Eigentlich darfst du das Fahrzeug gar nicht ungestraft weiterverwenden - theoretisch.
Diese Mägelkarte, von der HogerBY sprach, räumt dir keine Ein-Wochen-Frist ein, sondern fordert, den beseitigten Mangel innerhalb einer Woche der Polizei oder dem Straßenverkehrsamt zur Kenntnis zu geben.
Ein Mangel aber ist immer unverzüglich, das heißt, ohne schuldhaftes Verzögern zu beseitigen. Du müstes somit die nächste Möglichkeit nutzen um den TÜV durchführen zu lassen.
Aber innerhalb einer Woche wird dir wohl keiner den Kopf abreißen.
Gruß