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Scheibentönung - alle Scheiben & legal?


Dasie

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Du kannst gerne das Internet absuchen Du wirst alle Infos finden die im Ergebnis auf meine Aussage kommen. Wenn Du das Risiko auf Dich nehmen willst, dann mache es, aber wenn Dir die Versicherung im Falle eines Unfalls dies nachweist (und das machen sie sicher), dann möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

 

Gruß Audi TDI

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Ich will's ja net machen, mir zu teuer...

OK, inzwischen a weng weiter gegoogelt und festgestellt, dass das TÜV Gutachen für die Tonne ist...

 

EDIT:

 

Ja genau, diese Thread habe ich heute gesehen und auch die Folgen... 3 punkte, 100 € ... ;) gerade deswegen habe ich ja gegoogelt und bin auf diese firma gestossen

Bearbeitet von Dasie
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bis zu 20 bzw. 35% darf man die scheiben tönen allerdings gibt es für kein aktuelles Fahrzeug klare scheiben. Allein die Folie beim VSG macht 5% aus. Ich habe das mal machen lassen und das Ergebnis war top. Von vorn nach hinten immer dunkler werdend mit entsprechendem Verlauf in den einzelnen Scheiben. Dabei haben wir uns aber an die Vorgaben der TÜV Onkels gehalten.

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oder ganz einfach so:

Kraft-Vahrt-Bundesamt

 

und mit den 20-30%, war da nicht die prozentuale gesamtfläche gemeint und nicht die prozentuale verdunklung per folie o.ä.?

 

und nochmal:

egal was man dir beim TÜV einträgt, wenn es nicht geltendem recht entspricht, ist es ein einfaches "gefälligkeitsgutachten" ohne bestand vor der executive. ählich verhält es sich bei den harley-jungs mit ihren eingetargenen 110dB-auspuffen: zurückversetzen in den originalzustand und vorführen.

 

übrigens, lese mal den punkt 15 in deren AGBs:

15. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Kunden oder Lieferungen in das Ausland. Alle vertraglichen Vereinbarungen, auch spätere Änderungen oder Ergänzungen, bedürfen der Schriftform.

 

auslegungssache. der erste teil könnte sie von folgen freisprechen, oder?

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mich würde deren Bauartgenehmigung für Ihr COATING interessieren. Scheiben müssen bauartgenehmigt sein (siehe §22a StVZO). Es ist aus technischer Sicht für einen TÜV-Prüfer an einer Prüfstelle nahezu unmöglich das Gutachten zur Erteilung einer Bauartgenehmigung zu erstellen, auch wenn es ein begrenzter Teil von Prüfern rein rechtlich dürfte. Generell zuständig hierfür ist das Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund. Erteilt wird die Bauartgenehmigung durch das Kraftfahrtbundesamt.

Also alles Unsinn, was die da schreiben. Siehe auch §35b, Erläuterung 7 StVZO

 

Daniel

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