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[1.4 BBY] Vibration unter Last, "leichte Heulgeräusche" bei Motorbremse.


Herbert03

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe A2 -Freunde,

 

ich habe mich schon durchs Forum gelesen und gute Anhaltspunkte und etwaige Lösungen erlesen, dennoch möchte ich mich gerne mit meinem Problem direkt an Euch wenden.

 

Ich habe mir vor gut 4 Monaten einen A2 gekauft.

 

Zum Auto
1, 4 l, Benziner
BJ 02/03
Modell 8Z0014, BBY
Laufleistung 95.000 km
frisch Tüv drauf

 

Zu meiner Person :-)
Leicht schrauberfahren, allerdings bezieht sich meine Erfahrung auf einen Fiat Panda BJ 1992. Mein erstes Auto und nun 20 Jahre in meinem Besitz.
Technisch und platzmäßig schon etwas anders als die Kugel, aber auch erhaltenswert :-)

 

Zu meinen Problemchen und Fragezeichen, ich kürze die ganze Story etwas ab.

 

Ich habe den Wagen von einem Händler gekauft.
Dieser war (nach meiner Einschätzung) sehr ehrlich und hat mir direkt von dem Austauschgetriebe erzählt. Auf den Einbau und das Getriebe habe ich noch 8 Monate
Garantie.  
Als der Wagen im regelmäßigen Gebrauch war fiel mir ein schlackern/vibrieren unter Last auf.  Das Vibrieren tritt nur unter Last auf, Kupplung treten und Motor "schieben" lassen und es ist weg.
Daraufhin bin ich zum Audihändler gegenüber. Der Werkstattmitarbeiter hat sich viel Zeit genommen (Probefahrt, auf die Bühne, usw)
Festgestellt wurde, dass die rechte Antriebswelle Spiel hat, Bremsen vorne sind fast durch (wurden mittlerweile gemacht).
Nach einem Telefonat mit dem Händler habe ich den Wagen wieder dorthin zurückgebracht, da dieser die Antreibswelle tauschen wollte. Hat er auch gemacht, er hat eine
gebrauchte Welle eingebaut (rechte Seite) mit der Begründung, dass es besser wäre eine einzubauen, die ähnlich viel gelaufen hat wie die linke. Ist das schlüssig?
Die Spur wurde nicht neu eingestellt (Das habe ich für die nächste Woche geplant, Kosten übernimmt der Händler)
Ich fahren den Wagen ca 18 km zur Arbeit, eine Strecke.
Heute auf dem Rückweg wurde das vibrieren stärker und für mich klingt es auch nach einem leichten bollern.

 

Ausserdem gibt es ein Geräusch, das lauter wird.
Stadverkehr, Anfahrt an eine rote Ampel, ihc schalte runter in den 2. Gang und werde langsamer und das Geräusch lauter. Es ist irgendwie ein leichtes heulen (Wie ein Reifenabrollgeräsch nur deutlich lauter)
Aber ohne metallisches knirschen und knatschen. Entschuldigt, das beschreiben fällt mir doch etwas schwer.

 

Meine Fragezeichen bestehen im Prinzip aus :

Was wäre eine gute Herangehensweise? (Ich bin gerne bereit in den Wagen zu investieren, bin schockverliebt :-)

 

Entweder :


Ich investiere in 2 neue Antriebswellen, in der Hoffnung, dass der Schaden nicht auf der Getriebeseite sitzt und das ganze nach 1000 km wieder anfängt.
(Angenommen es wäre so, dass das Problem durch den Austausch der Wellen nicht verschwindet und es doch am Getriebe liegt-könnte das sein?
Dann wäre ich ja evtl. noch in der Teile- und Montagegarantie und müsste darüber einen Weg finden)

 

Oder

Naja, oder ich frage den Händler ob er den Wagen zurücknimmt.

 

Natürlich weiß ich, dass mir die Entscheidung zu investieren oder den Wagen zurück zu geben hier nicht abgenommen werden kann.

Ich stehe gerade einfach auf dem Schlauch..

 

Vielleicht ist hier ja jemand aus dem PLZ-Bereich 33014 und Umgebung unterwegs, der evtl. mal Zeit und Lust hätte sich die Fragezeichen anzusehen.

 

Tja, so siehts gerade aus, freu mich von Euch zu hören

Gruß aus OWL

Rebecca

 

 

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vor 15 Minuten schrieb Herbert03:

Natürlich weiß ich, dass mir die Entscheidung zu investieren oder den Wagen zurück zu geben hier nicht abgenommen werden kann.

 

Rein rechtlich ist die Sache relativ einfach. Wenn sich 6 Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf Mängel zeigen wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Bedeutet: Der Händler muss reparieren und wenn er sich sträubt kannst du das Auto zurückgeben oder es sogar wo anders reparieren lassen und dir die Kosten erstatten lassen. Außer dir war beim Kauf bekannt, dass das Auto die beschriebenen Mängel hat.

 

Also ich würde ihn nochmal freundlich darauf hinweisen, dass er das Auto bitte in einen akzeptablem Zustand versetzen möge. Du musst dich da eigentlich auch selbst nicht drum kümmern, was kaputt ist; das muss er rausfinden und in Stand setzen.

Bearbeitet von MustPunish
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  • Nagah änderte den Titel in [1.4 BBY] Vibration unter Last, "leichte Heulgeräusche" bei Motorbremse.

Hallo MustPunish

 

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

vor 19 Stunden schrieb MustPunish:

 

Rein rechtlich ist die Sache relativ einfach. Wenn sich 6 Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf Mängel zeigen wird vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand. Bedeutet: Der Händler muss reparieren und wenn er sich sträubt kannst du das Auto zurückgeben oder es sogar wo anders reparieren lassen und dir die Kosten erstatten lassen. Außer dir war beim Kauf bekannt, dass das Auto die beschriebenen Mängel hat.

 

Also ich würde ihn nochmal freundlich darauf hinweisen, dass er das Auto bitte in einen akzeptablem Zustand versetzen möge. Du musst dich da eigentlich auch selbst nicht drum kümmern, was kaputt ist; das muss er rausfinden und in Stand setzen.

 

Hier ein Auszug aus dem Kaufvertrag
" Verkauft wird das oben genannte Fahrzeug mit Auffahrschaden, ohne Garantie und Gewährleistungsansprüche. Das Fahrzeug wurde vom Kunden Probe gefahren ( Nach der Fahrt habe ich den Händler auf das Vibrieren
hingewiesen) und über den technischne und optischen Zustand informiert. "

 

Hebelt dieser Satz die 6 monatige Garantie aus? Ist das rechtens?

 

Ich werde mich aufjeden Fall wieder mit dem Händler in Verbindung setzen um eine Lösung zu finden und halte euch hier auf dem laufenden.

 

Liebe Grüße
Rebecca

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Ich kann und möchte hier keine unzulässige Rechtsberatung erteilen, deswegen mal ein paar allgemeine, vereinfachte Hinweise:

 

Wenn du das Vibrieren bereits bei der Probefahrt hattest und das Auto in diesem Zustand gekauft hast, sieht die Sache für dich eher schlecht aus, da dir der Mangel ja dann bewusst war und du von Anfang an ein Auto in dem Zustand "macht Geräusche" gekauft hast. Wenn du davon aber bei der Probefahrt nichts gemerkt hast und auch nicht darauf hingewiesen wurdest, wurde ein Auto in dem Zustand "ohne Geräusche" vereinbart. Wenn das Auto dann Geräusche macht, ist es nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand und damit mangelhaft, vgl. § 434 I S. 1 BGB.

 

vor 1 Stunde schrieb Herbert03:

Hebelt dieser Satz die 6 monatige Garantie aus?

Also prinzipiell besteht im Kaufrecht eine 2-jährige Gewährleistung; eine Garantie ist etwas, was der Verkäufer freiwillig gewährt. Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben und kann bei privaten Käufern i.d.R. nicht ausgeschlossen werden. Bei gebrauchten Sachen kann sie aber auf 1 Jahr vertraglich verkürzt werden.

Die 6 Monate sind eine Beweiserleichterung für den Käufer. Normalerweise müsstest du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Autos vorhanden war und nicht erst danach aufgetreten ist. Das kannst du aber zu 99,99% nicht. Wenn ein Mangel aber innerhalb der ersten 6 Monate auftaucht, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war. Bedeutet: Der Händler muss nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war, was er ebenfalls zu 99,99% nicht kann, vgl. § 477 BGB. Damit ist er dann auch i.d.R. zur Nachbesserung, § 439 I 1. Alt BGB verpflichtet.

 

Für weitere Informationen müsstest du dich aber von einem Juristen beraten lassen.

 

Da aber Recht haben und Recht bekommen sowieso zwei paar Schuhe sind, ist es immer ratsam sich so einig zu werden. Eventuell könnt ihr euch ja auf einen Kompromiss einigen, z.B. du bezahlst das Material, dafür übernimmt der Verkäufer den Einbau oder ihr teilt Euch die Kosten o.Ä.

 

Hinsichtlich der technischen Einschätzung, was kaputt sein könnte, kann ich von hier aus aber leider keine Einschätzung abgeben.

Bearbeitet von MustPunish
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Die Garantie kann nur ausgehebelt werden, wenn das Auto als Bastlerauto und nicht fahrbereit verkauft wird. Auch wenn eine Probefahrt gemacht wurde, ja selbst wenn auf Mängel hingewiesen wurde, ist der Händler nur aus der Haftung im Rahmen der Gewährleistung heraus, wenn die Mängel explizit schriftlich in Kaufvertrag festgehalten sind. Lediglich Mängel, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem schriftlich festgehaltenenen Auffahrschaden stehen, wie z.B. auftretende Leckagen am Kühler oder dem Kühler der Klimaanlage, sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Ein Schäden an Antriebswellen oder Ausgleichgetriebe würde ich nicht in einem Zusammenhang mit einem Auffahrschaden sehen. Wäre der Aufprall so heftig gewesen, hätten z.B. auch die Airbags ausgelöst. Auch ein Verschleiß dieser Teile ist bei normaler Nutzung bei dem Kilometerstand nicht zu erwarten, aber z.B. durchaus an den Randlagern. Wenn man wie die Wildsau fährt, z.B. mit eingeschlagenen Vorderrädern anfährt, bekommt man natürlich auch ein Ausgleichgetriebe oder Antriebswellen zerstört.

 

Gruß

 

Uli

 

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vor 2 Stunden schrieb Deichgraf63:

ist der Händler nur aus der Haftung im Rahmen der Gewährleistung heraus, wenn die Mängel explizit schriftlich in Kaufvertrag festgehalten sind

 

Sorry, aber in diesem Punkt muss ich dir leider widersprechen. Die aller meisten Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen, darunter fällt auch ein Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens. Die Tatsache, dass das ganze schriftlich festgesetzt wird, dient schlussendlich nur zu Beweiszwecken, was am Ende vereinbart wurde. Eine Beschaffenheitsvereinbarung wie "Gekauft wie Probegefahren und gesehen" ist dabei absolut in Ordnung, denn für die beiden Vertragsparteien ist mit dieser Beschreibung ja klar, in welchem Zustand sich das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs befindet, insbesondere hinsichtlich offensichtlichen Mängeln.

Stell dir nur mal vor was los wäre, wenn ich wegen jedem Kratzer im Lack, der nicht explizit im schriftlichen Vertrag erwähnt ist, Nachlackierung verlangen könnte.

Wenn du mir nicht glaubst, lese bitte einmal den § 442 BGB nach. Dort ist eindeutig geregelt, dass keine Mängelrechte geltend gemacht werden können, wenn Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Käufers vorliegt. Wenn Rebecca aber schreibt, dass ihr das bereits bei der Probefahrt aufgefallen ist, ist der Fall damit (eigentlich) gegessen.

 

Ob der Händler das dann beweisen kann und wie ein Richter dann entscheidet, steht auf einem anderen Papier. Ich würde mich aber in einem solchen Fall nie so weit aus dem Fenster lehnen und klagen, da die Wahrscheinlichkeit 100%-ig zu obsiegen, sehr gering ist. Dann lieber ehrlich miteinander einen Vergleich schließend und gut ist die Sache. Sofern man nicht rechtsschutzversichert ist, ist das Risiko in so einem Fall schlussendlich sogar noch draufzuzahlen mE hoch. Aber das muss jeder selbst entscheiden.

Bearbeitet von MustPunish
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Mal unabhängig von den rechtlichen Fragen, wie werden denn die 95.000 km nachgewiesen?

Die von Dir beschriebenen Malaisen treten normalerweise erst bei eine deutlich höheren Laufleistung auf.

Lustig finde ich auch das Argument mit der gebrauchten Antriebswelle. LOL ...

 

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Hallo in die Runde,

 

ohne albern zu klingen, dennoch die Frage, wurde nach den Radlager geschaut?

Dieses "Es ist irgendwie ein leichtes heulen (Wie ein Reifenabrollgeräusch nur deutlich lauter)" kann m. M. n. durchaus von dem Radlager kommen. Einfach mal beim Fahren bewusst :) lenken und hören. (Wenn man z.B. nach links oder rechts einlenkt und es wird leiser, dann ist es sehr wahrscheinlich das Radlager.) 

 

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  • 2 Wochen später...

Hallo ihr A2Freunde,

hier ein kleines Update.

 

Das  "Heulgeräusch" kam von den Reifen.

Diese waren einseitig abgefahren und oll.

Jetzt habe ich neue Contis drauf und das ist super.

Ich bin noch nicht wieder viel gefahren,bin aber der Ansicht, dass die Vibrationen weniger geworden sind.

 

Ich halte euch auf dem Laufenden und nochmal Danke für die Antworten.

 

Beste Grüße aus OWL

 

Rebecca

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  • 2 Wochen später...

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