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Wichtig! Navidiebstähle nehmen Überhand!!


Gast erstens

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20 Uhr 15 heute :

 

rbb- Fernsehen (sind auch im www.):

 

180 Navis in Kleinmachnow bei Berlin im letzten Jahr gestohlen!! (südl. Stadtrand)

Die tauchen größtenteils bei ebay wieder auf.

Sonderkommission liegt schon auf derer Lauer gelegentlich.

 

 

Schlimm!!!

 

Edit: Hersteller sollen aufgefordert werden, die Geräte auch mechanisch besser gegen Diebstahl zu sichern. Mercedes wies die Forderung als unbegründet / unnötig zurück...

 

Verkaufen sich aber ständig, die Teile.

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Hallo!

 

So ein RNS-E Navigerät wäre schon eine feine Sache, aber ich habe mich bisher diesbezüglich bei ebay nicht drübergetraut. Gerade bei solchen Geräten fehlt mir ein bisschen die "Inspiration", weshalb man solche Navis versteigert - ein Hardwareupgrade im eigenen Auto ist da ja schwer möglich und andersherum doch stark unwahrscheinlich.

 

Ciao

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ich muss mal ehrlich gestehen mir ist das echt egal wo man gebrauchtes Navi herkommt, hauptsache der Preis stimmt, soll mich jetzt keiner falsch verstehen, aber es werden ja keine Menschen gefährtet oder bedroht wenn die Dinger geklaut werden.

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Bruno, Du wirst aber nie Rechtmäßiger Eigentümer der Geräte. Ich spreche da aus leidvoller Eigenerfahrung. Habe bei eBay mal (Dezember 2004) Induktionsherd und einen Microwellenofen ersteigert. Beides zusammen kostet UVP ca. 3500€. Ich habe bei eBay nur 980€ plus Versand bezahlt. Als die Ware hier ankam war ich überglücklich. Alles neu und OVP verpackt. Nie geöffnet/benutzt gewesen. Was möchte man mehr. Dann kam im Oktober 2005 der große Schrecken. Vorladung von der Polizei, Zwecks Zeugenbefragung. Da stellte sich dann heraus das die Geräte geklaut waren (der Typ hat wohl über 800 Geräte entwendet und verschärbelt). Ich habe meine Aussage dazu gemacht (eMails abgegebn usw.). Nun dachte ich, ja das Lager wo die Sachen geklaut wurden wird wohl versichert gewesen sein, sollte man jedenfalls annehmen. Ein Satz mit X, das wohl wohl nix. Auf alle Fälle kam am jetzt am Samstag eine Rechnung vom beklauten Küchenstudio. 1300€ für die beiden Sachen! Das ist doch erstmal ein Schrock. OK, wenn ich zusammenrechen ist es weniger als der UVP was ich bezahlen muss, aber es ist trotzdem Geld was anders verplant ist. Erst jetzt mit der Bezahlung dieser 1300€ bin ich rechtmäßiger Eigentümer und Besitzer der Geräte. Mir bleibt nur noch mit bei dem damaligen Verkäufer die 980€ wieder zu holen. Aber fasse mal nen nackten Mann in die Tasche. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Mahnbescheiden? Oder ist jemanden etwas ähnliches passiert?

Fazit heißt eigentlich nur: Obacht geben, sicher gehen! Bei eBay wird im ganzen großen Stil die Helerei betrieben. Macht macht sich selbt auch strafbar beim Kauf egklauter Ware....... aber dies is ein anderes Thema.

 

Mütze - der jetzt ertmal die 1300€ zahlen wird

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Original von Socke

Ein guter Anwalt sagt Dir kostenlos, ob es sich lohnt oder nicht zu streiten.

Fragen sollte nichts kosten, außer beim Arzt, da wird sofort das Kärtchen verlangt.

 

wäre mir neu, jede Beratung beim Anwalt kostet Geld, er muss sich ja selbst tragen.

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Du kannst auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft/Polizei anfragen ob schon Klagen eingereicht wurden falls ja wird man Dir möglicherweise Rechtsanwälte nennen die mit der Sache zu tun haben. Normalerweise wird schon vorher bekannt ob der Schuldige Zahlungsfähig ist.

 

 

Versuchs mal hier:

 

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/hilfe.html

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Hi Mütze!

 

Mein Nachbar hatte auch mal das "Problem", bei e-bay günstig einen PC-Monitor ersteigert zu haben. Die Freude währte nur 3 Wochen. Dann standen die Herren in grün auf der Matte. Die Kohle und der Monitor waren natürlich futsch!

 

Original von Mütze

... was ist, wenn mein beschuldigter kein Geld hat, da bleibe ich doch dann auf den Anwaltskosten sitzen oder?

 

Frei nach Radio Eriwan: "Im Prinzip: ja!" Die Praxis dürfte aber u.U. etwas anders aussehen. Zunächst einmal musst Du sehen, dass Du an einen "vollstreckbaren Titel" (Gerichtsurteil) kommst. Wie Du drankommst, folgt später. Diesen Titel zu erlangen - er ist die Basis für alles weitere Vorgehen - sollte in Deinem Fall aber auch überhaupt kein Problem sein, weil Dein Geschäft mit dem Hehler sittenwidrig war und somit kein Rechtsgeschäft zustandegekommen ist.

 

Alle Aufwendungen (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten), die im Zusammenhang mit der Erlangung dieses Titels stehen, kannst Du Dir natürlich vom Gegner zurückholen - wenn er zahlungskräftig ist. Dass Du ggü. dem Anwalt und dem Gericht natürlich erstmal in Vorlage treten musst, ist klar. Und weil man ja nicht weiß, ob man überhaupt noch sein Geld zurückbekommt, würde ich das mit dem Anwalt (und in Anbetracht des Streitwertes) auch erstmal bleiben lassen.

 

Wie kommst Du jetzt an diesen "vollstreckbaren Titel"? Ist gem. Radio Eriwan "im Prinzip" einfach:

 

1. Du gehst in den nächsten Schreibwarenladen und besorgst Dir ein Formular "Mahnbescheid"

 

2. Du rufst das Amtsgericht in der Nähe Deines Wohnortes an und fragst, welches (Amts-)Gericht für die Bearbeitung Deines Mahnbescheides zuständig ist. Früher war das immer das AG in Deiner Nähe, aber weil ja auch der Staat Kosten sparen muss, wurde das ganze mal "zentralisiert" (ich will jetzt nicht sagen: optimiert...). Dann fragst Du noch, was die Bearbeitung Deines Mahnbescheides kosten wird (vorgerichtliche Kosten und Verfahrenskosten) - diese Angabe brauchst Du für Pkt. 3.

 

3. so, und jetzt kommt's: Du füllst den Mahnbescheid aus:

3.1. Adresse des zuständigen Gerichts - s. 2.

3.2. letzte bekannte Adresse des Hehlers

3.3. den Forderungsbetrag (also das, was Du an den Typen insges. gezahlt hast)

3.4. Kosten für das Mahnverfahren (die Du beim AG schon erfragt hast)

3.5. sonstige Auslagen (z.B. das km-Geld, weil Du Dir ja den Mahnbescheid organisieren und mit Deinem A2 zum Gericht fahren musstest...)

3.5. Zinsen, die seit Zahlungsausgang angefallen sind (ich glaube, Du darfst 8% p.a. verlangen)

3.6. Datum / Unterschrift ;)

 

Wenn Du diesem Antrag noch div. Dokumente beifügen kannst (u.a. Polizeiprotokolle...), umso besser.

 

4. jetzt folgt Dein Gang zum Amtsgericht (bzw. das Versenden des Mahnbescheids per Post an ebendieses)

 

5. das Amtsgericht stellt nun den Mahnbescheid dem Hehler zu. Aber keine Panik: Rücksendung an Dich wg. "unbekannt verzogen" zieht da nicht. Die Ämter sind da doch etwas gewissenhafter und sollten ggf. schon noch Mittel und Wege finden, den Schuldner ausfindig zu machen.

 

So, und jetzt kann es entweder einfach oder kompliziert werden... ;) Ich gehe mal davon aus, dass der Mahnbescheid korrekt zugestellt wurde. Im einfachsten Fall zahlt Dein Gegenüber innerhalb der Frist (2 Wochen), um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen, und alles ist erledigt. Oder aber er zahlt nicht, weil er nicht will oder keine Kohle hat. Dann geht es wie folgt weiter:

 

a) er widerspricht dem Mahnbescheid (das muss er - mit Begründung! - am Gericht tun), und es folgt irgendwann mal eine Gerichtsverhandlung: die Chancen des Hehlers stehen aber schlecht, dass er damit durchkommt, denn die Hehlerei wurde ja schon nachgewiesen

 

b) er widerspricht dem Mahnbescheid nicht und lässt die Zahlungsfrist verstreichen!

 

Im Falle von b) hast Du jetzt diesen (zumindest vorläufig) "vollstreckbaren Titel". Dann geht es wie folgt weiter: Du meldest die Nichtzahlung dem Gericht und beantragst innerhalb von 6 Monaten (!) Vollstreckung. Sollte ein Gerichtsvollzieher daraufhin nicht erfolgreich sein, hast Du noch ca. 30 Jahre Zeit, immer mal wieder "anzuklopfen", ob der Typ wieder zu Reichtümern gekommen ist. Logo, dass, je länger der Fall andauert, umso mehr Zinsen gefordert werden.

 

Das "Problem": Du wirst nicht der einzige sein, mit dem der Typ sittenwidrige Geschäfte abgewickelt hat. Wer also zuerst kommt, der mahlt zuerst... Also nicht allzu lange fackeln. Trotzdem ist aber aber zu beachten: wenn der Typ mal wieder Geld haben sollte, werden zuerst der Staat (etwaige Steuerschulden...) und Unterhaltsberechtigte Personen aus dem Vermögen bedient, und dann erst alle anderen Gläubiger.

 

So, das waren meine unmaßgeblichen Kommentare. So ungefähr habe ich das noch während meiner schon 2 Jahrzehnte zurückliegenden kaufmänniscnen Ausbildung gelernt. Wenn etwas nicht ganz korrekt sein sollte, so bitte ich um Nachsicht. Aber vielleicht liest ja hier ein Jurist mit...

 

CU + viel Erfolg!

 

Martin

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Vielen Dank für Eure Hinweise. Sollte ich dem Hehler erstmal ohne Mahbeischeid einen Zahlungsaufforderung zukommen lassen? Natürlich mit Fristsetzung von ein 2 Wochen. Oder gleich mit dem Mahnbescheid auf Ihn los gehen?

 

Mütze der nun bei jedem Schnaeppchen 2 mal überlegt.....

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Ich bin im Handwerk tätig und wir haben auch dauernd mit irgendwelchen Typen zu tun, die Ihre Rechnungen nicht bezahlen können oder wollen. Da man die einmal eingebauten Teile aber nicht wieder ausbauen darf, kommt man mitunter auch mal auf die Idee, die sizilianischen oder russischen "Freunde" zu mobilisieren.

 

Mütze - ich hoffe, Du bekommst Dein Geld zurück.

 

Viele Grüße

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Ja, Mütze ich habe Erfahrung mit Mahnbescheiden!!!

 

Habe nur bis zu deinem Post oben gelesen, aber habe innerhalb der letzten 15 Monate (einen Haufen Kohle) glücklicherweise (nach insgesamt drei Jahren!!) wiederbekommen.

 

Nachdem ich Antrag auf Insolvenz für die GmbH gestellt habe.

 

Hatte man den Steuerlichen Vorteil gesehen und eine Zahlungsvereinbarung angeboten und im Wesentlichen Eingehalten,

 

Wie du siehst, habe ich ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid /Versuche schon durch.

 

Nen Anwalt (Schwager meines Bruders ) kann ich empfehlen.

Mein Glück war, dass ich der erste war der einen Mahnbescheid hatte und dass man zwei andere Insolvenzen schon abgewendet hat.

 

Ja, ich hatte das Recht dazu, die Firma zu zumachen/Insolvenz.

 

Wollte denen wenigstens ihr steuerliches Spielzeug kaputtmachen.

 

Und habe eine Lektion fürs Leben gelernt, die ich mir gerne erspart hätte:( ;)

Gruß

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Original von Otherland

@Bruno

 

...dann hast Du sicherlich auch nichts dagegen wenn dein Auto aufgebrochen wird oder ?

Wird ja keiner dabei gefährtet oder bedroht !

 

gruß

Otherland

 

und ich hoffe für Bruno, dass bei dem Einbruch nicht noch der Kabelbaum einfach abgezwickt, die Mittelkonsole zerkratzt, der Sitz aufgeschlitzt, die Seitenscheibe eingeschlagen und das Schloss durch Öffnungsversuch zerstört wird. Hoffentlich hat der Lack dann auch keine Kratzer.

 

Und hoffentlich wird dann bei der Aufnahme durch die Polizei nicht noch bekannt, dass Brunos Navi von Ebay stammt und der Verkäufer es geklaut hat.

 

Dann wird wohl kaum die Teilkasko das Navi ersetzen.

 

 

Gruss Harlekin

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Original von Mütze

Nun dachte ich, ja das Lager wo die Sachen geklaut wurden wird wohl versichert gewesen sein, sollte man jedenfalls annehmen.

 

Diebstahl durch die eigenen Mitarbeiter versichert Dir NIEMAND. Wir haben bei uns auch so einen Fall, da hat eine Mitarbeiterin 30000 EUR aus dem Tresor geklaut. Vergiß die Versicherung, die zahlen nur bei Überfall oder Einbruch.

 

Michael

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--soweit die Theorie, leider ist in der Praxis meistens nix zu holen, z.b. der Dieb meines Fully Giant MTB's wurde zwar gefasst, aber was soll man jemand mit 380 EUR Staatssponsoring noch wegnehmen...? Besser ist da die Lösung mit den freundlichen Herren in Schwarz dem Dieb einen Besuch abzustatten.. :WUEBR:

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@heavy-metal:

Sehr kompentent und inhaltlich richtig geschildert ! Super! :HURRA:-ORDEN-

 

In eine dieser Schienen passt auch mein Verfahren. (Widerspruch auf Mahnbescheid vom Gegner, aber dann zu Verhandlung nicht erschinen , glücklicherweise ohne zweite Verhandlung den Vollstreckbaren Titel bekommen und zwei fruchtlose Vollstreckungsversuch, weil die die Bankdaten brauchst und Mütze kennt höchstens ein Bankkonto, das reichte dann für den Antrag auf Insolvenz nach zwei Jahren Prozessdauer quasi..., dann Glück gehabt)

 

Anwaltskosten richten sich im Wesentlichen nach der Höhe der Forderung. Bei mir hat der Gegner alle meine Anwalts und Gerichtskosten (insgesamt 4-stellig)(, die ich teilweise direkt selbst zahlen mußte) zahlen müssen und Zinsen im Allgemeinen 5% über Basiszinssatz, der sich viermal im Jahr ändern kann.

Aber bei mir galt der nicht da der Dahrlehensvertrag einen höheren Zins enthielt wurde dieser genommen im Pfändungsbeschluß (um mich, den Gläubiger nicht schlechter zu stellen) (nur zur Info, dass dieser hoch sein kann: Der Satz war 15% )

 

erstens

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Hi!

 

Original von Flocke

--soweit die Theorie, leider ist in der Praxis meistens nix zu holen, z.b. der Dieb meines Fully Giant MTB's wurde zwar gefasst, aber was soll man jemand mit 380 EUR Staatssponsoring noch wegnehmen...?

 

Die Briefmarken- oder Münzsammlung, die der Arme ganz vergessen hat und der Gerichtsvollzieher plötzlich ans Tageslicht befördert... ;) Oder ein "Restvermögen", das der arme Tropf nicht aufbrauchen muss, bevor er Anspruch auf "Sponsorengelder" (Hartz 4) hat...

 

Nun ja: wie ich weiter oben schon geschrieben habe, muss man bzgl. der Durchsetzung seines Anspruchs schon mal einen langen Atem haben. Auch ist es ja nicht ungewöhnlich, dass auch ein Bedürftiger plötzlich mal unverhofft zu Geld kommt (Erbschaft...)

 

Original von Flocke

Besser ist da die Lösung mit den freundlichen Herren in Schwarz dem Dieb einen Besuch abzustatten..

 

Hmm, ob diese Lösung wirklich besser ist? Zunächst mal: die Herren in schwarz arbeiten auch nicht zum Nulltarif. Die wollen einen prozentualen Anteil von der offenen Forderung und haben sicher auch eine "Mindestgebühr"... Ob da bei einer Forderung von knappen EUR 1.000 noch viel für den Gläubiger übrigbleibt???

 

Klar: man könnte die Kosten für das "Inkassounternehmen" auch wieder einklagen - und wir sind wieder da, wo wir schon einmal waren. Nämlich vor einem ordentlichen Gericht! ;)

 

Und überhaupt: für ein paar hundert EUR riskieren, dass es jemanden, dem man derart zugesetzt, also einen gut gebauten "Inkassobeauftragten" auf den Hals gehetzt hat, nach Rache gelüstet? Zu riskieren, dass man eines Tages sein am Straßenrand geparktes Auto nicht mehr wiedererkennt, dass mitten in der Nacht Fensterscheiben zu Bruch gehen - oder dass man sich am nächsten Mogen selbst nicht mehr wiedererkennt, weil man tags zuvor im Dunkeln eins auf die Rübe gekriegt hat?

 

Kurzum: ich würde den "ordentlichen" Gerichtsweg gehen. Sonst keinen.

 

CU!

 

Martin

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