mich nicht mit Dir streiten und mir kann's ja eigentlich auch egal sein, aber mein Wissensstand aufgrund eigener Erfahrung und zahlreicher Gespräche mit den Kundendienst-Meistern und einem Audi-Außendienstler ist, dass bis zum Fahrzeugalter von 24 Monaten von Audi alles im Rahmen der 24-monatigen Garantie (nicht Gewährleistung!) übernommen wird – egal, wer den Wagen gekauft hat oder jetzt fährt. Das Forum möge mich korrigieren, wenn ich da falsch liege.

 

Die Garantiebedingungen findest Du hier: www.audi.com/reports/garantiebedingungen.pdf

Die sind zwar Stand 01/2005, waren aber in ähnlicher Form schon vorher gültig.

Guckst Du hier: http://www.audi.com/de/de/kundenservice/garantie_versicherung/garantie_versicherung.jsp

 

Da steht nirgendwo etwas davon, dass die Garantie in 2005 neu eingeführt worden wäre oder nur ab EZ 01/2005 gilt!

 

Ruf' doch einfach mal bei denen an, ich wette, die sagen Dir nichts anderes. Mancher Händler wird zwar nicht begeistert sein, aber die Garantie-Reparaturen erledigen alle. Glaub's mir. ;)

 

PS: Du bekommst für Garantie-Reparaturen ja auch einen Beleg und wenn da was nicht anständig gemacht wurde, bekommt der ausführende Betrieb eins auf den Deckel. Wahrscheinlich gilt die Audi-Garantie sogar noch länger als die vom Händler wahrscheinlich auf 12 Monate begrenzte Gewährleistung, oder? Und nach dem sechsten Monat musst Du dem Händler nachweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe an Dich den Schaden aufwies.

 

PPS: Natürlich kannste auch Kamps Dampf unter'm Hintern machen ... ;)

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Hallo,

 

also in meinem Service-Heft heisst es auf Seite 20:

 

Gewährleistung

 

Gesetzliche Gewährleistung der Audi-Betriebe

Audi-Betriebe leisten Gewähr für Fehlerfreiheit für die bei ihnen verkauften Fahrzeuge

 

Nach den Gewährleistungsbedingungen für fabrikneue Audi-Automobile - laut Kaufvertrag - werden nach Auslieferung

2 Jahre Gewähr für Fehlerfreiheit geleistet

 

Das wars, darunter noch 2 Jahre Lack und 12 gegen Durchrostung.

 

Also nur das was das BGB fordert, gebunden an den Kaufvertrag. Preisfrage wäre, ob die Gewährleistungsansprüche übertragbar sind... glaube ich aber nicht, habe ja keinen Vertrag mit Audi:-)

 

Das es ab dem 1.1.05 wieder die Garantie gibt, wurde dick und fett vom Marketing angekündigt... gilt für den ganze VW-Konzern...

 

Natürlich bekomme ich einen NAchweis, aber wenn die es 2x nicht gebacken bekommen, kann ich die Möhre nur beim Verkäufer "abliefern" und mir was Besseres suchen... den Vorteil habe ich nur dort...

 

LG

A2_Fan_NRW

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Es ist richtig, daß nach erstmaliger Einführung der 2jährigen Garantie (welches parallel zur Einführung der 2jährigen gesetzlichen Gewährleistung geschah) Audi die Garantie nicht mehr gegeben hat und dann wieder einführte.

 

Mein A2 mit EZ 2/03 hat noch 2 Jahre Garantie, irgendwann danach wurde sie abgeschafft und ab 1.1.05 wurde sie wieder eingeführt. Dazwischen gilt "gesetzliche Gewährleistung", was m.W. im Wesentlichen als Unterschied zur Garantie bedeutet, daß nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt. Möchte aber bewußt keinen jusistischen Ratschlag geben.

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