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Zulassungsbescheinigung - Reifeneintragungen fehlen


benakiba

Empfohlene Beiträge

Ich habe heute meinen neuen Gebrauchten zugelassen - richtiger: meine Frau hat es getan. Erwartungsgemäß wurde der alte Brief eingezogen und es gab die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Heute Abend habe ich dann gesehen, dass im neuen Fahrzeugschein (ZB Teil 1) und auch Brief (ZB Teil 2)nur eine Reifenpaarung drin ist. Alternativbereifung und M&S-Reifen stehen nicht mehr drin.

 

Bevor ich nun morgen die Zulassungsstelle rund mache, stelle ich mal hier die Frage, ob jemand weiß, wie sich das verhält?

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Entweder man hat die ABE´s (in unserem Fall Audi) wie z.B. die ABE für S-Line.

Oder man braucht Kopien der TÜV-Protokolle (als Tipp, für eventuelle Kontrollen)

 

Ich habe mehrere Eintragungen trotzdem in den neuen Brief übernommen. Das mit der kleinsten möglichen Reifengröße stimmt leider auch nicht ganz, es liegt im Ermessen der Zulassunsstelle, welche übernommen werden.

 

Es ist halt nicht mehr soviel Platz auf den neuen Papieren, aer im Notfall hat man halt einen 3 seitigen Kfz-Schein.

 

Gruß Audi TDI+++

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tolle Regel. Kleinste bis jetzt eingetragene Bereifung 5*15 mit 155/65R15 und größte bis jetzt eingetragene Bereifung 7,5*17 mit 215/45R17. Wenn ich jetzt ein neues Fahrwerk eintragen lassen will, bekomme ich den neuen Schein und was soll dann als Reifengröße drinnstehen? EWG-Bescheinigung über meine 215/45R17 gibt es nicht und die TÜV-Bescheinigung habe ich ja schon zur Zulassungsstelle geschleppt. :III:

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Original von Audi TDIEs ist halt nicht mehr soviel Platz auf den neuen Papieren, aer im Notfall hat man halt einen 3 seitigen Kfz-Schein.

 

Beim Mopped haben sie gefragt, ob ich Ring- oder Leimbindung will :D, dabei habe ich da kaum was dran, also ich mein, man sieht eigentlich nix besonderes. War aber schon sehr ueberrascht, wie das nun aussieht und wie schlank doch die alten waren

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Hallo,

 

ich möchte für meine 16 Zoll Audifelgen die Reifengröße 195/45 eintragen lassen.

 

Wie wird da verfahren? Ich behalte doch hoffentlich meinen jetzigen Fahrzeugschein und bekomme dann eine Bescheinigung, oder?

 

Und diese Bescheinigung muß ich dann immer mitführen?

 

Ich finde, das ist eine blödsinnige Regelung. Kommt eben auch viel umständliches und unverständliches aus Brüssel.

 

 

Viele Grüße,

 

Asante Sana

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Original von Asante Sana

Wie wird da verfahren? Ich behalte doch hoffentlich meinen jetzigen Fahrzeugschein und bekomme dann eine Bescheinigung, oder?

 

Hi,

laut aussage vom TÜV müssen zusätzliche Reifengrößen in den Schein/Brief eingetragen werden. Und in diesem Fall bekommst Du einen NEUEN Schein und einen NEUEN Brief. Die ALTEN Dokumente kann man auf Wunsch entwertet mitnehmen.

 

Gruß

MisterX

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Nachdem ich den ersten Schreck nach der Durchsicht der Papiere überwunden hatte, habe ich mal etwas tiefer recherchiert.

 

Seit dem 1.10.05 wird wohl jedem Neufahrzeug eine EWG-Bescheinigung beigelegt, auch als COC bekannt (Certificate of Conformity). Da stehen dann auch alle anderen Daten des Herstellers drin. Audi bietet, wenn ich das richtig interpretiere, dass auch für ältere Modelle an, kassiert dafür aber 40 Euro Gebühr.

 

Schaut mal hier

 

Ich werde am WE mal zum Händler fahren und nach einer Kopie fragen. Ggf. könnte man sowas dann der Community als Datei/Scan zur Verfügung stellen.

 

Aus dem 7er-Forum habe ich noch gehört, dass der eine oder andere alle Sondereintragungen ebenfalls in den neuen Papieren hat. Offensichtlich gibt es da aber Verfahrens-Unsicherheiten bei den Zulassungsstellen. Da hilft im Einzelfall nur : hartnäckig bleiben

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Original von benakiba

 

Ich werde am WE mal zum Händler fahren und nach einer Kopie fragen. Ggf. könnte man sowas dann der Community als Datei/Scan zur Verfügung stellen.

 

Hi,

ich denke auf diesem Dokument liegt ein Urheberrecht, und wenn das 40,- Euro kostet, dann dürfte es mit dem zur Verfügung stellen im Forum schwierig werden.

 

Gruß

MisterX

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Gast unregistered user
Original von benakiba
Original von misterx

Hi,

ich denke auf diesem Dokument liegt ein Urheberrecht, und wenn das 40,- Euro kostet, dann dürfte es mit dem zur Verfügung stellen im Forum schwierig werden.

 

Kläre ich alles...

 

Hi,

den Händler brauchst Du aber nicht fragen, der ist nicht Urheber! Der kann auch keine Aussagen darüber machen. Einzig und allein der Urheber kann das erlauben.

 

Gruß

MisterX

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Hallo,

 

in meinem Fall ist so ein Dokument sinnlos, da dann für meinen Baujahr 2004 A2 sicher keine 195/45 für die 16 Zoll-Felgen eingetragen sind, obwohl dies bei älteren A2 teilweise der Fall ist. Die 40 Euro Premiumgebühr spare ich mir dann lieber.

 

Da muß dann eben eine Kopie der TÜV-Bescheinigung und eine Kopie des Reifenherstellers reichen.

 

Audi und der Felgenhersteller Rondell können mir auf Anfrage keine ABE dafür geben und das, obwohl nachweislich bei älteren A2 die Reifengröße für 195/45er Reifen eingetragen ist. Wirklich sehr kundenfreundlich von Audi. Rondell sagt hingegen, dass ich mich da an Audi wenden muss.

 

Ich denke, dass hier bei der Polizei auch große Unwissenheit und Unkenntnis besteht. Kommt dann bei einer Kontrolle darauf an, an wen man gerät.

 

Vielleicht gelingt es mir ja auch, bei der Zulassungsstelle zwei Reifengrößen eingetragen zu bekommen. Bei mir wären das dann 175/60 5,5x15 Zoll (Winterräder) und 195/45 6x16 Zoll (Sommerräder).

 

 

Viele Grüße,

 

Asante Sana

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Hi!

 

Original von Asante Sana

ich möchte für meine 16 Zoll Audifelgen die Reifengröße 195/45 eintragen lassen.

 

Wie wird da verfahren? Ich behalte doch hoffentlich meinen jetzigen Fahrzeugschein und bekomme dann eine Bescheinigung, oder?

 

So einfach, wie es früher mal war, ist das alles nicht mehr. Aber auch nicht so kompliziert, wie wir alle denken (mich eingeschlossen)... ;) Ich stütze meine nachfolgenden Ausführungen auf Quellen aus "erster Hand".

 

Zunächst einmal: wer zur Zulassungsstelle geht, um ein Fz. (wieder) zuzulassen, umzumelden oder "nur" eine technische Änderung eintragen lassen will, der bekommt automatisch die neuen Papiere - und zahlt alleine schonmal dafür eine Gebühr, die früher nicht angefallen wäre. Ist aber egal, denn darauf kommt es nicht an.

 

Es ist richtig, dass normalerweise (!) nur noch eine Reifengröße im Kfz-Schein (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen wird. Wer mit den serienmäßigen Bereifungen klarkommt, macht Folgendes: er legt am Schalter die EU-Überinstimmungsbescheinigung auf den Tresen und sagt dem Fuzzi hinter selbigem, er möge doch diese eine, ganz bestimmte, dort aufgeführte Reifengröße in den Feldern 15.1 / 15.2 (das sind die Felder, in denen die Reifengröße steht) eintragen. Man könnte dem Menschen auch sagen: "Ach, nehmen Sie doch die Größe 155/65-15, die steht ja auch in der EU-Bescheinigung." Sinnvollerweise lässt man natürlich dort eine Rad-/Reifenkombiantion eintragen, die man auch tatsächlich an seinem Fz. montieren wird / montiert hat.

 

Ähnlich verhält es sich bei nachträglich montierten, in der EU-Bescheinigung nicht aufgeführten Größen: Du fährst erst zum TÜV und lässt Dir eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (über besagte Größe 195/45-16 auf Audi-Felge) ausstellen. Damit rennst Du dann zur Zulassungsstelle und bittest darum, ebendiese Größe im Feld 15.1 / 15.2 oder im Feld 22 ("sonstige Angaben") eintragen zu lassen.

 

Problematisch wird es nur, wenn man 2 verschiedene Reifengrößen spazierenfahren will (Sommer- / Winterbereifung). Dann muss man darauf achten, dass sowohl die eine, als auch die andere Größe in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt ist. Wer "nur" auf von Audi freigegebenen Reifen unterwegs ist (so, wie ich :] ), hat es relativ einfach: man lässt sich irgendeine freigegebene Reifengröße im Feld 15.1 / 15.2 eintragen (mein Vorschlag: den Sommerreifen, z.B. 175/60-15), und bittet darum, im Feld 22 die alternativ zum Einsatz kommende Rad-/Reifenkombination (155/65-15) einzutragen. Dies wäre die "sauberste" Lösung, wenn man auf die Mitführung der EU-Übereinstimmungsbescheinigung verzichten will.

 

Wenn der Zulassungsfritze sich trotz guten Zuredens (und sachlicher Argumentation, dass man sommers wie winters auf unterschiedlchen Rad-/Reifenkombinationen unterwegs sein muss - Bsp. Schneeketten sind ja nur mit 155-65-15 zulässig) weigert, im Feld 22 eine weitere Eintragung vorzunehmen: ja, dann führt wohl kein Weg daran vorbei, die (Kopie der) EU-Überinstimmungsbescheinigung mit sich zu führen, in der ja alle von Audi feigegebenenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sind.

 

Ich habe auch schon von einem andern Vorschlag gehört - von dem ich aber nicht weiß, ob er nicht doch zu Problemen führen kann: man fährt einfach nur zum TÜV und lässt sich eine Bescheinigung über die Verwendung der 195/45-16 Reifen auf der Audi-Felge ausstellen. Diese (bzw.eine Kopie davon) legt man ins Auto, und gut iss! Bei einer Polizeikontrolle drückt man der Dame oder dem Herrn in grün den (alten) Kfz-Schein und - wenn das Gespräch auf das Thema "Reifengröße" kommt - die TÜV-Bescheinigung in die Hand. Wenn die jetzt meckern, dass die gefahrene Reifengröße nicht im Schein steht, kontert man mit der Bemerkung, dass das mit den Eintragungen in die neuen Papiere ja so wahnsinnig umständlich ist (weil wohl nur noch eine serienmäßige Reifengröße eingetragen wird) und lässt sich von denen erklären, wie man denn jetzt genau verfahren müsse. Da die Polizei es auch nicht so genau weiß, werden sie einen allenfalls mündlich verwarnen und bitten, das noch einmal auf der Zulassungsstelle zu klären.

 

Original von benakiba

Ich werde am WE mal zum Händler fahren und nach einer Kopie fragen. Ggf. könnte man sowas dann der Community als Datei/Scan zur Verfügung stellen.

 

Das bringt leider nichts, hier eine Kopie der EU-Übereinstimmungsbescheinigung zum Download reinzustellen. Ob hier urheberrechtliche Bestimmungen verletzt werden ist eigentlich sekundär, denn diese EU-Bescheinigung ist fahrzeuggebunden, weil dort nämlich die Fahrgestellnummer aufgeführt ist.

 

Ich habe mir diese Bescheinigung vor 2 Wochen bei meinem Freundlichen (Verkäufer) geholt. Er hat sie - für mich kostenlos - beim Werk angefordert. :) Wer seinen A2 von Privat gekauft und keine EU-Besheinigung erhalten hat, der muss eben den Weg über besagten Link gehen - und die EUR 40 berappen... :P

 

 

CU!

 

Martin

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Original von heavy-metal

Das bringt leider nichts, hier eine Kopie der EU-Übereinstimmungsbescheinigung zum Download reinzustellen. Ob hier urheberrechtliche Bestimmungen verletzt werden ist eigentlich sekundär, denn diese EU-Bescheinigung ist fahrzeuggebunden, weil dort nämlich die Fahrgestellnummer aufgeführt ist.

 

Ich habe mir diese Bescheinigung vor 2 Wochen bei meinem Freundlichen (Verkäufer) geholt. Er hat sie - für mich kostenlos - beim Werk angefordert. :) Wer seinen A2 von Privat gekauft und keine EU-Besheinigung erhalten hat, der muss eben den Weg über besagten Link gehen - und die EUR 40 berappen... :P

 

Gut zu wissen, dann werde ich mal meinen Händler danach fragen....und erspare mir damit die von allen so befürchtete Urheberrechtsverletzung....:LDC

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