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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Geht doch (manchmal), wenn man's probiert .
  2. Nun hat auch - trotz hier bereits vorhandener Zitate - der 'Bund der Steuerzahler' (nochmals) Post bekommen. Und im Gegensatz zu einigen, die hier gern andere auffordern etwas zu tun, habe ich unter http://www.news-adhoc.com/bund-der-s...2009032223266/ und http://www.123recht.net/Klage-gegen-neue-CO2-Kfz-Steuer-möglich-__f142571.html Informationen zur laufenden Petition plaziert.
  3. Der DGB und die DStG haben, aufgrund ihrer Sachverständigentätigkeiten im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009; siehe Post #59) sowie ihrer Zustimmung zur Stichtagsregelung, Post bekommen. PS: Zur Frage der Ausschöpfung des Instanzenweges zum BVG gibt es einen weiteren Hinweis (§ 90 Abs. 2 BVerfGG); siehe Post #91. Nachtrag: Auch die 'Deutsche Umwelthilfe e.V.' und der 'Verkehrsclub Deutschland e.V.' haben Post gekommen; beide, weil sie Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Anhörung zur 'Neuen Kfz-Steuer' im Finanzausschuss geäußert haben. Inhaltlich - aber den eifrigen Lesern hier bekannt - habe ich auch gefragt, ob konkrete Maßnahmen bzgl. rechtlicher Überprüfung beim BVerfG geplant sind - oder, falls nicht, warum. ‚Neue Kfz-Steuer’ Sehr geehrte Damen und Herren, der / die ... e.V. war bei den Beratungen zur ‚Neuen Kfz-Steuer’ im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durch den Sachverständigen ... vertreten; siehe: „Finanzausschuss, Wortprotokoll 116. Sitzung“ (Protokoll Nr. 16/116) vom 09.02.2009. In dieser Sitzung des Finanzausschusses wurden unter Einbeziehung der Sachverständigen die Rahmenbedingungen für die ‚Neue Kfz-Steuer’ erörtert. Während dieser Erörterung, von der Abgeordneten Scheel bzgl. ‚Stichtagsregelung’ befragt, äußerte u. a. Ihr Sachverständiger, Herr ..., vielfache Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Kfz-Steuer. Leider hat die Bundesregierung der 16. Legislaturperiode diese Bedenken vollständig ignoriert, mit den Folgen … Wurden zwei absolut identische Fahrzeuge, eines am 04.11.2008 und eines nur einen Tag später, nämlich am 05.11.2008, zugelassen, sind für beide Fahrzeuge unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten, da für letzteres Fahrzeug eine ‚Günstigerregelung’ angewendet wird. Schlimmer ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt, wird, zumindest bis 2013, nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Dies verstößt nicht nur gegen das Gleichheitsprinzip und dürfte damit verfassungswidrig sein, sondern es verstößt auch gegen die im Gesetz definierten Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr; von Steuergerechtigkeit usw. ganz zu schweigen. Deshalb möchte ich zunächst gern von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren oder Herrn ..., wissen, ob in Ihrem Hause Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Stichtagsregelung der ‚Neuen Kfz-Steuer’ geplant sind? Interessant wären ggf. auch Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen eine rechtliche Überprüfung sprechen. Denn bei einigen Betroffenen (meist Audi A2 – Besitzern) steht die Frage einer rechtlichen Überprüfung beim BVerfG durchaus im Raum. Konkret sind derzeit – sozusagen im Vorfeld –, noch meist unbeantwortete, Anfragen an die Ministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft unterwegs. Auch Herr Bundespräsident Horst Köhler wurde, zunächst rein informell, mit oben genanntem Sachverhalt konfrontiert. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
  4. Mach doch mal die List . Ich bin, wenn's soweit kommt, auch dabei.
  5. Es ist ja durchaus schön, was Du hier aufzählst. Und wahrscheinlich hast Du auch nicht Unrecht. Aber wäre es nicht Aufgabe derer, die die Gesetze gemacht haben, zu erklären, warum sie wissentlich hinsichtlich existierender Bedenken, eine Stichtagsregelung eingeführt haben? - Ich meine wir sind hier eine Art Interessenvertretung deren Ziele da sinngemäß lauten könnten: Steuergerechtigkeit, Gleichheit, nicht Alles durchgehen lassen (wollen), zeigen dass (wir) Wähler mitdenken, usw. Denn falls Politik das Argument 'Aufkommensneutralität' ins Spiel bringen sollte, müsste sie Beantworten, warum diese nicht durch eine einfache und kaum bedenkliche Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge durchgeführt worden ist. In so fern meine ich, wir sollten uns zwar einerseits auf mögliche Gegenargumente zu unserer Position - wie Du es gemacht hast - vorbereiten, andererseits aber eher an unserer eigenen Position arbeiten und Wege suchen, diese bekannt zu machen bzw. weitere Möglichkeiten zum Vorgehen zu suchen. In diesem Zusammenhang habe ich letzten Samstag eine Mail an eine kleine kostenlos verteilte Zeitung geschrieben und die Dinge erläutert. Vielleicht gelingt es auch auf diesem Wege eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen; zumindest ist auch dies ein Versuch. Und sei es nur, dass der Angesprochene jemanden kennt, der jemanden kennt und … Ok, da dürften Politiker aber nicht besser oder schlechter sein, als das 'Volk'. Aber - und auch deshalb glaube ich an den Sinn dieser und anderer Aktionen - wenn wir außer Parteimitgliedschaft nur die 'Wahlen' (eingeschränkt) zur Meinungsäußerung haben, sollten wie Wege wie diese durchaus 'zum Zwecke der Signalisierung' nutzen. (Andere haben einen ganzen Staat in die Knie gezwungen - zugegeben, das waren relativ Viele - dafür ist unser Anliegen aber auch wesentlich kleiner.) PS: Falls ich’s nicht überlesen habe. Könntest Du Deine Ausführungen aus Deinem Post #81 … … noch erläutern!? Danke.
  6. Soeben - Mann / Frau scheint Sonntags zu arbeiten - ist folgende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium eingetroffen: ------------ Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Der Gesetzgeber hat sich bei den Änderungen zur Kfz-Steuer bewusst für eine Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Die jetzige Bundesregierung plant hierzu keine Änderung. Es steht Ihnen jedoch frei, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch zu erheben und den Rechtsweg zu beschreiten, um durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit bzw. - widrigkeit der Regelung prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Regina Harneit ________________________ Referat für Bürgerangelegenheiten - Leitungsstab - Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18682-3300 Fax: 030-18682-883838 E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Internet: Bundesministerium der Finanzen: BMF-Startseite ------------ Als ob es keine Rechtssicherheit für Bestandsfahrzeuge gegeben hätte, wenn man auch hier eine 'Günstigerregelung' vorgesehen hätte. Oder gibt es etwa eine Rechtsunsicherheit für Fahrzeuge, die zwischen dem 04.11.2008 und dem 01.07.2009 zugelassen wurden? Hinweis vom Moderator Von hier an bitte bei der Sache bleiben und sich auf sinnvolle Posts zum Thema beschränken.
  7. Ungeachtet dessen würde ich mich zumindest mal bei GAT melden, mich (etwas) dumm stellen und einfach mal freundlich fragen. Kostet fast nichts; chancen ... na ja, aber einen Versuch wäre es Wert, denn das Image von GAT ist sicherlich nicht auf dem Niveau, das sich GAT gerade wünscht.
  8. @Uwe_F.: Mir scheint @AmanoYaku wollte zum Ausdruck bringen, dass er die 'Grüne' für oder wegen dem, nun aber defekten, DPF bekommen hat. Wenn jetzt keine DPFs mehr am Markt zur Verfügung stehen, müsste er eigentlich sein Fahrzeug mit der ursprünglichen Abgasanlage ausrüsten und hätte dann wohl nur ein Anrecht auf die gelbe Plakette. Ich vermute @AmanoYaku hat einen EU3-Diesel, richtig?
  9. @cer: Ein klein wenig möchte ich widersprechen. Nach außen hin betrachtet, ist 'Wachstum das wirtschaftliche Hauptziel auf dem unsere Gesellschaft basiert' - leider. Ohne eine politische oder wirtschaftliche Diskussion führen zu wollen, steht aber auch fest, dass dieses Hauptziel nur vor dem Hintergrund unbegrenzter Ressourcen oder, langfristig, vor dem Hintergrund 100%igen Recyclings möglich ist (Rohstoffe, Energie usw.) - inkl. der 100%igen Beseitigung von jeweils entstehenden Umweltbelastungen / -schäden. Da derzeit wie auch in absehbarer Zeit letzteres nicht erreicht werden kann, müssen wir bei unserem Wachstumskurs an den Stellen eingreifen, die uns schmerzlich erscheinen oder tatsächlich bereits schmerzen. An dieser Stelle hat man begonnen Umweltbelastungen zu besteuern - um diese Belastungen herunter zu fahren. Wie @HSV oben schon ausführte ist die Ausführung des Gesetzes zur 'Neuen Kfz-Steuer' hier kontraproduktiv, weil es einen Neuwagen mit höherem CO2-Ausstoß (entgegen dem niedergeschriebenen Gesetzesziel "Minderung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr") mit weniger Steuern belohnt, während für das umweltfreundlichere Altfahrzeug mehr Steuern zu zahlen sind. Und natürlich muss es - vor dem Ziel der Minderung des CO2-Austoßes - auch darum gehen, den schadstoffarmen Altfahrzeugen einen Vorteil gegenüber den, ggf. neueren, CO2-Schleudern zu geben; aber das sagte ich schon. Es geht ja um den Gesamt-CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Anmerkung: es geht meiner unjuristischen Meinung also nicht gegen das Gesetz und dessen Ziele selbst, sondern vielmehr um die Ausführung und Anwendung des Gesetzes.
  10. [OT] Eigentlich wollte ich @Kane.326 ignorieren … @Kane.326: Ich verurteile weder Deinen Pessimismus noch Deine Meinung - aber ist es zu viel von DIR verlangt, Deine Meinung nicht andauernd und wiederholt in diesem Thread kund zu tun und vor Allem das Engagement der Anderen, deren Nutznießer auch Du sein könntest, zu konterkarieren? Demokratie könnte an Leuten wie Dir scheitern! Und schließlich reden doch andere in die Themen, in denen Du Dich engagierst, auch nicht dauern negativ rein. Statt also auf relativ niedrigem Niveau zu posten wäre – ich wiederhole mich – die Mitteilung, dass Du die Petition mitgezeichnet hast durchaus auf dem Niveau dieses Forums und dem Thema entsprechend. Den Rest spare ich mir. [/OT]
  11. Nein, das Ziel (= niedergeschriebener politischer Wille) steht klar im Gesetz: "Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen." Im Absatz zuvor wird von einem Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" und 'auch einer befristeten Kraftfahrzeugsteuer für bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen' gesprochen. Mit dem Maßnahmenpaket sind an anderer Stelle die Abwrackprämie sowie der befristete Entfall der Kfz-Steuer für EU5/EU6-Fahrzeuge genannt. Es geht m. E. basierend auf dem, im Gesetz definierten, Willen des Gesetzgebers, um die Tatsache möglichst viele schadstoffarme Fahrzeuge im Straßenverkehr zu haben, um den CO2-Ausstoß insgesamt zu mindern. Anreize zum Neuwagenkauf sind diesbezüglich an anderen Stellen gegeben worden. Es fehlt also - vor diesem Hintergrund - der Anreiz / die Gleichbehandlung der (schon seit Jahren) schadstoffarmen Fahrzeuge im Altbestand. Denn eine CO2-Minderung in der Bestandsfahrzeuggruppe lässt sich nur erreichen, wenn eben diese schadstoffarmen Fahrzeuge länger im Bestand sind, als die CO2-Schleudern. Wenn man so will, um das Gesetzesziel zu erreichen, eine steuerliche Bevorzugung schadstoffärmerer Fahrzeuge. Und natürlich geht es nach wie vor auch um Steuergerechtigkeit usw.
  12. Schließe mich an. @Kane.326 | Herr Sechsganggetriebe: Eigentlich könntest Du selbst die Erfahrung gemacht haben, dass nur ein Versuch - vielleicht auch mehrere - zum Ziel führen. In so fern wäre es hilfreich sich ... ... solche Kommentare zu sparen - oder helfen die auch nur ansatzweise beim Thema weiter? Und falls Du nicht weißt, was Du vor lauter Frust schreiben solltest, wie wäre es mit: Ich habe die Petition auch mitgezeichnet.
  13. Und dann gibt es seit diesem Monat noch diese Halogen-Glühlampen „Plus 90“: http://www.bosch-presse.de/TBWebDB/de-DE/PressText.cfm?id=4421. Weißeres Licht mit bis zu 90% höherer Lichtleistung, dank Xenon-Gas-Füllung; ab 28 € pro Paar. Hoffentlich trifft dies ... ... nicht zu, denn bei 90% mehr Lichtleistung ... ; Angaben zur Lebensdauer fehlen natürlich (aber das kennen wir ja schon).
  14. Nun, auch ich bin über die Reaktionen bisher enttäuscht. Offensichtlich macht es mehr Spaß Geld auszugeben, statt gegen Ungerechtigkeit usw. zu kämpfen; die Inhalte diverser Foren und die 'Anzahl der Klicks auf die einzelnen Themen' sprechen eine deutliche Sprache. Ein Grund für mich an der 'Demokratie' an sich zu zweifeln - oder wie mein persönlicher Freund, der Kabarettist Georg Schramm, übertragen sagen würde: Man muss das Volk nur dumm genug halten, es mit anderen unwichtigen Dingen beschäftigen, damit es keine Zeit für die wichtigen Dinge hat. Aber gut - nein schlecht. Nachdem ich bis heute keine Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium oder gar von Herrn Brüderle bekommen habe, habe ich die inhaltlich gleiche Post noch einmal verschickt; siehe meinen Beitrag #99. Inhaltlich Gleiches haben Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger (Bundesjustizministerium) und in leicht abgewandelter Form Herr Schäuble (Bundesfinanzministerium) erhalten. Folgenden Text habe ich an unseren Bundespräsidenten, Herrn Horst Köhler, geschickt: 'Neue Kfz-Steuer': Bestrafung des engagierten Bürgers! Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler, gestatten Sie mir mich heute einmal an Sie zu wenden. Da Sie persönlich eher nicht mit der Gesetzgebung befasst sind, vielleicht nur als Information für Sie. Sie fordern gern, ebenso wie eine größere Anzahl Ihrer politischen Kolleginnen und Kollegen aus nahezu allen Parteien, mehr Engagement des Bürger – das ist richtig. Aber ich möchte Ihnen an nur einem einzigen Beispiel erklären, dass Politik heute genau dieses geforderte, eigentlich vorbildliche, Engagement des Bürgers bestraft; insbesondere dann, wenn es einer gesetzlichen Regelung voreilt und diese ‚neuen’ Gesetzesziele bereits seit Jahren nachweisbar erfüllt - in diesem Fall sogar internationaler Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen! Von Steuergerechtigkeit, Gleichbehandlung, einem ‚Danke schön’ der Politik an die engagierten Bürger usw. oder gar der Frage nach Verfassungskonformität mal ganz zu schweigen. Es geht konkret um die, seit Mitte des Jahres, geltende ‚Neue Kfz-Steuer’ … Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoß im Straßenverkehr zu senken. Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar. Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten! In beiden genannten Beispielen wäre nicht nur die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar. Sehr geehrter Köhler, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zu Ihnen, Herr Bundespräsident, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben. Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt. Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wie gesagt war dies nur ein Beispiel von Vielen. Bedenkt man, dass bereits im Vorfeld der Gesetzgebung auf diese Problematik hingewiesen wurde und selbst die Sachverständigen bei den Anhörungen hierauf hinwiesen, muss man feststellen, dass sich der Gesetzgeber leichtfertig über vorhandene, auch verfassungsrechtliche, Bedenken hinweg gesetzt hat (siehe: Finanzausschuss, Protokoll 16/116 vom 09.02.2009). Auch Argumente wie ‚Steuer- oder Aufkommensneutralität’ sind im Ergebnis eher Scheinargumente, denn dies wäre allein durch Veränderungen der im Gesetz zu Grunde gelegten Sockelbeträgen steuer- und erreichbar gewesen. Sie werden nun mit Recht auf unsere rechtstaatlichen Möglichkeiten – etwa zur Überprüfung der Verfassungskonformität – hinweisen. Und Sie haben Recht. Aber können Sie sich den Aufwand des Bürgers vorstellen, um dies in die Wege zu leiten? Schließlich geht es für die Betroffenen um ca. 500 € bis 2013; sofern ab 2013 auch die Bestandsfahrzeuge tatsächlich in die ‚Neue Kfz-Steuer’ überführt werden. Und dieser Aufwand auf des Bürgers Seite nur, weil die gewählten Volksvertreter unsaubere Arbeit geleistet haben!? Haben Sie Verständnis dafür, dass Vielen der Aufwand den Rechtsweg zu beschreiten einfach zu hoch ist; sei es zeitlich oder bzgl. finanziellen Risikos? Also ist Recht und Gerechtigkeit durchaus eine Frage des Geldes? Und haben Sie Verständnis dafür, dass als Ergebnis Politikverdrossenheit bleibt!? Zum Schluss vielleicht noch ein Hinweis zur ‚Bürgernähe’ der Politik. In modernen Zeiten müssen – als Ergänzung etwa zur Bürgersprechstunde – wohl auch elektronische Kommunikationen möglich sein, so wie diese an Sie, Herr Bundespräsident. Die Erfahrungen des ‚engagierten Bürgers’ mit der Politik auf diese Art und Weise in Kontakt zu treten sehen in der Realität aber eher mau aus; oder mit anderen Worten: ohne Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Joachim xxx Unternehmensberater und Dozent
  15. Das war mir zunächst auch passiert. Warum? Keine Ahnung. Allerdings hatte ich mich bei der vorherigen 'Steuer-Petition' schon mal angemeldet und offensichtlich meine Daten nicht notiert. Vielleicht ist der Weg über 'Passwort vergessen' machbar; anderenfalls eine andere E-Mail-Adresse verwenden.
  16. Na ja, Benutzerfreundlichkeit kann anders aussehen . Wenn Du @HSVs Link in seinem Beitrag #106 folgst, musst Du Dich zunächst registrieren ... Also unter 'Willkommen Gast. Bitte -> einloggen oder -> registrieren' zunächst 'registrieren' klicken und dann die Felder unter "Registrieren - Notwendige Angaben" ausfüllen. Daraufhin bekommst Du eine 'Willkommen-E-Mail' an die von Dir angegebene Adresse mit einem Link, der Dein 'Petitions-Benutzerkonto' aktiviert. Danach kannst Du Dich mit Deinem Benutzernamen ('Pseudonym') und dem von Dir bei der Anmeldung gewählten Passwort anmelden; hattest Du bei Deiner Registrierung kein 'Pseudonym' angegeben, wurde Dir Dein zugeteilter Benutzername ('Nutzer....') in der o. g. 'Willkommen-E-Mail' mitgeteilt. Nach Deiner Anmeldung kannst Du Petitionen mitzeichnen, Kommentare verfassen usw.
  17. Zwischenstände: Bisher haben nur 56 Personen die Petition gezeichnet! Eine Antwort von Herrn Brüderle (Bundeswirtschaftminister), seinem Ministerium oder seiner Partei habe ich bis heute noch nicht erhalten; aber unsere Aussichten stehen ja vielleicht nicht schlecht - bei der Überschrift: "Brüderle pocht auf Steuersenkungen und Steuerreform", siehe: http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jC6tlH4doCfSN7XexS650kYNWF9g.
  18. Unterschied: Osram sagt nichts zur Lebensdauer; Philips wirbt (warb) mit 'doppelter' Lebensdauer. Letztere scheint es aber nicht mehr zu geben; zumindest nicht mehr auf der Philips-Web-Seite, dafür diese: http://www.p4c.philips.com/files/1/12972eco/12972eco_pss_deu.pdf
  19. Es ist schön und interessant, diese Diskussion hier mit zu lesen. Bei all den 'idealen' Motoren, die evtl. auch für eine große Anzahl verschiedener Fahrzeugtypen (-größen) ausreichend wären, kommt mir folgende Frage in den Sinn: Wie wäre es - ungeachtet von 'freier Marktwirtschaft', 'Mitbewerberdenken', 'Alleinstellungsmerkmalen' usw. - wenn sich Fahrzeughersteller über die bisherigen Grenzen hinaus, zusammen tun würden, um einen gemeinsamen Motor in einer Art Baukastensystem zu bauen. Dies könnte im Ergebnis ein optimierter, preisgünstiger, 'einfacher' Allerweltsmotor werden, dessen Vorzüge aus den Synergien bisher verschiedener Entwicklungen besteht. Sicher nichts für Motorfetischisten - aber für 'Otto-Normal-Fahrer' vielleicht interessant und ausreichend.
  20. Hallo zusammen, ich habe soeben im Nachbarforum einen Blog zum Thema 'Neue Kfz-Steuer' (http://www.motor-talk.de/blogs/neue-kfz-steuer/-neue-kfz-steuer-verfassungswidrig-t2461591.html) eröffnet - mit der Bitte hier (bei uns) weiter zu diskutieren. Thema: "Ist die 'Neue Kfz-Steuer' - gültig seit Mitte 2009 - ... evtl. verfassungswidrig!?"; Stichworte: Kfz-Steuer, verfassungswidrig, Gleichheitssatz, Steuergerechtigkeit, Petition. Ich hoffe damit auf eine breitere Basis unserer Diskussionen - schließlich sind nicht nur unsere A2-Fahrzeuge betroffen!
  21. Hallo zusammen, da ich ja schon enige Male zum Ausdruck gebracht habe, dass man nur etwas ändern kann, wenn man es zumindest versucht, habe ich heute eine E-Mail an die FDP geschrieben. Wohl wissend, dass es eigentlich das falsche Ministerium ist - aber irgendwo muss man ja mal anfangen ... ... mit folgendem Text: Sehr geehrter Herr Brüderle, Sie und ihre Partei sind im vergangenen Wahlkampf u. a. mit dem Anspruch auf „Steuergerechtigkeit“ angetreten – wie man sieht, sehr erfolgreich. Deshalb möchte ich mich heute mit den folgenden Sachverhalten zur aktuellen Kfz-Steuer mit Stichtagsregelung an Sie wenden … Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoss im Straßenverkehr zu senken. Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar. Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten! In beiden genannten Beispielen wäre die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar. Sehr geehrter Herr Brüderle, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zum Herrn Bundespräsidenten, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben. Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt. Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie, Herr Brüderle: Wie und wann werden die o. g. Verstöße gegen das Gleichheitsprinzip sowie die Ungerechtigkeiten – im Sinne Ihrer Wahlaussagen – in der Kfz-Steuer beseitigt und gegen eine gerechte, verfassungskonforme Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung ersetzt? Wie werden konkret die bis dahin entstandenen Nachteile für die Betroffenen ausgeglichen? Für Ihre verbindliche Antwort bedanke ich mich im Voraus. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Joachim xxx Nachahmen erwünscht – idealer weise mit eigenen Worten!
  22. @Jim_Lovell: im Grunde völlig richtig. Nur wenn der Gesetzgeber weitere Abgaskomponenten hätte berücksichtigen wollen, hätte er eben ein besseres Gesetz machen müssen. So bleibt, ungeachtet vorheriger Antworten auf unsere Schreiben / Anfragen bei Parteien, Abgeordneten oder Ministerien der im Gesetzentwurf festgehaltene Wille des Gesetzgebers ... Vielleicht sollten wir mal auf die Suche nach dem "Willen der Europäischen Union" gehen. Denn wenn unser aktuelles Gesetz hiermit 'im Einklang' steht, wäre es evtl. hilfreich zu wissen, wie der Wille der Europäischen Union formiliert wurde. Auch wäre interessant, wie, falls in anderen Ländern ähnliche Regelungen existieren, diese durchgeführt wurden / werden.
  23. Wenn ich @Jim_Lovells links richtig verstanden habe, ist eine Verfassungsbeschwerde für jedermann kostenfrei möglich; einen Missbrauch schließen wir ja aus. Nach meinem unfachmännischen Eindruck sollte Punkt 2c des Merkblatts für uns gelten. Der Vollzug der Rechtsvorschrift ist spätestens mit dem Kfz-Steuerbescheid bzw. mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt; die Frist von einem Jahr diesbezüglich einhaltbar. Allerdings - und da kenne ich mich gar nicht aus - steht die Forderung nach 'Erschöpfung des Rechtswegs' im Raum, was bedeutet, dass vor dem Anruf des Bundesverfassungsgerichts alle anderen Möglichkeiten erschöpft sein müssen. § 90 Abs. 2 BVerfGG führt allerdings auch aus: "(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde." Die allgemeine Bedeutung würde ich mal grundsätzlich bejahen, schließlich, wie oben vermutet, dürften wohl eine Vielzahl von Autobesitzern betroffen sein. Wobei ich anmerken möchte, dass sich unser Begehren möglichst auf eine Wahlfreiheit in der Art der Kfz-Besteuerung (alt oder neu) richten sollte - nicht dass plötzlich Betroffene auftauchen, die durch eine (grundsätzliche) Änderung benachteiligt würden! Wie ein schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Verweis auf den vorherigen Rechtweg zu bewerten ist, lass ich mal offen. Ich nehme an, dass dieser Halbsatz für uns eher nicht zutreffen würde. Vielleicht würden wir uns mit Hilfe eines Rechtsanwalts, der sich auskennt, etwas leichter tun. Kennt nicht jemand einen? Schulfreund, selbst Betroffenen, …!?
  24. Zumal die Altfahrzeuge ja genau die im Gesetzentwurf genannten Ziele des Gesetzes längst und ohne Änderungen erfüllen. Und das Ziel des Gesetzes nicht lautete 'den Verkauf von Neufahrzeugen zu fördern' - hierzu gab / gib es parallel die entsprechenden 'Konjunkturpakete'. Wahrscheinlich ist die Anzahl der Betroffenen größer als anfangs gedacht.
  25. Die Rechnung interessiert mich auch. Und wenn sich genügend Viele finden, bin auch ich dabei. Wobei ich mir sicher bin, es würden sich auch Betroffene anderer Fahrzeugmarken beteiligen. Zum Beitrag #41 von @Jim Lovell: Wenn der Bund der Steuerzahler schreibt: "Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen." Ohne zu wissen auf welchen Text sich die Antwort bezog - wäre es nicht eine Idee und einen Versuch wert, (noch) mal 'unsere' (anderen) Anhaltspunkte darzulegen? Hat evtl. jemand einen persönlichen Kontakt zum Bund der Steuerzahler?
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