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Neue EU KFZ Papiere


1dz

Empfohlene Beiträge

Hi,

in dem seit 1.10.05 EU-weit gültigen Fahrzeugschein steht nur noch eine "Grundbereifung" drin.

 

So geschehen bei einem Bekannten von mir der umgezogen ist, und von daher einen neuen Fzg-Schein für sein Auto ausgestellt bekam.

 

Der Bekannte hatte in seinem alten Fzg-Schein mehrere Rad/Reifen Kombinationen eingetragen. Nun in dem neuen EU-Schein nur noch eine

einzige.

Auf die Frage hin inwieweit Probleme in einer Verkehrskontrolle zu erwarten seien, erntete er von den Angestellten des KFZ Amtes ein Achselzucken.

Nach Auskunft der Polizei wird innerhalb einer Kontrolle wohl keine genaue Überprüfung von Räder und Reifendimensionen mehr durchgeführt sonder wohl nur noch eine Art Plausibiltätscheck.

 

Das kann ich ehrlich gesagt kaum glauben !

Weiss vielleicht jemand näheres ?

 

Gruß

Thomas

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Scheinbar gibt es dazu noch keine genauen Angaben, wie die Polizei/TÜV das zukünftig handhaben werden.

Bis das geklärt ist, bzw. es erste Erfahrungswerte gibt, würde ich mir eine Kopie der alten Papiere (mit den ganzen Eintragungen) ins Fahrzeug legen. Da kann dann keiner mehr meckern.

Schlimm wird das insbesondere bei Felgen oder Anbauteilen von Fremdherstellern, zu denen keine ABE mehr vorliegt. Wenn man die nicht mal eintragen hat lassen, dann wirds beim nächsten TÜV oder Polizeikontrolle ohne schriftliche ABE wohl sehr schwierig werden denen das als "plausibel" erscheinen zu lassen.

Da hat die EU mal wieder ganze Arbeit geleistet! Ich sehe schon Neuwägen mit einer eigenen Ablage für den zwingend mitzuführenden "ABE-Ordner"! :III:

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Ich habe heute auch die neuen Lappen bekommen. Zwar nicht für meinen A2 aber für das Auto von meiner Schwester. Es ist ein Streetka für den es deutschlandweit max. 10 Felgen mit TÜV-Gutachten gibt. (fast wie beim 1.2 TDI)

Es ist eine Katastrophe, wie die jetzt aussehen. Es sind in Klartext max. nur noch zwei Vorbesitzer möglich. Es gibt zusätzlich ein Feld, in das die Anzahl der Gesamtvorbesitzer eingetragen wird. In meinem Fall eine 0, ich stehe jetzt im 2. Feld in Klartext. Im ersten steht die Audi AG (war ja ein Werkswagen).

Es ist generell nur noch eine Reifengröße eingetragen im Brief. Im Schein werden alle Zusatzeintragungen unten weitergeführt.

 

Was aber die größte Schweinerei in meinen Augen ist, dass die Eintragung vorher 12€ gekostet hat und jetzt aufgrund der Neuausstellung 26,70€.

 

Der TÜV-Prüfer und die nette Dame von der Zulassungsstelle meinten ich solle zur Sicherheit eine Kopie des alten Fahrzeugbriefes und eventuell eine Kopie des alten Fahrzeugschein mitführen. Die Polizeikontrollen werden wie gehabt vorgehen.

Habe es ja sofort ausprobieren müssen. Bin gerade von der Zulasungsstelle losgefahren, da wurde ich von der Autobahn geholt zur "Allgemeinen Fahrzeugkontrolle". Die ahben mal wieder blöd geschaut, dass sie nichts finden konnten.

 

Alles was nicht serienmäßig ist muss als TÜV-Protokoll mitgeführt werden. Die Protokolle wurden vor dem 01.10.2005 eingezogen. Heute werden diese vor Ort ins System eingescannt. Ich habe jetzt 2 Original TÜV-Prüfberichte immer noch in meinen Händen.

 

Gruß Audi TDI+++

 

P.S. Der neue Brief hat jetzt das Format DinA4 und ist nur einseitig beschrieben. Der Fahrzeugschein ist jetzt grünlich.

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Hm, theoretisch kann dann auch keiner meckern, wenn man Reifen/Felgen fährt die nicht eingetragen sind.

Ich kann mir nicht vorstellen das eine Verpflichtung gibt die alten Papiere mitzuführen.

OK mal abgesehen von 245/35/19 oder so ähnlich.

 

Das könnte in der Praxis bedeuten das wir 1,2 TDI Fahrer uns einfach eine billige Kombination aus z.B. 155/65/14 auf 5,5J/14 draufziehen, und gut ists.

 

Gruß

Thomas

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Original von 1dz

Hm, theoretisch kann dann auch keiner meckern, wenn man Reifen/Felgen fährt die nicht eingetragen sind.

Ich kann mir nicht vorstellen das eine Verpflichtung gibt die alten Papiere mitzuführen.

 

Leider nicht, die alten Eintragungen werden in den neuen Schein übernommen (aber auch nur in den Schein, nicht mehr im Brief). Du musst die Prüfberichte als Kopie (ich würde niemals Originale ins Auto legen) für alle neuen Eintragungen ab dem 01.10.2005 mitführen (Aussage Polizei, ZLS, TÜV). Der alte entwertete Fahrzeugbrief als Kopie ist hilfreich, muss aber nicht mitgeführt werden.

 

Es wird immer die gängigste Reifengröße eingetragen laut Aussage der ZLS ist diese schon in deren system eingepflegt.

 

Der Brief ist jetzt an den Fahrzeugschein gekoppelt. Teil I ist der Brief und Teil II ist der Schein.

 

Gruß Audi TDI+++

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Du musst die Prüfberichte als Kopie (ich würde niemals Originale ins Auto legen) für alle neuen Eintragungen ab dem 01.10.2005 mitführen (Aussage Polizei, ZLS, TÜV).

 

hast du das schriftlich?

 

glaube ich irgendwie nicht. meine 215er sind nicht in meinen papieren eingetragen, obwohl drauf waren; nur die original 175/60R15. Ich habe keine bestätigungen - also die Polizei kann meine Meinung nach nicht verlangen ein TÜV Bescheinigung mitzuführen. 185/55er sind im Winter drauf - keine Probleme, keine Eintragungen - Polizei interessiert sich eher dafür dass die Reifen die mindestprofiltiefe und z.B Winterreifen sind - also, meine Meinung nach, die wesentlichen Sachen.

 

laut kba.de:

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten

wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese

Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

 

Deutschland ist meines wissens nach der einzige Land der so pingelig ist (ja, ich meine es wirklich so) - die Engländer, Franzosen, Finnen sind alle viiiiiel lässiger.

 

Oder kann jemand mir etwas anderes nachweisen?

 

Gibt es nicht das konzept - "papiere innerhalb von 7 Tagen beim Polizei vorzeigen"?

 

Bret

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Hallo Bret,

schriftlich habe ich das nicht, aber die Herren vom Fanclub haben es so zu mir gesagt und die anderen auch. Da ich sehr häufig in Kontrollen komme, bin ich da etwas vorsichtiger geworden. Man weiß ja erst einmal nicht wie die drauf sind. Heute waren sie sehr freundlich, haben aber in allen Krümmeln gesucht inkl. Verbandskasetn/Warndreieck. Wollten noch die Federnummern und die Radnummern sehen (bei Parabol sind die so schön klein und auf der Rückseite) um diese mit dem Schein zu vergleichen. Das haben sie schnell gelassen. Ich habe mich innerlich fast weggeworfen als sie sagten ich solle mal die Haube aufmachen. Ich habe denen dann gesagt, das wenn sie es wüßten, dann können sie das gerne tun, aber ich kann das nicht, hat meine Werkstatt immer für mich gemacht:D.

 

Egal, ich hatte auch vorher alle Sachen als Kopie dabei außer dem Kfz-Brief.

 

Das Konzept 7-Tage kenne ich nicht, ich kenne nur die Aktion rosa Mängelkarte. Damit mußt Du dann zum TÜV innerhalb von 7 oder 14 Tagen (ist wohl Auslegungssache)..

 

Gruß Achim+++

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Das mit dem "schriftlich" haben ist so eine Sache...

 

Wenn man in eine Polizeikontrolle kommt, und die haben eine Beanstandung, ist der Halter erstmal in der Beweispflicht, dass alles vorschriftsmässig ist. D.h., wenn man keine Unterlagen dabei hat, die die Vorschriftsmässigkeit beweisen (z.B. die richtige Reifen/Felgenkombination), dann wird man zur nächsten TÜV-/Dekra-Stelle geschickt (evtl. sogar begleitet), um dort eine Überprüfung durchzuführen.

 

Also, wenn man keine Unannehmlichkeiten haben möchte, nimmt man die "Beweise" besser mit...

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laut kba.de:

...Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet

werden.

 

 

Also fast wie gehabt. Ich hatte bzw. habe die Kopien immer dabei. Man weiß ja nie auf welche Korinthen... man stößt bzw. was die einem dann erzählen wollen.

 

In Deutschland hast Du die Beweislast.

 

Gruß Achim+++

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Hm,

bei meinem Bekannten waren etliche Konbinationen eingetragen.

Die sind mit Herrausgabe des neuen Scheines nun nicht mehr aufgeführt.

 

Obwohl diese Kombinationen im alten Schein legal waren, müsste er also

aufgrund der neuen Dokumente dies, innerhalb einer Verkehrskonrolle, erneut unter Beweis stellen.

Das kann ich mir irgendwie auch nicht so recht vorstellen.

 

Gruß

Thomas

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bei uns auf der insel: kein führerschein dabei? kein problem. papiere vorzeigen innerhalb 7 Tage beim polizeistation deiner wahl.

 

kann auch für MoT / versicherung gelten - gilt so normaleweise.

 

und das mit der beweislast... von ein anderen forum:

Hallo Zusammen,

 

in Köln haben wir zur Zeit das Problem, daß wir wieder nach Hause geschickt werden mit dem Hinweis: seit 1.10.05 nach neuem EU-Recht muß keine Nachtragung mehr im KFZ-Brief erfolgen. Das TÜV-Gutachten ist lediglich mitzuführen. Im Gutachten (§19.2-Abnahme) steht aber, daß die Änderung unverzüglich im Brief eingetragen werden muß

 

also hallo TüV-Heftordner ;)

 

Bret

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Hallo,

 

willkommen in Deutschland, dem Land der tausend unnützen Vorschriften, der Bürokraten und Korinthenkacker.

 

Mann, die Herren in grün bzw. blau sollen sich lieber um wichtigere Dinge kümmern, als darum, was für Felgen/Reifen montiert sind. Ausnahme: wenn diese offensichtlich aus den Radhäusern herausstehen oder zu wenig Profil haben.

 

Mit Hilfe des neuen Brief/Schein kann jetzt so mancher Polizist seine Profilierungssucht voll und ganz auskosten.

Der Europäischen Union sei wieder mal Dank.

 

 

Gruss Harlekin

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aber:

 

es heisst weniger amt-besuche; weniger papier; weniger kosten; wenige beamten notwendig.

 

ist dass nicht gut?

 

plus jetzt habe ich wirklich was in FIN und DE die vergleichbar ist. Ein Polizist in England kann erst recht nichts mit ein Kfz-Schein anfangen: meine Kumpels da haben zum Teil mich ganz schräg angeguckt...

 

Bret

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