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Joachim_A2

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  1. Wenn es mehrere Versuchen könnten die Erfolgsaussichten steigen.
  2. Wenn Du ein Patent für die drahtlose, mobile und effiziente Energieübermittlung in dem nötigen Energie-/Leistungsbereich erfolgreich anmeldest, hast Du ausgesorgt.
  3. Das würde aber nur dann etwas bringen, wenn Du eine Art Batterie-Management hinzufügst, damit nicht die Lichtmaschine die Batterie voll lädt (100%), sondern immer genügend Aufnahmekapazität für die Ladung per Solarzellen übrig - also von der Lichtmaschine ungeladen - bleibt. Alternativen mit einer zweiten Batterie dürften kompliziert werden.
  4. Wesentlich wichtiger dürfte der Stromverbrauch für die Kaltstartphase sein. Denn egal welche Batterie, Ladezustand usw., die Energie, die der Batterie entnommen wird, muss nachgeladen werden. (Selbst bei einer 'leeren' Batterie wurde ihre Energie zuvor benötigt und nicht über die Lichtmaschine zur Verfügung gestellt, was zunächst eine Einsparung, beim 'voll laden' aber einen Ausgleich in Form von Mehrverbrauch darstellt; von Selbstentladung mal abgesehen.)
  5. Hier weitere Infos dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/AdBlue. Würde aber für den A2 eine entsprechende 'technische Apparatur' bedeuten - die aber Modular vielleicht für viele Fahrzeuge einsetzbar wäre.
  6. Gute Idee. Andere gefüllte 80 Ah Batterien wiegen um die 18 - 19 kg. Also wäre die Einsparung in der Größenordnung einer Diät, eines nicht gefüllten Sprit-Tanks, usw. Von ausgeschalteten Klimaanlage usw. ganz zu schweigen. Ich sehe diese Art von Einsparungen eher als 'Tropfen auf den heißen Stein' - aber 'Steter Tropfen höhlt den Stein'.
  7. Dann korrigiere ich auf "fast verstanden" und drücke die Daumen weiter .
  8. Ah, verstanden; diese Werte habe ich gefunden (ohne Gewähr) ... Werte: Audi 1.4 TDI (AMF) | EURO-4 CO: 116 | 500 [mg/km] HC+NOx: 351 | 300 [mg/km] NOx: 331 | 250 [mg/km] PM: 18 | 25 [mg/km] Da wird auch Daumendrücken kaum helfen.
  9. Ich glaube das Thema 'Nachrüstfilter vom Polo in den A2' hattet Ihr bereits. Bzgl. Flottenlösung müsste ein Vergleichsfahrzeug mit gleicher Motor-/Getriebekombination wie im A2 (1.4 TDI - alt) aber mit 'grüner' Plakette gefunden werden!? Zumindest habe ich es so verstanden. Aber, auch wenn es mich nicht betrifft und ich einen Vorschlag machen darf ... Ihr solltet gezielt alle wichtigen Informationen zusammen tragen, beginnend mit den tatsächlichen (allen) Abgaswerten der alten 1.4er TDI und diese mit den Anforderungen für die 'grüne' Plakette vergleichen. Sollten Abgaswerte überschritten werden, wäre zu prüfen, ob sie für die Feinstaub-Plakette relevant sind. Im nächsten Schritt wäre zu prüfen, ob für die 'grüne' Plakette technische Ausstattungen (etwa kontinuierliche Abgasmessung, besondere Sonden, usw.) nötig sind. Auf diesem Wege könntet ihr Schritt für Schritt alle im Wege liegenden Steine finden bzw. argumentieren, dass evtl. keine vorhanden sind. Das wäre nicht nur gegenüber Audi hilfreich. In diesem Sinne viel Erfolg.
  10. Danke für den Hinweis - zu meinem obigen Link? Finde in der 'Diesel'-Tabelle dennoch kein D3 oder D4 und schloss daraus - vielleicht fälschlicherweise - dass es D3 und D4 nicht für Dieselmotoren gegeben habe; zumindest fehlen die D3-/D4-Dieseldaten.
  11. Es wird vielleicht Zeit dieses Thema noch einmal zwischendurch aufzugreifen. Die Petition 'Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer' haben 181 Mitzeichner unterstützt. Das ist sehr wenig - insbesondere, da der Aufwand mitzuzeichnen, egal mit welchen Erfolgsaussichten, sehr gering war und eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen waren. Aber so ist eben Demokratie. Ungeachtet meiner o. g. persönlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten auf rechtlicher Ebene, setzt die Anzahl der Mitzeichner allerdings auch Zeichen - oder eben nicht. Denn alle Argumente wie 'Ungleichbehandlung einer identischen Sachlage', ... bis hin zur 'Bestrafung eigentlich gewollten Bürgerengagements' haben sich ja nicht geändert und sind deshalb weiterhin gültig. Aber warum sollte der deutsche Bundestag, der über die Petitionen zu entscheiden hat, bei der Resonanz viel Zeit und Aufwand investieren oder gar aus seinen Unzulänglichkeiten und Fehlern lernen, wenn's draußen ja doch keinen interessiert? Vor diesem Hintergrund bin ich auf die Verfahrensentscheidung / Begründung gespannt.
  12. Vielleicht anbei noch ein Link: http://www.eberspaecher.com/abgasprofi/images/Infoseiten_zur_EPR_Nachruestung.pdf. Im Übrigen sollten die Werte der COC doch leicht mit der Tabelle aus dem Link von Beitrag #1327 "Pkw mit Dieselmotor" / "Euro-4" vergleichbar sein, oder? Hält der 'alte' 1.4 TDI diese Werte ein, geht's ohne DPF weiter, wenn nicht, dann wohl nur mit. PS: D3- bzw. D4-Abgaswerte für Dieselmotoren habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
  13. Mal so ins Unreine. Bei den Zulassungen des 'ersten' 1.4 TDI gab es möglicherweise noch keine gültige Euro-4 Definitionen, so dass damals (vor 2000) der 1.4 TDI die damals beste Euro-Einstufung, nämlich Euro-3, erhielt. Und vielleicht hat nachträglich tatsächlich niemand daran gedacht, dass "Vorsprung durch Technik" eine noch nicht definierte / gültige 'Euro-4' bereits einhalten würde. Dann wäre es ein Versäumnis von Audi und deshalb deren Aufgabe mit den Produktions- und Zulassungsdaten der 'Euro-3 1.4 TDIs' nun eine Korrektur der Euro-Einstufung nach Euro-4 einzuleiten. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm.
  14. Ihr solltet bedenken, dass allein das Wort 'Klage' gegenüber TÜV, DEKRA usw. ein Verhärten der Fronten bedeuten könnte. Der Angriffspunkt sollte Audi sein, denn "Audi wird sich nicht bewegen" würde ich so nicht stehen lassen wollen - zumindest bzgl. Kundenbindung und -zufriedenheit, dürfte Audi, je nach eigenem Aufwand, wohl am Ehesten erfolgversprechend sein. Insbesondere, wenn es Euch gelingt in großer Zahl und Gemeinsam aufzutreten und zu argumentieren (einen Hinweis auf einen -Freundes-Club verkneife ich mir hier).
  15. Und die Mär vom 'verantwortungsbewussten, langfristig denkenden Automobilbauer' in 'seiner freien, unregulierten Marktwirtschaft' ein erstes Mal dahin, respektive bestätigt.
  16. In der AMS, 01/2010, Seite 3 unten ist eine Grafik zu finden die Aufschluss über die aktuellen CO2-Emissionen der Fahrzeugflotten verschiedener Hersteller gibt inkl. der Entwicklung zur vorherigen Erhebung. Der deutsche Hersteller, über den an anderer Stelle mal hinsichtlich seiner Ziele und seiner Einhaltung der 'Selbstverpflichtung der Automobilindustrie' diskutiert wurde, hat am wenigsten eingespart - und beginnt Anfang kommenden Jahres nach einem Radiobericht wieder mit Kurzarbeit. In der Grafik ist auch Audi zu finden.
  17. Werte Mitstreiter, auch wenn ich hier eigentlich nicht mehr posten wollte, denke ich, dass die Wenigen die sich hier ernsthaft engagiert haben – statt zu torpedieren –, eine Aktualisierung der Informationen verdient haben. Tatsächlich liegen derzeit mehrere Antworten aus dem Bundesfinanzministerium vor; aus direkten Anfragen, oder weiter geleiteten Anfragen etwa aus dem angeschriebenen Bundesjustizministerium oder über die Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Frau Scheel (Bündnis 90/Die Grünen). Die meisten Antworten wurden dabei von Mitarbeitern des ‚Bürgerreferats’ beantwortet – mit im Wesentlichen bekanntem Inhalt. Lediglich eine Antwort wies auf den ebenfalls bekannten Punkt der ‚Aufkommensneutralität’ hin, den wir aber bereits aus unseren Mails und Anfragen von vor einem Jahr kannten. All diese Hinweise wären bzw. sind angreifbar, da man das Rechtsgut der ‚Gleichheit’ sicher hätte höher einstufen können (und müssen). So wäre die ‚Aufkommensneutralität’ beispielsweise durch die Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge erreichbar gewesen, wenn sich durch die sofortige Einbeziehung der Bestandsfahrzeuge ungewollte Steuerausfälle ergeben hätten. Auch aufgetauchte Argumente hinsichtlich unterschiedlicher CO2-Messverfahren wären wahrscheinlich entkräftbar gewesen, denn diese Problematik – falls sie tatsächlich existiert – müsste bis zum 01.01.2013 sowieso gelöst werden und CO2-Daten liegen, wie wir wissen, ja schon heute den Finanzämtern vor. In diesem Zusammenhang wird aber ausgeführt: „Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“Wer sich also heute seine Kfz-Steuer ab 2013 auf der Basis der aktuell gültigen ‚neuen Kfz-Steuer’ ausrechnet, könnte enttäuscht werden. Der Knackpunkt und das K.o.-Kriterium ergeben sich aus meiner Sicht jedoch aus der weiter geleiteten Antwort von Frau Scheel. Sie hatte meine Anfrage an das BFM weiter geleitet und erhielt eine Antwort von einem dortigen Staatssekretär. Aus dieser Antwort ergeben sich, in meinen Posts #45 / #55 vermutete, weitere Gesetzesgründe. So wird in Bezug mit der ‚Günstigerregelung’ dort wie folgt ausgeführt: „Diese Maßnahme diente zuallererst der Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, der Stabilisierung der Konjunktur und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen“. Damit ist das Thema m. E. durch. Denn die Judikative wird dem Gesetzgeber zwangsweise weit reichende Handlungsspielräume einräumen müssen und vor dem Hintergrund der Begründung kaum einschreiten (können); denn dann wäre jedwede Stichtagsregelung angreifbar. Die Chancen – falls die Ausführungen des Staatssekretärs hinsichtlich der zitierten Maßnahmengründe nur vorgeschoben wären und nicht stimmen sollten, schließlich gab es ja weitere Konjunkturmaßnahmen wie etwa die Abwrackprämie – diese als falsch zu entlarven, halte ich allein aufgrund der weiten Interpretierbarkeit des Themenkomplexes für ausgeschlossen. Zumal sich niemand mit entsprechendem Gewicht finden würde, der dies bestätigt. Und ob die Durchforstung der Konjunkturpakete nach, in unserem Sinne, brauchbaren Ansatzpunkten lohnt, wage ich zu bezweifeln. Ggf. müsste hierzu außerdem der tatsächliche Gesetzestext herangezogen werden; wir haben uns meist auf den Gesetzentwurf bezogen. Fazit: Der Vorwegaufwand hat sich in gewissem Umfang gelohnt; zumindest in Bezug auf Klarheit und den Umfang von Argumenten, denen wir uns auf einem Rechtsweg stellen müssten. Lediglich die Tatsache der Ungerechtigkeit der ‚neuen Kfz-Steuer’ gegenüber all jenen Engagierten, die ihr Fahrzeug einfach nur zu früh gekauft und zugelassen haben sowie der fade Beigeschmack der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bleiben. Aber einerseits ist das Thema wohl eher uninteressant, wie die aktuell nur 165 Mitzeichner der Petition zeigen, und wahrscheinlich werden uns in Zukunft noch viel drastischere Dinge auffallen, vermutlich mit ebensoviel Interesse. In so fern dürfen unsere Volksvertreter sowieso tun und lassen, was sie wollen. Wenn gleich ich nicht mehr davon ausgegangen bin, dass uns der Weg vor das BVerfG tatsächlich Geld kostet, weil ein ‚Missbrauch des Gerichts’ wohl vermeidbar gewesen wäre, werde ich für meinen Anteil an den Kosten ein Paket für den ‚Antenne Bayern – Weihnachtstrucker’ packen; diese Pakete werden nach Weihnachten an Bedürftige in Osteuropa verteilt; womit ich dann noch ein gutes Werk getan hätte. Alles Übrige wird sich ergeben müssen; sei es, dass die Petition zu irgendeinem Erfolg führt oder dass noch offene Anfragen zu neuen Erkenntnissen führen. In diesem Sinne.
  18. Deine Meinung ist in Ordnung. Und wenn Du sie ernst nimmst ... Dich zwingt niemand Dich zu engagieren. Allerdings hoffe ich für Dich, dass Du niemals in Deinem Leben in eine Situation kommen wirst, in der Du anderen 'auf Knien danken müsstest', etwas - auch für Dich - erreicht zu haben, von dem Du profitierst ohne Dich eingebracht zu haben. Wie viele solche Situationen es geben kann, zeigen Beispiele wie unverschuldete Krankheit, Arbeitslosigkeit u.v.a.m. Und, man mag es kaum glauben, es soll selbst hier Leute geben, die sich "einen neuen kleinen" eben nicht so ohne weiteres leisten können. Im Übrigen denke ich doch und nehme an, dass Du hier in Deutschland lebend, durchaus auf Dinge wie Einhaltung unserer Gesetze usw. Wert legst!? Denn dies unterscheidet uns (noch) von anderen Staaten. In so fern sollte auch gelten: Wehret den Anfängen. PS: Was mir ein wenig auffällt ... sind die relativ häufigen, in eine Richtung argumentierenden, Wortmeldungen von 'Moderatoren'. Ich stehe nach wie vor auch per PN zur Verfügung und bekräftige meinen Schlusssatz in OT aus #227.
  19. Der Schlusssatz aus Deinem Zitat meiner Aussage (#215) lautete:
  20. Ich glaube nicht, dass es (mir) darum ging. Wie gesagt, ich hatte lediglich gefragt. Ok, auch das kann ich akzeptieren. Ich bitte allerdings auch ein wenig zu berücksichtigen, wie viele Beiträge und wie viel Zeit allein ich in dieses Thema bereits investiert habe inkl. der zur Verfügungstellung meiner Texte. Ich scheue mich nicht auch 'Mitglieder' zu überzeugen - oder zumindest es zu versuchen. Allerdings bitte ich auch darum zu verstehen und mir nachzusehen, dass auch meine Zeit und mein Engagement gewissen Grenzen unterliegt. Und wenn es mir 'als engagiertem Außenstehenden' bisher nicht gelungen ist, die 'Mitglieder dieses Clubs' in ausreichender Zahl zu 'überzeugen', vermute ich - trotz Verständnis für Eure Mitgliedshinweise -, wird es allein durch meine Mitgliedschaft auch nicht besser werden. Ungeachtet dessen, dass eine 'Mitgliedschaft' nach meinem Verständnis immer auch weiteres Engagement bedeutet - nur zerteilen, kann ich mich deshalb trotzdem nicht. Deshalb gibt es für mich durchaus Gründe, weder in Clubs noch bei Parteien Mitglied zu sein - was mein Engagement bisher aber weder verhindert noch negativ beeinflusst. [OT] Bei 'negativ' fällt mir allerdings noch ein Punkt ein, den ich zu berücksichtigen Bitte, bzw. – damit sich niemand auf den Fuß getreten fühlt – den ich mal abseits dieser Diskussion für die Zukunft zu bedenken geben möchte. Weil ich glaube, dass ein Erfolg eines Themas auch von seinem Bekanntheitsgrad abhängt, das Image eines Diskussionsforums auch von seinen Beitragsschreibern (egal ob Mitglied oder nicht) abhängt und das Interesse an einem Form von seinen Leser, die sich dann evtl. dort engagieren oder einfach nur Ihre Meinung beitragen, getragen wird, habe ich mehrfach in anderen Foren auf dieses verwiesen und gebeten eine Diskussion hier, also bei den A2-freun.den, fortzuführen. Auch weil es kaum möglich ist parallel in verschiedenen Foren zu posten. Ich befürchte allerdings, dass viele Außenstehende, die vielleicht das erste Mal zwecks Informationsgewinnung hier vorbeischauen und evtl. sogar ein anderes Fahrzeug fahren, keine Einladung zum hiesigen Mitdiskutieren verspüren. Ich fürchte sogar, diese 'Vorbeischauer' nicht einmal zum Mitzeichnung der Petition animiert haben zu können. Ich werde mein Engagement hier möglicherweise überdenken. Und falls dies von offizieller Seite gewünscht werden sollte, bitte ich um eine eindeutige PN. [/OT]
  21. Ungeachtet dessen, dass wohl auch die Nicht-Club-Miglieder hier etwas zum Erfolg dieses Forums, seinen Inhalten und seinem (Fach-) Ansehen beitragen … Heißt das mit anderen Worten: wenn Mitglieder diesen Wunsch geäußert hätten, dann wäre der Club evtl. dabei? Aber lasst es gut sein. Ich habe lediglich gefragt - nicht einmal gefordert! Und ich denke, eine Antwort, wäre meine Frage wert gewesen, oder? Wobei ich - und andere wohl auch - eine begründete Antwort - egal welchen Inhalts - durchaus akzeptieren würden und könnten.
  22. Meine Hinweise zu den 'grünen' Plaketten bezogen sich auch mehr auf den 'Wunsch einiger A2-Fahrer/innen' ein schadstoffarmes und tatsächlich 'für die Innenstädte zugelassenenes Fahrzeug' zu haben ; Rußpartikelfilter.
  23. Ist das eine Antwort auf meine "Bitte / Wunsch / Frage an den Club": die da endet mit:
  24. Das möchte ich zur Gelegenheit nehmen, meinen obigen Beitrag (#210) etwas zu relativieren - was die Zeit angeht zum BVerfG zu gehen. Nehmen wir an, es würde zu einem Urteil kommen, das unsere Ansicht unterstützt. Dann blieben immer noch mehrere Möglichkeiten, die für uns wirtschaftlich mehr oder weniger erfolgreich wären. Im Idealfall würde das Gericht so entscheiden, dass im Ergebnis die 'Günstigerregelung' auf alle ausgeweitet werden müsste - rückwirkend. Evtl. aber auch erst ab irgendeinem Termin; sei es der Klageeinreichung, sei es eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid, ... bis hin zu einer Übergangsfrist für den Gesetzgeber, die Ungleichbesteuerung abzuschaffen. Wenn das Gericht mit denkt und keine anderen juristischen Dinge im Wege stehen, sollte letzteres hinsichtlich der (möglichen) Überführung aller Fahrzeuge in die 'neue Kfz-Steuer' ab 2013 nicht eintreten. So gesehen, ist zwar Zeit, aber vielleicht doch nicht unendlich viel Zeit. Andererseits, was, wenn das Gericht unserer Ansicht zwar statt gibt, der Gesetzgeber aber nicht reagiert - soll in unserer 3-Säulen-Demokratie durchaus schon vorgekommen sein? Und würde das Gericht ein Urteil schreiben, in dem sinngemäß nachzulesen ist, dass die 'Günstigerregelung' auszuweiten sei? Nein. Es würde allenfalls drin stehen, dass die Anwendung des Gesetzes mit dieser Stichtagsregelung verfassungswidrig ist. Theoretisch könnte der Gesetzgeber also auch die 'Günstigerregelung' streichen; was er aber wohl am Ehesten nicht tun würde (denn dann müsste er von den bisher Begünstigten Geld zurück verlangen; das hat er in Bezug auf die nutzlosen DPFs auch nicht getan). Zusammengefasst glaube ich noch immer, erst einmal eine Basis schaffen zu sollen; Ideen, wie man auf rechtlichem Wege vorgehen kann, kann man parallel dazu entwickeln. So gesehen erhoffe ich mir von eventuellen Antworten auch Hinweise auf eventuelle Gegenargumentationen zu unserer Position, sozusagen als eine Art Vorbereitung. Und natürlich eine breite öffentliche Unterstützung, etwa durch Mitzeichnung der Petition, ... bis hin zum Bekannt machen der Thematik, so dass man im Ergebnis zusätzlich ein 'gewisses Potential' nachweisen kann. (Z.Zt: nur 140 Mitzeichner.) Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich mir persönlich eine völlig andere Zusammensetzung des Petitionsausschusses wünschen würde. Z.B. einen 'neutralen' juristisch gebildeten, parteilosen Vorsitzenden und der Rest je zur Hälfte nach den Parteien (wie jetzt) aber die andere (neue) Hälfte aus 'normalen' Bürgern - ähnlich den Schöffen / Beisitzern bei Gericht. Aber das ist ein anderes Thema. Und nun eine Bitte / Wunsch / Frage an den Club: Wenn wir parallel auch über juristische Schritte nachdenken, müssen auch diese koordiniert und vorbereitet werden. Beispielsweise die Frage der Finanzierung; ich unterstelle mal das die in den Links zum BVerfG genannten 2.600 € im Raume stehen. Wie wäre es, wenn sich der Club um eine Liste und die Annahme dieser Gelder kümmern würde? Ich denke an einen Thread, in dem die Einzahler sowie die aktuell, eingezahlte Summe genannt werden. Falls das Geld ausreicht und konkret für den Gang vors BVerfG benötigt wird, wird dieses Überwiesen. Sollte das Geld nicht reichen / nicht für den Gang zum BVerfG benötigt werden, wäre eine Rücküberweisung an die Einzelnen wünschenswert. Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?
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