Anhänger mit einem Zul. GG von über 750kg sind in der Regel gebremst (Heutzutage, Ausnahme bilden sicherlich ältere Modelle).
Preislich sind ungebremste Hänger billiger (auch beim TÜV). Die KFZ-Steuer richtet sich nach dem zul. GG (in 200kg Schritten).
Wenn man einen Hänger nicht so oft braucht, tus auch ein "Baumarkthänger".
Wir haben einen STEMA-Hänger im Haushalt (750kg, ungebremst), der es schon seit 12 Jahren tut.
Wie oben schon erwähnt, liegt das zul. GG beim ungebremsten Hänger bei rund 350kg, wenns mit 100er-Zulassung sein soll (je nach dem, wie schwer letztendlich deine leere Kugel ist).
Aber:
Es reicht nicht, den Hänger nur bis zu diesem Gewicht zu beladen! Hast du nen ungebremsten Hänger mit einem zul. GG von 600kg, mußt du ihn vom TÜV auf eben diese ~ 350kg ablasten lassen.
Wird der Hänger nun an ein anderes Auto gehängt (Passat z.B.), darf der Hänger dennoch nur max. diese ~ 350kg wiegen.