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Das Komfortsteuergerät wird in diesem Forum und auch in anderen öfteres mal angesprochen.

Oft gibt es Probleme mit den elektrischen Fensterhebern.

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Bei meinem lassen sich die Türen nicht über die Fernbedienung öffnen. ( Beide

ausprobiert) . Auch über die Zentralverriegungs Schalter an der Fahrertüt tut sich nichts. Die Innenraumleuchte geht auch nicht an. Startet man dem Motor,flackert eine Zeitlang die Innenleuchte und fährt man ca 5 Minuten, gibt sich dieser Zustand wieder. Auch die Fernbedienung tut es dann wieder.

..............

Audi meint, die Komfortschließanlage Steuereinheit muß ersetzt werden, Kosten ca. € 440.

Hat jemand von Euch schon solch ein Problem gehabt ????

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wurde bei meinem alten auch schon getauscht. Allerdings heißt das Teil meines Wissens "Komfortsteuergerät". Ich glaube, man kann es theoretisch sehr einfach selbst tauschen, vielleicht findest Du ja eine Anleitung hier im Forum, das erspart wenigstens die Arbeitskosten....

 

 

LG

Anika

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Zum Thema selbst tauschen...

 

Altes auslesen (Codierung und Anpassungswerte), ausbauen, neues einbauen und entsprechende Werte vom alten speichern, dann noch FFB's anlernen und fertig.

 

Diagnosegerät vorausgesetzt.

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Original von Cruise

Erledigt: Eine neues KSG ist drinnen. Auf jeden Fallist darauf jetzt erst einmal wieder 2 Jahre Garantie.

 

Nein. 6 Monate Gewährleistung.

 

Michael

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Original von Cruise

Erledigt: Eine neues KSG ist drinnen. Auf jeden Fallist darauf jetzt erst einmal wieder 2 Jahre Garantie.

 

Hast Du dafür dann auch die oben genannten 440€ bezahlen müssen?

 

Gruß Sariel

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Original von Cyberjack

Nein. 6 Monate Gewährleistung.

 

Hmm... kann nicht sein, das würde sich mit deutschem Recht beißen...

 

Da es ein Neuteil ist müssen eigentlich 2 Jahre gewährt werden...

 

...aber ggf. kannst du ja sagen wo du die Info her hast, lass mich gern auch mal verbessern...

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Original von Sebastian
Original von Cyberjack

Nein. 6 Monate Gewährleistung.

 

Hmm... kann nicht sein, das würde sich mit deutschem Recht beißen...

 

Da es ein Neuteil ist müssen eigentlich 2 Jahre gewährt werden...

 

...aber ggf. kannst du ja sagen wo du die Info her hast, lass mich gern auch mal verbessern...

 

Das ist die Frage obs im Rahmen einer Reparatur war (-> 6 Monate Gewährleistung auf alles) oder ob er ein KSG gekauft hat (-> 24 Monate Gewähr, nach 6 Monaten Beweislastumkehr zu lasten des Kunden).

 

Michael

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Versteh mich nicht falsch, auch bin ich kein Experte auf diesem Gebiet, aber folgendermaßen sieht die Sachlage meiner Information nach aus:

 

Egal ob nun Kauf im Rahmen einer Reparatur oder direkter Kauf, auf das Teil an sich hat er 24 Monate Gewährleistung (Neuteil), die Beweislastumehr erfolgt nach 12 Monaten. Bei einem Gebrauchtteil wären es 12 Monate Gewährleistung und Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

 

Was nun die Gewährleistung auf eine Reparatur angeht, so ist dies hier sehr gut beschrieben:

 

Die Werkstatt muss dafür mindestens 12 Monate gerade stehen. Es gelten zwar 24 Monate Gewährleistung, die aber vertraglich auf 12 Monate verkürzt werden können, was dann der Regelfall sein dürfte."

 

Quelle: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Kfz_Reparatur/werkstatt_tipps/default.asp?ComponentID=3970&SourcePageID=19381%230&TL=2

 

Original von A2 Driver

Aber Audi könnte dieses Teil auch als Verschleissteil einstufen dann gibts auch nur 6 Monate. :WUEBR:

 

Ein Steuergerät unterliegt keiner Abnutzung bzw. keinem Verschleiß, eine entsprechende Einstufung ist deshalb unzulässig.

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Original von Sebastian

Egal ob nun Kauf im Rahmen einer Reparatur oder direkter Kauf, auf das Teil an sich hat er 24 Monate Gewährleistung (Neuteil), die Beweislastumehr erfolgt nach 12 Monaten. Bei einem Gebrauchtteil wären es 12 Monate Gewährleistung und Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

 

 

Der ADAC Link ist ja auch ein Witz. Das EU-Gewährleistungsrecht kennt nur eine Vorgabe:

 

24 Monate ab Gefahrenübergang, nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Die Gewährleistung kann generell (schriftlich) auf 12 Monate gekürzt werden, was allerdings an der Beweislastumkehr nach 6 Monaten nix ändert. (Das gilt aber nicht wenn z.B. ein Geschäft zwischen Vollkaufleuten, also zwischen 2 Firmen stattfindet, da kann die Gewähr komplett ausgeschlossen werden)

 

Also hat man de facto nach 6 Monaten immer ein Problem.

 

Das sich der ADAC da so wischi-waschi ausdrückt spricht ja schon Bände ... :ver

 

Michael

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