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Geschrieben

Von früher kenne ich noch die "Vorschrift", dass ein Fahrer, der mit einem Auto im Ausland unterwegs ist, das ihm nicht gehört (= ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen), eine Vollmacht des Halters mitführen muss.

Ist das noch aktuell ?

Konkret will die Tochter mit meinem Kfz ins EU-Ausland fahren.

Geschrieben

egal, ob diese vorschrift noch existiert:

setze eine formlose vollmacht auf und lass sie von deiner tochter mitführen, es erspart ihr in erster linie ärger und stress bei eventuellen kontrollen.

ich verleihe ab&zu meinen motorradtransportanhänger und gebe eine entsprechende vollmacht auch innerhalb D mit.

 

dabei wichtig: übersetze das ganze möglichst auch in die amtssprache des reiselandes, alternativ in englisch.

 

auch wichtig: kontrolliere, ob deine fahrzeug-versicherung auch im ausland gilt (inkl. evtl. transitländer).

Geschrieben

Ist offiziell (vor allem in einigen nicht EU Ländern) erforderlich. Ich wurde bisher bei keiner meiner Touren, bei beiden Wagen nicht danach gefragt.

Geschrieben

Moin!

 

In welcher Sprache willst Du denn diese Vollmacht erstellen? "Multilingual" ist sicher empfehlenswert, denn auch die Damen und Herren in grün oder blau sprechen außer ihrer Landessprache selten eine andere Fremdsprache - bzw. sie sprechen sie zwar, wollen sie im Zweifel aber nicht verstehen. ;):D

 

Ich würde mich diesbezüglich mal mit einem großen Automobilclub in Verbindung setzen. Vielleicht gibt es ja einen europäischen Vordruck, der (ähnlich dem europäischen Unfallbericht) in mindestens 16 ;) Sprachen gehalten ist.

 

CU

 

Martin

Geschrieben

Da gibt es schon Muster , z.B.

 

vom adv: http://www.avd.de/uploads/media/Vollmacht_Kfz-Benutzung_de_en_poln.pdf

 

oder von ACDC: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Vollmacht_tcm4-27639_128874.pdf

 

Ich habe mich eher für den rechtlichen Hintergrund interessiert, ob es denn gesetzlich vorgeschrieben ist, so ein Dokument mitzuführen.

Vielleicht kennt da jemand die Gesetzeslage ?

Geschrieben

Wenn man sich den Kopftext des ADAC-Vordrucks durchliest, dann interpretiere ich dies als Verpflichtung, ein solches Dokument mitzuführen. Ich habe hierzu diese Seite im Web gefunden. Die Bestimmungen der einzelnen EU-Länder scheinen hier wohl verschieden zu sein, so dass die Eingangsfrage kaum pauschal zu beantworten ist.

 

Aber selbst wenn es sich - ähnlich wie bei der grünen Versicherungkarte - innerhalb der meisten EU-Staaten um eine Empfehlung handeln sollte, dann dürfte ein solches Schriftstück im Falle einer polizeilichen Kontrolle die "Abfertigung" sicher beschleunigen. Das wäre mir im Zweifelsfall wichtiger als mit ausländischen Vollzugsbeamten über die rechtliche Notwendigkeit zu diskutieren - wobei man dabei sicher immer den Kürzeren ziehen wird. ;)

 

CU

 

Martin

Geschrieben
Wenn man sich den Kopftext des ADAC-Vordrucks durchliest, dann interpretiere ich dies als Verpflichtung, ein solches Dokument mitzuführen...

 

Sehe ich auch so, ich werde einen Vordruck ausfüllen und ins Handschuhfach des Wagens legen.

Wenn sich dadurch evt. Probleme vermeiden lassen, kann's ja nicht schaden.

Danke euch für die Infos :).

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