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Hallo,

 

sind eigentlich Tagfahrleuchten auch zusätzlich zu extra angebrachten Nebelscheinwerfern (wie beim A2) zulässig?

 

Ich konnte dazu nichts genau definiertes finden.

 

Ich denke dabei an die länglichen Tagfahrleuchten von Hella, angebracht im unteren Grill der Frontstoßstange.

 

 

 

Gruss Asante Sana

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Original von Asante Sana

sind eigentlich Tagfahrleuchten auch zusätzlich zu extra angebrachten Nebelscheinwerfern (wie beim A2) zulässig?

wieso nicht??????

 

ich glaube mal die länglichen Tagfahrleuchten von Hella an einem alten A3 gesehen zu haben. aber ich fand sie schrecklich. das licht war so bläulich und es hat einfach nur wie hingeklebt ausgeschaut.

(weiß aber nicht 100pro ob es wirklich die hellas waren.)

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Hallo,

 

ich glaube auch, daß diese länglichen Tagfahrleuchten weniger Watt haben, als die mit Klarglas. Schade, daß Klarglas nicht neben die Nebler passen.

 

Dieses Jahr sollen ja welche mit LEDs von Hella kommen. Bin mal gespannt, was das für welche sind.

 

 

Gruss Asante Sana

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Original von Asante Sana

ich glaube auch, daß diese länglichen Tagfahrleuchten weniger Watt haben, als die mit Klarglas.

länglich: 2x6W

rund (klarglas): 2x16W

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Welchen Sinn würde das machen?

 

"Angebracht" ja, aber die "Verwendung" zusammen mit den Neblern gibt die StVO meiner Meinung nach nicht her. Nebelscheinwerfer dürfen nach 17 StVO nur in Verbindung mit Standlicht bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall verwendet werden. Nebelscheinwerfer in Verbindung mit Tagfahrlicht gibt der § "noch" nicht her, auch wenn die Verwendung eigentlich unbroblematischer sein sollte, da die Tagfahrleuchten ja nicht schlechter leuchten, wie die Standlichter.

 

Also bleibt es dabei: Tagfahrlicht "nur" alleine bei Tageslicht mit unproblematischen Sichtverhältnissen.

 

Würde man die Nebler dazuschalten, dann würden zwangsläufig ja auch die Standlichter wieder dazugeschaltet werden. Der 17er erlaubt nichts anderes. Dann hätte man ja Nebler, Standlicht und Tagfahrlicht am leuchten. Wenn ich mich recht erinnere, lassen sich beim A2 die Nebler auch nicht ohne mindestens das Standlicht einschalten.

 

Wenn du's genauer wissen willst, schreib doch mal eine Mail an das Bundesverkehrsministerium oder an Hella.

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Hallo,

 

ich habe doch nicht geschrieben, dass ich die Nebler zusammen mit dem TFL schalten will.

 

Jedes dann, wenn es gebraucht iwrd.

 

 

Gruss Asante Sana

Guest unregistered user
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Original von Asante Sana

ich habe doch nicht geschrieben, dass ich die Nebler zusammen mit dem TFL schalten will.

 

Jedes dann, wenn es gebraucht iwrd.

 

Hi,

ja ist erlaubt, sofern die vorgeschriebenen Anbaumaße eingehalten werden können.

 

Gruß

MisterX

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die einbaumasse sind das wesentlichste: nicht mehr als 400mm nach innen dürfen die verlegt sein.

 

ich habe beide TFLs und Neblis - und die beide gleichzeitig an haben geht nicht von der schaltung her. Obwohl mein "Standlichter" - begrenzungsleuchten ist mir lieber - permanent an sind.

 

Und das ist sogar in Deutschland zulässig.

 

Wer weiterlesen will:

http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

 

Bret

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