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§ 38b StVZO Anhang (74/61/EWG)

 

9.9 Zustandsanzeige

 

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

 

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

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Ich nehme an "AS" steht für "Alarm System"?

 

Ist eine ZV ein AS im Sinne des Gesetzes?

 

Nein!

 

Schau dir aber bitte doch mal den Wiki-Artikel Komfortsteuergerät, speziell die Codiertablle Wertigkeit 1024, an.

Da wird der Zusammenhang dann klar!

 

Grüße

Mark

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Ich verstehe, was du meinst.

 

Allerdings, sehe ich selbst nach einiger Googelei keinen wirklichen Anhaltspunkt, warum das Quietschen einer Zentral-Verriegelung beim Verriegeln des Fahrzeugs verboten sein sollte.

Ich bin kein Jurist, und übersehe vielleicht etwas, aber ich finde nur Paragraphen, die sich entweder auf Alarmanlagen beziehen (der Threadersteller fragte aber nach Zentralverriegelung), oder auch das "schließen" von Türen. Nicht auf das "Verriegeln".

 

Auch wenn überall behauptet wird, es sei verboten, ich finde keinen Wortlaut in irgendeinem Gesetz, das das wirklich aussagt.

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Zitat:

"Hmmm, richtig müßte es wohl heißen: In Deutschland glücklicherweise nicht mehr zugelassen! ;)"

 

Ja, mein Laguna, immerhin Bj. 2003, gibt beim Verriegeln ein -manchmal peinliches- Doppelhupen von sich!

 

 

Peinliche Doppelhupen = Daniela Katzenberger.

 

Die gehört auch verboten!

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