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hilfe ! ! ! suche gutachten 215/40 reifen


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servus habe heute meine räder mam 8 in 7,5 X 17 mit hankook v 12 evo in 215/40 draufgekriegt !!!

 

der prüfer meinte die tachoabweichung wäre zu gross aber er hat von den winterreifen aus gerechnet micht von den im schein stehenden 175/60 R15

und kam deshalb auf 3,05% abweichung !!!

 

er meinte ich soll zur tachoprüfung oder n gutachten besorgen !!!

 

bitte heft mir !!!

 

wer hat ein gutachten für mich ??? oder wer hat diese rad/reifen kombi und kann mir helfen ???

 

danke im vorraus !!!

 

gruss seb.

 

ps:bilder kommen morgen !!!

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servus streetlife,

 

Gutachten habe ich momentan leider keins, allerdings kann ich Dir so viel mal sagen: Eine Tachoprüfung ist bei mehr als 101% des GRÖßTEN Abrollumfangs der Serienbereifung vorzunehmen. Ich denke Du hast serienmäßig die 205/40 R17 (1818 mm Abrollumfang) in den Papieren eingetragen. Dies ist die Serienbereifung mit dem größten Abrollumfang. Deine 215/40 R17 besitzen einen Abrollumfang von 1842 mm. Dieser entspricht 101,32% von den oben genannten 1818 mm. Also knapp drüber. Ein kulanter TÜV-Prüfer könnte Dir diese unter Umständen eintragen. Das mit den 101% ist offiziell und steht in der StVZO, §36, Erläuterung 5. Bei welchem TÜV warst Du?

 

Daniel

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Hallo,

 

du bist offensichtlich an den falschen Prüfer geraten.

 

Man muss erst ab 2% Abweichung angleichen lassen! Bei Dir sind es nur 1,34%.

 

Aber selbst für die extreme Reifengröße 225-35R18 gibt es ein Teilegutachten für A2 (Zender Tuner-Rad 8x18ET35) - exklusive Tachoangleichung wohlgemerkt. :cool:

 

Real geht der Tacho bei solch großen Umfängen endlich sehr genau - so gut wie kein Vorlauf mehr. Es besteht also überhaupt kein Grund zu einer Tachoangleichung in Deinem Fall.

 

Gruss

 

P.S. Es gibt hier einige im Forum, die per Einzelabnahme die S-Line Felgen mit 215/40 fahren => besserer Komfort, besserer Felgenflankenschutz, weniger Schlag-Neigung der S-Line Mimosen. Auch hier wurde in keinem Fall eine Tachoangleichung ausgeführt.

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servus

 

danke für eure antworten !!!!

 

ideal wäre ne kopie des tüv gutachtens !!!!

 

müsste der tüv nicht ne datenbank hamn auf die die prüfer zugreifen können würde doch einiges leichter machen ???

 

muss ich die 205er im schein haben um die 215er eingetragen zu bekommen ??

 

hab leider nur die 175/60 R15 drinne,sonst nix !!!!

 

tja war wohl echt der falsche prüfer ?!?

@da2 glaube der war vom tüv ludwigsburg der kam in die werkstatt

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muss ich die 205er im schein haben um die 215er eingetragen zu bekommen ??

 

hab leider nur die 175/60 R15 drinne,sonst nix !!!!

 

 

Du kannst ja mit der unten angefügten ABE der S-Line Felgen für 205/40R17 zum TÜV gehen, der Dir wiederum eine Abweichung von weniger als 2% bei Deinen 215ern bestätigen wird.

 

Somit ist eine Einzelabnahme ohne Tachoangleichung durchzuführen.

589338ee32c20_ABES-Line7x17ET38_.jpg.2ef343b4d3b8a8d178fdf2085fc863e7.jpg

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servus habe heute meine räder mam 8 in 7,5 X 17 mit hankook v 12 evo in 215/40 draufgekriegt !!! ... wer hat ein gutachten für mich ???

...gruss seb.

 

Hallo streetlife,

wende Dich doch mal an Biker_ede hier aus dem Forum, der hat m.E. vor ein paar Tagen die 215/40 durch den TüV bekommen und verfügt sicherlich über das TÜV-Freigabe-Gutachten, welches Du brauchst...

Gruß avant-tdi

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Servus !

 

@ avant-tdi : danke das hab ich nach laaaangem suchen auch bemerkt und ihn um hilfe gebeten ! damit würds dann 100% gehen

 

@ nachtaktiver : danke für die info ! werde ich auch zum tüv mitnehmen+gutachten s-lines+freigabe von dunlop(die ich hier gefunden habe) ! hast zufällig das gutachten deiner eintragung noch ???

 

hier mal n bild von der geschichte

 

gruss seb

.

mam8-.jpg.568fe306b6e0eb25806549d2a362bb9f.jpg

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Ich habe mit dem Gutachten der Zender-Felgen, welches Schnelletrecker oben angehängt hat, damals meine 215/40R17 problemlos eingetragen bekommen. Auf ner 7,5x17 et35 Felge. Aber das dürfte ja beim Abrollumfang keine Rolle spielen...

 

ging bei mir auch relativ problemlos. allerdings hatte der ING an beiden achsen jeweils 5mm spurplatten je rad verlangt, da sonst bei voll eingeschlagenen rädern diese kontakt mit dem innenkotflügel hatten. allerdings ist bei den dünnen platten keine radzentrierung mehr gegeben....

 

was in meinem fall auch den prüfer besser gelaunt stimmte war mein hinweis, daß es mir nicht um breitere reifen (poser) ging, sondern sich einzig durch höhere flanke der schutz und komfort (genießer) verbessern würde.

 

viel glück, das wird schon und der komfort ist um ein vielfaches besser

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servus !

 

ne das wollte er nicht hatt mich gewundert ! hoffentlich wills der nächste prüfer nicht sonst giebts wieder kein tüv !?!

 

das selbe hab ich ihm auch gesagt und das der felgenschutz besser ist aber er blieb stur bei seiner rechnung mit den winterreifen die nicht mal im schein stehen

 

gruss seb.

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@ nachtaktiver : danke für die info ! werde ich auch zum tüv mitnehmen+gutachten s-lines+freigabe von dunlop(die ich hier gefunden habe) ! hast zufällig das gutachten deiner eintragung noch ???

 

Du brauchst nur das Gutachten deiner MAM-Felgen, dazu das Zender Gutachten für die 215er. Dann müsste das klappen. Bei mir warens damals BBS, auf denen eigentlich auch nur 205er im Gutachten standen, da die Zender aber die gleichen Abmessungen hatte und auf dieser 215er erlaubt waren, hat der Prüfer mir die Reifen auch mit den BBS-Felgen eingetragen.

 

EIn Gutachten dazu hab ich nimmer, würde von der Zulassungsstelle kassiert, als die Räder in den Brief eingetragen wurden. Aber kannst ne Kopie vom Brief haben, wenn du magst.

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moin !

 

@ Nachtaktiver : achso das wird dann einbehalten ! dann werd ichs sicher kopieren voher um es hier zu verfügung zu stellen !!!

Vielen dank !!! aber das wird nicht anerkannt sagte mir der prüfer !

 

ich werd noch bis mitte der woche warten hoff das ich bis dahin das gutachten von biker-ede kriege sonst muss das zender gutachten reichen

 

gruss seb.

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bei mir wurde nix einbehalten. hatte ein gutachten mit nem stempel vom reifenhändler dabei und konnte das auch wieder mitnehmen.das gutachten muß auf jeden fall folgendes aussagen:

 

1. der 215/40 darf auf einem A2 gefahren werden

2. der 215/40 ist auf einer 7,5"-felge zugelassen

 

viel glück nochmals:cool:

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das Zendergutachten kann durchaus als Vergleichsgutachten beim TÜV für die 215/40 angesehen werden. Entscheiden ist das Gutachten in Hinblick auf den zulässigen Abrollumfang der Bereifung, sofern keine Auflagen diesbezüglich bestehen. Sprich es wird nachgewiesen, dass der Tacho weiterhin der Fahrzeuggeschwindigkeit voreilt. Für alle anderen Prüfungen ist das Gutachten des montierten Rades (Traglast der Felge, Felgenmaße etc.) bzw. die Kenntnis des Prüfers entscheidend (Zuordnung Felgenbreite/Reifengröße, Freigängigkeit, etc.) Allerdings handelt es sich nachwievor um eine Abnahme nach 19(2).

 

Daniel

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Wie gesagt, wirst Du auch mit obigem Vergleichs-Teilegutachten von ZENDER keine Probleme beim Eintragen haben, wenn Du an einen „normalen“ Prüfer gerätst.

 

Mittlerweile muss man die Eintragung nicht mehr in die Papiere übertragen lassen. Das spart Kosten und Zeit. Man muss nur die TÜV/GTÜ/DEKRA- Bescheinigung als Original im Auto immer mitführen und bei Bedarf (Polizeikontrolle und HU) einfach vorzeigen zusammen mit dem Teilegutachten Deiner Felgen.

 

Gruss

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@Schnellstrecker

 

FALSCH. Papierberichtigung ist bei ihm notwendig. Es gibt kein Gutachten bezüglich der Rad-/Reifenkombination. Daher eine Begutachtung nach §19(2) StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis mit anschließender Wiedererteilung durch die Zulassungstelle). Aus diesem Grund darf im Westen der Republik nur der TÜV dieses Gutachten erstellen. Im Osten die Dekra.

Daniel

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servus !

 

@ da2 : Stimmt muss sicher in den schein eingtragen werden !

echt ?? mmh steht die mauer noch oder warum ist das unterschiedlich ???

 

leider war biker-ede noch hier also noch kein gutachten da !! werde wohl noch n par tage mit dem TÜV gang warten....

 

gruss seb.

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@streetlife,

 

ganz einfach: in West-D hat der TÜV die Hoheit über die Technischen Prüfstellen (TP), hier ist die Dekra eine Überwachungsorganisation ÜO; im Osten hat hingegen die Dekra die Hoheit über die TPs, hier ist der TÜV ein ÜO. Das ist genauso wie bei den Fahrerlaubnisprüfungen. Nur in Berlin haben sowohl TÜV, als auch Dekra die Hoheit über die TPs.

 

Daniel

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servus !

 

SUCHE IMMER NOCH !!!!! HILFE !!!!!

 

 

Warst Du schon bei einem anderen Prüfer bzw. bei einem anderen TÜV-Stützpunkt?

 

Mit Hilfe des Zender-Vergleichsgutachtens aus Post #7 plus der ABE der Serien S-Liner aus Post #6 wird Dir jeder Prüfer bestätigen können, dass die Abweichung des Abrollumfangs kleiner als 2% ist in Deinem Fall...

 

Gruss

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