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Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn- Rastplätzen insbesondere auf Rastätten


bauxy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

wie schnell darf man in eine Autobahnrastätte bzw. auf einem Autobahnparkplatz fahren?

 

Gibts da eine km/h Beschränkung?

 

Ich hatte einen beinahe Crash mit einem belgischen Bus, der mir die Vorfahrt genommen hat (bin in die Wiese ausgewichen) und der anschließend auch noch Fahrerflucht begangen hat... -PENG-

die Polizei hat ihn dann gestoppt :HURRA:

 

und da würd mich diese Info brennend interessieren. (ich war nicht zu schnell!)

 

Danke für Infos!

 

Grüßle

Stephan

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Original von bauxy

wie schnell darf man in eine Autobahnrastätte bzw. auf einem Autobahnparkplatz fahren?

 

Ein Parkplatz ist im Prinzip eine Sonderfläche, da gelten dann "rechts vor links" und so weiter nicht.

Da heisst es dann: Aufpassen, aufeinander Rücksicht nehmen und keinen gefährden. So will es denn auch die StVO.

Die Geschwindigkeit muß dem Verkehr-Verhältnissen angepasst sein, sollte aber unter 10km/h liegen.

 

Wenn's mal bumst, dann werden im Normalfall die Kosten geteilt. Wer Kinder, Fußgänger, usw. anfährt ist fast immer der Schuldige.

 

Gruß

Lutz

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naja auf dem parkplatz an sich ist es klar, aber ich denke es geht hier eher um den bereich "anch dem parkplatz" - also um die stelle an der die straßen wieder zusammengeführt werden.

dort gilt nämlich nicht mehr rechts vor links, sonderen der gerade fahrende verkehr hat vorfahrt. (so habe ich das zumindest in der fahrschule gelernt)

geschwindigkeitsbeschränkung? offiziell gibt es glaube ich keine - der parkplatz gehört zur autobahn. müsste man in urteilen nachschauen, was da als angemessen gilt. wäre eine typische frage für die letzte seite in der ADAC-Motorwelt! (kann man aber nicht so allgemein beantworten, da die äußeren umstände auch eine rolle spielen

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Die Flächen von Autobahnraststätten gehören zum öffentlichen Straßennetz. Soweit nicht anders geregelt, gilt dort rechts vor links - wie z. B. auch auf Parkplätzen größerer Einkaufscenter (wobei dort noch bei der Einfahrt das Schild steht: hier gilt die STVO). Ich vermute, dass für Raststätten §3 Abs. 1 gilt - also nur so schnell, dass man frühzeitig halten kann. Im Bereich der Parkplätze rolle ich meist nur. Es laufen dort ja immer eine Menge Leute und vor allem Kinder rum. Gas wird dann auf dem Beschleunigungsstreifen gegeben - was offensichtlich auch vielen nicht so bewusst ist :D . Ich habe aber auch schon Bekloppte gesehen, die ihre ärmliche 150PS-Gurke durch die Reihen parkender Autos gescheucht haben :III: .

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Original von benakiba

Die Flächen von Autobahnraststätten gehören zum öffentlichen Straßennetz. Soweit nicht anders geregelt, gilt dort rechts vor links - wie z. B. auch auf Parkplätzen größerer Einkaufscenter (wobei dort noch bei der Einfahrt das Schild steht: hier gilt die STVO).

 

Rechts vor Links auf Parkplätzen gilt im Normalfall nicht., da nicht genau erkennbar ist, was ist eine "Straße" oder "Weg".

Das Schild "Hier gilt die StVO" sagt nur aus, dass dies ein Parkplatz im Sinne der StVO ist, weil viele Parkplätze auf privatem Grund stehen.

Nur wenn eindeutige Fahrbahnmarkierungen Wege und Straßen erkennbar sind, dann würde auch eine Vorfahrtregel greifen. Aber eine Mitschuld bleibt immer...

 

Die Parkplätze von Raststätten werden eigentlich auch "privat" betrieben, da die Raststätte meist einer Firma gehört (Tank&Rast, Mitropa, usw.). Die Betreiber der Raststätten können in Normalfall auch bauliche Änderungen am Parkplatz vornehmen. Siehe auch aktuellen Raststättentest vom ADAC.

 

Parkplatz 1

Parkplatz 2

Parkplatz 3

 

Gruß

Lutz

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Jep, die Links sind gut. Hatte ich leider vergeblich versucht zu googeln. Da nehme ich meine Halbweisheiten natürlich gerne wieder zurück...

..und werde mein Verhalten auf Parkplätzen entsprechend anpassen - bisher hatte ich immer fest die Rechts-vor-Links-Regel im Kopf, wenn nicht anders beschildert.

 

Stefan

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Auf den Punkt gebracht:

 

Riskiere es nicht !!!!! Du wirst nie die Schuld zu 100% jemandem anders aufdrücken können.

 

 

 

 

 

DIe Parkplätze sind als SOLCHE ausgesachildert, damit gilt, was lutzmich schreibt. Die allgem. Regeln für Parkplätze nämlich, mit gegenseitiger Rücksichtsname etc....

 

erstens

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ich glaub wir haben am Thema vorbeidiskutiert....

 

ich hatte definitv Vorfahrt, weil der Bus ein Vorfahrt-Gewähren-Schild hatte und eine durchgestrichelte Linie...

Also es geht nicht drum, wer vorfahrt etc hatte und es war auch nicht in Mitten von irgendwelchen Parkplätzen etc.....

Ich bin nicht so einer der wie wild durch irgendwelche Rastätten rast!

 

Am Ende der Rastätte war eine Einmündung und da kam der Bus rausgeschossen bzw. 100 m weiter fängt schon der Beschleunigungstreifen der AB an!

 

Servus

Bauxy

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Also jetzt mal stop:

 

Die Parkplätze vor einer Raststätte haben nie etwas mit dem Betreiber der Raststätte zu tun, sondern unterliegen der Autobahndirektion und die Pflege liegt bei der Autobahnmeisterei. Die Tank und Rast ist die Firma, die die Raststätten verpachtet, wobei dabei auch einige Eigenbetriebe sind. Größte Pächter ist neben Mövenpick, Mitropa und vielen Privaten auch mein Brötchengeber, die AXXE Reisegastronomie. www.axxe.de .

Es ist immer ungeschickt, wenn z.B. beim ADAC Test die Verkehrsführung bemängelt wird und dann der Betreiber schuld sein soll, obwohl der dafür nichts kann.

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Original von tosw

Also jetzt mal stop:

 

Die Parkplätze vor einer Raststätte haben nie etwas mit dem Betreiber der Raststätte zu tun, sondern unterliegen der Autobahndirektion und die Pflege liegt bei der Autobahnmeisterei. Die Tank und Rast ist die Firma, die die Raststätten verpachtet, wobei dabei auch einige Eigenbetriebe sind. Größte Pächter ist neben Mövenpick, Mitropa und vielen Privaten auch mein Brötchengeber, die AXXE Reisegastronomie. www.axxe.de .

Es ist immer ungeschickt, wenn z.B. beim ADAC Test die Verkehrsführung bemängelt wird und dann der Betreiber schuld sein soll, obwohl der dafür nichts kann.

 

Nur mal neugierig gefragt:

Wie sind die Pachtverträge geregelt?

Parkplätze bleiben dann wahrscheinlich in der Obhut des Bundes, d.h. der Bund sorgt für die Verkehrssicherheit?

 

Gruß

Lutz

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