
Joachim_A2
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Osram H7-LED Night Breaker (2) - well done. So, in der Hoffnung, dass Andere schneller / einfacher den Wechsel hinbekommen (haben), schildere ich mal meinen Umbau. Zeit inkl. Vorbereitungen: ca. 3 Stunden, Rahmenbedingung: in den 1970 'alles selbst gemacht', danach mehr und mehr weniger, heute eher zögerlich den Plastikteilen Gewalt anzutun, ..., Tiefgarage, Probleme mit Kreuz, dicken und etwas gefühllosen Fingern, ... und keine Eile. Anfang 2021 hatte ich - einerseits im 'festen Glauben' an die LEDs und andererseits nach vielfachem Verkratzen der Scheinwerfergläser durch die Freundlichen (z.B. Windschutzscheibenwechsel, Wartung, …) - bereits neue Scheinwerfer geordert. Da der 'feste Glaube' ein wenig bröckelte habe ich die Neuen dann, mit komplett neuem Glühobst (Fahrlicht: Osram Night Breaker Laser (1), ...), eingebaut. Ich war nicht unzufrieden, aber auch nicht unbedingt begeistert zu den vorherigen, mehrjährig genutzten, "Philips Night Guide", die es aber nicht mehr gab. Insofern ein (kleiner) Fortschritt bzgl. Helligkeit und Ausleuchtung. Umrüstung auf die Osram H7-LEDs (2). Aufgrund der vielen Hinweise auf nicht passende Halteklammern habe ich mit meinen alten Scheinwerfern (2004) getestet - und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Klammern nachgebogen werden müssen! @NSM hatte dankenswerterweise bereits gezeigt, wo nachzubiegen ist, was ich bestätigen kann. Allerdings hatte ich beim Wechsel auf die neuen Scheinwerfer bereits mit dem Glühobst ein Problem dahingehend, dass eine Seite, trotz sorgfältigem Einbau, nicht passte. Grund: beim Einsetzen kann es passieren, dass die Grundplatte (Glühobst / LED-Adapter) nicht korrekt im Scheinwerfergegenstück sitzt (da ist nämlich noch eine zusätzliche Vertiefung / ein kleiner Rand und Glühobst / LED-Adapter müssen mittig gut sitzen; ein Verrutschen beim Schließen der Halteklammer ist nicht unmöglich. Bei der Vorbereitung zum Einbau der H7-LEDs habe ich daher meine alten Scheinwerfer bzw. deren Halteklammern zunächst getestet / nachbearbeitet. Des Weiteren habe ich die Halteklammern auch insofern nachgebogen, dass diese einen etwas höheren Druck auf die 'Grundplatte' ausüben und somit ein festerer Sitz gewährleistet ist. (Da die 'Grundplatte' (Seite 6, Abb. 8 und 10/11) auch bei LED-Leuchtmittelwechsel nicht mitgetauscht werden muss, scheint das sinnvoll, weil dauerhaft.) Aufgrund obiger Rahmenbedingungen habe ich heute beide Scheinwerfer komplett ausgebaut - also somit auch den Stecker vom Scheinwerfer abgezogen. Linksseitig hat es zu meiner Freunde sofort geklappt; rechtsseitig kam mir der das Gegenstück des Scheinwerfers entgegen. Letzteres war mittels Schraubendreher und vorsichtigem Hebeln aber ein Problem; lediglich der Dichtring war vor neuerlichem Einrasten wieder an Ort und Stelle zu bringen. Das Auswechseln der Leuchtmittel "Osram H7 Night Breaker - Laser" (1) gegen die "Osram H7-LED Night Breaker" (2) war bei komplett ausgebauten Scheinwerfer-Gehäusen dann natürlich einfach. Bevor ich die neu bestückten (neuen) Scheinwerfer mit üblichem Gehakele wieder eingesetzt habe, erfolge der 'Lampentest' aller Komponenten inkl. der Höhenverstellung. Übrigens: Das große FIS verhält sich übrigens komplett korrekt: mit beiden H7-LEDs meckert es nicht; fehlt jedoch eine, gibt es eine Leuchtmittelwarnung. Ergebnis: Obwohl ich in den neuen Scheinwerfern seit ca. einem Jahr die "Osram Night Breaker - Laser" (1) installiert hatte, sind die "Osram H7-LED Night Breaker" (2) selbst in der Tiefgarage (subjektiv) nochmals deutlich heller! Abgesehen davon, dass der Eine oder Andere vielleicht das 'Design des Lichts' im Vordergrund sieht, halte ich die Qualität und Helligkeit des Lichts und damit des 'eigenen Sehens' für den größten Vorteil - und würde eine Umrüstung selbst bei Verwendung 'hochwertigerem Glühobst' absolut empfehlen (auch was das Lichtbild (Abgrenzung usw.) angeht. Auch vor dem Hintergrund, dass die fehlende Wärme im Scheinwerfer ggf. ein Beschlagen / Zufrieren der Scheinwerferscheibe begünstigt (~19 Watt : ~55 Watt). Diesbezüglich werden wir aber sicherlich noch Erfahrungen sammeln. Und vielleicht gibt es geeignete Hilfsmittel dies, wie bei der Windschutzscheibe, ggf. zu verhindern. So, ich glaube das war es meinerseits. Ich werde zeitnah, trotz markierter Einbauposition der Scheinwerfer, diese prüfen bzw. nachjustieren lassen. (1): Osram Night Breaker Laser H7 next Generation, +150% mehr Helligkeit, Halogen-Scheinwerferlampe, 64210NL-HCB, 12V PKW, Duo Box (2 Lampen). (2): OSRAM NIGHT BREAKER H7-LED; bis zu 220 % mehr Helligkeit, erstes legales LED H7 Abblendlicht mit Straßenzulassung. PS: Selbstverständlich passen die Osram H7-LEDs (2) komplett in das Scheinwerfergehäuse und der Deckel ist ganz normal geschlossen.
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Ich fürchte, davon passt Keine. Es könnten allenfalls die Klammern 1, 2 oder 6 passen, aber das fehlt der Knickt zum Einrasten in den Haken, womit eine Nachbearbeitung nötig wäre. Es sind 6 LEDs (je 3 auf beiden Seiten). Bzgl. Temperatur: es gibt 4 bzw. 5 Jahre Garantie - was sicherlich einen möglichen Helligkeitsverlust nicht ausschließt.
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Da gibt es ziemlich viele. Weißt Du zufälligerweise, welche richtig passen (Link)? Bzw. kannst Du einen bestimmten Hersteller empfehlen? Oder ist es tatsächlich egal, weil 'alle' passen?
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Wenn Du gut geschätzt hast: Well done - es liegen mehr als 14 Bestellungen vor.
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Wenn ich mich nicht freuen würde, hätte ich sie nicht bestellt - und musst nicht beleidigt sein. Haarspalterei: Technisches Interesse genügt manchmal, um offene Fragen zu stellen oder Widersprüche zu klären.
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Bitte mitlesen... Der Ausgangspunkt war Ohne (großes) FIS - also ohne Funktionsausfallerkennung - ist nun offiziell klar. Aber hier wurde mehrfach berichtet, dass auch mit (großen) FIS keine Fehlermeldungen vorhanden sind; was auch Bezug auf "Auflagen/Hinweise: 2)" gerechtfertigt hätte! Dieser Bezug fehlt. Warum? Auf diese Frage bezogen sich meine Ausführungen... und die Frage, ob denn jemand, z.B. beim Einbau, die FIS-Funktionalität mit nur einem LED-Leuchtmittels getestet hätte / testen würde. Denn der nicht vorhandene Hinweis auf 2) könnte darauf hindeuten, dass bei vorhandener "Funktionsausfallerkennung für Abblendlicht bzw. Fernlicht" die ursprüngliche FIS-Funktionalität nicht mehr vollständig gegeben ist. Es könnte aber auch ein Fehler in den Osram-Unterlagen sein. @heavy-metal Ein ausgefallenes Fahrlicht kann man natürlich auch ohne (großes) FIS erkennen . Aber darum geht es nicht. Schließlich sollten die LEDs deutlich länger halten als das andere Glühobst. Wer aber auch tagsüber - vielleicht wegen fehlendem TFL - mit Licht fährt, wäre über eine Info bzg. Fahrlichtausfall evtl. dankbar, da der Austausch des Leuchtmittels nicht jedermanns Sache ist, ein Ersatz erst bestellt werden muss, ... Also vermutlich die Intension, die Audi hatte, als diese Funktionalität ins (große) FIS integreirt wurde. Damit sollte meine obige Frage, wenngleich nicht die Wichtigste, noch immer relevant und offen sein. Korrektur: Damit, wenn das alles so stimmt und keine Missverständnisse vorliegen, wären die Osram-Unterlagen bzgl. "Auflagen/Hinweise: 1)" mit zusätzlicher Verweis auf "Auflagen/Hinweise: 2)" der Vollständigkeit halber zu ergänzen.
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Deshalb meinte meinereiner: natürlich ohne das entsprechende Leuchtmittel auf der 2. Seite.
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Dann wären die Fragen diesbezüglich wie folgt zu beantworten: Bei funktionierenden H7-Leuchtmitteln meckert die Lampenkontrolle (FIS) nicht - in Ordnung. Bei Ausfall eines H7-Leuchtmittels meckert die Lampenkontrolle (FIS) ebenfalls nicht - das wäre in so fern nicht korrekt, weil dann ein ausgefallenes Fahrlicht-Leuchtmittel nicht signalisiert würde. (Wäre dann noch der unwahrscheinliche Punkt: was passiert, wenn beide LED-Leuchtmittel ausgefallen sind?) Richtig? PS: zusätzliche elektrische Adapter (CAN-Bus) sind offiziell bei unseren A2 nicht nötig. Soweit so gut. Interessant wäre aber, ob einer der für andere (Audi-) Modelle angebotene Adapter, das A2-FIS in die Lage versetzen würden, auch ein ausgefallenes LED-Leuchtmittel zu signalisieren?
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Für diejenigen die schon Einbauen: Vielleicht mal Testen, ob das FIS etwas meldet, wenn nur ein LED-Leuchtmittel angeschlossen ist.
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Nur so am Rande und zur Info: Für alle, die bisher wegen fehlender Zulassung die H7-LEDs noch nicht eingesetzt hatten... dürften eigentlich im Standlicht keine LEDs verbauen, da es scheinbar keine zugelassenen T10-LEDs gibt. (Ob da irgendein Hahn nach kräht, sei natürlich dahingestellt.) Ich werde die (neuen, ein Jahr alten) W3W mal drin lassen - schließlich habe ich mich auch bei der Kennzeichenbeleuchtung gegen LEDs entschieden; mir erscheinen sie unpassend beim A2.)
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Deichgraf63, 22.06.2022 tOObleges, 22.06.2022 G aus W, 22.06.2022 A2-Nerd 22.06.2022 pianoman85, 22.06.2022 Joachim_A2, 22.06.2022
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Vor dem Hintergrund, dass es zwar für alle A2 nur einen Scheinwerfertyp gibt, aber die Zulassungszahlen insgesamt doch gering sind, möchte ich mich diesem Post... ausdrücklich anschließen und allen Mailenden (bzw. allen, die in irgendeiner Form ihrem Wunsch nach 'H7-LEDs für den A2' zum Ausdruck gebracht haben) danken! Vielleicht hätten wir das Eregebnis ohne diese Engagements nicht. Oder: Engagement kann sich lohnen.
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Für diejenigen, die sich den Einbau nicht zutrauen... Gibt es 5 Jahre Garantie - statt 4 Jahren - wenn....
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Offensichtlich hat es der A2 erst seit dem 05.05.2022 auf die Kompatibilitätsliste geschafft. Falls da offiziell noch was fehlt, wird es sicherlich kommen. PS für die up-Fahrer: seit 04.04.2022 auch zugelassen für VW up!– Facelift / e-up! - Facelift / Cross-up! / Up! GTI.
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Danke! Ich hätte ja eigentlich gar nicht mehr daran geglaubt. Aber nun bestellt.
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Ich verstehe im Moment nicht, wofür Du alle 2 Jahre 3.000 € bezahlt hast. Von den Werkstätten würde ich unbedingt fern bleiben. D.h. Deine Bremsflüssigkeit ist über 10 Jahre alt!? Obwohl die zum Service 'alle 2 Jahre' gehört! Dann würde ich diesem Vorschlag folgen...
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Mit aller Vorsicht und vorausgesetzt der Werkstattausdruck ist inhaltlich richt: schaut doch mal die vorherigen - insbesondere die letzte - Rechnung an, ob da irgendwo die Position "Servo-Öl" auftaucht. Servo-Öl nachzufüllen sollte eigentlich nur bei Servo-Öl-Verlust nötig sein (oder natürlich bei einer Reparatur im Bereich der Servo-Lenkung). Die Idee wäre auf diesem Weg feststellen zu können, wer evtl. Servo-Öl mit Bremsflüssigkeit verwechselt hat und ggf. die falsche Flüssigkeit nachfüllte. (Interessant wäre, ob sich im Servo-Öl-Behälter nun Bremsflüssigkeit befindet.) Ob das zu etwas führt, sei mal dahingestellt - ein Versuch falls zutreffend - aber durchaus sinnvoll. Falls ihr eine ausschließliche Checkheftpflege beim Freundlichen nachweisen könnt (z.B. über die Kilometerstände etc.), dann wäre zu überlegen, in wie weit der vorherige Freundliche hier für Schäden gerade stehen muss. Denn bzgl. der Aussage "alle 2 Jahre 3.000 €" ist doch eher eine Fachwerkstatt und Checkheftpflege zu vermuten, oder? PS: siehe Antwort von @Phoenix A2!
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Ja, dem würde ich eigentlich zustimmen - aber uneigentlich könnten solche Teile schon mal im Umlauf und zurück gegeben worden sein. Und wer weiß, warum das Teil zurückgegeben und der Einfachheit halber wieder 'neu' verkauft wurde!? Und da Ihr ja eh noch einmal ausbauen müsst...
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Interessant; hier waren es aber keine Zündaussetzer. Obwohl das evtl. nicht so leicht diagnostizierbar ist. Und wer vermutet schon ein Problem mit der Nockenwelle (bzgl. Problem von @termite3000)?
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Die Zündspulen bei Deinem werden direkt vom Motorsteuergerät (einzeln) angesteuert? Richtig? Dann könnte es ein Problem des MSG sein. Siehe: Anderenfalls müsste der Fehler zwischen 'der letzten Gemeinsamkeit der Zündanlage' und 'der Zündkerze für Zylinder 2' liegen. Ich würde das Zündkabel trotz Tauschs nochmals testen. Vielleicht gibt es irgendwo etwas, was das Zündkabel beeinträchtigt (Kabel selbst, Kontakte, ...). Die AutoDocs (VOX) haben mit LEDs bestückte Adapter (zwischen Zündkabel und Zündkerze) um zu beurteilen, ob ein Zündfunke tatsächlich ankommt. Wäre vorsichtshalber interessant, denn Fehlermeldungen müssen nicht unbedingt richtig sein.
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Haltedauer - wie lange schon sagt ihr JA zum A2?
Joachim_A2 antwortete auf Audiator's Thema in Verbraucherberatung
Ich fahre aktuell ca. 20 Jahre Audi A2. Mein Letzter wird im Herbst 18 Jahre - und ich hoffe auf ein paar weitere Jahre. -
Also ich habe keinen FSI, daher ist mir das Drumherum unbekannt. Aber grundsätzlich sollte es so sein... wenn Du Dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lässt, hast Du natürlich auch auf die Reparatur sowie die Ersatzteile 'Garantie' - insbesondere, wenn Du eine Beseitigung eines Fehlers beauftragt hast. Sollte die Werkstatt allerdings gemeint haben, na ja, dann wechseln wir mal dies oder jenes und Du dazu den Auftrag gegeben hast, könnte es schlechter aussehen. Ich würde mal in Ruhe über 'Garantie' mit denen reden - wenn ich Dich nicht falsch verstanden habe.
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... das ist alles richtig. Was mich als "Kleinstserienfahrzeug"-Nutzer dennoch ärgert ist, dass die LEDs keine grundsätzliche Zulassung haben - bzw. würde mich interessieren, warum nicht? Schließlich würde eine solche Zulassung den Absatzmarkt schlagartig vergrößern (und Prüf- und Zulassungskosten bei Osram & Co. sparen). Schließlich gibt es für 'normale' H7- / H4- / ...-Leuchtmittel bzw. deren Hersteller, neben der allgemeinen Zulassung m. W., auch keine Scheinwerfer-spezifischen Zulassungsnotwendigkeiten. Oder hör ich da den Amtsschimmel wiehern!? Das ham wer ja noch nie gemacht.
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... auch wenn es schon ein wenig her ist: die Teile gibt es auch in KLARGLAS für den A2.