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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. ... dem hat in den letzten Beiträgen auch niemand widersprochen; inkl. mir.
  2. Dann lass uns die 'Leuchtmittelüberwachung' meinen, die ein defektes Leuchtmittel im Display anzeigt (und theoretisch für LED-Leuchtmittel einen Defekt anzeigen könnte). PS: Ich habe mal bei meinem Freundlichen bzgl. H7-LED... nachgefragt und die erwartete Antwort bekommen: "Leider gibt es aber bei den Herstellern (Audi, VW, etc.) keine Informationen ob zu diesem Thema etwas in Arbeit ist."
  3. @A2 Buckliger Danke für den Hinweis. Die Sache mit den "Canbus Problemen..." scheint für den A2 nicht zuzutreffen, oder wie sehen die Erfahrungen nach mehreren Tagen aus (Stichwort: keine Zusatzkomponenten benötigt)? Ein anderer Punkt, auf den die H7-LED-Nutzer bitte mal achten und berichten sollten... Mit unserem Glühobst - also rund 50 W+ pro Scheinwerfer - ist eine ausreichende Wärmequelle vorhanden, um beispielsweise bei (starkem) Schneegestöber die Scheinwerfer frei zu halten. Oder eine entsprechende Eisschicht zu verhindern bzw. abzutauen. Wie sieht das mit den H7-LEDs (~20 W) aus? Schönes helles Licht macht wenig Sinn oder stellt zumindest eine Einschränkung dar, wenn Schnee oder Eis (zunehmend) den Scheinwerfer bedecken und nicht mehr abgetaut werden.
  4. Unter Bezug auf... dann wäre es vielleicht eine Alternative - solange die Zulassung der OSRAM-Nightbreaker-H7-LED für unsere Scheinwerfer auf sich warten lässt: die Laser-Versionen des Glühobstes zu verwenden!? OSRAM bietet gemäß der Wiki Leuchtmittel-Aufstellung einerseits die "NIGHT BREAKER LASER H7, 64210NL Halogen-Scheinwerferlampen, ..., 1500 lm". Und wem die Fernscheinwerfer zu 'unpassend gelblich' sind, der kann die "NIGHT BREAKER LASER H3, 64151NL Halogen-Scheinwerferlampen, ..., 1450 lm" verwenden. Die Daten sind unter OSRAM im "Familiendatenblatt" unter "Downloads" zu finden.
  5. Ernsthaft? Vermutlich hilft eine kurze Suche weiter: Erlöschen der Betriebserlaubnis, unter "Wann erlischt die Betriebserlaubnis beim Pkw?" ist sogar explizit genannt "Darunter fällt zum Beispiel die illegale Verwendung von Xenon- oder LED-Lampen in Leuchten, die eigentlich für Halogenlampen ausgelegt sind."! Also ggf. nur 90 € + 1 Punkt. Lächerlich - trotzdem: ohne Gewähr.
  6. ... Notausstieg: Sind die Klammern wechselbar und gibt es die ggf. einzeln? Vermutlich nicht - außer beim Verwerter (falls wechselbar), oder?
  7. Falls er keinen Tempomat hat, schau doch mal im Forum: z.B. hier oder notfalls hier oder...
  8. Danke. Wenn die Klammern gleich sind - egal ob Scheinwerfer alt (<= 2005) oder neu - dann muss es also andere Unterschiede geben, wenn hier Posts existieren, die von 'passt ohne Nachbiegen der Klammern' berichten. Entweder es existieren unterschiedliche Ansichten von 'passt', es wurde 'unterschiedlich eingebaut' (wobei evtl. die Feststellung wie gut die H7-LED sitzt auch davon beeinflusst wird, wie gut man das testen konnten (H7-LED in ein- oder ausgebautem Scheinwerfer ersetzt)) oder es gibt unterschiedliche Versionen ein und derselben, zugelassenen NIGHT BREAKER H7-LED!? Oder...?
  9. Prinzipiell wäre es natürlich möglich, dass neuere A2-Scheinwerfer eine kleine Änderung bei den Halteklammern erfahren haben. Also wäre korrekterweise auch zu fragen: Wie alt (Herstellungsdatum) sind die verbauten / zur Umrüstung benutzten Scheinwerfer und von wem (Hersteller) stammten sie?
  10. ... dann sollten wir mal zu klären versuchen, ob wir tatsächlich von unterschiedlichen Produkten ... reden und / oder von unterschielichen Versionen eines Produkts? Und ggf. welches Produkts? (Die Gebrauchsanleitung (download) sollte ggf. weiter helfen. Nach der genannten Seite heißt das Produkt "NIGHT BREAKER LED" bzw. "NIGHT BREAKER LED (H7-LED)".)
  11. Auch wenn gewisse DInge ja 'nur für Club-Mitglieder' gelten sollten... Sollten auf dem Wege zur Legalität der H7-LEDs für die A2 Kosten entstehen, wäre ich durchaus bereit, mich hierbei zu beteiligen. Insofern wäre vielleicht eine Liste der Willigen hilfreich, um dann die Höhe eventueller Beteiligungen abzuschätzen und endgültige OKs einzuholen. Joachim_A2
  12. ... hoffentlich bald.
  13. ... was durch diese beiden Posts nicht bestätigt wird, oder? Nun gut, da war jemand schneller .
  14. Danke! Ich könnte mir vorstellen dabei zu sein, denn ich bin sehr an dem LED-Licht interessiert. Zu klären wäre allerdings, ob die LED-Lösungen überhaupt in den A2 / A2-Scheinwerfer einbaubar sind!? Alternativ bietet auch Philips mittlerweile LED-Leuchtmittel an; zumindest in Österreich.
  15. Gemäß dieser Kompatibilitätsliste sind die LEDs nur für den A3 zugelassen! Ergänzung: Unter den Downloads der Seite "LED Night Breaker H7 Vehicle List (DE) Broschüren" ist auch ein A4 gelistet. Oder habt ihr andere Informationen?
  16. Der Zahnrad-Trick: Porsche manipulierte offenbar das Getriebe von Testfahrzeugen um den CO2-Ausstoss zu schönen. Also die auch - nur etwas anders. Man erkennt, die Möglichkeiten des Schummelns sind vielfältig.
  17. Hallo zusammen, ich schreibe es mal hier rein (mit Verweis auf diesen und diesen Post) - obwohl es sehr viel besser in den 'Ick habe mir gefreut' - Thread passen würde... Vorab: unser A2 steht repariert wieder zu Hause. Aber ich möchte 'meine' Abwicklung unseres 'wirtschaftlichen Totalschadens' skizzieren. Vielleicht hilft es jemandem zur Orientierung. Bitte beachten: einerseits ohne Gewähr, weil 3 Leute fragen, 5 Antworten bekommen und wir konkret nur vom Fall 'Reparatur' berichten können, andererseits, weil im Zweifelsfall natürlich die Versicherungsbedingungen gelten, die man im Zweifelsfall auch lesen sollte. Nach dem Schaden auf der Autobahn, ca. 160 km von zu Hause entfernt, unter Hinzuziehung der Polizei und mit einem freundlichen Zeugen… … haben wir den A2 über den Versicherungs-Notruf zum nächsten Audi-Händler abtransportieren lassen. Danach wurde ein Gutachter (über die Versicherung) bestellt. Da wir mit Gepäck unterwegs waren, wurde ein Leihwagen genommen. Leihwagen, Abtransport und später eine 'Unterstellgebühr' gingen auf den Schutzbrief. Alternativ zum zurückzubringenden Leihwagen, wäre eine Autovermietung mit Fahrzeugrückgabe am Zielort, wenn möglich, eine Alternative oder Zug, … Der Gutachter befand einen (wirtschaftlichen) Totalschaden, da die Reparaturkosten höher lagen, als der von ihm auf Basis 'seiner Referenzmodelle' ermittelten Wiederbeschaffungswert. Da der Unfallverursacher unbekannt ist, wurde daraus ein Kasko-Schaden, statt eines Haftpflicht-Schadens. Letzterer hätte grundsätzlich den Vorteil gehabt, einerseits nicht die eigene Vollkasko mit deren Selbstbeteiligung zzgl. ggf. Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse bezahlen zu müssen und andererseits eine 130%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, in der Schäden bis 130% des Wiederbeschaffungswerts von der Versicherung zwecks Reparatur bezahlt würden. Zur Ermittlung des Restwertes stand der A2 über ein Wochenende auf einer Händler-internen-Internetplattform; Restwert = höchstes Angebot. Dieser bietende Händler wäre an sein Angebot für ca. 4 Wochen gebunden und hätte das Fahrzeug an seinem Standort kostenfrei abholen müssen. Die zur Verfügung stehenden Optionen waren: A2 an den meistbietenden Händler für den Restwert abzugeben und sich von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert auszahlen zu lassen; das hätte den Erhalt des Wiederbeschaffungswertes bedeutet. Oder eine Reparatur mit Kosten des, von der Versicherung bezahlten, Wiederbeschaffungswerts (gegen Reparaturrechnung!) zu versuchen – möglichst ohne dabei etwas drauf zu legen. Ggf. mit der Einschränkung, das Fahrzeug nach Reparatur noch min. 6 Monate zu fahren / behalten zu müssen . Für die erste Option stand zunächst, den "Wiederbeschaffungswert" als Zuschuss zu einem Neukauf etwas Moderneren zu verwenden – nice to have. Allerdings waren und sind wir mit unserem A2 ja eigentlich noch voll zufrieden… woraus sich die Überlegung ergab, ob sich – insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen Kilometerleistung unseres A2 und den jährlich Hinzukommenden – ein Neufahrzeug (evtl. Tageszulassung o.ä.) mit dem Wertverlust der ersten Jahre überhaupt vernünftig rechnet. Oder ob die andere Option: Versuch der Reparatur zu den Wiederbeschaffungskosten nicht vernünftiger wäre. Und vielleicht sogar noch etwas für die Umwelt getan werden könnte. Was aber nur Sinn macht, wenn, selbst bei sehr kritischem Blick, keine baldigen 'Sowieso'-Reparaturen anstehen. Nach einem Gespräch mit unserem Heimat-Händler und Übersendung vorhandener Schadensbilder sagte dieser sofort und bedingungslos zu, den A2 nach Hause zu holen, was dann auch, selbst nach Kenntnisnahme des Gutachtens, geschah; in Verbindung mit der Leihwagenrückgabe. Großer Vorteil: Schadens- und Reparaturbegutachtung vor Ort. Und hier haben wir Glück gehabt, einerseits sei das "Fahrzeug sehr gut in Schuss und keine 'Sowieso'-Reparaturen in Sicht", andererseits, weil einige nicht sicherheitsrelevante Schäden auch 'alternativ' behoben werden konnten. (In wie weit evtl. örtliche Gegebenheiten / günstigere Stundensätze, Rabatte o.ä. greifen, sei offen, aber ggf. zu berücksichtigen und hilfreich.) Auch wenn man hinterher immer schlauer ist und ein gewisses Restrisiko bleibt – so soll die Heckscheibe nicht mehr lieferbar sein, was ggf. zu einem 'technischen Totalschaden' führt – … Lange Rede kurzer Sinn, wie oben gesagt: Der A2 ist sehr gut repariert – selbst bei genauem Hinschauen ist so gut wie nichts zu sehen. Insofern hoffen wir noch auf viele Jahre. Offen: die Ermittlung des Lkws über das Mautsystem, was dann aus dem Kasko- doch einen Haftpflichtschaden machen könnte. Außerdem offen, ob nicht zum Unfallzeitpunkt und -ort Windstärken von 8 oder höher vorlagen, dann wäre das ganze ein Teilkaskoschaden. In der Hoffnung so etwas nicht nochmal erleben zu müssen... !
  18. Aus gegebenem Anlass möchte ich mal nachfragen... Mit welchen Kosten muss ich für den Austausch der 4 Stoßdämpfern (A2 TDI, EZ 2004) rechnen? Inkl. Zubehör wie Staubschutzkappen etc.; Standard-Audi-Qualität (wie bei Auslieferung) genügt, also nix Besonderes. Welche (Fahrwerks-) Komponenten kommen erfahrungsgemäß in den nächsten 3 Jahren ( = 20 tkm = ~ <7 tkm p.a.) dazu; ausgehend von einem aktuellem Kilometerstand von knapp 141 tkm? Schätzungen genügen, wobei außer Audi auch gute freie Werkstätten bzw. deren Kosten in Frage kämen. Sonst noch etwas? (Das Thema "Airbag tauschen nach 14 Jahren" hatte sich ja wohl erledigt. Oder gibt es neuere Anforderungen?)
  19. Vodafone... Bevor es ein Aufreger wird, frage ich mal hier: Hat jemand von Euch das "Treue-Geschenk" = "Fritz!WLAN-Repeater" schon im nahegelegenen / genannten Vodafone-Shop abholen können? Etwa 3 Tage nachdem ich die 'Geschenk-Mitteilung' bekam, erzählte mir der Vodafone-Shop-Mann, die seien 'längst ausverkauft'. Geschenke ausverkauft!? Zudem hatte ich ihm nur die "WLAN im ganzen Zuhause"-Karte gezeigt, worauf hin er abwinkte, man brauche das ganze Heftchen (also das Drumherum, in dem die scheckkartengroße Karte herausnehmbar eingeklebt war). Zwar könne es sein, dass Ende der Woche die Repeater wieder geliefert würden, aber wissen tue er das nicht (sei eher unwahrscheinlich). Vielleicht kommt mir das nur komisch vor, weil ich vermute, die wollen eigentlich eine Vertragsverlängerung oder einen höherwertigen Tarif verkaufen... Ansonsten bestätigte sich, warum ich da skeptisch bin. Dennoch, das Geschenk werde ich bis 14.09. irgendwie bekommen, denke ich .
  20. Medikamente und Zuzahlungen… Kennt ihr oder eure Angehörigen das auch: Ihr wollt in der Apotheke ein Rezept mit, aufgrund von Krankenkassen-Rabatt-Verträgen, zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln einlösen und müsst trotzdem eine Zuzahlung leisten? Grund: der Apotheker teilt Euch mit, dass der Hersteller, mit dem die / eure Krankenkasse einen Rabattvertrag hat, seit Monaten nicht mehr liefern kann – und gibt Euch deshalb das identische Medikament eines anderen Herstellers und verlangt deshalb die Zuzahlung. Das dürfte zumindest seit 09.06.2020 nach meinem Verständnis nicht mehr möglich sein. Oder seht ihr das anders? (Abgesehen davon, dass Krankenkassen meist mit mehreren Herstellern Rabattverträge geschlossen haben, die auch identische Medikamente beinhalten, so dass i.d.R. Medikamente von mehreren Herstellern zuzahlungsfrei sind.) Im (neuen) GKV-FKG gibt es den Unterpunkt: Rabattarzneimittel: Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit pharmazeutischen Herstellern sind die Apotheken verpflichtet, diese besonders preisgünstigen Arzneimittel abzugeben. Sollten diese rabattierten Arzneimittel in der Apotheke nicht zur Verfügung stehen, sollen Apotheker künftig auch vergleichbare Arzneimittel abgeben dürfen. Ist das vergleichbare Arzneimittel teurer als der Festbetrag, trägt nicht der Versicherte die Mehrkosten (Aufzahlung), sondern die Krankenkasse. Die entscheidende Frage ist allerdings, ob der „Festbetrag“ (bei zuzahlungsbefreiten Medikamenten) nun 0 € ist – oder mit anderen Worten, ob sich der Festbetrag auf den, vom Patienten zu zahlenden, Betrag bezieht? Falls ja, müsste also in diesem Beispiel die Krankenkasse den Zuzahlungsbetrag übernehmen – und nicht der Versicherte, der sonst nämlich der Leidtragende der Kosteneinsparungen der Krankenkassen (billige Arzneimittel aus noch billigeren Produktionsstätten) wäre. Gibt es Infos dazu? Hat jemand Erfahrungen?
  21. Hat das von Dir verlinkte Birnchen etwas mit dem zu tun (schon optisch (Fassung)), was @arosist sucht? (Mal abgesehen von der Spannung.)
  22. Vielleicht nicht von einem Auto, sondern einem Motorrad? Gibt es die Möglichkeit nach einem der Bilder zu suchen?
  23. Siebter TÜV - und wieder einer ohne Mängel. Danke. (War in den letzten Jahren immer beim TÜV-SÜD; die haben nie nach einer Fahrgestellnummer o.ä. gesucht oder versucht, das Fahrzeug an den Schwellern hoch zu heben.)
  24. Die COC sollte zum Fahrzeug gehören - vielleicht den Vorbesitzer fragen? Eine alternative wäre in den alten Fahrzeugbrief zu schauen, falls Du diesen hast. Für meinen 1.4 TDI (BHC), 55 KW, sind laut COC, Position 32, 165/65R15 81T auf 5J X 15 ET28 zugelassen. In den Anmerkungen zu No. 32: 5,5J X 15 ET 34; 155/65 R15 77Q M+S# 5J X 15 ET 28; 175/60 R15 81T#6J X 15 ET 37 / 5,5 J X 15 ET 34; 185/50 R16 81T#6J X16 ET 35. Ohne Gewähr. Die Info von @Bleifuß schließt alle Zweifel aus.
  25. Es gibt viele Beispiele bei denen uns der 'Schutz der Umwelt' durch ... vorgegaukelt wird, gleichzeitig aber sehenden Auges die Umwelt mit Füßen getreten wird - weil man bestimmte Klientel nicht 'belasten' möchte (obwohl es langfristig auch zu deren Lasten geht (was sie aber nur verstehen könn(t)en, wenn sie langfristig und verantwortungsvoll denken würden)). Allein die ganzen Billigflüge, Airbnb usw. gehören mit einer Umweltsteuer belegt, dass das Ganze nicht mehr wirtschaftlich ist - und keiner mehr bucht. Aber tut wer was? Nein! (Die e-Mobilität wirds schon richten - und das Gewissen fühlt sich wohl.)
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