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Sportlenkrad


Jay-Jay81

Empfohlene Beiträge

Aus diesem Auto bin ich nur dank Airbag ohne Verletzungen ausgestiegen.

Denk doch noch mal bitte drüber nach.Crash_Golf.jpg

 

Damit das jetzt nicht so einen Oberlehrereindruck erweckt: Mein Zweit-Spaß-Auto (600kg, 225PS) besitzt garkeine solcher Schutzeinrichtungen und null passive Sichereit. Ich verstehe, wenn man auch mal einfach mal (sinnfreien) Spaß haben will.

Dem Ausbau eines vorhandenen Airbags im Alltagsauto für ein ein Zubehörlenkrad stehe ich jedoch kritisch gegenüber.

 

Gruß

Shadout

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mir geht es aber um die Optik !!!

 

Schon mal Unfallverletzte ohne Airbag nach einem Frontalaufprall gesehen ?

Optisch sehr beeindruckend - viel Arbeit für die Chirurgen. :confused:

 

Die Fahrzeugsicherheit der Optik zu opfern ist bestimmt nicht der richtige Weg - es sei denn du liegst gerne im Kranken- oder Leichenschauhaus. :D

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Jungs, der Thread heißt nicht: "Beiße ich ohne Airbag heftiger ins Lenkrad als mit", sondern "Passt dieses Lenkrad auf die Nabe."

 

Der Bub muss doch selber wissen, was er macht...

 

P.S. Passt in Polo 9N und Golf 4 mit der Nabe 8016. Dürfte also in den A2 auch passen, allerdings wird der wohl nicht in der ABE stehen.

Bearbeitet von Nachtaktiver
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moin

ich glaub das ist auch gar nicht mehr zulässig

wir hatten in unserem alten g-modell ne lange zeit ein holz-sport-lenkrad

(bei dem auto war des eh latte ^^)

als meine eltern das lenkrad im nachfolge auto (e-klasse kombi) eintragen lassen wollten ging des nicht mehr

irgendwelche bestimmungen konnten nicht erfüllt werden.

 

schlecht isses auf jedenfall nicht

ich hab schon miterlebt wie ein airbag vor mir aufging und will sowas in nem kleinwagen sicher nicht missen wollen

 

manchmal muss man auf die optik einfach verzichten, meines erachtens geht sicherheit in wirklich jedem fall vor.

deswegen war mein erstes auto auch ein renault clio und kein vw polo

(der clio hatte '98 schon 4 airbags und gurtstraffer ...)

 

und wenn man sportlicher mag , das 3 speichenlenkradsieht doch auch nett aus :)

 

schönen sonntag noch

MfG Grey

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deswegen war mein erstes auto auch ein renault clio und kein vw polo

(der clio hatte '98 schon 4 airbags und gurtstraffer ...)

 

War bei mir auch so, nur im Jahre 99. Bin auch nur deswegen noch hier. Aber ist ja jeder seines Glückes Schmied, also zurück zum Thema...

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Aus diversen Diskussionen aus dem Opel-Forum bin ich der Meinung noch im Kopf zu haben, dass man ein Lenkrad ohne Airbag nur dann einbauen darf, wenn das Serienmodell auch noch keinen Airbag hatte. Das war ja bei diversen F-Astra-Modellen noch der Fall !

 

Bei serienmässigem Fahrer-Airbag ist eine nachträgliche "Rückrüstung" dann wohl nicht mehr gesetzeskonform.

 

Ich weiss gar nicht warum ihr euch über das Thema aufregt ? Ich sehe das objektiv einfach als "natürliche Auslese".

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Am einfachsten ist es halt, die Geschäfte zu fragen, die solche Teile verkaufen.

Was machst Du dann mit dem Airbag, wenn er ausgebaut ist.

Wen der Airbag von einer Werkstatt ausgebaut wird, bekommst Du ihn nicht ausgehändigt, da er Sprengstoff enthält, und somit nicht von Privatpersonen transportiert werden darf.

Gibt es keine Sportlenkräder von Audi, die dir gefallen?

Es gibt bestimmt schönere Lenkräder als das Momo Team 320mm.

 

Gruß Primbs

Bearbeitet von Primbs
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Wen der Airbag von einer Werkstatt ausgebaut wird, bekommst Du ihn nicht ausgehändigt, da er Sprengstoff enthält, und somit nicht von Privatpersonen transportiert werden darf.

/QUOTE]

 

Den Airbag muss ich allein dann schon ausbauen, wenn ich den Blinkerhebel austauschen will - sind meiner Erinnerung nach 3 Schrauben und ein Stecker.

 

Nebenbei: Warum sollte ich ihn nicht transportieren dürfen?!

 

Gruss, Zurbel

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Sprengstoffgesetz. Ist aber eine sagen wir komische Regelung da verbaut im Auto alles wieder anders ist und kein Sprengstoffgesetz zur Anwendung kommt.

Bei ebay Verkauf ja jetzt erlaubt aber Versand und ev. sogar Transport tatsächlich nicht.

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Sprengstoffgesetz. Ist aber eine sagen wir komische Regelung da verbaut im Auto alles wieder anders ist und kein Sprengstoffgesetz zur Anwendung kommt.

Bei ebay Verkauf ja jetzt erlaubt aber Versand und ev. sogar Transport tatsächlich nicht.

 

Ich finde jetzt grad den entsprechenden Passus nicht - welcher Paragraph / Artikel wäre das dann?

SprengG

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Der Ausbau wird kein Problem sein, aber die richtige Handhabung.

Der Link erklärt es etwas genauer.

KomNet Dialog 5463 : Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

 

Ich weiß jetzt nicht wie empfindlich die Auslösung des Sprengsatzes ist, aber die Autobatterie reicht aus.

Sprengstoff ist nun mal gefährlich!

 

Gruß Klaus

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Weiß ich jetzt nicht aber ist tatsächlich so. Alleine weil ein Inhaltsstoff ein explosivgefährlicher Stoff ist schon. Aber dazu hatten wir schon mal was bzw. das Internet sollte dazu was finden wenn es dich wirklich so interessiert.

Der Manni von den Ludolfs ist da der einizige von denen, die eine Lizenz zum Sprengen haben. Da braucht man einen Schein für. Ansonsten:

https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/LAS/las/anzeige/anzeige_nach_sprengg_par14/index

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/SichereProdukteUndAnlagen/download/aend_sprengg.pdf

 

Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen

Der Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 wird durch das 3. SprengÄndG verbindlicher geregelt. Die bisher in den Zulassungsbescheiden der BAM für diese Gegenstände aufgeführten Forderungen hinsichtlich des Erfordernisses des ausschließ-lichen gewerblichen Umgangs sowie der Notwendigkeit einer eingeschränkten Fachkunde für das KfZ-Werkstättenpersonal sind nunmehr in § 4 der 1. SprengV geregelt.

Gesetzte sind Gesetze. Aber das hier steht in einer Verordnung. Eine Verordnung kann xy erlassen und ist faktisch dann das gleiche wie ein Gesetz. Jedenfalls rechtsverbindlich und es gibt Starfen. Das weitere steht offenbar in der SprengstoffVerordung. Bearbeitet von erstens
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Nun, im SprengG sollte das ja nun eigentlich erwähnt sein - das ich damit nicht handeln darf etc ist mir schon klar.

Allein, ich gehe nicht gewerblich damit um und somit fallen ettliche Vorschriften schon mal weg; Auch die Arbeitsschutzvorschriften betreffen mich als Privatmann in diesem Moment nicht.

Ich möchte halt eben nur wissen, auf welcher Grundlage ihr eure Aussagen trefft - ist das rechtlich festgehalten oder sind die Quellen "Stammtischparolen", die zwar glaubhaft klingen, aber jeder rechtlichen Grundlage entbehren?

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Ich sagte doch, handeln ist erlaubt. Also das Verkaufen bei ebay. Aber das umgehen damit ist geregelt. Was du im Keller machst, weiß eh keine. Aber lies lieber die Verordnung, nicht das Gesetz. Habe es oben erwähnt.

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