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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Also ich nicht. Aber ich habe nach Einbau der H7-LEDs meine Scheinwerfer beim TüV prüfen / einstellen lassen. Ohne Nachfrage.
  2. ... Ich würde auch tippen auf: oder zumindest einen 'Wackelkontakt'.
  3. Ist der Verdacht geklärt / ausgeschlossen?
  4. ... inkl. der "2x10W".
  5. Wobei bei den H7-LEDs aus den genannten 130W (~10,8A) nur 58W (~4,8A) für das Abblendlicht insgesamt werden.
  6. Kleiner Hinweis am Rande: Auch von Philips gibt es mittlerweile zugelassene H7-LEDs (H4-LEDs); aktuell jedoch nicht für den Audi A2 - siehe LED - Kompatibilitätsliste. Außerdem gibt es eine Zulassung für die W5W-LED (Standlicht) für bestimmte Fahrzeuge bzw. Scheinwerfer; siehe obige Kompatibilitätsliste; für Audi ferzeit lediglich für die A3 (8P / 8PA). Siehe unter Produktdetails -> W5W (0,9 Watt).
  7. Ja, fachlich bist Du besser mit der A2-Bedinungsanleitung bzw. dem A2-Wiki hier unter Leuchtmittel aufgehoben .
  8. ... konkret meint @HellSoldier die beiden Diffusor in denen die W3W (3 Watt) stecken. W5W wären - aber illegal - lediglich in LED-Ausführung möglich, weil diese, laut Philips-Datenblatt lediglich 0,9 Watt haben; siehe gemäß Katalog 2020/2021: IL-WHITE [≈W5W] 4 000 K X-tremeUltinon Bestellnummer V W Sockel GOC EAN1 EAN2 EAN3 ECE Verpackungseinheit 127994000KX2 12 0.9 W 2,1x9,5d 39594530 - 8727900395952 - 10.
  9. Mein Temperatursensor war vor über einem Jahr auch sporadisch kaputt - aber wohl nur der Teil für das KI, denn Verbrauchsunterschiede hatte ich dem rund 3/4 Jahr keine (BHC).
  10. Damit kann ich leider nicht dienen. Aber bei 'Anlassschwierigkeiten' auch erstmal an das Massekabel denken; denn die 'Anlassschwierigkeiten' meines A2 waren mit der Erneuerung des Massekabels (im Motorraum) sofort behoben.
  11. Schlüssel nach Batteriewechsel anlernen.
  12. Wurde der "Große Service" in einer Werkstatt gemacht? Falls ja, wäre das vielleicht ein Problem dieser Werkstatt bzw. die Aufgabe dieser das Problem zu beheben? Falls nein, bin ich leider der falsche Ratgeber.
  13. ... und den Rest erfährst Du, wenn Du einen Blick auf die OSRAM-Seite wirfst...
  14. Unter Leuchtmittel steht dankenswerter Weise fast alles drin. Man könnte aufgrund der Besonderheit allenfalls den OSRAM Produktcode "64210DWNB" bzw. die EAN "4062172155045" noch ergänzen. Was passende Halteklammern angeht müsste aber erst jemand diese (OEM-Nummer (Referenz): CLS-00125-001 u.a. für Audi A2) testen - und ggf. ergänzen.
  15. Ich glaube zwar nicht dass Folgendes eine Lösung sein könnte, aber die Schweizer kennen sich da besser aus: Wenn ich mit H7-LEDs (aus D) in die Schweiz fahre, dann muss ich die natürlich nicht vorher wieder ausbauen. Wenn ihr Schweizer wegen Glühlampen-Ausfall in D in eine Werkstatt fahrt und die dort die in D zugelassenen H7-LEDs 'aus versehen' (und mit allen Papieren) einbauen, was ist dann? Dann würde spätestens euer MFK meckern - mit entsprechenden Konsequenzen - ...?
  16. Das ist doch schön. Auf (längere) Zukunft wird sich das Problem wahrscheinlich erledigen, weil die Leuchtmittel ja auch weiterhin mit Adapter geliefert werden - aber diejenigen die die H7-Leuchtmittel ersetzen, den mitgelieferten Adapter nicht mehr brauchen.
  17. @fendent: Du könntest ja mal beim Osram Kundenservice nachfragen (automotive-service@osram.com). Vielleicht können die Dir weiter helfen.
  18. Das dürfte falsch sein. Es geht doch um eine legale Nachrüstung. Damit fallen alle "not road legal" raus. Auch wenn sie äußerlich baugleich mit den Legalen aussehen. Und das selbst die billigsten chinakracher irgendwie gleich / ähnlich aussehen ist natürlich den Einbaumöglichkeiten geschuldet; d.h. die müssen in eine vorgegebene Fassung (z.B. H7 / H4) passen, mit bestimmten / passenden Haltefeder befestigt werden können und schließlich inkl. Kühlkörper in die jeweiligen Scheinwerfer-Gehäuse passen. Dass im Entwicklungszeitraum eines Produkts mehrere Versionen erscheinen können, die jeweils irgendwie verbessert wurden, ist verständlich. Insofern sollte GEN2 ein verbesserter Nachfolger von GEN1 sein. Das ändert aber nichts daran, dass der dann legale Nachfolger der illegalen GEN1/GEN2 nicht zwingend GEN3 lauten muss - was in dem Fall wohl so ist und bedeutet, dass GEN2 ebenfalls veraltet ist. Tatsache ist und bleibt also, dass lediglich die genannten: die derzeit einzigen (in D und anderen Ländern; siehe jeweilige Kompatibilitätslisten) zugelassenen Osram-H7-LED-Leuchtmittel sind! Eigentlich ist das doch gar nicht so schwer. Wenn Du keine offizielle Osram-Seite findest, die die Legalität Deiner "GEN2" (oder was auch immer) mit korrektem Produkt- / EAN-Code bestätigt, dann sind sie illegal. Anderes herum: nur die, die auf der offiziellen Osram-Seite als legal genannten Produkte sind entsprechend den weiteren Rahmenbedingungen zugelassen.
  19. Ich glaube @jady28de weiß, dass er über die Illegalen schreibt, denn womit wahrscheinlich nicht stimmen dürfte (egal ob 16W oder 14W) - zumal ja insgesamt immer die Zulassung zum entsprechenden Scheinwerfer-Typ zur 'offiziellen Zulassung' dazu gehört; siehe Kompatibilitätslisten. Mit Post diesem Post haben sich nach meinem Verständnis auch alle übrigen Fragen geklärt, weil kaum anzunehmen ist, das Osram die Vorgänger-Generation noch legalisieren wird - denn wozu? Und vöiilig egal, ob sich die Illegalen nun leicht oder schwer einbauen lassen.
  20. @jady28de es wäre natürlich denkbar, dass sich beim sprachenabhängigen Design ein Druckfehler eingeschlichen hat. Der Osram Produktcode "64210DWNB" (Stirnseite der Verpackung) oder noch besser die EAN "4062172155045" identifizieren die Leuchtmittel eindeutig 'als die Gleichen'.
  21. D.h. auch die 'professionelle Scheinwerfer-Aufbereitung' (egal ob Streuscheibe oder Klarglas) ist illegal und die Anbieter sind Betrüger (falls sie auf die Illegalität nicht hinweisen)?
  22. Sicher? Ich kann mich an einen Beitrag von Vox erinnern (evtl. sogar mit den AutoDocs), die einen blinden Scheinwerfer zur Aufbereitung gegeben haben und zeigten, wie das gemacht wird. Da ging es auch ums Polieren (eher nicht schleifen) und nachfolgender Lackversiegelung. Die andere Frage wäre: haben unsere Scheinwerfer tatsächlich eine Streuscheibe oder nur eine Klarglas-Abdeckung? Das Bearbeiten einer Streuscheibe, die bestimmte optische Eigenschaften haben soll, sollte nicht zulässig sein - das bearbeiten (polieren) einer Klarglas-Abdeckung hingegen unproblematisch. Oder?
  23. ... also mal völlig ins Unreine gesprochen: Hier findest Du auf der DE-Seite alle Daten des Originals. Und hier die techn. Daten der H7-LEDs als Download. Danach hätten die originalen Osram H7-LEDs 19W. (Die Osram H4-LEDs: 27W/23W.) Ich kann mir nicht vorstellen, dass Osram tatsächlich auch eine H7-LED mit 16W im Programm hat - aber, wie gesagt ins Unreine gesprochen. Zumal dann wohl auch eigene Zertifizierungen nötig sein könnten. Deshalb vermute ich eher Produktpiraterie. Evtl. hat Oram deshalb (siehe erster Link) den Abschnitt "So funktioniert die Straßenzulassung" / "Prüfen Sie Ihr OSRAM Produkt" eingefügt, wonach der Code auf der Umverpackung einzugeben ist und danach zwei Leuchtmittel-Codes ausgegeben werden, die mit den Leuchtmitteln in der Verpackung überein stimmen müssen, um "echt" zu sein. Zusammen mit der wahrscheinlich richtigen Quelle für Halteklammern - falls man sie nicht selbst nachbiegen möchte - sollten alle offenen Punkte erledigt sein: Alles andere regelt die Garantie.
  24. Bezüglich was?
  25. Joachim_A2

    Unfall

    Wenn Du / Deine Frau keine Schuld hat, das Gutachten nicht falsch ist, ... und Du den Schaden nicht selbst beheben kannst, dann fahr doch zum Freundlichen und lass ihn reparieren. Im Gutachten sollten alle Kosten der Reparatur berücksichtigt sein. Und Dein Freundlicher wird vor Beginn der Reparatur sicher stellen, dass er das Fahrzeug zu den genannten Kosten reparieren kann. Falls sich während der Reparatur Probleme ergeben, kann es auch ein 'Nachgutachten' geben. Alternativ kannst Du Dich auch an den Gutachter wenden und fragen.
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