
Joachim_A2
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Auf meine obige Mail an den Bundesumweltminister habe ich folgende automatische Antwort bekommen: Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit bekundetes Interesse an unserer Arbeit. Jede Nachricht an das Bundesumweltministerium bzw. an Herrn Minister Dr. Röttgen wird von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin oder von Herrn Dr. Röttgen persönlich gelesen. ... Unterstellen wir mal positiv, dass das ernst gemeint ist, der Minister 'neu' und 'unverbraucht' ist, weiß von was er redet und meint, was er sagt, benötigt er unsere Unterstützung. Also sagt ihm Eure Meinung!
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Frage: Was macht man bei schlechtem Wetter und einer Steilvorlage des Bundesumweltministers? Zurück kicken ... Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Röttgen, ich habe mit Interesse Ihr Interview mit der Bild-Zeitung gelesen (http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/06/klimakatastrophe/umweltminister-norbert-roettgen-im-interview-zum-thema-klimawandel.html) und möchte mich insbesondere auf folgende Aussage beziehen: „Ohne in private Lebensentscheidungen des Einzelnen eingreifen zu wollen, sage ich: Wir müssen dazu kommen, dass die Bürger beim Autokauf zuerst auf Verbrauch und CO2-Ausstoß achten und erst danach auf Geschwindigkeit und PS-Zahl. Und es tut sich doch etwas. Inzwischen kommen Autos auf den Markt, die nur noch 5 Liter verbrauchen.“ sowie die, seit 01.07.2009 gültige, ‚neue Kfz-Steuer’, die ja auch von Ihrer Partei in der vorherigen Legislaturperiode mitgetragen wurde und wird. Sie fordern völlig zu Recht, den Kraftstoffverbrauch in den Vordergrund der Kaufentscheidungen beim Autokauf zu stellen, weil damit verbunden, auch der CO2-Ausstoss entsprechend geringer ist und insgesamt gesenkt werden kann. Aber was tut und tat die Bundesregierung mit der ‚neuen Kfz-Steuer’? Zwar wurde im Gesetz das: „Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“ niedergeschrieben, die Durchführung des Gesetzes ist den Zielen und dem Zweck aber vielfältig kontraproduktiv und erreicht das Gegenteil. Beispiel: Ein Diesel-Bestandsfahrzeug mit einer CO2-Emission von 119 g CO2/km und 1.422 ccm wird nach wie vor nach der alten Kfz-Steuer, also nur nach Hubraum bemessen, und kostet 249,- € p. a. Ein Neufahrzeug mit gleichen Daten würde, ab 05.11.2008 / 01.07.2009 Erstzulassung lediglich 142,- € p. a. kosten – bei gleichem CO2-Ausstoss! Schlimmer stellt sich das dar, wenn man fragt, wie viel CO2 darf ein Neufahrzeug ausstoßen, um genauso viel Kfz-Steuer zu kosten, wie das Bestandsfahrzeug? Bei 1.422 Diesel ccm fallen die genannten 142,- € an. Ab 120 g CO2/km werden pro Gramm derzeit jeweils 2 € fällig; d.h. ein Neufahrzeug darf für rund 107 € mehr CO2 ausstoßen, als das Bestandsfahrzeug. Umgerechnet also ca. 53,5 g CO2/km - oder anders ausgedrückt: ein Neufahrzeug darf für die gleiche Kfz-Steuer ca. 172 g CO2/km ausstoßen, das sind rund 45% mehr CO2-Emissionen, als ein identisches Bestandsfahrzeug! Ist das zielführend bzgl. Ihrer oben zitierten Aussage und den im Gesetz definierten Zielen oder der Wichtigkeit der Senkung von CO2-Emissionen? Wie sieht es also mit der tatsächlichen Effizienz der politischen Maßnahmen aus? Denn bisher habe ich von den für die Neuwagenproduktion benötigten Ressourcen und den damit verbundenen (unnötigen) CO2-Emissionen sowie der Ressourcenverschwendung bei vorzeitiger Abwrackung noch gar nicht gesprochen! Sehr geehrter Herr Umweltminister Röttgen, können und wollen Sie sich auch nur ansatzweise vorstellen, wie verkaspert sich engagierte Bürger vorkommen müssen, die schon seit Jahren ein 5l- oder gar 3l-Fahrzeug fahren und in der ‚neuen Kfz-Steuer’ für dieses Engagement durch Ausschluss von der ‚Günstigerregelung’ bestraft werden? Eine Bestrafung trotz schon seit Jahren geringeren CO2-Emissionen und damit einer voreilenden Erfüllung von ‚unseren’ Klimaschutzzielen! Und können Sie sich vorstellen, wie Ihre Aussagen vor diesem Hintergrund wirken; Stichwort: Politikverdrossenheit? Zumal diese schadstoffarmen Fahrzeuge meist mehr gekostet haben und somit das Bürgerengagement auch noch Mehrkosten im Portemonnaie des Käufers verursachte. Um eine konkrete Antwort, wie Sie, Herr Minister Röttgen bzw. Ihre Partei, diese Bestrafung des gesetzeskonformen Bürgerengagements nachteilsfrei ändern und die kontraproduktiven Komponenten der ‚neuen Kfz-Steuer’ beseitigen werden, möchte ich Sie hiermit bitten. Für weitere Rückfragen, auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik der unterschiedlichen Besteuerung gleicher Steuersachverhalte, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Und der BUND.net hat Post. PS: Ich finde es traurig, dass wir noch immer in der Größenordnung von nur 120 Mitzeichner zur Petition haben. Haben die Betroffenen hier so weinige Freunde, Bekannte usw.? Das macht mich stutzig - auch wenn es relativ bequem ist, wenn die Anderen werkeln . PPS: Aber tatsächlich habe ich, obwohl schon vor längerer Zeit einmal angeregt - vor dem Hintergrund vieler Betroffener A2-Fahrer/innen - leider noch immer keinen Hinweis auf diesem Thread unter 'A2-freun.de' gefunden; zumindest bis das Thema 'Mitzeichnen der aktuellen Petition' erledigt ist.
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Hallo zusammen, ich habe gerade folgenden Text im BMW-Bereich von www.motor-talk.de (http://www.motor-talk.de/forum/-neue-kfz-steuer-petition-t2490488.html) plaziert. Natürlich kann ich mit dem gleichen User-Account den gleichen Text nicht in weiteren Threads unterbringen, aber vielleicht ist der Eine oder Andere bereit, dies zu übernehmen; selbstverständlich auch mit geändertem Text . Mein Text lautete: ‚Neue Kfz-Steuer’ – Petition … Hallo zusammen, ungeachtet eventuell schon stattgefundener Diskussionen in diesem Forum / Thread und in meiner Unkenntnis als Audi A2-Fahrer, ob die hier behandelten Fahrzeuge / Fahrzeughalter betroffen sind, möchte ich auf eine Petition zur ‚neuen Kfz-Steuer’ im Deutschen Bundestag aufmerksam machen. Die Petition hat zum Ziel, die so genannte ‚Günstigerregelung’, die eine Besteuerung nach der - seit 01.07.2009 geltenden - ‚neuen Kfz-Steuer’ erlaubt, auch auf Bestandsfahrzeuge, also vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge, auszuweiten – sofern gemäß der ‚Günstigerregelung’ die ‚neue Kfz-Steuer’ günstiger ausfällt, als die alte Kfz-Steuer. Alle Betroffenen möchte ich daher bitten, einerseits die Petition „Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 26.10.2009“ mitzuzeichnen (Zeichnungsende: 23.12.2009) – sowie Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Bekannten und weiteren Betroffenen diese Petition bekannt zu machen. Das Mitzeichnen ist kostenlos und bedarf nur weniger Minuten Zeit. Der Link zur genannten Petition lautet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=21709447c22eecea3a2aaacc9381cefe&action=petition;sa=details;petition=8025. Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, möge bitte ein wenig ‚googlen’, mal in diesem Blog http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer oder mal hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 vorbei schauen. Danke. In diesem Sinne und dem Wunsch und der Bitte nach reger Beteiligung … Bei der Durchsicht der Fahrzeughersteller dürfte wohl kaum ein Hersteller keine betroffenen Fahrzeuge im Angebot haben; sei es: Volkswagen, Seat, Mazda, Ford, Peugeot, Citroên, Toyota, Daihatsu, Opel, Fiat, Kia, Hyundai, Mercedes, Skoda, Smart, ...
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Schreibst Du die? Scherz bei Seite. Deshalb, wer es nicht versucht, kann nicht gewinnen und wer nicht fragt - und ggf. nachhakt - muss sich eben mit den 'einfachen' Antworten begnügen, um nicht zu sagen 'abspeisen lassen'. Somit würde ich auch eine von Dir prophezeite Antwort, wenngleich nicht hilfreich, aber unter der Rubrik 'da musste sich jemand mit etwas beschäftigen' ablegen. Übrigens gab es in Bayern eine Vielzahl von Personen, die dem 'Raucherschutzbegehren' wenig Chancen einräumten; aber mit rund 1,2 Millionen Unterschriften (~13,9 % der Wahlberechtigten) wird es im nächsten Jahr für alle Wähler zumindest eine Möglichkeit zur Abgabe einer Meinung zwischen den Wahlen und speziell zu einem Thema geben. Ein PS noch: natürlich möchte, ich was die Kfz-Steuer angeht, erfolgreich sein - wie alle die sich hier engagieren wohl auch. Aber allein das Engagement kann natürlich nicht über einen Erfolg oder Misserfolg entscheiden; sonst würden alle, die sich 'irgendwie' engagieren automatisch gewinnen. Nein, es geht auch ein wenig um die Wahrnehmung demokratischer Rechte (und vielleicht auch Pflichten) - mit der Chance erfolgreich zu sein.
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Hallo zusammen, eine Antwort vom Bundesjustizministerium ist eingetroffen; sie lautet: Sehr geehrter Herr … Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. November 2009, in der Sie sich zur Kfz-Steuer äußern. Innerhalb der Bundesregierung ist für diesen Bereich das Bundesministerium der Finanzen in Berlin zuständig. Aus diesem Grund habe ich Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Meine Antwort: Sehr geehrte Frau Baier, vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung meiner E-Mail vom 19. November 2009 an das ‚richtige Ministerium’. Meine Anfrage an das Justizministerium bzw. an die Ministerin war jedoch in zwei Punkten begründet und beabsichtigt. Einerseits, auch wenn der Wahlkampf schon ein paar Tage her ist, war es die FDP, also die Partei der Ministerin, die sehr deutlich und scheinbar erfolgreich das Thema „Steuergerechtigkeit“ im Wahlkampf für sich in Anspruch nahm. Andererseits, weil ein Bundesministerium für Justiz, wie ich hoffe, auch die Gesetzestreue und Verfassungsmäßigkeit der, in und von der Bundesregierung insgesamt verabschiedeten Gesetze in Form einer Art Fachabteilung im Auge haben sollte; selbst dann, wenn in den anderen Ministerien der Bundesregierung ebenfalls Juristen tätig sind. Und über die Frage, ob auch die Legislative gerecht, gesetzestreu usw. sein muss, wird es sicherlich keine Meinungsverschiedenheiten geben. Vor diesem Hintergrund möchte ich nach wie vor gern eine Einschätzung aus ihrem Hause, dem Bundesjustizministerium, zur Kenntnis nehmen können, in der zur Verfassungsmäßigkeit einer unterschiedlichen Steuererhebung für exakt den gleichen Steuersachverhalt Stellung genommen wird. Für Details zum zweifachen Problem verweise ich auf meine E-Mail vom 19. November 2009; diese E-Mail kann ich Ihnen ggf. nochmals zur Verfügung stellen. Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Steht in Deiner "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" (oder auch "Certificate of Conformity", kurz CoC genannt).
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Und nur halb [OT]: Da oben schon über die 'CO2-Steuer' (= seit 01.07.2009 gültige 'neue Kfz-Steuer') gesprochen wurde und einige Poster hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 glaube ich noch nicht vertreten sind ... bitte obigen Link benutzen und die Petition (Post #106) zur Ausweitung der Günstigerregelung in der 'neuen Kfz-Steuer' auch auf Alt-/Bestandsfahrzeuge unterstützen! PS: Bitte weiter sagen! Und - die Mitzeichnung der o. g. Petition ist nur noch bis 23.12.2009 möglich.
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Hallo, auch wenn ich den Eindruck habe, dass einige Wenige (bis sehr Wenige) hier tatsächlich etwas werkeln ... wie wäre es mit einer Liste von Fahrzeugtypen, die ebenfalls von der 'neuen Kfz-Steuer' negativ betroffen sind oder sein könnten. Es wäre eine echte Hilfe! PS: Auch wäre es hilfreich, wenn neben der Liste der betroffenen Fahrzeuge, der / die Eine oder Andere in den entsprechenden Foren etwas posten würde(n) und dies hier - zwecks Vermeidung von Doppelpostings - kund tut. Einen Text zwecks Posting würde ich - zumindest als Muster - ggf. zur Verfügung stellen. PPS: Wie sieht es eigentlich mit den Einsprüchen gegen die aktuell gültigen Steuerbescheide aus? Ich habe einen eingelegt; @HSV auch und ... ??? Auch hier wäre eine Art editierbarer Mustertext bereits vorhanden.
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Bezüglich meinem Beitrag #170 hinsichtlich 'Mitzeichnen der Petition' ... Doch noch was anderers: Da gibt es noch ... "Haben Sie Ihre -> Aktivierungs E-Mail übersehen?"
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Auch wenn's hier OT ist ... Um Euch evtl. wieder ein wenig Geld von Mutter Staat zurück zu holen, schaut doch mal hier und macht bitte mit! PS: Eine Teilnahme ist absolut unschädlich & kostenlos und nicht nur für A2-Fahrer/innen interessant.- 1.444 Antworten
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Ja, da hast Du wohl Recht. Jährlich wird bei uns ggf. nur ein "Hinweis auf die demnächst fällige Kraftfahrzeugsteuer" verschickt; der tatsächliche (letzte) "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" stammt, bei mir, vom Dezember 2007. Hinsichtlich der 'Erstbesitzer' ist mir in Erinnerung, dass für die Erstbesitzer die Steuer jeweils zum 01.01. fällig sein dürfte, da unsere Steuerbefreiungen zu einem 31.12. endeten. Nicht Erstbesitzer zahlen nach meiner Erinnerung zum jeweiligen Zulassungstermin jährlich. Daraus sollte folgen, dass jeder einen Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid einlegen sollte - unabhängig vom Zahlungstermin. Sinn meines Erachtens ist, einerseits bei den Finanzbehörden (auch hier dürften Betroffene arbeiten) einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen und - rein vorsorglich und unjuristisch (1) - evtl. eine 'rückwirkende Steuererstattung' erreichen zu können, falls wir erfolgreich wären. (1): In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Anspruch, nicht juristisch prüfen zu müssen, ob dies sinnvoll, richtig, völlig überflüssig o.ä. ist. Ich nehme, selbst wenn der Steuerbescheid / die Einführung der 'neuen Kfz-Steuer' schon länger zurück liegen, für mich in Anspruch, auch außerhalb 'normaler Einspruchsfristen' einen Einspruch zu erklären, weil mir wohl niemand zumuten kann, jedes Gesetz, jede Verordnung etc. innerhalb kürzester Zeit auf seine Auswirkung und Rechtmäßigkeit prüfen zu können.
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Der Vollständigkeit halber: bin auch dabei. Dennoch würde ich die Frage aufwerfen, ob wir nicht warten sollten, bis weitere Antworten auf Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen. Da zumindest die A2-Erstbesitzer Anfang Dezember den Hinweis auf die fällig Kfz-Steuer zum 01.01. erhalten werden, haben viele Gelegenheit Einspruch zu erheben. Rein vorsorglich hatte ich bereits Einspruch gegen den Steuerbescheid 2009 eingelegt; eine Antwort erwarte ich in ca. 2-3 Wochen.
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[1.4 TDI] Bluemotion oder wie könnte man in Richtung 3L "basteln"
Joachim_A2 antwortete auf A2 speedster's Thema in Technik
Da stimme ich Dir zu. Allerdings dürfte der Anlasser unserer A2s nicht für diese Mehrbelastung ausgelegt sein, was zu Lasten seiner Lebensdauer gehen müsste. -
@palladium: Eigentlich müsste aufgrund der Meldung, Deine E-Mail-Adresse im System bekannt sein; ggf. also eine andere nehmen. Falls das nicht zutifft ... und Du selbst einen Benutzernahmen unter 'Pseudonym' eingetragen hast, lass dieses Feld mal leer. Du erhälst dann einen Benutzernamen / Pseudonym vom System per 'Anmeldebestätigungsmail'. Etwas anderes fällt mir im Moment nicht ein.
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Frau Arndt-Brauer (SPD) und Frau Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) haben Post bekommen, weil sie in der Anhörung im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009) kritische Fragen zum Thema Stichwortregelung stellten. Sinn: die beiden (und andere) dürfen erfahren, dass 'draußen' Unmut über die Stichtagsregelung herrscht, sie also nicht 'allein dastehen'. Selbstverständlich habe ich unsere Anfragen an die Ministerien und den Brief an unseren Bundespräsidenten ebenfalls erwähnt. Wer hier und da Politikerschelte betreibt, darf auch mal ein wenig loben / unterstützen .
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Geht doch (manchmal), wenn man's probiert .- 1.444 Antworten
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Nun hat auch - trotz hier bereits vorhandener Zitate - der 'Bund der Steuerzahler' (nochmals) Post bekommen. Und im Gegensatz zu einigen, die hier gern andere auffordern etwas zu tun, habe ich unter http://www.news-adhoc.com/bund-der-s...2009032223266/ und http://www.123recht.net/Klage-gegen-neue-CO2-Kfz-Steuer-möglich-__f142571.html Informationen zur laufenden Petition plaziert.
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Der DGB und die DStG haben, aufgrund ihrer Sachverständigentätigkeiten im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009; siehe Post #59) sowie ihrer Zustimmung zur Stichtagsregelung, Post bekommen. PS: Zur Frage der Ausschöpfung des Instanzenweges zum BVG gibt es einen weiteren Hinweis (§ 90 Abs. 2 BVerfGG); siehe Post #91. Nachtrag: Auch die 'Deutsche Umwelthilfe e.V.' und der 'Verkehrsclub Deutschland e.V.' haben Post gekommen; beide, weil sie Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Anhörung zur 'Neuen Kfz-Steuer' im Finanzausschuss geäußert haben. Inhaltlich - aber den eifrigen Lesern hier bekannt - habe ich auch gefragt, ob konkrete Maßnahmen bzgl. rechtlicher Überprüfung beim BVerfG geplant sind - oder, falls nicht, warum. ‚Neue Kfz-Steuer’ Sehr geehrte Damen und Herren, der / die ... e.V. war bei den Beratungen zur ‚Neuen Kfz-Steuer’ im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durch den Sachverständigen ... vertreten; siehe: „Finanzausschuss, Wortprotokoll 116. Sitzung“ (Protokoll Nr. 16/116) vom 09.02.2009. In dieser Sitzung des Finanzausschusses wurden unter Einbeziehung der Sachverständigen die Rahmenbedingungen für die ‚Neue Kfz-Steuer’ erörtert. Während dieser Erörterung, von der Abgeordneten Scheel bzgl. ‚Stichtagsregelung’ befragt, äußerte u. a. Ihr Sachverständiger, Herr ..., vielfache Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Kfz-Steuer. Leider hat die Bundesregierung der 16. Legislaturperiode diese Bedenken vollständig ignoriert, mit den Folgen … Wurden zwei absolut identische Fahrzeuge, eines am 04.11.2008 und eines nur einen Tag später, nämlich am 05.11.2008, zugelassen, sind für beide Fahrzeuge unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten, da für letzteres Fahrzeug eine ‚Günstigerregelung’ angewendet wird. Schlimmer ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt, wird, zumindest bis 2013, nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Dies verstößt nicht nur gegen das Gleichheitsprinzip und dürfte damit verfassungswidrig sein, sondern es verstößt auch gegen die im Gesetz definierten Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr; von Steuergerechtigkeit usw. ganz zu schweigen. Deshalb möchte ich zunächst gern von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren oder Herrn ..., wissen, ob in Ihrem Hause Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Stichtagsregelung der ‚Neuen Kfz-Steuer’ geplant sind? Interessant wären ggf. auch Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen eine rechtliche Überprüfung sprechen. Denn bei einigen Betroffenen (meist Audi A2 – Besitzern) steht die Frage einer rechtlichen Überprüfung beim BVerfG durchaus im Raum. Konkret sind derzeit – sozusagen im Vorfeld –, noch meist unbeantwortete, Anfragen an die Ministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft unterwegs. Auch Herr Bundespräsident Horst Köhler wurde, zunächst rein informell, mit oben genanntem Sachverhalt konfrontiert. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Mach doch mal die List . Ich bin, wenn's soweit kommt, auch dabei.
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Es ist ja durchaus schön, was Du hier aufzählst. Und wahrscheinlich hast Du auch nicht Unrecht. Aber wäre es nicht Aufgabe derer, die die Gesetze gemacht haben, zu erklären, warum sie wissentlich hinsichtlich existierender Bedenken, eine Stichtagsregelung eingeführt haben? - Ich meine wir sind hier eine Art Interessenvertretung deren Ziele da sinngemäß lauten könnten: Steuergerechtigkeit, Gleichheit, nicht Alles durchgehen lassen (wollen), zeigen dass (wir) Wähler mitdenken, usw. Denn falls Politik das Argument 'Aufkommensneutralität' ins Spiel bringen sollte, müsste sie Beantworten, warum diese nicht durch eine einfache und kaum bedenkliche Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge durchgeführt worden ist. In so fern meine ich, wir sollten uns zwar einerseits auf mögliche Gegenargumente zu unserer Position - wie Du es gemacht hast - vorbereiten, andererseits aber eher an unserer eigenen Position arbeiten und Wege suchen, diese bekannt zu machen bzw. weitere Möglichkeiten zum Vorgehen zu suchen. In diesem Zusammenhang habe ich letzten Samstag eine Mail an eine kleine kostenlos verteilte Zeitung geschrieben und die Dinge erläutert. Vielleicht gelingt es auch auf diesem Wege eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen; zumindest ist auch dies ein Versuch. Und sei es nur, dass der Angesprochene jemanden kennt, der jemanden kennt und … Ok, da dürften Politiker aber nicht besser oder schlechter sein, als das 'Volk'. Aber - und auch deshalb glaube ich an den Sinn dieser und anderer Aktionen - wenn wir außer Parteimitgliedschaft nur die 'Wahlen' (eingeschränkt) zur Meinungsäußerung haben, sollten wie Wege wie diese durchaus 'zum Zwecke der Signalisierung' nutzen. (Andere haben einen ganzen Staat in die Knie gezwungen - zugegeben, das waren relativ Viele - dafür ist unser Anliegen aber auch wesentlich kleiner.) PS: Falls ich’s nicht überlesen habe. Könntest Du Deine Ausführungen aus Deinem Post #81 … … noch erläutern!? Danke.
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Soeben - Mann / Frau scheint Sonntags zu arbeiten - ist folgende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium eingetroffen: ------------ Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Der Gesetzgeber hat sich bei den Änderungen zur Kfz-Steuer bewusst für eine Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Die jetzige Bundesregierung plant hierzu keine Änderung. Es steht Ihnen jedoch frei, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch zu erheben und den Rechtsweg zu beschreiten, um durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit bzw. - widrigkeit der Regelung prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Regina Harneit ________________________ Referat für Bürgerangelegenheiten - Leitungsstab - Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18682-3300 Fax: 030-18682-883838 E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Internet: Bundesministerium der Finanzen: BMF-Startseite ------------ Als ob es keine Rechtssicherheit für Bestandsfahrzeuge gegeben hätte, wenn man auch hier eine 'Günstigerregelung' vorgesehen hätte. Oder gibt es etwa eine Rechtsunsicherheit für Fahrzeuge, die zwischen dem 04.11.2008 und dem 01.07.2009 zugelassen wurden? Hinweis vom Moderator Von hier an bitte bei der Sache bleiben und sich auf sinnvolle Posts zum Thema beschränken.
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
Ungeachtet dessen würde ich mich zumindest mal bei GAT melden, mich (etwas) dumm stellen und einfach mal freundlich fragen. Kostet fast nichts; chancen ... na ja, aber einen Versuch wäre es Wert, denn das Image von GAT ist sicherlich nicht auf dem Niveau, das sich GAT gerade wünscht.- 1.444 Antworten
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rußpartikelfilter - Generation 1, die unwirksamen
Joachim_A2 antwortete auf dr.cueppers's Thema in Technik
@Uwe_F.: Mir scheint @AmanoYaku wollte zum Ausdruck bringen, dass er die 'Grüne' für oder wegen dem, nun aber defekten, DPF bekommen hat. Wenn jetzt keine DPFs mehr am Markt zur Verfügung stehen, müsste er eigentlich sein Fahrzeug mit der ursprünglichen Abgasanlage ausrüsten und hätte dann wohl nur ein Anrecht auf die gelbe Plakette. Ich vermute @AmanoYaku hat einen EU3-Diesel, richtig?- 1.444 Antworten
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@cer: Ein klein wenig möchte ich widersprechen. Nach außen hin betrachtet, ist 'Wachstum das wirtschaftliche Hauptziel auf dem unsere Gesellschaft basiert' - leider. Ohne eine politische oder wirtschaftliche Diskussion führen zu wollen, steht aber auch fest, dass dieses Hauptziel nur vor dem Hintergrund unbegrenzter Ressourcen oder, langfristig, vor dem Hintergrund 100%igen Recyclings möglich ist (Rohstoffe, Energie usw.) - inkl. der 100%igen Beseitigung von jeweils entstehenden Umweltbelastungen / -schäden. Da derzeit wie auch in absehbarer Zeit letzteres nicht erreicht werden kann, müssen wir bei unserem Wachstumskurs an den Stellen eingreifen, die uns schmerzlich erscheinen oder tatsächlich bereits schmerzen. An dieser Stelle hat man begonnen Umweltbelastungen zu besteuern - um diese Belastungen herunter zu fahren. Wie @HSV oben schon ausführte ist die Ausführung des Gesetzes zur 'Neuen Kfz-Steuer' hier kontraproduktiv, weil es einen Neuwagen mit höherem CO2-Ausstoß (entgegen dem niedergeschriebenen Gesetzesziel "Minderung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr") mit weniger Steuern belohnt, während für das umweltfreundlichere Altfahrzeug mehr Steuern zu zahlen sind. Und natürlich muss es - vor dem Ziel der Minderung des CO2-Austoßes - auch darum gehen, den schadstoffarmen Altfahrzeugen einen Vorteil gegenüber den, ggf. neueren, CO2-Schleudern zu geben; aber das sagte ich schon. Es geht ja um den Gesamt-CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Anmerkung: es geht meiner unjuristischen Meinung also nicht gegen das Gesetz und dessen Ziele selbst, sondern vielmehr um die Ausführung und Anwendung des Gesetzes.