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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Ungeachtet dessen, dass wohl auch die Nicht-Club-Miglieder hier etwas zum Erfolg dieses Forums, seinen Inhalten und seinem (Fach-) Ansehen beitragen … Heißt das mit anderen Worten: wenn Mitglieder diesen Wunsch geäußert hätten, dann wäre der Club evtl. dabei? Aber lasst es gut sein. Ich habe lediglich gefragt - nicht einmal gefordert! Und ich denke, eine Antwort, wäre meine Frage wert gewesen, oder? Wobei ich - und andere wohl auch - eine begründete Antwort - egal welchen Inhalts - durchaus akzeptieren würden und könnten.
  2. Meine Hinweise zu den 'grünen' Plaketten bezogen sich auch mehr auf den 'Wunsch einiger A2-Fahrer/innen' ein schadstoffarmes und tatsächlich 'für die Innenstädte zugelassenenes Fahrzeug' zu haben ; Rußpartikelfilter.
  3. Ist das eine Antwort auf meine "Bitte / Wunsch / Frage an den Club": die da endet mit:
  4. Das möchte ich zur Gelegenheit nehmen, meinen obigen Beitrag (#210) etwas zu relativieren - was die Zeit angeht zum BVerfG zu gehen. Nehmen wir an, es würde zu einem Urteil kommen, das unsere Ansicht unterstützt. Dann blieben immer noch mehrere Möglichkeiten, die für uns wirtschaftlich mehr oder weniger erfolgreich wären. Im Idealfall würde das Gericht so entscheiden, dass im Ergebnis die 'Günstigerregelung' auf alle ausgeweitet werden müsste - rückwirkend. Evtl. aber auch erst ab irgendeinem Termin; sei es der Klageeinreichung, sei es eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid, ... bis hin zu einer Übergangsfrist für den Gesetzgeber, die Ungleichbesteuerung abzuschaffen. Wenn das Gericht mit denkt und keine anderen juristischen Dinge im Wege stehen, sollte letzteres hinsichtlich der (möglichen) Überführung aller Fahrzeuge in die 'neue Kfz-Steuer' ab 2013 nicht eintreten. So gesehen, ist zwar Zeit, aber vielleicht doch nicht unendlich viel Zeit. Andererseits, was, wenn das Gericht unserer Ansicht zwar statt gibt, der Gesetzgeber aber nicht reagiert - soll in unserer 3-Säulen-Demokratie durchaus schon vorgekommen sein? Und würde das Gericht ein Urteil schreiben, in dem sinngemäß nachzulesen ist, dass die 'Günstigerregelung' auszuweiten sei? Nein. Es würde allenfalls drin stehen, dass die Anwendung des Gesetzes mit dieser Stichtagsregelung verfassungswidrig ist. Theoretisch könnte der Gesetzgeber also auch die 'Günstigerregelung' streichen; was er aber wohl am Ehesten nicht tun würde (denn dann müsste er von den bisher Begünstigten Geld zurück verlangen; das hat er in Bezug auf die nutzlosen DPFs auch nicht getan). Zusammengefasst glaube ich noch immer, erst einmal eine Basis schaffen zu sollen; Ideen, wie man auf rechtlichem Wege vorgehen kann, kann man parallel dazu entwickeln. So gesehen erhoffe ich mir von eventuellen Antworten auch Hinweise auf eventuelle Gegenargumentationen zu unserer Position, sozusagen als eine Art Vorbereitung. Und natürlich eine breite öffentliche Unterstützung, etwa durch Mitzeichnung der Petition, ... bis hin zum Bekannt machen der Thematik, so dass man im Ergebnis zusätzlich ein 'gewisses Potential' nachweisen kann. (Z.Zt: nur 140 Mitzeichner.) Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich mir persönlich eine völlig andere Zusammensetzung des Petitionsausschusses wünschen würde. Z.B. einen 'neutralen' juristisch gebildeten, parteilosen Vorsitzenden und der Rest je zur Hälfte nach den Parteien (wie jetzt) aber die andere (neue) Hälfte aus 'normalen' Bürgern - ähnlich den Schöffen / Beisitzern bei Gericht. Aber das ist ein anderes Thema. Und nun eine Bitte / Wunsch / Frage an den Club: Wenn wir parallel auch über juristische Schritte nachdenken, müssen auch diese koordiniert und vorbereitet werden. Beispielsweise die Frage der Finanzierung; ich unterstelle mal das die in den Links zum BVerfG genannten 2.600 € im Raume stehen. Wie wäre es, wenn sich der Club um eine Liste und die Annahme dieser Gelder kümmern würde? Ich denke an einen Thread, in dem die Einzahler sowie die aktuell, eingezahlte Summe genannt werden. Falls das Geld ausreicht und konkret für den Gang vors BVerfG benötigt wird, wird dieses Überwiesen. Sollte das Geld nicht reichen / nicht für den Gang zum BVerfG benötigt werden, wäre eine Rücküberweisung an die Einzelnen wünschenswert. Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?
  5. ... manch ein A2-Fahrer wäre heute wohl glücklich über die Fahrzeugdaten eines A3 ... Die Summe unserer Ideen für effizientes Fahren: 99 g CO2/km. ... Audi A3 1.6 TDI* ab 99 g CO2/km ... Zusammen mit Start-Stop-System, Schaltanzeige und Rekuperation macht ihn das zum aktuellsten Beweis für unseren Anspruch: Effizienz serienmäßig. * Kraftstoffverbrauch A3 1.6 TDI in l/100 km: innerorts 4,7 - 5,3; außerorts 3,3 - 3,9; kombiniert 3,8 - 4,4; CO2-Emission in g/km: 99-116. Einschränkungen bei Sonderausstattungen möglich. Soweit die Werbung (z.B. Stern Nr. 50 erste Innenseite). Die Realität allerdings ... siehe http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen.html. Nach CO2-Emissionen sortiert ist der Beste ein Audi A3 - allerdings derzeit 'nur' ab 109 g CO2/km; aber vielleicht macht's die 'serienmäßige Effizienz' - äh, 'serienmäßige Ausstattung'. Oder ist die Seite nicht aktuell? Immerhin bekommt man die Schadstoffplakette 'Super-grün' (EU-5), wenngleich 'Super-super-grün' (EU-6) natürlich noch reizvoller wäre. In so fern also ein paar Anregungen für den A2II. Übrigens: von 35 auf der Audi-Seite gelisteten Fahrzeugen werden nur 4 mit unter 120 g CO/km ausgewiesen; der Primus schafft mindestens 333 g CO2/km mit 'grün' (EU-4). (Stand: 08.12.2009.)
  6. Das mag evtl. sein, aber der Gesetzgeber selbst hat dieses Argument entkräftet:   "Artikel 4 Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt." Anmerkung: $ 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a lautet: "Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. bei Personenkraftwagen a) mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren ange- trieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hub- kolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen; ..." Quelle jeweils: Gesetzentwurf, Drucksache 16/11742 vom 27. 01. 2009
  7. Danke für den Hinweis ... war u. a. schon in den Beiträgen #84 und, hinsichtlich eines Details, in #91 ein Thema bzw. verlinkt. Schon die alten Römer wussten: "Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Ungeachtet eines gewissen Wahrheitsgehaltes erscheint mir ein mehrgleisiges Vorgehen sinnvoller - ein Vorgehen, dass möglichst auf allen Gleisen stattfindet. Zumal für einen Rechtsweg noch Zeit ist. PS: Wie @Jim Lovell schon sagte, es geht um etwas mehr als nur 'Gerechtigkeit'. Wir sollten alle - und jeder in dem Themenbereich der ihn interessiert - auch Stellung beziehen und unsere Meinungen kund tun; insbesondere gegenüber von uns bezahlten Personen, die vorgeben, unsere Interessen im Rahmen der Verfassung und dem Sinn des Grundgesetzes zu vertreten!
  8. Frühestens ab 2013! Und ob die Absichtserklärung bis darin Realität wird, scheint nicht sicher zu sein. Im Übrigen geht es auch (ein wenig) um das Thema 'Gleichheitsprinzip'.
  9. Dann fang doch endlich mal an, erkundige Dich nach den Voraussetzungen usw., berichte uns, leite etwas in die Wege ... statt immer nur zu reden!
  10. Auf meine obige Mail an den Bundesumweltminister habe ich folgende automatische Antwort bekommen: Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit bekundetes Interesse an unserer Arbeit. Jede Nachricht an das Bundesumweltministerium bzw. an Herrn Minister Dr. Röttgen wird von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin oder von Herrn Dr. Röttgen persönlich gelesen. ... Unterstellen wir mal positiv, dass das ernst gemeint ist, der Minister 'neu' und 'unverbraucht' ist, weiß von was er redet und meint, was er sagt, benötigt er unsere Unterstützung. Also sagt ihm Eure Meinung!
  11. Frage: Was macht man bei schlechtem Wetter und einer Steilvorlage des Bundesumweltministers? Zurück kicken ... Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Röttgen, ich habe mit Interesse Ihr Interview mit der Bild-Zeitung gelesen (http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/06/klimakatastrophe/umweltminister-norbert-roettgen-im-interview-zum-thema-klimawandel.html) und möchte mich insbesondere auf folgende Aussage beziehen: „Ohne in private Lebensentscheidungen des Einzelnen eingreifen zu wollen, sage ich: Wir müssen dazu kommen, dass die Bürger beim Autokauf zuerst auf Verbrauch und CO2-Ausstoß achten und erst danach auf Geschwindigkeit und PS-Zahl. Und es tut sich doch etwas. Inzwischen kommen Autos auf den Markt, die nur noch 5 Liter verbrauchen.“ sowie die, seit 01.07.2009 gültige, ‚neue Kfz-Steuer’, die ja auch von Ihrer Partei in der vorherigen Legislaturperiode mitgetragen wurde und wird. Sie fordern völlig zu Recht, den Kraftstoffverbrauch in den Vordergrund der Kaufentscheidungen beim Autokauf zu stellen, weil damit verbunden, auch der CO2-Ausstoss entsprechend geringer ist und insgesamt gesenkt werden kann. Aber was tut und tat die Bundesregierung mit der ‚neuen Kfz-Steuer’? Zwar wurde im Gesetz das: „Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“ niedergeschrieben, die Durchführung des Gesetzes ist den Zielen und dem Zweck aber vielfältig kontraproduktiv und erreicht das Gegenteil. Beispiel: Ein Diesel-Bestandsfahrzeug mit einer CO2-Emission von 119 g CO2/km und 1.422 ccm wird nach wie vor nach der alten Kfz-Steuer, also nur nach Hubraum bemessen, und kostet 249,- € p. a. Ein Neufahrzeug mit gleichen Daten würde, ab 05.11.2008 / 01.07.2009 Erstzulassung lediglich 142,- € p. a. kosten – bei gleichem CO2-Ausstoss! Schlimmer stellt sich das dar, wenn man fragt, wie viel CO2 darf ein Neufahrzeug ausstoßen, um genauso viel Kfz-Steuer zu kosten, wie das Bestandsfahrzeug? Bei 1.422 Diesel ccm fallen die genannten 142,- € an. Ab 120 g CO2/km werden pro Gramm derzeit jeweils 2 € fällig; d.h. ein Neufahrzeug darf für rund 107 € mehr CO2 ausstoßen, als das Bestandsfahrzeug. Umgerechnet also ca. 53,5 g CO2/km - oder anders ausgedrückt: ein Neufahrzeug darf für die gleiche Kfz-Steuer ca. 172 g CO2/km ausstoßen, das sind rund 45% mehr CO2-Emissionen, als ein identisches Bestandsfahrzeug! Ist das zielführend bzgl. Ihrer oben zitierten Aussage und den im Gesetz definierten Zielen oder der Wichtigkeit der Senkung von CO2-Emissionen? Wie sieht es also mit der tatsächlichen Effizienz der politischen Maßnahmen aus? Denn bisher habe ich von den für die Neuwagenproduktion benötigten Ressourcen und den damit verbundenen (unnötigen) CO2-Emissionen sowie der Ressourcenverschwendung bei vorzeitiger Abwrackung noch gar nicht gesprochen! Sehr geehrter Herr Umweltminister Röttgen, können und wollen Sie sich auch nur ansatzweise vorstellen, wie verkaspert sich engagierte Bürger vorkommen müssen, die schon seit Jahren ein 5l- oder gar 3l-Fahrzeug fahren und in der ‚neuen Kfz-Steuer’ für dieses Engagement durch Ausschluss von der ‚Günstigerregelung’ bestraft werden? Eine Bestrafung trotz schon seit Jahren geringeren CO2-Emissionen und damit einer voreilenden Erfüllung von ‚unseren’ Klimaschutzzielen! Und können Sie sich vorstellen, wie Ihre Aussagen vor diesem Hintergrund wirken; Stichwort: Politikverdrossenheit? Zumal diese schadstoffarmen Fahrzeuge meist mehr gekostet haben und somit das Bürgerengagement auch noch Mehrkosten im Portemonnaie des Käufers verursachte. Um eine konkrete Antwort, wie Sie, Herr Minister Röttgen bzw. Ihre Partei, diese Bestrafung des gesetzeskonformen Bürgerengagements nachteilsfrei ändern und die kontraproduktiven Komponenten der ‚neuen Kfz-Steuer’ beseitigen werden, möchte ich Sie hiermit bitten. Für weitere Rückfragen, auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik der unterschiedlichen Besteuerung gleicher Steuersachverhalte, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen
  12. Und der BUND.net hat Post. PS: Ich finde es traurig, dass wir noch immer in der Größenordnung von nur 120 Mitzeichner zur Petition haben. Haben die Betroffenen hier so weinige Freunde, Bekannte usw.? Das macht mich stutzig - auch wenn es relativ bequem ist, wenn die Anderen werkeln . PPS: Aber tatsächlich habe ich, obwohl schon vor längerer Zeit einmal angeregt - vor dem Hintergrund vieler Betroffener A2-Fahrer/innen - leider noch immer keinen Hinweis auf diesem Thread unter 'A2-freun.de' gefunden; zumindest bis das Thema 'Mitzeichnen der aktuellen Petition' erledigt ist.
  13. Hallo zusammen, ich habe gerade folgenden Text im BMW-Bereich von www.motor-talk.de (http://www.motor-talk.de/forum/-neue-kfz-steuer-petition-t2490488.html) plaziert. Natürlich kann ich mit dem gleichen User-Account den gleichen Text nicht in weiteren Threads unterbringen, aber vielleicht ist der Eine oder Andere bereit, dies zu übernehmen; selbstverständlich auch mit geändertem Text . Mein Text lautete: ‚Neue Kfz-Steuer’ – Petition … Hallo zusammen, ungeachtet eventuell schon stattgefundener Diskussionen in diesem Forum / Thread und in meiner Unkenntnis als Audi A2-Fahrer, ob die hier behandelten Fahrzeuge / Fahrzeughalter betroffen sind, möchte ich auf eine Petition zur ‚neuen Kfz-Steuer’ im Deutschen Bundestag aufmerksam machen. Die Petition hat zum Ziel, die so genannte ‚Günstigerregelung’, die eine Besteuerung nach der - seit 01.07.2009 geltenden - ‚neuen Kfz-Steuer’ erlaubt, auch auf Bestandsfahrzeuge, also vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge, auszuweiten – sofern gemäß der ‚Günstigerregelung’ die ‚neue Kfz-Steuer’ günstiger ausfällt, als die alte Kfz-Steuer. Alle Betroffenen möchte ich daher bitten, einerseits die Petition „Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer vom 26.10.2009“ mitzuzeichnen (Zeichnungsende: 23.12.2009) – sowie Kolleginnen und Kollegen, Freunden, Bekannten und weiteren Betroffenen diese Petition bekannt zu machen. Das Mitzeichnen ist kostenlos und bedarf nur weniger Minuten Zeit. Der Link zur genannten Petition lautet: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?PHPSESSID=21709447c22eecea3a2aaacc9381cefe&action=petition;sa=details;petition=8025. Wer sich zu diesem Thema weiter informieren möchte, möge bitte ein wenig ‚googlen’, mal in diesem Blog http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer oder mal hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 vorbei schauen. Danke. In diesem Sinne und dem Wunsch und der Bitte nach reger Beteiligung … Bei der Durchsicht der Fahrzeughersteller dürfte wohl kaum ein Hersteller keine betroffenen Fahrzeuge im Angebot haben; sei es: Volkswagen, Seat, Mazda, Ford, Peugeot, Citroên, Toyota, Daihatsu, Opel, Fiat, Kia, Hyundai, Mercedes, Skoda, Smart, ...
  14. Schreibst Du die? Scherz bei Seite. Deshalb, wer es nicht versucht, kann nicht gewinnen und wer nicht fragt - und ggf. nachhakt - muss sich eben mit den 'einfachen' Antworten begnügen, um nicht zu sagen 'abspeisen lassen'. Somit würde ich auch eine von Dir prophezeite Antwort, wenngleich nicht hilfreich, aber unter der Rubrik 'da musste sich jemand mit etwas beschäftigen' ablegen. Übrigens gab es in Bayern eine Vielzahl von Personen, die dem 'Raucherschutzbegehren' wenig Chancen einräumten; aber mit rund 1,2 Millionen Unterschriften (~13,9 % der Wahlberechtigten) wird es im nächsten Jahr für alle Wähler zumindest eine Möglichkeit zur Abgabe einer Meinung zwischen den Wahlen und speziell zu einem Thema geben. Ein PS noch: natürlich möchte, ich was die Kfz-Steuer angeht, erfolgreich sein - wie alle die sich hier engagieren wohl auch. Aber allein das Engagement kann natürlich nicht über einen Erfolg oder Misserfolg entscheiden; sonst würden alle, die sich 'irgendwie' engagieren automatisch gewinnen. Nein, es geht auch ein wenig um die Wahrnehmung demokratischer Rechte (und vielleicht auch Pflichten) - mit der Chance erfolgreich zu sein.
  15. Hallo zusammen, eine Antwort vom Bundesjustizministerium ist eingetroffen; sie lautet: Sehr geehrter Herr … Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. November 2009, in der Sie sich zur Kfz-Steuer äußern. Innerhalb der Bundesregierung ist für diesen Bereich das Bundesministerium der Finanzen in Berlin zuständig. Aus diesem Grund habe ich Ihr Schreiben dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Meine Antwort: Sehr geehrte Frau Baier, vielen Dank für Ihre Antwort und die Weiterleitung meiner E-Mail vom 19. November 2009 an das ‚richtige Ministerium’. Meine Anfrage an das Justizministerium bzw. an die Ministerin war jedoch in zwei Punkten begründet und beabsichtigt. Einerseits, auch wenn der Wahlkampf schon ein paar Tage her ist, war es die FDP, also die Partei der Ministerin, die sehr deutlich und scheinbar erfolgreich das Thema „Steuergerechtigkeit“ im Wahlkampf für sich in Anspruch nahm. Andererseits, weil ein Bundesministerium für Justiz, wie ich hoffe, auch die Gesetzestreue und Verfassungsmäßigkeit der, in und von der Bundesregierung insgesamt verabschiedeten Gesetze in Form einer Art Fachabteilung im Auge haben sollte; selbst dann, wenn in den anderen Ministerien der Bundesregierung ebenfalls Juristen tätig sind. Und über die Frage, ob auch die Legislative gerecht, gesetzestreu usw. sein muss, wird es sicherlich keine Meinungsverschiedenheiten geben. Vor diesem Hintergrund möchte ich nach wie vor gern eine Einschätzung aus ihrem Hause, dem Bundesjustizministerium, zur Kenntnis nehmen können, in der zur Verfassungsmäßigkeit einer unterschiedlichen Steuererhebung für exakt den gleichen Steuersachverhalt Stellung genommen wird. Für Details zum zweifachen Problem verweise ich auf meine E-Mail vom 19. November 2009; diese E-Mail kann ich Ihnen ggf. nochmals zur Verfügung stellen. Für Ihre Stellungnahme bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
  16. Steht in Deiner "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" (oder auch "Certificate of Conformity", kurz CoC genannt).
  17. Und nur halb [OT]: Da oben schon über die 'CO2-Steuer' (= seit 01.07.2009 gültige 'neue Kfz-Steuer') gesprochen wurde und einige Poster hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 glaube ich noch nicht vertreten sind ... bitte obigen Link benutzen und die Petition (Post #106) zur Ausweitung der Günstigerregelung in der 'neuen Kfz-Steuer' auch auf Alt-/Bestandsfahrzeuge unterstützen! PS: Bitte weiter sagen! Und - die Mitzeichnung der o. g. Petition ist nur noch bis 23.12.2009 möglich.
  18. Hallo, auch wenn ich den Eindruck habe, dass einige Wenige (bis sehr Wenige) hier tatsächlich etwas werkeln ... wie wäre es mit einer Liste von Fahrzeugtypen, die ebenfalls von der 'neuen Kfz-Steuer' negativ betroffen sind oder sein könnten. Es wäre eine echte Hilfe! PS: Auch wäre es hilfreich, wenn neben der Liste der betroffenen Fahrzeuge, der / die Eine oder Andere in den entsprechenden Foren etwas posten würde(n) und dies hier - zwecks Vermeidung von Doppelpostings - kund tut. Einen Text zwecks Posting würde ich - zumindest als Muster - ggf. zur Verfügung stellen. PPS: Wie sieht es eigentlich mit den Einsprüchen gegen die aktuell gültigen Steuerbescheide aus? Ich habe einen eingelegt; @HSV auch und ... ??? Auch hier wäre eine Art editierbarer Mustertext bereits vorhanden.
  19. Bezüglich meinem Beitrag #170 hinsichtlich 'Mitzeichnen der Petition' ... Doch noch was anderers: Da gibt es noch ... "Haben Sie Ihre -> Aktivierungs E-Mail übersehen?"
  20. Auch wenn's hier OT ist ... Um Euch evtl. wieder ein wenig Geld von Mutter Staat zurück zu holen, schaut doch mal hier und macht bitte mit! PS: Eine Teilnahme ist absolut unschädlich & kostenlos und nicht nur für A2-Fahrer/innen interessant.
  21. Ja, da hast Du wohl Recht. Jährlich wird bei uns ggf. nur ein "Hinweis auf die demnächst fällige Kraftfahrzeugsteuer" verschickt; der tatsächliche (letzte) "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" stammt, bei mir, vom Dezember 2007. Hinsichtlich der 'Erstbesitzer' ist mir in Erinnerung, dass für die Erstbesitzer die Steuer jeweils zum 01.01. fällig sein dürfte, da unsere Steuerbefreiungen zu einem 31.12. endeten. Nicht Erstbesitzer zahlen nach meiner Erinnerung zum jeweiligen Zulassungstermin jährlich. Daraus sollte folgen, dass jeder einen Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid einlegen sollte - unabhängig vom Zahlungstermin. Sinn meines Erachtens ist, einerseits bei den Finanzbehörden (auch hier dürften Betroffene arbeiten) einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen und - rein vorsorglich und unjuristisch (1) - evtl. eine 'rückwirkende Steuererstattung' erreichen zu können, falls wir erfolgreich wären. (1): In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Anspruch, nicht juristisch prüfen zu müssen, ob dies sinnvoll, richtig, völlig überflüssig o.ä. ist. Ich nehme, selbst wenn der Steuerbescheid / die Einführung der 'neuen Kfz-Steuer' schon länger zurück liegen, für mich in Anspruch, auch außerhalb 'normaler Einspruchsfristen' einen Einspruch zu erklären, weil mir wohl niemand zumuten kann, jedes Gesetz, jede Verordnung etc. innerhalb kürzester Zeit auf seine Auswirkung und Rechtmäßigkeit prüfen zu können.
  22. Der Vollständigkeit halber: bin auch dabei. Dennoch würde ich die Frage aufwerfen, ob wir nicht warten sollten, bis weitere Antworten auf Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen. Da zumindest die A2-Erstbesitzer Anfang Dezember den Hinweis auf die fällig Kfz-Steuer zum 01.01. erhalten werden, haben viele Gelegenheit Einspruch zu erheben. Rein vorsorglich hatte ich bereits Einspruch gegen den Steuerbescheid 2009 eingelegt; eine Antwort erwarte ich in ca. 2-3 Wochen.
  23. Da stimme ich Dir zu. Allerdings dürfte der Anlasser unserer A2s nicht für diese Mehrbelastung ausgelegt sein, was zu Lasten seiner Lebensdauer gehen müsste.
  24. @palladium: Eigentlich müsste aufgrund der Meldung, Deine E-Mail-Adresse im System bekannt sein; ggf. also eine andere nehmen. Falls das nicht zutifft ... und Du selbst einen Benutzernahmen unter 'Pseudonym' eingetragen hast, lass dieses Feld mal leer. Du erhälst dann einen Benutzernamen / Pseudonym vom System per 'Anmeldebestätigungsmail'. Etwas anderes fällt mir im Moment nicht ein.
  25. Frau Arndt-Brauer (SPD) und Frau Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) haben Post bekommen, weil sie in der Anhörung im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009) kritische Fragen zum Thema Stichwortregelung stellten. Sinn: die beiden (und andere) dürfen erfahren, dass 'draußen' Unmut über die Stichtagsregelung herrscht, sie also nicht 'allein dastehen'. Selbstverständlich habe ich unsere Anfragen an die Ministerien und den Brief an unseren Bundespräsidenten ebenfalls erwähnt. Wer hier und da Politikerschelte betreibt, darf auch mal ein wenig loben / unterstützen .
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