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Dynamische Seitenblinker


A2 HL jense

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https://www.ebay.de/itm/144418829433?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=b0r5cttdrre&sssrc=4429486&ssuid=2L0uEKBVQ1a&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

 

Ist das beim TÜV ein Problem? Braucht man da ein Prüfzeichen/ABE? Darf das überhaupt schwarz sein?

 

Gibt's das auch in klar?

 

Gibt's Erfahrungen mit den Teilen?

 

Danke im voraus!

 

 

Screenshot_2024-01-23-15-51-28-598_org.mozilla.firefox-edit.jpg

Bearbeitet von A2 HL jense
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Meiner im Golf 6 hat keiner bemerkt.

 

Und der war haltbarer als das Original. E Zeichen dran ?? Das wäre die halbe Miete.

 

 

Aber: Wie wolltest du das anbauen: Leuchtet von vorne nach hinten oder hinten nach vorne ??

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vor 11 Minuten schrieb _Manni_:

Meiner im Golf 6 hat keiner bemerkt.

 

Und der war haltbarer als das Original. E Zeichen dran ?? Das wäre die halbe Miete.

 

 

Aber: Wie wolltest du das anbauen: Leuchtet von vorne nach hinten oder hinten nach vorne ??

Ich glaube das ist nicht drehbar. Keine Ahnung wie die dann am Ende leuchten.

 

Ein E im Kreis ist drauf, aber reicht das tatsächlich aus?

Bearbeitet von A2 HL jense
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  • Nagah änderte den Titel in Dynamische Seitenblinker

Grundsätzlich kannst du das mit dem E-Prüfzeichen schon einfach ohne weitere Eintragung verbauen.

Natürlich kann ein Prüfer der das anzweifelt, anhand der weiteren Zahlen in seiner Datenbank nachsehen, ob das echt oder fake ist.

Sollte es echt sein: "Dran und gut."

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Nein.

 

Es gibt Datenbanken und Tools, wo die Prüfer nachsehen können, um Fälschungen zu entlarven bzw sich informationen zu Nummern nachzuschlagen.

Da stehen auch die Hinweise drin über zB: LPG Ventil Bauart 1243 vom Hersteller ABC ist nichtmehr sicher und ist ein erheblicher Mangel.

 

Dazu muss immer der Anfangsverdacht da sein. Also offensichtlich nicht statthaft ( zB komplett schwarz getönte Rückleuchten, mit minimaler Leuchtkraft) usw.

 

Funktionieren die Teile "normal" und ist ein E Zeichen eingegossen, kontrolliert auch kaum einer.

 

Dazu zählen aber nicht verdächtige Fakes wie eben "Zu hell","zu dunkel", "E Nummer nur gedruckt auf der Rückseite"

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vor 29 Minuten schrieb _Manni_:

Funktionieren die Teile "normal" und ist ein E Zeichen eingegossen, kontrolliert auch kaum einer.

 

Bei der HU von meinem A2 wurde den Blinkern keine weitere Beachtung geschenkt. Habe auch die Nachbau-LED-Seitenbklinker drin, zwar ohne Lauflicht, mit vorne eingeprägter E-Nummer und "gut hell". Kein Vergleich zu den Originalblinkern.

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  • 3 Wochen später...
Am 23.1.2024 um 15:51 schrieb A2 HL jense:

https://www.ebay.de/itm/144418829433?mkcid=16&mkevt=1&mkrid=707-127634-2357-0&ssspo=b0r5cttdrre&sssrc=4429486&ssuid=2L0uEKBVQ1a&var=&widget_ver=artemis&media=COPY

 

Ist das beim TÜV ein Problem? Braucht man da ein Prüfzeichen/ABE? Darf das überhaupt schwarz sein?

 

Gibt's das auch in klar?

 

Gibt's Erfahrungen mit den Teilen?

 

Danke im voraus!

 

 

Screenshot_2024-01-23-15-51-28-598_org.mozilla.firefox-edit.jpg

 

Sind mittlerweile angekommen, e Zeichen ist drauf, passen und funktionieren. Die Verkabelung ist allerdings grenzwertig, da muss man sich noch was einfallen lassen. Ich versuche, einen Schrumpfschlauch über der Lampenfassung zu installieren.

 

https://photos.app.goo.gl/ENjNTsWAiB3LAE1y9

 

 

Bearbeitet von A2 HL jense
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Am 24.1.2024 um 12:41 schrieb _Manni_:

Nein.

 

Es gibt Datenbanken und Tools, wo die Prüfer nachsehen können, um Fälschungen zu entlarven bzw sich informationen zu Nummern nachzuschlagen.

Da stehen auch die Hinweise drin über zB: LPG Ventil Bauart 1243 vom Hersteller ABC ist nichtmehr sicher und ist ein erheblicher Mangel.

 

Dazu muss immer der Anfangsverdacht da sein. Also offensichtlich nicht statthaft ( zB komplett schwarz getönte Rückleuchten, mit minimaler Leuchtkraft) usw.

 

Funktionieren die Teile "normal" und ist ein E Zeichen eingegossen, kontrolliert auch kaum einer.

 

Dazu zählen aber nicht verdächtige Fakes wie eben "Zu hell","zu dunkel", "E Nummer nur gedruckt auf der Rückseite"

 

Das ist genau das Problem bei den Dingern, dynamische Seitenblinker sind per se nicht erlaubt (nur vorne und hinten zulässig). Das angebliche E-Prüfzeichen ist ein Fake (müsste anders aussehen), und die Nummer ist von „normalen“ Seitenblinkern kopiert (dafür spricht auch die Angabe 3Watt). Wissen tun das aber vielleicht 5% der Prüfer.

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Bearbeitet von matzmann
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vor einer Stunde schrieb A2 HL jense:

Ja, das hatte ich schon vermutet, hast du eine Quelle dazu?

 

In der ECE R6 steht das alles drin. Es gibt wohl angeblich ein paar genehmigte dynamische Spiegelblinker da soll der Trick sein das nur die äusserte LED der eigentliche Blinker ist und die blinkt halt. Da ist das Prüfzeichen dann aber richtig geschrieben und es gibt auch Genehmigungsdokumente dazu.

Bearbeitet von matzmann
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