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Riss in der WSS - Garantiefall?


Sindy-A2

Empfohlene Beiträge

Hallo alle zusammen,

 

letzten Mo. habe ich mir nun auch endlich einen A2 gekauft. Als am Do. dann d. Fahrzeugübergabe war habe ich einen Steinschlag in d. WSS entdeckt. Als ich die Verkäuferin darauf afmerksam machte, sagte sie mir daß dies ein reparierter wäre (hatte noch nie einen reparierten gesehen). Trotzdem fuhr ich heute morgen zu Atu um mir eine zweite Meinung einzuholen. Hier sagte man mir daß wohl schlampig gearbeitet wurde (d. Harz ist wohl nicht komplett im Loch), daß dieser weiterreißt und ein zweiter unbehandelter Steinschlag wurde entdeckt. Ebenso erging es mir in meinem Autohaus dort erzählte man mir daß das Loch viel zu groß gebohrt wurde u. d. Scheibe mit aller wahrscheinlichkeit reißen wird. Mir wurde daher von beiden Experten empfohlen d. komplette Scheibe zu wechseln.

 

Meine Frage nun: Fällt dieser Scheibentausch in d. Gebrauchtwagengarantie bzw. Sachmängelhaftung??

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

 

Sindy

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normaleweise fällt es unter Teilkasko in Deutschland?

Ja, Scheibenreperatur sogar ohne Selbstbeteiligung (zumindest bei Carglas). Bei Scheibentausch ist die SB fällig

 

 

Nur hier war die Beschädigung schon vor dem Kauf und wurde wohl nicht korrekt behandelt. Ob allerdings ATU und das andere Autohaus aus dem Grund eine unsachgemäße Reperatur bescheinigen, um ihrerseits Geld am Scheibentausch zu verdienen, weiß ich nicht.

 

Ich würd da mal eher bei DEKRA, TÜV oder ADAC nachfragen.

 

Sollte sich herausstellen, dass unsachgemäß repariert wurde, würde ich auch nicht gerne die SB für eine neue Scheibe zahlen.

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Hallo,

 

Sindy schreibt ja das der "Mangel" schon bei der Übergabe vorhanden war, und Sie ihn da auch schon bemängelt hatte.

 

Für mich als Laien sieht es so aus das der Händler für den Schaden haften muss.

Erst wenn Der sich jetzt versucht herauszureden, indem er den Schaden als korrekte Reparatur bezeichnet, würde ich mal bei TÜV oder Dekra vorfahren. Sollten da zusätzliche Kosten entstehen würde ich diese vom Händler zurüch verlangen. Denn die Beweispflicht liegt im ersten halben Jahr bei Ihm.

 

Sindy, ich hoffe nur Du hast den Schaden im Übernahmeprotokoll vermerken lassen?

 

Liebe Grüsse, Ingo

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Ich denke mal mit Sachmängelhaftung kommt man hier nicht sehr weit. Ich würde dies eher als "optischen" Mangel bezeichnen, über dessen Beseitigung man sicher vor dem Kauf verhandeln hätte können, bzw. hätte man die Übernahme mit diesem "Fehler" nur unter Vorbehalt durchführen dürfen. Ein technischer Mangel liegt anhand der gezeigten Bilder meines Erachtens eher nicht vor. Über eine Rissbildung würde ich mir keine Gedanken machen. Sie ist zwar nie ganz auszuschliessen, aber die Bilder zeigen keinen Anhaltspunkt für eine solche Befürchtung, insbesondere, da der Schaden nicht im direkten Aussenbereich zu sein scheint.

Falls tatsächlich Zweifel an der ordnungsgemässen Reparatur bestehen sollten, würde ich mich dem Vorredner anschliessen und zum TÜV/Dekra fahren.

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Ich denke mal du bekommst nichts und kannst es auch nicht reklamieren, es sei den du könntest beweisen das der Schaden bei der Vetragsunterzeichnung nicht vorhanden war.

Du hast das Fahrzeug mit dem Glasschaden gekauft ( den ich für Vernachläßigbar halte) und wirst wohl damit leben müssen.

Ein Tausch vom Händler erwarte ich nicht, wobei Fragen wie immer nichts kostet vielleicht ist er so kulant.

Den EXPERTE möchte ich kennenlernen der meint wegen so einem Glasschaden reißt die Scheibe, das passiert nur in der Werbung oder der Schaden wäre Sternförmig so sieht dieser aber nicht aus.

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Die Abwicklung über die Teilkasko (Reparatur ohne SB, Austtausch mit SB) dürfte hier nicht möglich sein, weil der Schaden ja bereits vor dem Kauf bestand. Wenn der Händler sich quer stellt, kann man nur hoffen, dass der Fehler beim Kauf dokumentiert wurde, jemand Zeuge war als man das besprochen hat oder der Händler halt ein Einsehen hat, dass das nicht richtig repariert ist.

 

Allerdings sagt Ge.Micha zu Recht, dass du ja offensichtlich den Schaden zuerst mal akzeptiert hast. Oder hast du widersprochen bzw. kannst du belegen, dass der Händler gesagt hat, der Steinschlag sei ordnungsgemäß repariert? Wird wohl eher schwierig...

 

Die Frage, ob es ein Schönheitsfehler oder reparatubedürftig ist, würde ich nicht offen lassen. Nachher reisst die Scheibe nach der Gewährleistung und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Klär also erst mal verlässlich, ob das noch mal gemacht (bzw. die Scheibe getauscht) werden muss. Aber nicht bei ATU und Co, weil die verkaufen wollen, sondern bei einer unabhängigen Stelle (TÜV, DEKRA).

Bearbeitet von loewe30b
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Wenn du den Wagen von privat gekauft hast, ist es dein Problem. Ob du da ne Versicherung mit reinziehst, bleibt dir überlassen, legal ist es jedenfalls nicht.

 

Wenn du den Wagen beim Händler gekauft hast und der Steinschlag bereits moniert wurde, ist es nicht so einfach. Allerdings nur, wenn die Scheibe auch wirklich weiter reissen sollte. Tut sie das nicht, ist alles so, wie von der Verkäuferin beschrieben und damit in Ordnung. Hatte bisher schon einige Steinschläge mit denen ich noch paar 100.000km zurückgelegt habe. Ist nie einer weitergerissen.

 

Der zweite Steinschlag, den du vor dem Kauf nicht gesehen hast, ist komplett dein Problem. Drum Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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Ach übrigens: Vor rund 20 Jahren bin ich mit einem 15 cm :eek: langen Riss zweieinhalb Jahre ohne Probleme herumgefahren (war außerhalb des Sichtfelds). Allerdings waren damals die Scheiben noch nicht verklebt und leisteten noch keinen Beitrag zur Karosseriesteifigkeit...

 

Nach den zweieinhalb Jahren ist die Scheibe übrigens auch nicht getauscht worden, sondern nur der Eigentümer. ;)

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