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Hallo an alle hier im Forum!

 

Nachdem ich nun schon mehrere Threads zu den 17“ Boleros gelesen habe und ob es eine Abe oder Traglastbescheinigung gibt oder nicht bin ich verwirrt. In meinem Fahrzeugbrief sind die 205/40 R17 mit aufgeführt, in der Zulassung nur die Winterreifen. Vorbesitzer hat das Auto mit den Boleros bei Audi damals gekauft, dort gab es keine Traglastbescheinigung oder anderweitiges dazu...da es ja eine original Audifelge ist hab ich auch schon mehrmals gelesen, dass keine Eintragung notwendig ist. 
 

Meine Frage : was denn nun? Reicht es einfach, mir nochmal eine Traglastbescheinigung geben zu lassen oder muss das jetzt noch zwingend eingetragen werden? 
 

Würde mich freuen, wenn mich da jemand aufklären könnte. 

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vor 9 Stunden schrieb karlo:

Wenn die Felgen als Serienausstattung zum A2 gekauft sind, müssen sie im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

Nein, meine S-Liner mit 205/40/17 stehen auch nicht im Schein oder Brief. Da stehen nur 175/60/15 und noch 185/50/16 drin. Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2) stehen überhaupt keine Reifen/Felgengrößen mehr drin. Alles was ab Werk montiert werden konnte inklusive der Sonderserien braucht man nicht eintragen lassen. Bei mir waren die S-Liner mit den 205/40/17 Reifen ab Werk drauf. Bei unserem VW UP ist der Unterschied zu den im Schein stehenden und am Auto montierten Rädern noch größer. Laut Schein sind 165/70/14 drauf, aber 195/40/17 sind montiert (nannte sich im VW UP Zubehörprospekt Polygonpaket und gab es auch ab Werk so zu bestellen) Brauchte also auch nicht nachträglich eingetragen werden. Habe ich dann auch nicht eintragen lassen.

Wichtig ist, dass es die Reifen-Felgenkombination bereits ab Werk so gab und geordert werden konnte. Das ist bei den Boleros ja der Fall gewesen. Man konnte den A2 (ausser den 1,2 TDI) ab Werk mit Boleros und 205/40/17 Bereifung bestellen. Eine ABE für die bereits ab Werk verbaubaren original- Herstellerfelgen wird ebenfalls nicht benötigt. Nur wenn man Zubehörfelgen benutzen möchte, bedarf es einer ABE mit Traglastbescheinigung.

Bearbeitet von Nupi
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vor einer Stunde schrieb Nupi:

Nein, meine S-Liner mit 205/40/17 stehen auch nicht im Schein oder Brief. Da stehen nur 175/60/15 und noch 185/50/16 drin. Im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2) stehen überhaupt keine Reifen/Felgengrößen mehr drin. Alles was ab Werk montiert werden konnte inklusive der Sonderserien braucht man nicht eintragen lassen. Bei mir waren die S-Liner mit den 205/40/17 Reifen ab Werk drauf. Bei unserem VW UP ist der Unterschied zu den im Schein stehenden und am Auto montierten Rädern noch größer. Laut Schein sind 165/70/14 drauf, aber 195/40/17 sind montiert (nannte sich im VW UP Zubehörprospekt Polygonpaket und gab es auch ab Werk so zu bestellen) Brauchte also auch nicht nachträglich eingetragen werden. Habe ich dann auch nicht eintragen lassen.

Wichtig ist, dass es die Reifen-Felgenkombination bereits ab Werk so gab und geordert werden konnte. Das ist bei den Boleros ja der Fall gewesen. Man konnte den A2 (ausser den 1,2 TDI) ab Werk mit Boleros und 205/40/17 Bereifung bestellen. Eine ABE für die bereits ab Werk verbaubaren original- Herstellerfelgen wird ebenfalls nicht benötigt. Nur wenn man Zubehörfelgen benutzen möchte, bedarf es einer ABE mit Traglastbescheinigung.

Und wie weißt du das nach wenn die Polizei dich anhält?

Du musst doch was Schriftliches haben über die 205er.

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vor 15 Minuten schrieb Brukterer:

Und wie weißt du das nach wenn die Polizei dich anhält?

Du musst doch was Schriftliches haben über die 205er.

Ach ich weiß es:

Du hebst die rechte Hand und schaust dem Wachtmeister fest in die Augen und sagst:

"Die waren ab Werk montiert. Ich schwöre."

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vor 10 Stunden schrieb karlo:

Wenn die Felgen als Serienausstattung zum A2 gekauft sind, müssen sie im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

Doch so ist das!

Wenn sie bei der Auslieferung des Fahrzeugs montiert waren, stehen sie auch im Schein, und beim A2 auch noch in dem original Brief.

Aber nur im Original Brief! Im Zulassungsbescheinigung 2 nicht mehr.

Bei Ummeldungen oder Wiederanmeldungen muss man selber aufpassen, dass die Größen in die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung 1) eingetragen werden. Das wird nämlich gerne vergessen bzw. nicht gemacht.

 

vor einer Stunde schrieb Brukterer:

Und wie weißt du das nach wenn die Polizei dich anhält?

Du musst doch was Schriftliches haben über die 205er.

Nein, MUSST du nicht. Ist aber hilfreich!

Ich habe immer ein Kopie der COC-Papiere dabei und andere Schriftstücke aus denen hervorgeht welche Räder es original gab.

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... und genau hier ist das Problem - bei keinen meiner 4 A2's sind die 17 Zöller in den CoC Papieren vermerkt - es gibt aber zumindest für die S-Lines eine ABE / Gutachten....

ABE gilt aber immer (meist) nur für Serienzustand - bei meinen A2's ist aber das ST Gewindefahrwerk verbaut - heißt Abnahme nach §19.2 / 21.....:bonk:

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vor 3 Stunden schrieb Nupi:

...

Alles was ab Werk montiert werden konnte inklusive der Sonderserien braucht man nicht eintragen lassen. ...

 

Stimmt so auch nicht, alles was in der CoC steht muss nicht eingetragen werden. Die CoC gehört mittlerweile zur zulassung.

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Danke erstmal für die zahlreichen Antworten :)

Also brauch ich mir dort keine Sorgen machen und lege mir zur Sicherheit nen Auszug aus dem Zubehörkatalog mit ins Auto, dass bei der Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass es die ab Werk gab? Im Brief stehen sie ja drin.

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vor 5 Stunden schrieb Brukterer:

Und wie weißt du das nach wenn die Polizei dich anhält?

Du musst doch was Schriftliches haben über die 205er.

Nö, habe ich nicht. Ist ein Audi A2 FSI S-Line Plus. Für die Felgen und Bereifung am VW UP (195/40/17) habe ich ja auch nix beim Kauf bekommen.

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