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Wieviel Strom verkraftet Schalterbel.?


Hansemann

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Morgen

 

Ich hab grad mal ne Idee bezüglich LEDs und evtl. kleine Neonröhren in die Türverkleidung einzubauen! Die sollen mit dem einschalten des Fahrlichtes angehen, also einfach parallel an die Schalterbeleuchtung vom Fensterheber anschließen!

 

Jetzt ist die Frage wie die abgesichert ist bzw. wieviel Ampere gefahrlos geschaltet werden können? Oder ob es eine andere Möglichkeit der Stromversorgung gibt?

 

Geplant wären insgesamt max 10 Leds oder 6 LEDs und 1 kleine Neonröhre.

 

Würde alles Separat mit einem extra Schalter angeschlossen kann ich auch ne Sicherung mit einbauen und Strom halt parallel vom Fensterhebermotor nehmen.

 

Mir wäre aber die Variante über die Schalterbeleuchtung lieber!

 

MfG

Johannes

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So wie sich das anhört hast du ja schon die ganze Beleuchtung eingekauft. Du brauchst also nur noch auf die Leistung schauen, um eine Abschätzung machen zu können. Wenn du durch die angegebene Nennspannung dividierst erhälst du den Strom. Leuchtdioden haben in der Regel nicht mehr als 0.03 Ampere Stromaufnahme. Richtige Neonlampen brauchen einen Starter und gehen nicht sofort an, wenn man Spannung anlegt. Ich gehe davon aus, dass du eine normale Wolframlampe meinst die nur eine Röhrenform wie bei einer Neonlampe hat. Das wäre dann der größte Verbraucher. Im Bordnetz würde ich empfehlen einfach mal zu schauen mit welcher Sicherung die Innenbeleuchtung abgesichert ist und dann den tatsächlich fliessenden Strom messen, indem du die Sicherung herausholst und ein Amperemeter anschliesst. Da ist sicher schon einiges an Differenz zur Verfügung. Vorsicht, der Strom ist bei laufenden Motor selbstverständlich ein anderer als nur bei eingeschalteter Zündung.

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Eingekauft habe ich noch gar nix, bin noch beim planen! Die LEDs und Fassungen + Kabel könnte ich aus der Arbeit "mitgehen" lassen wenn ich nett frage!

 

Ich denk aber ich werde keine Röhre verwenden, erstens wegen dem Strom und zweitens wird die wesentlich schwieriger ordentlich zu befestigen sein, und auch teurer!

 

Ich habe vor den Türgriff, den Türöffner und die Seitentasche zu beleuchten. Hinter den Lautsprechergittern würde ich ne indirekte Beleuchtung einpflanzen. Wie schauts eigentlich bei sowas mit TÜV aus, erlischt der dann??

Wäre denk ich auch besser wenn ich das alles mit ein paar Schaltern versehen würde zwecks TÜV!

 

MfG

Johannes

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Es gibt ja im Autozubehörhandel so einiges an "Innenraumbeleuchtungsartikeln".

Bei denen steht eigentlich immer dabei, dass sie im Bereich der StVO nicht freigegeben sind.

 

Die Frage ist noch nichtmal ob der TüV was meckert (der sucht mit Sicherheit nicht jeden Innenraum nach Lämpchen ab), sondern was im Schadensfall die Versicherung sagt (sollten sie Wind davon bekommen).

 

Wenn ich einen kommerziellen Artikel ohne Zulassung einbaue, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Wie ist das denn bei Eigenbauten, die nicht explizit nach der StVO verboten sind?

 

Tschüss, Fiffi.

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