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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Ich glaube das Thema 'Nachrüstfilter vom Polo in den A2' hattet Ihr bereits. Bzgl. Flottenlösung müsste ein Vergleichsfahrzeug mit gleicher Motor-/Getriebekombination wie im A2 (1.4 TDI - alt) aber mit 'grüner' Plakette gefunden werden!? Zumindest habe ich es so verstanden. Aber, auch wenn es mich nicht betrifft und ich einen Vorschlag machen darf ... Ihr solltet gezielt alle wichtigen Informationen zusammen tragen, beginnend mit den tatsächlichen (allen) Abgaswerten der alten 1.4er TDI und diese mit den Anforderungen für die 'grüne' Plakette vergleichen. Sollten Abgaswerte überschritten werden, wäre zu prüfen, ob sie für die Feinstaub-Plakette relevant sind. Im nächsten Schritt wäre zu prüfen, ob für die 'grüne' Plakette technische Ausstattungen (etwa kontinuierliche Abgasmessung, besondere Sonden, usw.) nötig sind. Auf diesem Wege könntet ihr Schritt für Schritt alle im Wege liegenden Steine finden bzw. argumentieren, dass evtl. keine vorhanden sind. Das wäre nicht nur gegenüber Audi hilfreich. In diesem Sinne viel Erfolg.
  2. Danke für den Hinweis - zu meinem obigen Link? Finde in der 'Diesel'-Tabelle dennoch kein D3 oder D4 und schloss daraus - vielleicht fälschlicherweise - dass es D3 und D4 nicht für Dieselmotoren gegeben habe; zumindest fehlen die D3-/D4-Dieseldaten.
  3. Es wird vielleicht Zeit dieses Thema noch einmal zwischendurch aufzugreifen. Die Petition 'Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer' haben 181 Mitzeichner unterstützt. Das ist sehr wenig - insbesondere, da der Aufwand mitzuzeichnen, egal mit welchen Erfolgsaussichten, sehr gering war und eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen waren. Aber so ist eben Demokratie. Ungeachtet meiner o. g. persönlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten auf rechtlicher Ebene, setzt die Anzahl der Mitzeichner allerdings auch Zeichen - oder eben nicht. Denn alle Argumente wie 'Ungleichbehandlung einer identischen Sachlage', ... bis hin zur 'Bestrafung eigentlich gewollten Bürgerengagements' haben sich ja nicht geändert und sind deshalb weiterhin gültig. Aber warum sollte der deutsche Bundestag, der über die Petitionen zu entscheiden hat, bei der Resonanz viel Zeit und Aufwand investieren oder gar aus seinen Unzulänglichkeiten und Fehlern lernen, wenn's draußen ja doch keinen interessiert? Vor diesem Hintergrund bin ich auf die Verfahrensentscheidung / Begründung gespannt.
  4. Vielleicht anbei noch ein Link: http://www.eberspaecher.com/abgasprofi/images/Infoseiten_zur_EPR_Nachruestung.pdf. Im Übrigen sollten die Werte der COC doch leicht mit der Tabelle aus dem Link von Beitrag #1327 "Pkw mit Dieselmotor" / "Euro-4" vergleichbar sein, oder? Hält der 'alte' 1.4 TDI diese Werte ein, geht's ohne DPF weiter, wenn nicht, dann wohl nur mit. PS: D3- bzw. D4-Abgaswerte für Dieselmotoren habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
  5. Mal so ins Unreine. Bei den Zulassungen des 'ersten' 1.4 TDI gab es möglicherweise noch keine gültige Euro-4 Definitionen, so dass damals (vor 2000) der 1.4 TDI die damals beste Euro-Einstufung, nämlich Euro-3, erhielt. Und vielleicht hat nachträglich tatsächlich niemand daran gedacht, dass "Vorsprung durch Technik" eine noch nicht definierte / gültige 'Euro-4' bereits einhalten würde. Dann wäre es ein Versäumnis von Audi und deshalb deren Aufgabe mit den Produktions- und Zulassungsdaten der 'Euro-3 1.4 TDIs' nun eine Korrektur der Euro-Einstufung nach Euro-4 einzuleiten. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm.
  6. Ihr solltet bedenken, dass allein das Wort 'Klage' gegenüber TÜV, DEKRA usw. ein Verhärten der Fronten bedeuten könnte. Der Angriffspunkt sollte Audi sein, denn "Audi wird sich nicht bewegen" würde ich so nicht stehen lassen wollen - zumindest bzgl. Kundenbindung und -zufriedenheit, dürfte Audi, je nach eigenem Aufwand, wohl am Ehesten erfolgversprechend sein. Insbesondere, wenn es Euch gelingt in großer Zahl und Gemeinsam aufzutreten und zu argumentieren (einen Hinweis auf einen -Freundes-Club verkneife ich mir hier).
  7. Und die Mär vom 'verantwortungsbewussten, langfristig denkenden Automobilbauer' in 'seiner freien, unregulierten Marktwirtschaft' ein erstes Mal dahin, respektive bestätigt.
  8. In der AMS, 01/2010, Seite 3 unten ist eine Grafik zu finden die Aufschluss über die aktuellen CO2-Emissionen der Fahrzeugflotten verschiedener Hersteller gibt inkl. der Entwicklung zur vorherigen Erhebung. Der deutsche Hersteller, über den an anderer Stelle mal hinsichtlich seiner Ziele und seiner Einhaltung der 'Selbstverpflichtung der Automobilindustrie' diskutiert wurde, hat am wenigsten eingespart - und beginnt Anfang kommenden Jahres nach einem Radiobericht wieder mit Kurzarbeit. In der Grafik ist auch Audi zu finden.
  9. Werte Mitstreiter, auch wenn ich hier eigentlich nicht mehr posten wollte, denke ich, dass die Wenigen die sich hier ernsthaft engagiert haben – statt zu torpedieren –, eine Aktualisierung der Informationen verdient haben. Tatsächlich liegen derzeit mehrere Antworten aus dem Bundesfinanzministerium vor; aus direkten Anfragen, oder weiter geleiteten Anfragen etwa aus dem angeschriebenen Bundesjustizministerium oder über die Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Frau Scheel (Bündnis 90/Die Grünen). Die meisten Antworten wurden dabei von Mitarbeitern des ‚Bürgerreferats’ beantwortet – mit im Wesentlichen bekanntem Inhalt. Lediglich eine Antwort wies auf den ebenfalls bekannten Punkt der ‚Aufkommensneutralität’ hin, den wir aber bereits aus unseren Mails und Anfragen von vor einem Jahr kannten. All diese Hinweise wären bzw. sind angreifbar, da man das Rechtsgut der ‚Gleichheit’ sicher hätte höher einstufen können (und müssen). So wäre die ‚Aufkommensneutralität’ beispielsweise durch die Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge erreichbar gewesen, wenn sich durch die sofortige Einbeziehung der Bestandsfahrzeuge ungewollte Steuerausfälle ergeben hätten. Auch aufgetauchte Argumente hinsichtlich unterschiedlicher CO2-Messverfahren wären wahrscheinlich entkräftbar gewesen, denn diese Problematik – falls sie tatsächlich existiert – müsste bis zum 01.01.2013 sowieso gelöst werden und CO2-Daten liegen, wie wir wissen, ja schon heute den Finanzämtern vor. In diesem Zusammenhang wird aber ausgeführt: „Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“Wer sich also heute seine Kfz-Steuer ab 2013 auf der Basis der aktuell gültigen ‚neuen Kfz-Steuer’ ausrechnet, könnte enttäuscht werden. Der Knackpunkt und das K.o.-Kriterium ergeben sich aus meiner Sicht jedoch aus der weiter geleiteten Antwort von Frau Scheel. Sie hatte meine Anfrage an das BFM weiter geleitet und erhielt eine Antwort von einem dortigen Staatssekretär. Aus dieser Antwort ergeben sich, in meinen Posts #45 / #55 vermutete, weitere Gesetzesgründe. So wird in Bezug mit der ‚Günstigerregelung’ dort wie folgt ausgeführt: „Diese Maßnahme diente zuallererst der Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, der Stabilisierung der Konjunktur und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen“. Damit ist das Thema m. E. durch. Denn die Judikative wird dem Gesetzgeber zwangsweise weit reichende Handlungsspielräume einräumen müssen und vor dem Hintergrund der Begründung kaum einschreiten (können); denn dann wäre jedwede Stichtagsregelung angreifbar. Die Chancen – falls die Ausführungen des Staatssekretärs hinsichtlich der zitierten Maßnahmengründe nur vorgeschoben wären und nicht stimmen sollten, schließlich gab es ja weitere Konjunkturmaßnahmen wie etwa die Abwrackprämie – diese als falsch zu entlarven, halte ich allein aufgrund der weiten Interpretierbarkeit des Themenkomplexes für ausgeschlossen. Zumal sich niemand mit entsprechendem Gewicht finden würde, der dies bestätigt. Und ob die Durchforstung der Konjunkturpakete nach, in unserem Sinne, brauchbaren Ansatzpunkten lohnt, wage ich zu bezweifeln. Ggf. müsste hierzu außerdem der tatsächliche Gesetzestext herangezogen werden; wir haben uns meist auf den Gesetzentwurf bezogen. Fazit: Der Vorwegaufwand hat sich in gewissem Umfang gelohnt; zumindest in Bezug auf Klarheit und den Umfang von Argumenten, denen wir uns auf einem Rechtsweg stellen müssten. Lediglich die Tatsache der Ungerechtigkeit der ‚neuen Kfz-Steuer’ gegenüber all jenen Engagierten, die ihr Fahrzeug einfach nur zu früh gekauft und zugelassen haben sowie der fade Beigeschmack der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bleiben. Aber einerseits ist das Thema wohl eher uninteressant, wie die aktuell nur 165 Mitzeichner der Petition zeigen, und wahrscheinlich werden uns in Zukunft noch viel drastischere Dinge auffallen, vermutlich mit ebensoviel Interesse. In so fern dürfen unsere Volksvertreter sowieso tun und lassen, was sie wollen. Wenn gleich ich nicht mehr davon ausgegangen bin, dass uns der Weg vor das BVerfG tatsächlich Geld kostet, weil ein ‚Missbrauch des Gerichts’ wohl vermeidbar gewesen wäre, werde ich für meinen Anteil an den Kosten ein Paket für den ‚Antenne Bayern – Weihnachtstrucker’ packen; diese Pakete werden nach Weihnachten an Bedürftige in Osteuropa verteilt; womit ich dann noch ein gutes Werk getan hätte. Alles Übrige wird sich ergeben müssen; sei es, dass die Petition zu irgendeinem Erfolg führt oder dass noch offene Anfragen zu neuen Erkenntnissen führen. In diesem Sinne.
  10. Deine Meinung ist in Ordnung. Und wenn Du sie ernst nimmst ... Dich zwingt niemand Dich zu engagieren. Allerdings hoffe ich für Dich, dass Du niemals in Deinem Leben in eine Situation kommen wirst, in der Du anderen 'auf Knien danken müsstest', etwas - auch für Dich - erreicht zu haben, von dem Du profitierst ohne Dich eingebracht zu haben. Wie viele solche Situationen es geben kann, zeigen Beispiele wie unverschuldete Krankheit, Arbeitslosigkeit u.v.a.m. Und, man mag es kaum glauben, es soll selbst hier Leute geben, die sich "einen neuen kleinen" eben nicht so ohne weiteres leisten können. Im Übrigen denke ich doch und nehme an, dass Du hier in Deutschland lebend, durchaus auf Dinge wie Einhaltung unserer Gesetze usw. Wert legst!? Denn dies unterscheidet uns (noch) von anderen Staaten. In so fern sollte auch gelten: Wehret den Anfängen. PS: Was mir ein wenig auffällt ... sind die relativ häufigen, in eine Richtung argumentierenden, Wortmeldungen von 'Moderatoren'. Ich stehe nach wie vor auch per PN zur Verfügung und bekräftige meinen Schlusssatz in OT aus #227.
  11. Der Schlusssatz aus Deinem Zitat meiner Aussage (#215) lautete:
  12. Ich glaube nicht, dass es (mir) darum ging. Wie gesagt, ich hatte lediglich gefragt. Ok, auch das kann ich akzeptieren. Ich bitte allerdings auch ein wenig zu berücksichtigen, wie viele Beiträge und wie viel Zeit allein ich in dieses Thema bereits investiert habe inkl. der zur Verfügungstellung meiner Texte. Ich scheue mich nicht auch 'Mitglieder' zu überzeugen - oder zumindest es zu versuchen. Allerdings bitte ich auch darum zu verstehen und mir nachzusehen, dass auch meine Zeit und mein Engagement gewissen Grenzen unterliegt. Und wenn es mir 'als engagiertem Außenstehenden' bisher nicht gelungen ist, die 'Mitglieder dieses Clubs' in ausreichender Zahl zu 'überzeugen', vermute ich - trotz Verständnis für Eure Mitgliedshinweise -, wird es allein durch meine Mitgliedschaft auch nicht besser werden. Ungeachtet dessen, dass eine 'Mitgliedschaft' nach meinem Verständnis immer auch weiteres Engagement bedeutet - nur zerteilen, kann ich mich deshalb trotzdem nicht. Deshalb gibt es für mich durchaus Gründe, weder in Clubs noch bei Parteien Mitglied zu sein - was mein Engagement bisher aber weder verhindert noch negativ beeinflusst. [OT] Bei 'negativ' fällt mir allerdings noch ein Punkt ein, den ich zu berücksichtigen Bitte, bzw. – damit sich niemand auf den Fuß getreten fühlt – den ich mal abseits dieser Diskussion für die Zukunft zu bedenken geben möchte. Weil ich glaube, dass ein Erfolg eines Themas auch von seinem Bekanntheitsgrad abhängt, das Image eines Diskussionsforums auch von seinen Beitragsschreibern (egal ob Mitglied oder nicht) abhängt und das Interesse an einem Form von seinen Leser, die sich dann evtl. dort engagieren oder einfach nur Ihre Meinung beitragen, getragen wird, habe ich mehrfach in anderen Foren auf dieses verwiesen und gebeten eine Diskussion hier, also bei den A2-freun.den, fortzuführen. Auch weil es kaum möglich ist parallel in verschiedenen Foren zu posten. Ich befürchte allerdings, dass viele Außenstehende, die vielleicht das erste Mal zwecks Informationsgewinnung hier vorbeischauen und evtl. sogar ein anderes Fahrzeug fahren, keine Einladung zum hiesigen Mitdiskutieren verspüren. Ich fürchte sogar, diese 'Vorbeischauer' nicht einmal zum Mitzeichnung der Petition animiert haben zu können. Ich werde mein Engagement hier möglicherweise überdenken. Und falls dies von offizieller Seite gewünscht werden sollte, bitte ich um eine eindeutige PN. [/OT]
  13. Ungeachtet dessen, dass wohl auch die Nicht-Club-Miglieder hier etwas zum Erfolg dieses Forums, seinen Inhalten und seinem (Fach-) Ansehen beitragen … Heißt das mit anderen Worten: wenn Mitglieder diesen Wunsch geäußert hätten, dann wäre der Club evtl. dabei? Aber lasst es gut sein. Ich habe lediglich gefragt - nicht einmal gefordert! Und ich denke, eine Antwort, wäre meine Frage wert gewesen, oder? Wobei ich - und andere wohl auch - eine begründete Antwort - egal welchen Inhalts - durchaus akzeptieren würden und könnten.
  14. Meine Hinweise zu den 'grünen' Plaketten bezogen sich auch mehr auf den 'Wunsch einiger A2-Fahrer/innen' ein schadstoffarmes und tatsächlich 'für die Innenstädte zugelassenenes Fahrzeug' zu haben ; Rußpartikelfilter.
  15. Ist das eine Antwort auf meine "Bitte / Wunsch / Frage an den Club": die da endet mit:
  16. Das möchte ich zur Gelegenheit nehmen, meinen obigen Beitrag (#210) etwas zu relativieren - was die Zeit angeht zum BVerfG zu gehen. Nehmen wir an, es würde zu einem Urteil kommen, das unsere Ansicht unterstützt. Dann blieben immer noch mehrere Möglichkeiten, die für uns wirtschaftlich mehr oder weniger erfolgreich wären. Im Idealfall würde das Gericht so entscheiden, dass im Ergebnis die 'Günstigerregelung' auf alle ausgeweitet werden müsste - rückwirkend. Evtl. aber auch erst ab irgendeinem Termin; sei es der Klageeinreichung, sei es eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid, ... bis hin zu einer Übergangsfrist für den Gesetzgeber, die Ungleichbesteuerung abzuschaffen. Wenn das Gericht mit denkt und keine anderen juristischen Dinge im Wege stehen, sollte letzteres hinsichtlich der (möglichen) Überführung aller Fahrzeuge in die 'neue Kfz-Steuer' ab 2013 nicht eintreten. So gesehen, ist zwar Zeit, aber vielleicht doch nicht unendlich viel Zeit. Andererseits, was, wenn das Gericht unserer Ansicht zwar statt gibt, der Gesetzgeber aber nicht reagiert - soll in unserer 3-Säulen-Demokratie durchaus schon vorgekommen sein? Und würde das Gericht ein Urteil schreiben, in dem sinngemäß nachzulesen ist, dass die 'Günstigerregelung' auszuweiten sei? Nein. Es würde allenfalls drin stehen, dass die Anwendung des Gesetzes mit dieser Stichtagsregelung verfassungswidrig ist. Theoretisch könnte der Gesetzgeber also auch die 'Günstigerregelung' streichen; was er aber wohl am Ehesten nicht tun würde (denn dann müsste er von den bisher Begünstigten Geld zurück verlangen; das hat er in Bezug auf die nutzlosen DPFs auch nicht getan). Zusammengefasst glaube ich noch immer, erst einmal eine Basis schaffen zu sollen; Ideen, wie man auf rechtlichem Wege vorgehen kann, kann man parallel dazu entwickeln. So gesehen erhoffe ich mir von eventuellen Antworten auch Hinweise auf eventuelle Gegenargumentationen zu unserer Position, sozusagen als eine Art Vorbereitung. Und natürlich eine breite öffentliche Unterstützung, etwa durch Mitzeichnung der Petition, ... bis hin zum Bekannt machen der Thematik, so dass man im Ergebnis zusätzlich ein 'gewisses Potential' nachweisen kann. (Z.Zt: nur 140 Mitzeichner.) Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich mir persönlich eine völlig andere Zusammensetzung des Petitionsausschusses wünschen würde. Z.B. einen 'neutralen' juristisch gebildeten, parteilosen Vorsitzenden und der Rest je zur Hälfte nach den Parteien (wie jetzt) aber die andere (neue) Hälfte aus 'normalen' Bürgern - ähnlich den Schöffen / Beisitzern bei Gericht. Aber das ist ein anderes Thema. Und nun eine Bitte / Wunsch / Frage an den Club: Wenn wir parallel auch über juristische Schritte nachdenken, müssen auch diese koordiniert und vorbereitet werden. Beispielsweise die Frage der Finanzierung; ich unterstelle mal das die in den Links zum BVerfG genannten 2.600 € im Raume stehen. Wie wäre es, wenn sich der Club um eine Liste und die Annahme dieser Gelder kümmern würde? Ich denke an einen Thread, in dem die Einzahler sowie die aktuell, eingezahlte Summe genannt werden. Falls das Geld ausreicht und konkret für den Gang vors BVerfG benötigt wird, wird dieses Überwiesen. Sollte das Geld nicht reichen / nicht für den Gang zum BVerfG benötigt werden, wäre eine Rücküberweisung an die Einzelnen wünschenswert. Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?
  17. ... manch ein A2-Fahrer wäre heute wohl glücklich über die Fahrzeugdaten eines A3 ... Die Summe unserer Ideen für effizientes Fahren: 99 g CO2/km. ... Audi A3 1.6 TDI* ab 99 g CO2/km ... Zusammen mit Start-Stop-System, Schaltanzeige und Rekuperation macht ihn das zum aktuellsten Beweis für unseren Anspruch: Effizienz serienmäßig. * Kraftstoffverbrauch A3 1.6 TDI in l/100 km: innerorts 4,7 - 5,3; außerorts 3,3 - 3,9; kombiniert 3,8 - 4,4; CO2-Emission in g/km: 99-116. Einschränkungen bei Sonderausstattungen möglich. Soweit die Werbung (z.B. Stern Nr. 50 erste Innenseite). Die Realität allerdings ... siehe http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen.html. Nach CO2-Emissionen sortiert ist der Beste ein Audi A3 - allerdings derzeit 'nur' ab 109 g CO2/km; aber vielleicht macht's die 'serienmäßige Effizienz' - äh, 'serienmäßige Ausstattung'. Oder ist die Seite nicht aktuell? Immerhin bekommt man die Schadstoffplakette 'Super-grün' (EU-5), wenngleich 'Super-super-grün' (EU-6) natürlich noch reizvoller wäre. In so fern also ein paar Anregungen für den A2II. Übrigens: von 35 auf der Audi-Seite gelisteten Fahrzeugen werden nur 4 mit unter 120 g CO/km ausgewiesen; der Primus schafft mindestens 333 g CO2/km mit 'grün' (EU-4). (Stand: 08.12.2009.)
  18. Das mag evtl. sein, aber der Gesetzgeber selbst hat dieses Argument entkräftet:   "Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt." Anmerkung: $ 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a lautet: "Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. bei Personenkraftwagen a) mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren ange- trieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hub- kolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen; ..." Quelle jeweils: Gesetzentwurf, Drucksache 16/11742 vom 27. 01. 2009
  19. Danke für den Hinweis ... war u. a. schon in den Beiträgen #84 und, hinsichtlich eines Details, in #91 ein Thema bzw. verlinkt. Schon die alten Römer wussten: "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Ungeachtet eines gewissen Wahrheitsgehaltes erscheint mir ein mehrgleisiges Vorgehen sinnvoller - ein Vorgehen, dass möglichst auf allen Gleisen stattfindet. Zumal für einen Rechtsweg noch Zeit ist. PS: Wie @Jim Lovell schon sagte, es geht um etwas mehr als nur 'Gerechtigkeit'. Wir sollten alle - und jeder in dem Themenbereich der ihn interessiert - auch Stellung beziehen und unsere Meinungen kund tun; insbesondere gegenüber von uns bezahlten Personen, die vorgeben, unsere Interessen im Rahmen der Verfassung und dem Sinn des Grundgesetzes zu vertreten!
  20. Frühestens ab 2013! Und ob die Absichtserklärung bis darin Realität wird, scheint nicht sicher zu sein. Im Übrigen geht es auch (ein wenig) um das Thema 'Gleichheitsprinzip'.
  21. Dann fang doch endlich mal an, erkundige Dich nach den Voraussetzungen usw., berichte uns, leite etwas in die Wege ... statt immer nur zu reden!
  22. Auf meine obige Mail an den Bundesumweltminister habe ich folgende automatische Antwort bekommen: Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit bekundetes Interesse an unserer Arbeit. Jede Nachricht an das Bundesumweltministerium bzw. an Herrn Minister Dr. Röttgen wird von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin oder von Herrn Dr. Röttgen persönlich gelesen. ... Unterstellen wir mal positiv, dass das ernst gemeint ist, der Minister 'neu' und 'unverbraucht' ist, weiß von was er redet und meint, was er sagt, benötigt er unsere Unterstützung. Also sagt ihm Eure Meinung!
  23. Frage: Was macht man bei schlechtem Wetter und einer Steilvorlage des Bundesumweltministers? Zurück kicken ... Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Röttgen, ich habe mit Interesse Ihr Interview mit der Bild-Zeitung gelesen (http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/06/klimakatastrophe/umweltminister-norbert-roettgen-im-interview-zum-thema-klimawandel.html) und möchte mich insbesondere auf folgende Aussage beziehen: „Ohne in private Lebensentscheidungen des Einzelnen eingreifen zu wollen, sage ich: Wir müssen dazu kommen, dass die Bürger beim Autokauf zuerst auf Verbrauch und CO2-Ausstoß achten und erst danach auf Geschwindigkeit und PS-Zahl. Und es tut sich doch etwas. Inzwischen kommen Autos auf den Markt, die nur noch 5 Liter verbrauchen.“ sowie die, seit 01.07.2009 gültige, ‚neue Kfz-Steuer’, die ja auch von Ihrer Partei in der vorherigen Legislaturperiode mitgetragen wurde und wird. Sie fordern völlig zu Recht, den Kraftstoffverbrauch in den Vordergrund der Kaufentscheidungen beim Autokauf zu stellen, weil damit verbunden, auch der CO2-Ausstoss entsprechend geringer ist und insgesamt gesenkt werden kann. Aber was tut und tat die Bundesregierung mit der ‚neuen Kfz-Steuer’? Zwar wurde im Gesetz das: „Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“ niedergeschrieben, die Durchführung des Gesetzes ist den Zielen und dem Zweck aber vielfältig kontraproduktiv und erreicht das Gegenteil. Beispiel: Ein Diesel-Bestandsfahrzeug mit einer CO2-Emission von 119 g CO2/km und 1.422 ccm wird nach wie vor nach der alten Kfz-Steuer, also nur nach Hubraum bemessen, und kostet 249,- € p. a. Ein Neufahrzeug mit gleichen Daten würde, ab 05.11.2008 / 01.07.2009 Erstzulassung lediglich 142,- € p. a. kosten – bei gleichem CO2-Ausstoss! Schlimmer stellt sich das dar, wenn man fragt, wie viel CO2 darf ein Neufahrzeug ausstoßen, um genauso viel Kfz-Steuer zu kosten, wie das Bestandsfahrzeug? Bei 1.422 Diesel ccm fallen die genannten 142,- € an. Ab 120 g CO2/km werden pro Gramm derzeit jeweils 2 € fällig; d.h. ein Neufahrzeug darf für rund 107 € mehr CO2 ausstoßen, als das Bestandsfahrzeug. Umgerechnet also ca. 53,5 g CO2/km - oder anders ausgedrückt: ein Neufahrzeug darf für die gleiche Kfz-Steuer ca. 172 g CO2/km ausstoßen, das sind rund 45% mehr CO2-Emissionen, als ein identisches Bestandsfahrzeug! Ist das zielführend bzgl. Ihrer oben zitierten Aussage und den im Gesetz definierten Zielen oder der Wichtigkeit der Senkung von CO2-Emissionen? Wie sieht es also mit der tatsächlichen Effizienz der politischen Maßnahmen aus? Denn bisher habe ich von den für die Neuwagenproduktion benötigten Ressourcen und den damit verbundenen (unnötigen) CO2-Emissionen sowie der Ressourcenverschwendung bei vorzeitiger Abwrackung noch gar nicht gesprochen! Sehr geehrter Herr Umweltminister Röttgen, können und wollen Sie sich auch nur ansatzweise vorstellen, wie verkaspert sich engagierte Bürger vorkommen müssen, die schon seit Jahren ein 5l- oder gar 3l-Fahrzeug fahren und in der ‚neuen Kfz-Steuer’ für dieses Engagement durch Ausschluss von der ‚Günstigerregelung’ bestraft werden? Eine Bestrafung trotz schon seit Jahren geringeren CO2-Emissionen und damit einer voreilenden Erfüllung von ‚unseren’ Klimaschutzzielen! Und können Sie sich vorstellen, wie Ihre Aussagen vor diesem Hintergrund wirken; Stichwort: Politikverdrossenheit? Zumal diese schadstoffarmen Fahrzeuge meist mehr gekostet haben und somit das Bürgerengagement auch noch Mehrkosten im Portemonnaie des Käufers verursachte. Um eine konkrete Antwort, wie Sie, Herr Minister Röttgen bzw. Ihre Partei, diese Bestrafung des gesetzeskonformen Bürgerengagements nachteilsfrei ändern und die kontraproduktiven Komponenten der ‚neuen Kfz-Steuer’ beseitigen werden, möchte ich Sie hiermit bitten. Für weitere Rückfragen, auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik der unterschiedlichen Besteuerung gleicher Steuersachverhalte, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
  24. Und der BUND.net hat Post. PS: Ich finde es traurig, dass wir noch immer in der Größenordnung von nur 120 Mitzeichner zur Petition haben. Haben die Betroffenen hier so weinige Freunde, Bekannte usw.? Das macht mich stutzig - auch wenn es relativ bequem ist, wenn die Anderen werkeln . PPS: Aber tatsächlich habe ich, obwohl schon vor längerer Zeit einmal angeregt - vor dem Hintergrund vieler Betroffener A2-Fahrer/innen - leider noch immer keinen Hinweis auf diesem Thread unter 'A2-freun.de' gefunden; zumindest bis das Thema 'Mitzeichnen der aktuellen Petition' erledigt ist.
  25. Hallo zusammen, ich habe gerade folgenden Text im BMW-Bereich von www.motor-talk.de (http://www.motor-talk.de/forum/-neue-kfz-steuer-petition-t2490488.html) plaziert. Natürlich kann ich mit dem gleichen User-Account den gleichen Text nicht in weiteren Threads unterbringen, aber vielleicht ist der Eine oder Andere bereit, dies zu übernehmen; selbstverständlich auch mit geändertem Text . Mein Text lautete: ‚Neue Kfz-Steuer’ – Petition … Hallo zusammen, ungeachtet eventuell schon stattgefundener Diskussionen in diesem Forum / Thread und in meiner Unkenntnis als Audi A2-Fahrer, ob die hier behandelten Fahrzeuge / Fahrzeughalter betroffen sind, möchte ich auf eine Petition zur ‚neuen Kfz-Steuer’ im Deutschen Bundestag aufmerksam machen. Die Petition hat zum Ziel, die so genannte ‚Günstigerregelung’, die eine Besteuerung nach der - seit 01.07.2009 geltenden - ‚neuen Kfz-Steuer’ erlaubt, auch auf Bestandsfahrzeuge, also vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge, auszuweiten – sofern gemäß der ‚Günstigerregelung’ die ‚neue Kfz-Steuer’ günstiger ausfällt, als die alte Kfz-Steuer. Alle Betroffenen möchte ich daher bitten, einerseits die Petition „Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 26.10.2009“ mitzuzeichnen (Zeichnungsende: 23.12.2009) – sowie Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Bekannten und weiteren Betroffenen diese Petition bekannt zu machen. Das Mitzeichnen ist kostenlos und bedarf nur weniger Minuten Zeit. Der Link zur genannten Petition lautet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=21709447c22eecea3a2aaacc9381cefe&action=petition;sa=details;petition=8025. Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, möge bitte ein wenig ‚googlen’, mal in diesem Blog http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer oder mal hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 vorbei schauen. Danke. In diesem Sinne und dem Wunsch und der Bitte nach reger Beteiligung … Bei der Durchsicht der Fahrzeughersteller dürfte wohl kaum ein Hersteller keine betroffenen Fahrzeuge im Angebot haben; sei es: Volkswagen, Seat, Mazda, Ford, Peugeot, Citroên, Toyota, Daihatsu, Opel, Fiat, Kia, Hyundai, Mercedes, Skoda, Smart, ...
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