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Voraussetzungen für Mobilitätsgarantie


benakiba

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Ich stehe kurz vor dem Kauf eines A2 1.4 TDI. Da ich bei der Forumssuche nicht weitergekommen bin, stelle ich hier einmal die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die MG greift? Hintergrund: ich werde den Wagen für den tgl. Weg von Hannover nach Hamburg nutzen. Da kommen einige KM zusammen und wenn das Fahrzeug wirklich einmal in die Werkstatt muss, möchte ich deshalb nicht auf Busse und Bahn umsteigen müssen (leidliche Erfahrungen, außerdem teuer).

 

Gilt die MG immer nur nach erfolgter Isnpektion bis zum nächsten Insp.-Intervall? Und welchen Umfang hat diese Garantie? Hat jemand einen Link zu den AGBs von Audi oder vielleicht ein aktuelles Dokument dazu?

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Mein Wissensstand dazu:

 

Die Mobilitätsgarantie hast Du, wenn Du Deine Inspektionen bei Audi machen läßt. Wie das ist, wenn Du mal eine woanders machst und die nächste wieder bei Audi, weiß ich nicht.

 

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass bisher alle Inspektionen bei Audi gemacht wurden. Wenn Du dann liegen bleibst und nicht mehr selbstständig in die Werkstatt kommst, bekommst Du einen Ersatzwagen, bei dem Du nur den Sprit bezahlen mußt. Soweit ich weiß, kostet auch das Abschleppen nichts. Du mußt ´dann "nur" die Reparatur bezahlen (natürlich nur den Teil, der nicht gegen Gewährleistung oder Garantie abgewickelt wird).

 

Kommst Du allerdings noch in die Werkstatt, hast Du gar nichts von der MG... also keinen Ersatzwagen (zumindest nicht kostenlos)....

 

Man möge mich verbessern, falls ich da einen Schmarrn erzähl.

 

 

LG

Anika

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Mobilitätsgarantie ist eine Art Versicherung, wofür man die Prämie bei den Inspektionen mitbezahlen muss (so um die 8 oder 9 Euro); das bekommt man von der AUDI-Werkstatt normalerweise so nicht gesagt, die tun immer so, als ob die Mobilitätsgarantie ein Bonus sei, wenn man alle Inspektionen bei ihnen machen läßt.

Man kann aber auch den Auftrag erteilen "Inspektion ohne Mobilitätsgarantie", dann kostet es halt 8 oder 9 EURO weniger und der entsprechende Eintrag im Kundendienstheft entfällt.

So mache ich es und alle anderen mit Schutzbrief (z.B. vom ADAC, der so ungefähr dieselben Leistungen enthält).

Für Vielfahrer ist eins von beiden jedefalls empfehlenswert

aber beides nebeneinander wäre unsinnig.

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Yep, ebenfalls danke für die Antworten. Aus meiner Sicht bietet der Text des Links keine großartigen Gestaltungsmöglichkeiten:

 

Ersatzwagen

Muss Ihr Audi nach einer Panne in die Werkstatt, stellt Ihnen Audi für die Dauer der notwendigen Reparaturen, im Rahmen der Mobilitätsgarantie, bis zu fünf Tage einen Ersatzwagen ohne Kilometerbegrenzung kostenlos zur Verfügung. Den Wagen dürfen Sie auch noch am direkt anschließenden Wochenende oder Feiertag behalten.

 

Es dürfte somit egal sein, ob der "Mobilitätsverlust" auf der Autobahn oder in der heimischen Garage eintritt. Nichtsdestotrotz werde ich mir das nochmals vom Audi-Verkäufer genauestens erklären lassen. Vielleicht gibt es ja noch etwas Verbindlicheres als den Link im Inet. Ich meine, da müsste es noch etwas "Schriftliches" im Sinne von AGBs geben.

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Ich habe gerade ein Kontaktformular gefunden, wo ich diese Farge nochmals gestellt habe. Hätte ich ja gleich drauf kommen können...

 

Da aber dieses Thema wohl den einen oder anderen durchaus interessiert, stelle ich die Antwort gleich rein, wenn ich was von der Audi-AG bekomme

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Wow, der Kundenservice scheint 7/24h-Dienst zu machen. Hier ist die Expressantwort aus Ingolstadt:

 

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

 

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Es freut uns, dass Sie sich fuer ein Fahrzeug aus unserem Hause entschieden haben. Das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen, ehrt uns sehr.

 

Nach den aktuellen Richtlinien wird Ihnen dann ein kostenloses Leihfahrzeug zur Verfuegung gestellt, wenn die Kriterien des

Liegenbleibens erfuellt sind. Dabei gilt die Mobilitaetsgarantie sowohl vor der eigenen Haustuer wie auch europaweit einschliesslich der Kanarischen Inseln. Eine Ausnahme bildet Osteuropa.

 

Im konkreten Einzelfall bitten wir Sie, sich aber an einen autorisierten Audi Partner bzw. Audi Servicevertragspartner in Ihrer Naehe zu wenden. Dieser steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und prueft darueber hinaus grundsaetzlich vor Ort, ob ein Anspruch auf Mobilitaetsgarantie besteht. In Faellen von hoeherer Gewalt, Einfluss durch Dritte und eigenem Fehlverhalten sind die Voraussetzungen nicht erfuellt.

 

Sehr geehrter Herr xxxxxx, haben Sie weitere Fragen oder Wuensche? Wir - sowie Ihr Audi Partner vor Ort - sind gerne wieder fuer Sie da.

 

Freundliche Gruesse aus Ingolstadt

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Danke für die Antworten.

 

Unverbindlich wie immer ... Audi-Partner vor Ort ...

 

Na ja. Nicht 'Panne' sondern 'Liegenbleiben' sollte also das Stichwort sein.

Somit wäre auf Dr. Cüppers Beitrag zurückzugreifen, denn externe Schutzbriefe (beispielsweise von (Kfz-) Versicherungen) bieten eventuell größere Leistungsumfänge und kosten p.a. ca. 10 €.

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Original von kleine

Ich wette, wenn ich zu drei verschiedenen Freundlichen gehe, bekomme ich auch drei verschiedene Aussagen...

 

Ja, davon muss man wohl ausgehen..... :(

 

Hat denn jemand einen Tip für mich, welcher Anbieter von Schutzbriefen genau diese Mobilität deutlich leistet?

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hallo,

 

Mobilitätsgarantie ist besser oder/und wie die adac-plus mitgliedschaft.

 

ob die mob. greift entscheidet immer von fall zu fall die mob.versicherung. die werkstatt muss jedes mal neu anfragen ob die kosten übernommen werden.

 

der versicherungs-betrug wer tür und tor geöfftnet. es würden dann normale inpektionen über die mob abgerechtnet. die fantasi der leute und der werkstatt vergross.

 

eine leistung aus der mob, die ich bezahl bekommen habe.

 

schlüssel verloren, fahrzeug sicher gestellt ( auto aufladen in der tiefgarage, 40km zur werkstatt gebracht, sicher gestellt in einen garage,EUR. 360,00.

ersatz-schlüssel abgeholt (war hinterlegt bei meinem bruder), und 1200 km durch einen kurier gebracht.

 

letzter urlaubstag, wasserpumpe defekt, werkstatt auto eingeschleppt, leih-fahrzeug, nach hause gefahren, fahrzeug wurde gebracht (die Streck betrug 480 km) leihfahrzeug mit genommen.

 

das alles kosten los.

gruss leo5

 

dies sind versicherungsleistungen die auch ein klagbar sind

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