
Joachim_A2
Benutzer-
Gesamte Inhalte
2.941 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2
-
Nun, auch ich bin über die Reaktionen bisher enttäuscht. Offensichtlich macht es mehr Spaß Geld auszugeben, statt gegen Ungerechtigkeit usw. zu kämpfen; die Inhalte diverser Foren und die 'Anzahl der Klicks auf die einzelnen Themen' sprechen eine deutliche Sprache. Ein Grund für mich an der 'Demokratie' an sich zu zweifeln - oder wie mein persönlicher Freund, der Kabarettist Georg Schramm, übertragen sagen würde: Man muss das Volk nur dumm genug halten, es mit anderen unwichtigen Dingen beschäftigen, damit es keine Zeit für die wichtigen Dinge hat. Aber gut - nein schlecht. Nachdem ich bis heute keine Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium oder gar von Herrn Brüderle bekommen habe, habe ich die inhaltlich gleiche Post noch einmal verschickt; siehe meinen Beitrag #99. Inhaltlich Gleiches haben Frau Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerium) und in leicht abgewandelter Form Herr Schäuble (Bundesfinanzministerium) erhalten. Folgenden Text habe ich an unseren Bundespräsidenten, Herrn Horst Köhler, geschickt: 'Neue Kfz-Steuer': Bestrafung des engagierten Bürgers! Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler, gestatten Sie mir mich heute einmal an Sie zu wenden. Da Sie persönlich eher nicht mit der Gesetzgebung befasst sind, vielleicht nur als Information für Sie. Sie fordern gern, ebenso wie eine größere Anzahl Ihrer politischen Kolleginnen und Kollegen aus nahezu allen Parteien, mehr Engagement des Bürger – das ist richtig. Aber ich möchte Ihnen an nur einem einzigen Beispiel erklären, dass Politik heute genau dieses geforderte, eigentlich vorbildliche, Engagement des Bürgers bestraft; insbesondere dann, wenn es einer gesetzlichen Regelung voreilt und diese ‚neuen’ Gesetzesziele bereits seit Jahren nachweisbar erfüllt - in diesem Fall sogar internationaler Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen! Von Steuergerechtigkeit, Gleichbehandlung, einem ‚Danke schön’ der Politik an die engagierten Bürger usw. oder gar der Frage nach Verfassungskonformität mal ganz zu schweigen. Es geht konkret um die, seit Mitte des Jahres, geltende ‚Neue Kfz-Steuer’ … Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoß im Straßenverkehr zu senken. Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar. Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten! In beiden genannten Beispielen wäre nicht nur die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar. Sehr geehrter Köhler, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zu Ihnen, Herr Bundespräsident, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben. Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt. Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wie gesagt war dies nur ein Beispiel von Vielen. Bedenkt man, dass bereits im Vorfeld der Gesetzgebung auf diese Problematik hingewiesen wurde und selbst die Sachverständigen bei den Anhörungen hierauf hinwiesen, muss man feststellen, dass sich der Gesetzgeber leichtfertig über vorhandene, auch verfassungsrechtliche, Bedenken hinweg gesetzt hat (siehe: Finanzausschuss, Protokoll 16/116 vom 09.02.2009). Auch Argumente wie ‚Steuer- oder Aufkommensneutralität’ sind im Ergebnis eher Scheinargumente, denn dies wäre allein durch Veränderungen der im Gesetz zu Grunde gelegten Sockelbeträgen steuer- und erreichbar gewesen. Sie werden nun mit Recht auf unsere rechtstaatlichen Möglichkeiten – etwa zur Überprüfung der Verfassungskonformität – hinweisen. Und Sie haben Recht. Aber können Sie sich den Aufwand des Bürgers vorstellen, um dies in die Wege zu leiten? Schließlich geht es für die Betroffenen um ca. 500 € bis 2013; sofern ab 2013 auch die Bestandsfahrzeuge tatsächlich in die ‚Neue Kfz-Steuer’ überführt werden. Und dieser Aufwand auf des Bürgers Seite nur, weil die gewählten Volksvertreter unsaubere Arbeit geleistet haben!? Haben Sie Verständnis dafür, dass Vielen der Aufwand den Rechtsweg zu beschreiten einfach zu hoch ist; sei es zeitlich oder bzgl. finanziellen Risikos? Also ist Recht und Gerechtigkeit durchaus eine Frage des Geldes? Und haben Sie Verständnis dafür, dass als Ergebnis Politikverdrossenheit bleibt!? Zum Schluss vielleicht noch ein Hinweis zur ‚Bürgernähe’ der Politik. In modernen Zeiten müssen – als Ergänzung etwa zur Bürgersprechstunde – wohl auch elektronische Kommunikationen möglich sein, so wie diese an Sie, Herr Bundespräsident. Die Erfahrungen des ‚engagierten Bürgers’ mit der Politik auf diese Art und Weise in Kontakt zu treten sehen in der Realität aber eher mau aus; oder mit anderen Worten: ohne Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Joachim xxx Unternehmensberater und Dozent
-
Das war mir zunächst auch passiert. Warum? Keine Ahnung. Allerdings hatte ich mich bei der vorherigen 'Steuer-Petition' schon mal angemeldet und offensichtlich meine Daten nicht notiert. Vielleicht ist der Weg über 'Passwort vergessen' machbar; anderenfalls eine andere E-Mail-Adresse verwenden.
-
Na ja, Benutzerfreundlichkeit kann anders aussehen . Wenn Du @HSVs Link in seinem Beitrag #106 folgst, musst Du Dich zunächst registrieren ... Also unter 'Willkommen Gast. Bitte -> einloggen oder -> registrieren' zunächst 'registrieren' klicken und dann die Felder unter "Registrieren - Notwendige Angaben" ausfüllen. Daraufhin bekommst Du eine 'Willkommen-E-Mail' an die von Dir angegebene Adresse mit einem Link, der Dein 'Petitions-Benutzerkonto' aktiviert. Danach kannst Du Dich mit Deinem Benutzernamen ('Pseudonym') und dem von Dir bei der Anmeldung gewählten Passwort anmelden; hattest Du bei Deiner Registrierung kein 'Pseudonym' angegeben, wurde Dir Dein zugeteilter Benutzername ('Nutzer....') in der o. g. 'Willkommen-E-Mail' mitgeteilt. Nach Deiner Anmeldung kannst Du Petitionen mitzeichnen, Kommentare verfassen usw.
-
Zwischenstände: Bisher haben nur 56 Personen die Petition gezeichnet! Eine Antwort von Herrn Brüderle (Bundeswirtschaftminister), seinem Ministerium oder seiner Partei habe ich bis heute noch nicht erhalten; aber unsere Aussichten stehen ja vielleicht nicht schlecht - bei der Überschrift: "Brüderle pocht auf Steuersenkungen und Steuerreform", siehe: http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jC6tlH4doCfSN7XexS650kYNWF9g.
-
Unterschied: Osram sagt nichts zur Lebensdauer; Philips wirbt (warb) mit 'doppelter' Lebensdauer. Letztere scheint es aber nicht mehr zu geben; zumindest nicht mehr auf der Philips-Web-Seite, dafür diese: http://www.p4c.philips.com/files/1/12972eco/12972eco_pss_deu.pdf
-
Es ist schön und interessant, diese Diskussion hier mit zu lesen. Bei all den 'idealen' Motoren, die evtl. auch für eine große Anzahl verschiedener Fahrzeugtypen (-größen) ausreichend wären, kommt mir folgende Frage in den Sinn: Wie wäre es - ungeachtet von 'freier Marktwirtschaft', 'Mitbewerberdenken', 'Alleinstellungsmerkmalen' usw. - wenn sich Fahrzeughersteller über die bisherigen Grenzen hinaus, zusammen tun würden, um einen gemeinsamen Motor in einer Art Baukastensystem zu bauen. Dies könnte im Ergebnis ein optimierter, preisgünstiger, 'einfacher' Allerweltsmotor werden, dessen Vorzüge aus den Synergien bisher verschiedener Entwicklungen besteht. Sicher nichts für Motorfetischisten - aber für 'Otto-Normal-Fahrer' vielleicht interessant und ausreichend.
- 3.381 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Hallo zusammen, ich habe soeben im Nachbarforum einen Blog zum Thema 'Neue Kfz-Steuer' (http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer/-neue-kfz-steuer-verfassungswidrig-t2461591.html) eröffnet - mit der Bitte hier (bei uns) weiter zu diskutieren. Thema: "Ist die 'Neue Kfz-Steuer' - gültig seit Mitte 2009 - ... evtl. verfassungswidrig!?"; Stichworte: Kfz-Steuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz, Steuergerechtigkeit, Petition. Ich hoffe damit auf eine breitere Basis unserer Diskussionen - schließlich sind nicht nur unsere A2-Fahrzeuge betroffen!
-
Hallo zusammen, da ich ja schon enige Male zum Ausdruck gebracht habe, dass man nur etwas ändern kann, wenn man es zumindest versucht, habe ich heute eine E-Mail an die FDP geschrieben. Wohl wissend, dass es eigentlich das falsche Ministerium ist - aber irgendwo muss man ja mal anfangen ... ... mit folgendem Text: Sehr geehrter Herr Brüderle, Sie und ihre Partei sind im vergangenen Wahlkampf u. a. mit dem Anspruch auf „Steuergerechtigkeit“ angetreten – wie man sieht, sehr erfolgreich. Deshalb möchte ich mich heute mit den folgenden Sachverhalten zur aktuellen Kfz-Steuer mit Stichtagsregelung an Sie wenden … Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoss im Straßenverkehr zu senken. Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar. Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten! In beiden genannten Beispielen wäre die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar. Sehr geehrter Herr Brüderle, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zum Herrn Bundespräsidenten, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben. Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt. Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie, Herr Brüderle: Wie und wann werden die o. g. Verstöße gegen das Gleichheitsprinzip sowie die Ungerechtigkeiten – im Sinne Ihrer Wahlaussagen – in der Kfz-Steuer beseitigt und gegen eine gerechte, verfassungskonforme Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung ersetzt? Wie werden konkret die bis dahin entstandenen Nachteile für die Betroffenen ausgeglichen? Für Ihre verbindliche Antwort bedanke ich mich im Voraus. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Joachim xxx Nachahmen erwünscht – idealer weise mit eigenen Worten!
-
@Jim_Lovell: im Grunde völlig richtig. Nur wenn der Gesetzgeber weitere Abgaskomponenten hätte berücksichtigen wollen, hätte er eben ein besseres Gesetz machen müssen. So bleibt, ungeachtet vorheriger Antworten auf unsere Schreiben / Anfragen bei Parteien, Abgeordneten oder Ministerien der im Gesetzentwurf festgehaltene Wille des Gesetzgebers ... Vielleicht sollten wir mal auf die Suche nach dem "Willen der Europäischen Union" gehen. Denn wenn unser aktuelles Gesetz hiermit 'im Einklang' steht, wäre es evtl. hilfreich zu wissen, wie der Wille der Europäischen Union formiliert wurde. Auch wäre interessant, wie, falls in anderen Ländern ähnliche Regelungen existieren, diese durchgeführt wurden / werden.
-
Wenn ich @Jim_Lovells links richtig verstanden habe, ist eine Verfassungsbeschwerde für jedermann kostenfrei möglich; einen Missbrauch schließen wir ja aus. Nach meinem unfachmännischen Eindruck sollte Punkt 2c des Merkblatts für uns gelten. Der Vollzug der Rechtsvorschrift ist spätestens mit dem Kfz-Steuerbescheid bzw. mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt; die Frist von einem Jahr diesbezüglich einhaltbar. Allerdings - und da kenne ich mich gar nicht aus - steht die Forderung nach 'Erschöpfung des Rechtswegs' im Raum, was bedeutet, dass vor dem Anruf des Bundesverfassungsgerichts alle anderen Möglichkeiten erschöpft sein müssen. § 90 Abs. 2 BVerfGG führt allerdings auch aus: "(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde." Die allgemeine Bedeutung würde ich mal grundsätzlich bejahen, schließlich, wie oben vermutet, dürften wohl eine Vielzahl von Autobesitzern betroffen sein. Wobei ich anmerken möchte, dass sich unser Begehren möglichst auf eine Wahlfreiheit in der Art der Kfz-Besteuerung (alt oder neu) richten sollte - nicht dass plötzlich Betroffene auftauchen, die durch eine (grundsätzliche) Änderung benachteiligt würden! Wie ein schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Verweis auf den vorherigen Rechtweg zu bewerten ist, lass ich mal offen. Ich nehme an, dass dieser Halbsatz für uns eher nicht zutreffen würde. Vielleicht würden wir uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der sich auskennt, etwas leichter tun. Kennt nicht jemand einen? Schulfreund, selbst Betroffenen, …!?
-
Zumal die Altfahrzeuge ja genau die im Gesetzentwurf genannten Ziele des Gesetzes längst und ohne Änderungen erfüllen. Und das Ziel des Gesetzes nicht lautete 'den Verkauf von Neufahrzeugen zu fördern' - hierzu gab / gib es parallel die entsprechenden 'Konjunkturpakete'. Wahrscheinlich ist die Anzahl der Betroffenen größer als anfangs gedacht.
-
Die Rechnung interessiert mich auch. Und wenn sich genügend Viele finden, bin auch ich dabei. Wobei ich mir sicher bin, es würden sich auch Betroffene anderer Fahrzeugmarken beteiligen. Zum Beitrag #41 von @Jim Lovell: Wenn der Bund der Steuerzahler schreibt: "Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen." Ohne zu wissen auf welchen Text sich die Antwort bezog - wäre es nicht eine Idee und einen Versuch wert, (noch) mal 'unsere' (anderen) Anhaltspunkte darzulegen? Hat evtl. jemand einen persönlichen Kontakt zum Bund der Steuerzahler?
-
Das dürfte die Gemeinsamkeit aller Petitionsausschüsse sein. Dennoch sitzen in diesen Ausschüssen auch oppositionelle. Um den Aufwand und die Kosten eines Rechtsweges zu vermeiden, ist doch gegen diesen Weg nichts einzuwenden, oder? Danach wird man weiter sehen. Und: wer's nicht versucht - hat sicher verloren.
-
Hallo zusammen, ich habe die derzeitigen 3 Dokumente aus dem Bundestag daraufhin überprüft, ob im Zusammenhang mit den Konjunktur-Maßnahmen explizit eine Verkaufsförderung von Neuwagen über die neue, CO2-basierte Kfz-Steuer erreicht werden sollte. Auch wenn im gesamten Zusammenhang natürlich auch konjunkturelle Aspekte beraten wurden, kann ich aus den Unterlagen keinen Willen des Gesetzgebers interpretieren, der explizit die neue Kfz-Steuer mit der Förderung des Verkaufs von Neuwagen begründete oder dies ausschließlich beabsichtigte. Lediglich an einer Stelle im „Bericht des Finanzausschusses“ könnte man das Vorhandensein der ‚Günstigregelung’ so interpretieren, dass diese nur deshalb existiere, weil man die Neuwagenkäufer die im Rahmen des Konjunkturpakets I (Steuerbefreiung) ein Fahrzeug gekauft haben, nun nicht schlechter stellen wolle (als die, die ab 01.07.2009 gekauft haben). Aber gerade dieser Punkt wirft die Frage auf, warum Bestandsfahrzeuge dann nicht ebenfalls in den Genuss der Günstigregelung kommen sollen - zumal sie das eigentliche Ziel der Kfz-Steuerreform längst erfüllen!? (Siehe Absätze "Dokument: 1611931.pdf" und "Dokument: 1611742.pdf" unten). In so fern sollte aus diesem Bereich unserem Wunsch möglichst sofort - und nicht erst 2013 - in den Genuss der neuen, CO2-basierten Kfz-Steuer zu kommen, eher wenig im Wege stehen. Oder liege ich mit meinen Interpretationen falsch? Dokument: 116-09-02-09-__A.pdf; Wortprotokoll des Finanzausschuss, 116. Sitzung vom 09.02.2009: Seite 7 letzter Absatz und Seite 8 zweiter Absatz. Weiteres zur Konjunktur wurde dann im ‚Zweiten Themenkomplex, dem im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland’ angesprochen; ab Seite 14 unten. Dokument: 1611931.pdf; Bericht des Finanzausschusses, 7. Ausschuss, vom 12.02.2009: Seite 3: „Mit dem Gesetzentwurf werde der Systemwechsel von der bisherigen Hubraumbesteuerung zu einer verstärkten CO2-Ausrichtung vollzogen. Die ökologische Lenkungswirkung setze sowohl bei Fahrzeugkäufern wie auch bei den -herstellern Anreize für umweltgerechtere Fahrzeuge. … Für kleinere CO2- arme Fahrzeuge sei aus dem Regelungsmechanismus mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen.“ ‚Fahrzeugkäufer’ sind natürlich auch Gebrauchtwagenkäufer. „Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie positiv. Es würden über die wechselseitige Ergänzung der Maßnahmen erhebliche Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge gesetzt. Für Pkw mit Erstzulassung in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009, auf die die im Konjunkturpaket I eingeführte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zutreffe, werde eine Günstigerprüfung vorgesehen, so dass die Halter der in diesem Zeitraum erworbenen Fahrzeuge nicht schlechter gestellt würden. Für Zeiträume ab 1. Juli 2009 werde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Planungssicherheit über das künftig anzuwendende Besteuerungsregime bei der Kraftfahrzeugsteuer hergestellt.“ Also die Kfz-Steuer an sich und das ‚Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie’ auf der anderen Seite? Und die im Rahmen des Konjunkturpaket I (vom 05.11.2008 – 30.06.2009) erworbenen Fahrzeuge sollten nicht schlechter gestellt werden – hier könnte ein Knackpunkt liegen, weil der Autokäufer, der sich nur wegen des Konjunkturpakets ein neues Auto kaufte, nun nicht schlechter gestellt werden soll. Im übertragenen Sinne könnte man vor dem Willen des Gesetzgebers und dem Ziel der Kfz-Steuerreform „die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2)“ durchzuführen, nun auch für die Autokäufer eine Günstigregelung verlangen, die dem eigentlichen Ziel der neuen Kfz-Steuer längst vorgegriffen haben und dieses Ziel seit Jahren erfüllen. Die Worte ‚Konjunktur’ oder ‚Neuwagen’ oder ‚Neufahrzeug’ kommen im Text weiter mehr vor. Dokument: 1611742.pdf; Gesetzentwurf 16/11742 vom 27.01.2009: Seite 1, Punkt A: „Zur Erhaltung dieser Struktur, zur Stabilisierung der Konjunktur und zur Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland wurde im Dezember 2008 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ auch eine befristete Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen eingeführt. Im Zusammenhang damit hat die Koalition ihre Absicht erklärt, den Umbau der Kraftfahrzeugsteuer zügig voranzutreiben.“ Die konjunkturellen Maßnahmen bezogen sich also auf die „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ und „eine befristete Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für bis zum 30. Juni 2009“. Hier müsste man sich evtl. das Paket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ mal ansehen. Das Ziel dieser (Kfz-Steuer-) Reform lautet, wie @HSV schon zitierte: „Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“ Die Worte ‚Konjunktur’ oder ‚Neuwagen’ oder ‚Neufahrzeug’ kommen im Text nicht weiter vor.
-
Danke @HSV. Ich hoffe es werden möglichst viele A2ler und andere Betroffene diese neue Petition unterstützen. Vielleicht sollten wir in anderen Foren, wenn die Petition öffentlich zugänglich ist, ein wenig Werbung betreiben. Ich glaube, da hast Du mich missverstanden. Wenn ich mich recht erinnere, lag ein Problem der ersten Petition in einem noch nicht vorhandenen Gesetz. Nun ist das Gesetz da, gegen das wir uns per Petition konkret wenden können.
-
@HSV: Du kennst diesen Thread https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=28818 schon? Ungeachtet Deinem Wortlaut liegt der Fall nun natürlich so, dass heute das Gesetz bereits existiert - während damals noch kein Gesetz verabschiedet war. In diesem Zusammenhang bitte daran denken, dass der CO2-Ausstoss per COC-Dokument nachgewiesen werden kann. In beiden oben zitierten Dokumenten kommt "COC" jedoch nicht vor, so als würde es dieses Dokument gar nicht geben. Und natürlich ist es auch und gerade dann eine Benachteiligung - ja eine Verwehrung von Vorteilen -, wenn wir (erst) ab 2013 in den Genuss der günstigeren CO2-Steuer kommen. Im Übrigen müssten spätestens dann die CO2-Werte konkret nachgewiesen werden, womit Argumente hinsichtlich höheren Verwaltungsaufwands etc. ad absurdum geführt wären. PS: Habe Deinen Beitrag von 15:16 Uhr erst nachträglich gelesen. PS2: Artikel 4 dürfte ja noch in Ordnung gehen. Aber Begründung, Seite 10 letzter Absatz in linker Spalte, eher nicht, weil einerseits zwar festgelegt wird, dass Bestandsfahrzeuge ab 2013 in die neue Regelung übernommen werden, aber "Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt." einen tatsächlichen Ausschluss bedeutet. Auch im Gesetzentwurf kommt "COC" nicht vor.
-
Hallo zusammen, wie oben bereits gesagt, wollte ich mich um die Bundesdrucksache zum Gesetzentwurf bzw. zur Abstimmungsvorlage zur 'neuen Kfz-Steuer' kümmern. Nun ich bin zumindest erst mal bei Ausschussitzungsprotokollen fündig geworden, aber sicherlich noch nicht komplett - daher so etwas wie einen Zwischenbericht. Über www.bundestag.de kommt man u.a. an (alle?) öffentlichen Dokumente, Beratungsvorlagen usw. heran. Einige Punkte, die ich beim ersten Überfliegen interessant fand habe ich fett oder kursiv markiert; und auch einige aufgenommen, die mehr der Frage einer Lenkungswirkung der Kfz-Steuer oder Kosten nachgehen. Fazit: Nach dem Lesen der Informationen (unten) weiß ich nun, dass unsere Problematik der Benachteiligung in der Steuerreform durchaus bekannt ist und bei den Beratungen angesprochen wurde. Ich weiß nun auch, dass wir, sofern wir den A2 lange genug fahren, ab 2013 in den dann geltenden Bereich der ‚neuen Kfz-Steuer’ kommen. Eigentlich sollte dies ausreichen, um zumindest über Widersprüche beim Finanzamt und Weiteres nachzudenken! Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611931.pdf Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 12.02.2009 … Zu Buchstabe b Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11742 soll zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen die Kraftfahr- zeugsteuer aus einem hubraumbezogenen Sockelbetrag und aus einer nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berechneten Komponente ermittelt werden. Die Steuer für den CO2-Ausstoß wird über einer steuerfreien Basismenge von 120 g/km CO2 in den Jahren 2010 und 2011 (2012 und 2013: 110 g/km; ab 2014: 95 g/km) mit einem linearen Steuersatz von zwei Euro je g/km ermittelt. Der hubraumbezogene Sockelbetrag bestimmt sich mit zwei Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Fremdzündungsmotor und 9,50 Euro je angefangene 100 ccm für Personenkraftwagen mit Selbst- zündungsmotor. Personenkraftwagen mit Selbstzündungs- motor, die vorzeitig die Abgasvorschrift Euro 6 erfüllen, er- halten eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt und ab 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt. Darüber hinaus erhalten die Länder als Erstattung der Verwaltungskosten für die im Wege der Organleihe zunächst weiterhin von ihnen vorzunehmende Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer einen Ausgleich von 170 Mio. Euro jährlich. Schließlich ist die bisherige Beteiligung der Länder am Aufkommen der Autobahnmaut, die als Kompensation für eine zum 1. September 2007 umgesetzte Kraftfahrzeugsteuersenkung eingeführt worden war, zu ändern. … Zu dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 16/ 11742 … Die veränderte Kraftfahrzeugsteuerstruktur berücksichtige so wohl die Größe wie auch die von dem Fahrzeug ausgehende Umweltbelastung. Mit dem Gesetzentwurf werde der Systemwechsel von der bisherigen Hubraumbesteuerung zu einer verstärkten CO2-Ausrichtung vollzogen. Die ökologische Lenkungswirkung setze sowohl bei Fahrzeugkäufern wie auch bei den -herstellern Anreize für umweltgerechtere Fahrzeuge. Die Festlegung einer CO2-Basismenge (bis zum Jahr 2011: 120 g/km, 2012/2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/ km) entspreche dem auf EU-Ebene festgelegten Flottenver- brauchswert und werde über die steuerliche Freistellung zum Kauf emissionsarmer Fahrzeuge anreizen. Für kleinere CO2- arme Fahrzeuge sei aus dem Regelungsmechanismus mit einer spürbaren Entlastung zu rechnen. Die Koalitionsfraktionen bewerteten die Reform der Kraftfahrzeugsteuer insbesondere im Hinblick auf das Zusammenspiel mit der für die Neuanschaffung von Pkw zeitlich begrenzten Umweltprämie positiv. Es würden über die wechselseitige Ergänzung der Maßnahmen erhebliche Anreize für den Kauf umwelt- freundlicher Fahrzeuge gesetzt. Für Pkw mit Erstzulassung in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009, auf die die im Konjunkturpaket I eingeführte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zutreffe, werde eine Günstigerprüfung vorgesehen, so dass die Halter der in diesem Zeitraum erworbenen Fahrzeuge nicht schlechter gestellt würden. Für Zeiträume ab 1. Juli 2009 werde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Planungssicherheit über das künftig anzuwendende Besteuerungsregime bei der Kraftfahrzeugsteuer hergestellt. … Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … Ferner solle eine Günstigerprüfung für Bestandsfahrzeuge mit Neuzulassung ab 2001 vorgesehen werden, um frühzeitig umgesetztes ökologisches Engagement finanziell anzuerkennen. ---------------------- Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse/a07/anhoerungen/2009/116/116-09-02-09-__A.pdf Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode Finanzausschuss, Wort-Protokoll, 116. Sitzung vom 09.02.2009 … Frage von Ingrid Arndt-Brauer (SPD); Seite 4: „Ich habe eine Frage an den DGB und an die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Sehen Sie ein Problem mit der Regelung, dass man Autos gleicher Art vor und nach dem Stichtag unterschiedlich besteuert?“ Antwort der Sachverständigen Dr. Susanne Uhl (Deutscher Gewerkschaftsbund): „Grundsätzlich hat der DGB mit der Stichtagsregelung keine Schwierigkeiten. Im Zusammenhang mit dem Stichtag könnte man natürlich auf das verweisen, was der Kollege vor mir angedeutet hat, dass nämlich die Lenkungswirkung desto höher wäre, je früher man die Bestände miteinbezieht.“ Antwort des Sachverständigen Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft): „… Wir kennen das schon aus der Vergangenheit: Irgendwo muss man einen Cut machen. Für Verwaltungsvorgänge hat die Festlegung eines Stichtages meines Erachtens keine besondere Bedeutung.“ Frage von Carl-Ludwig Thiele (FDP); Seite 4: „Wie bewerten Sie diese Vorschläge? Sind die einfach und praktikabel? Wirken sie so, dass sich die Verbraucher direkt darauf einstellen können? Wie würden Sie das Ganze bewerten?“ Antwort vom Sachverständigen Zenon Bilaniuk (Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.): „Das Steuerrecht wird durch die Neukonstellation bei der Kfz-Steuer gewiss nicht einfacher. … Zudem sehen wir ein Problem darin, dass die Neuregelung bisher nur für Neuzulassungen ab dem 1. Juli dieses Jahres gilt. Es fehlen Detailregelungen zum Altbestand, die ja für viele Bürger sehr wichtig sind. Wenn, wie bisher vorgesehen, der Altbestand ab 2013 eins zu eins in die Neuregelung der Kfz-Steuer überführt wird, wird dies zu einer deutlichen Mehrbelastung für die Masse der Autohalter führen. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, schon im Rahmen dieses Gesetzentwurfs die Regelungen für den Altbestand deutlich zu machen, damit auch Entscheidungen im Hinblick auf Neukäufe besser abschätzbar sind. …“ Antwort vom Sachverständigen Jörg Schwenker (Bundessteuerberaterkammer): „Wir sehen ebenfalls die Problematik, dass die Regelung für den Altbestand, wie schon gerade vom Vorredner angesprochen, zu Verunsicherung führt. …“ Frage von Dr. Axel Troost (DIE LINKE); Seite 5: „Meine Frage geht an den Verkehrsclub Deutschland und an die Deutsche Umwelthilfe. Wie beurteilen Sie aus umweltpolitischen Gesichtspunkten zum einen die Abwrackprämie und zum anderen die jetzt vorgelegte Neuregelung der Kfz-Steuer? Wir haben ja schon gehört, dass man sagen kann, das Glas sei jetzt halbvoll, weil man sich stärker am CO2-Ausstoß orientiert. Es wäre ja schön, wenn das Glas ganz voll wäre. Gibt es nicht ambitioniertere Positionen für eine Neuregelung der Kfz-Steuer gerade unter dem Gesichtspunkt umweltpolitischer Herausforderungen?“ Antwort vom Sachverständiger Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.): „…Sie können theoretisch ein Dreiliterauto, das vor zehn Jahren gebaut wurde - zum Beispiel den VW Lupo mit 2,99 Liter Verbrauch -, jetzt verschrotten, die Prämie kassieren und sich ein Auto kaufen, das 10, 15 oder 20 Liter verbraucht. …“ „Zur Kfz-Steuer: Im vorliegenden Entwurf sind aus unserer Sicht einige Fehler enthalten. Wir waren immer für eine CO2-basierte Kfz-Steuer. Weil die ökologische Lenkungswirkung dieses Entwurfes jedoch sehr gering ist, appellieren wir, gegen diesen Entwurf von CDU/CSU- und SPD-Fraktion zu stimmen.“ (Norbert Schindler (CDU/CSU): Nein! Das machen wir nicht! So nicht!) Antwort vom Sachverständigen Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.): „…Jetzt wird die Besteuerung selbst von Fahrzeugen mit relativ hohen CO2-Emissionen gesenkt und auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro Kfz-Steuereinnahmen bis 2014 verzichtet.“ Frage von Christine Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) u.a. bzgl. Stichtagsregelung (Seite 6) „Deswegen möchte ich Sie, Herr Resch und Herr Lottsiepen, noch einmal vertiefend fragen, wie Sie …, bewerten und wie Sie dazu stehen, dass Autokäufer, die schon vor dem Stichtag 5. November 2008 ein CO2-armes Fahrzeug gekauft haben, benachteiligt werden. Für diese ist ja keine Günstigerprüfung vorgesehen; vielmehr unterliegen sie bis 2013 der bisherigen Besteuerung nach dem Hubraum.“ Antwort vom Sachverständigen Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.): „Zunächst zur Stichtagslösung: … Leute, die auf Basis der VCD Auto-Umweltliste in den letzten Jahren Autos, die besonders energieeffizient, aber teilweise deutlich teurer als vergleichbare Fahrzeuge sind, gekauft haben, werden nun einfach kaltgestellt und bekommen überhaupt keine Förderung. Sie haben früh in solche Autos investiert und eine Vorbildfunktion wahrgenommen, gehen aber jetzt vollkommen leer aus. Zugleich werden ab dem Stichtag Käufer belohnt, die Fahrzeuge mit überdurchschnittlich hohen CO2-Emissionen kaufen. …“ Antwort vom Sachverständigen Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.): „Bei der Stichtagsregelung ist unseres Erachtens eine Nachbesserung ganz dringend notwendig, um Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen, die sich schon früher für ein CO2-optimiertes Fahrzeug entschieden haben, zu beseitigen. …“ … Frage von Patricia Lips (CDU/CSU), Seite 9: Meine zweite Frage geht an den ADAC. Die Neuregelung der Kfz-Steuer sieht ja grundsätzlich für Neuzulassungen ab 5. November 2008 das Prinzip der Günstigerprüfung vor. Wie beurteilen Sie diese Übergangsregelung insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz der Gesamtreform? Antwort vom Sachverständiger Jürgen Albrecht (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.): „Die Günstigerregelung betrifft Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Für diese Fahrzeuggruppe besteht die Möglichkeit einer Günstigerprüfung. Wir halten dies für eine sinnvolle, ja sogar für eine notwendige Maßnahme; denn ohne diese Maßnahme würden jetzt ökologisch erwünschte Kaufentscheidungen auf den Zeitraum nach dem 30. Juni verschoben werden, um in den Genuss der neuen Kfz-Steuer zu kommen. Das wäre natürlich im Sinne der angestrebten Umweltziele, also der CO2-Reduktion, kontraproduktiv. Wir halten daher für einen begrenzten Zeitraum eine Regelung dieser Art für richtig und notwendig. Wir sind außerdem der Auffassung, dass die Beibehaltung der bisherigen Besteuerung für den Altbestand über mehrere Jahre der richtige Weg ist. Beide Regelungen tragen aus unserer Sicht zur Akzeptanz der Neuregelung bei den Autobesitzern, bei den Fahrzeugproduzenten und bei den Fahrzeugkäufern bei.“ Antwort der Sachverständigen Dr. Susanne Uhl (Deutscher Gewerkschaftsbund): „… Ich gebe zu, dass wir uns noch keine Gedanken darüber gemacht haben, wie man potenzielle Ausfälle bei der Kfz-Steuer ausgleichen könnte. Wir sehen beim Staat ganz andere Einnahmeprobleme in einer viel höheren Größenordnung. In unserem Fokus steht also nicht die Frage, an welcher Stelle man dann im Rahmen einer gerechten Steuerreform Mehreinnahmen erzielen könnte.“ Frage von Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Seite 12: „Von der EU ist ja den Mitgliedsländern aufgetragen worden, die Kfz -Steuer auf CO2-Basis umzustellen und so eine Lenkungswirkung auszulösen. Das Ziel war, Klimaschutz durch moderne, klimabezogene Besteuerungsformen zu befördern. …“ Antwort vom Sachverständiger Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland e. V.): „… So habe ich auch die Bundeskanzlerin verstanden, als sie mehrfach von der Kfz-Steuer sagte, sie soll ein ganz klares, in die Zukunft gerichtetes Signal sein, dass man sich energieeffiziente Fahrzeuge kaufen soll und dass für Fahrzeuge, die nicht energieeffizient sind, viel gezahlt werden soll.“ Jörg-Otto Spiller (SPD): „Darf ich kurz dazwischenfragen? Ist das Fahrzeug, von dem Sie gesprochen haben, ein Dieselfahrzeug?“ „Der VW Golf Blue Motion mit 99 Gramm CO2-Ausstoß ist ein Dieselfahrzeug, ein sehr gutes Dieselfahrzeug. Dieselfahrzeuge, die energieeffizient sind, sollen bei der Steuer gut abschneiden; das ist doch überhaupt keine Frage.“ Jörg-Otto Spiller (SPD): „Da gilt natürlich ein anderer Tarif.“ „Nehmen wir ein anderes Fahrzeug. Ein Fahrzeug, über das in der letzten Zeit viel diskutiert wurde, ist der Audi Q7 mit 500 PS. Nach dem ersten Entwurf, der aus dem Finanzministerium kam, sollte die Kfz-Steuer für dieses Auto im Vergleich zu heute um 270 Euro günstiger werden. Darüber gab es eine öffentliche Empörung, und Ergebnis war, dass auf Druck der SPD diese Deckelung gestrichen wurde. Aber in dem jetzt vorliegenden Entwurf beträgt die Änderung bei der Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug genau null; dieses Fahrzeug wird im nächsten Jahr genauso teuer sein wie in diesem Jahr, ein Fahrzeug mit zwölf Zylindern, 500 PS und einem entsprechenden Schadstoffausstoß.“ (Dr. Hans -Ulrich Krüger (SPD): Wie viele Fahrzeuge gibt es denn davon? Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Machen die hier jetzt ein Privatissimum, oder was?) „Von diesem Fahrzeug gibt es sehr wenige, weil es sehr teuer ist. Entscheidend ist aber das Signal, das hier ausgesendet wird: Fahrzeuge, die sehr viel CO2 emittieren und die sehr viel Kraftstoff verbrauchen, werden nicht adäquat zur Besteuerung herangezogen, weil letztendlich nur zählt, dass die deutsche Autoindustrie ihre Saurier von gestern, die spritschluckenden, geländegängigen Luxuslimousinen, weiter verkaufen darf.“ (Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Die werden aber auch von Arbeitnehmern produziert, ja?) „…“ Sachverständiger Jürgen Resch (Deutsche Umwelthilfe e. V.): „Ich möchte noch einen Satz nachtragen, und zwar zu der Anzahl der Q7. Dieses Fahrzeug wird gerade erst, seit Januar, ausgeliefert. Deswegen gibt es davon nur wenige auf den Straßen. Ich kann aber ankündigen, dass weitere Modelle mit ähnlicher oder höherer Motorisierung auf den Markt kommen. Das ist eine Folge dieses Fehlens der Lenkungswirkung. …“
-
Ich fürchte @HSV, dass ist das 'normale' Vitamin B heutzutage. Schau, da gibt es Leute die im Inneren ein ähnliches (Rechts-) Empfinden haben wie wir: oh, das ist ungerecht, das geht nicht, da müssen wir was dagegen tun, usw. Aber, diese Leute, egal ob ADAC, BdSt oder andere sitzen des Öfteren mit den Personen aus der Legislative zusammen, gehen Essen, treffen sich, halten Smalltalk ... und bilden sich gegenseitig, aber eben nur in diesem Kreise / diesen Kreisen, eine (neue) Meinung - die sozusagen bestenfalls als Kompromiss zwischen der eigenen ursprünglichen und der der Anderen liegt. Das ist das Problem! Denn weder der ADAC, noch der BdSt, noch ... unterhalten sich mit uns, den A2-Besitzern oder den Besitzern der vielen anderen betroffenen Fahrzeuge. Denn nur dann würde auch unsere Meinung in die Gesamtmeinungsbildung einfließen und Wirkung haben können. Nichts desto trotz, werde ich bei Gelegenheit ebenfalls recherchieren. Vielleicht finden wir ja Aussagen, Hinweise etc. die uns weiter helfen könnten. Wer seinen Bundestagsabgeordneten kennt, kann ihn ja ggf. um Hilfe bitten - 'meiner' ist leider nicht in der Lage, etwa bei Abgeordnetenwatch.de, zu antworten; er weiß zwar wie es geht, aber von 32 Fragen hat er seit Anfang 2007 nur 3 überhaupt beantwortet.
-
Hallo @HSV, danke für Deine Zusammenfassung. Dass das Bundesfinanzministerium - also die Politik allgemein - seine Gesetze für verfassungsgemäß hält, oder es zumindest so darstellt, dürfte klar sein. Und dass der ADAC nicht unbedingt eine 'Politik für alle Autofahrer macht' - nun ja. Ich glaube die wesentlichen Punkte sind: was wollte der Gesetzgeber? Hierzu sollte die Beratungsvorlage (Drucksache) des Deutschen Bundestages Aufschluss geben, weil die Abgeordneten auf deren Basis abgestimmt haben. (Ich habe leider im Moment keine Zeit diese Bundesdrucksache zu suchen, aber ich werde mich demnächst mal darum bemühen.) Ich vermute, dass dieser Vorlagentext nicht unwesentlich ist. Stünde hier etwas von 'Anreiz zum Neukauf verbrauchsarmer Fahrzeuge' könnte sich ein Gericht nur darüber äußern, ob der auf den Neuwagenkauf beschränkte Anreiz einen Verstoß etwa gegen ein Gleichbehandlungsprinzip darstellt. Stünde gar noch etwas von 'gewolltem Konjunkturanreiz' dabei, wäre die Sache aus meiner Sicht nahezu aussichtslos. Sind jedoch recht allgemein und weit interpretierbar lediglich der Wille zur Verbreitung / Steigerung schadstoffarmer Fahrzeuge zwecks CO2-Minderung / Einhaltung von Minderungszusagen o.ä. als Gesetzesgrundlage genannt, dürften bzw. müssten natürlich auch Altfahrzeuge mit einbezogen werden, denn auch deren Gebrauchtwagenhandel / Existenz führt und führte ja bereits zur gewollten Schadstoffminderung. Dies dürfte gerichtlicherseits leichter als 'Ungleichbehandlung' beurteilbar sein. Und es käme zudem noch die Frage, ob die Ausgestaltung der Gesetzesausführung sich mit dem Willen des deutschen Bundestages (Bundesdrucksache) deckt. Auch Antworten aus dem Bundesfinanzministerium von vor ca. einem 3/4 Jahr, in dem die CO2-Ausstoßfeststellung als Gegenargument für die Einbeziehung 'alter' Fahrzeuge mehr oder weniger direkt genannt wurde, deutet eher auf, hier erfolgreich sein zu können. Denn - auch das ist richtig - für die meisten Fahrzeuge steht ein amtliches, internationales Dokument, nämlich die COC zur Verfügung. Auf dem Wege der letzteren Argumentationen dürften die von Dir @HSV genannten Ausnahmeregelungen bei den Erstzulassungen sicherlich hilfreich sein.
-
2. TÜV: alles Bestens. Trübungswerte: 0,80; 0,67 und 0,74 mit dem originalen Rohrreiniger . PS: Diesmal stehen die Trübungswerte im Prüfbericht.
-
Ich werde diese Tage mal einen Brief ans Finanzamt aufsetzen und eine Kopie der COC als Nachweis für den CO2-Ausstoß gleich beilegen. Mal sehen, was passiert.
-
Ungeachtet einer Prinzipienfrage "Sollen wir Bürger Gesetze, Verordnungen usw. gegen unser Rechtsempfinden (Gerechtigkeitsempfinden) hinnehmen oder dem Gesetzgeber aufzeigen, dass nicht Alles geht und entsprechend versuchen dies zu korrigieren", scheint mir die Kernfrage, ob das Gesetz "kernpunktmäßig und hauptsächlich" auf den Schadstoffausstoß abzielt. Hierzu wäre inhaltlich die entsprechende Gesetzesvorlage des deutschen Bundestages wichtig. (Anderenfalls könnten viele Änderungen einer Gesetzeslage zu Ungerechtigkeiten allein aufgrund der Änderungen führen.) Sollte sich herausstellen, dass @HSV dann noch immer Recht hat, wäre zu Fragen, was kostet der Instanzenweg überhaupt? Und wie viele Kfz-Besitzer müssten mit ziehen, um mindestens ein 0 auf 0 zu erzielen? Gibt es Rechtshilfen o.ä. die sich aufgrund der 'Grundsätzlichkeit' oder des 'allgemeinen / öffentlichen Interesses' an den Kosten beteiligen würden? (Wo sind die Rechtsanwälte hier?) Und, keine Frage, nicht nur A2-Fahrer sind betroffen. Wenn ich mich recht erinnere, wurden spätestens beim Thema 'Petition' eine Reihe anderer betroffener Fahrzeughersteller und -typen genannt. Diese müssten / sollten natürlich auch ins Boot geholt werden. Ein völlig anderer, vielleicht vorgeschalteter Weg wäre, die Medien für dieses Thema zu interessieren. Wenn ich allerdings Sendungen wie 'Report' usw. sehe, wage ich zu bezweifeln, dass unser Thema da interessant genug ist.
-
Ich stell es mal hier rein: Ob wir A2-Fahrer in naher Zukunft wohl doppelt oder gar dreifach belohnt werden? Einerseits für unser vorbildliches Engagement bzgl. Ressourcen und Umwelt (wenig Verbrauch, wenig CO2-Ausstoss) und entsprechendem Ausschluss aus einer 'neuen Kfz-Steuer'. Und andererseits mit einer Straßenmaut? Sowie als Drittes, wer betroffen ist, evtl. noch mit (Stadt-) Fahrverboten? Vielleicht wäre es in Zukunft doch vernünftiger statt hochpreisiger Qualitätsware billige Kurzzeitprodukte zu kaufen, um diese in entsprechend kurzzeitigem Rahmen ersetzen zu können - auch vor dem Hintergrund immer kürzerer Entwicklungszyklen und technischer Weiterentwicklungen / Anforderungen / Notwendigkeiten.
-
Ob wir damit sparsamer und umweltfreundlicher werden? An anderer Stelle haben wir über das Statussysmbol "Fahrzeug" gesprochen; die Anzahl der Pferdestärken zählt leider auch dazu.
- 3.381 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit:
-
Na, dann sind wir ja zu frieden, dass es in den zwischenzeitlichen knapp 15 Jahren (oder länger) keine Weiterentwicklungen usw. gegeben hat - und Andere lediglich 'nachgeholt' haben. Wann kommt ein kaufbarer Hybrid von Audi? Oder diskutieren wir hier Dinge, die Audi als Begründung für aktuell fehlende Angebote längst festgestellt hat? (Dann verstehe ich allerdings die Aussagen zu künftigen Hybrid-Modellen von Audi nicht.)
- 3.381 Antworten
-
- entwicklung
- modellpolitik
-
(und 1 weiterer)
Markiert mit: